Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

3. Quartal 2008

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Prof. Dr. Karl Bruckner,
Vorsitzender des Fachsenats Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

„Flat Tax soll gerechter sein“

impuls: Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder schlägt einen einheitlichen Steuersatz von 40% vor, der auch die Sozialversicherung enthält. Was sind die Vorteile der Flat Tax?

Bruckner: Durch Kumulierung von Lohn- bzw Einkommensteuer einerseits und Sozialversicherungs(SV)-Arbeitnehmerbeiträgen andererseits werden Lohn- und Gehaltserhöhungen bzw Einkommensteigerungen bis zur SV-Höchstbeitragsgrundlage derzeit stärker belastet als bei hohen Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage. Diese Ungerechtigkeit könnte durch eine Flat Tax mit einem Freibetrag von etwa 10.000 € und einem einheitlichen Abgabensatz von zB 40% beseitigt werden. Der neue Tarif umfasst auch die SV-Beiträge und die so genannte Sechstelbegünstigung (die Besteuerung des 13. und 14. Bezugs mit nur 6%).

Kann sich Österreich das leisten?

Würde man das derzeitige System budgetneutral umstellen, müsste der integrierte Abgabensatz (Lohn- bzw Einkommensteuer zuzüglich SV-Beiträge) zwischen 44% und 45% betragen (bei einem Freibetrag von ca 10.000 €). Eine Absenkung auf 40% würde vermutlich etwa fünf Milliarden Euro kosten.

Wie wären Unternehmen besteuert?

Das Konzept der integrierten Flat Tax würde grundsätzlich auch für die Unternehmensbesteuerung funktionieren. Da die derzeit nur für Unselbstständige geltende Sechstelbegünstigung in den Steuersatz eingerechnet ist und damit auch allen Selbstständigen zugute kommen würde, müsste man zur Vermeidung von Doppelbegünstigungen allenfalls einzelne der derzeit bestehenden Steuervorteile für Unternehmer streichen.

Hat das Modell Chancen?

Natürlich müsste das Modell noch grundlegend diskutiert und einige Detailprobleme gelöst werden.