Sie müssen den beruflichen Aspekt belegen: Heben Sie zum Beispiel das Kurs- oder Kongressprogramm auf … Damit Sie die Reisekosten absetzen können, müssen Sie sich rund acht Stunden pro Tag weiterbilden oder arbeiten. Bei angehängten Urlaubstagen werden Sie gut argumentieren müssen, warum Sie verlängert haben. Es könnte ja sein, dass der Flieger am Sonntag Abend wesentlich günstiger war als Freitags (Nachweis nicht vergessen). Die Kongress- und Seminargebühren können Sie aber jedenfalls absetzen.
Die berufliche Veranlassung muss einwandfrei erkennbar sein und die erworbenen Kenntnisse im Job verwertet werden können.