Profi-Tipps von Szabo & Partner Steuerberatung

3. Quartal 2009

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Ist es vorbei mit den freien Dienstnehmern?

Der echte Dienstnehmer
hat gegenüber dem freien
keinen schwerwiegenden
Kostennachteil mehr

Ist es vorbei mit den freien Dienstnehmern?

Ab 2010 fallen für freie Dienstnehmer auch Lohnnebenkosten an und sie kosten damit fast genauso viel wie echte Dienstnehmer.

Freie Dienstnehmer wurden vergangenes Jahr umfassend in die Sozialversicherung eingebunden und bekommen nunmehr auch Kranken-/ Wochen- und Arbeitslosengeld sowie Abfertigung neu. Die Sozialversicherungsbeiträge stiegen dementsprechend an auf 38,90 % (Vergleich Angestellter: 39,90 %). Ab 2010 kommen noch Lohnnebenkosten von rund 8 % hinzu. Alles in allem bleibt ein magerer Vorteil von einem Prozent vom Bruttogehalt bzw. Honorar gegenüber den echten Dienstnehmern.

Auf der anderen Seite können freie Dienstnehmer ab 2010 den Gewinnfreibetrag von 13 % von ihrem Jahresgewinn (max. von 30.000 €) steuerfrei belassen. Bis jetzt mussten sie dafür Wertpapiere kaufen oder in Sachgüter investieren. Der Gesetzgeber sieht diese Begünstigung als Ausgleich für das steuerbegünstigte Jahressechstel bei Dienstnehmern und begründet damit die Einführung der Lohnnebenkosten.

Arbeitsrechtlich ändert sich vorerst noch nichts: Freie Dienstnehmer bekommen keinen bezahlten Urlaub und Krankenstand (nur ein pauschales Krankengeld). Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen vereinbart werden und sind unüblich. Sie können sich weiterhin vertreten lassen und unterliegen keiner Konkurrenzklausel.

Fazit: Der Kostenvorteil schwindet immer stärker. Ob die höhere Flexibilität ein Vorteil oder Nachteil ist, hängt von der persönlichen Situation des Auftraggebers bzw. des Dienstnehmers ab. Für viele Beschäftigungen ist inzwischen ein freier Dienstvertrag gar nicht möglich.