Profi-Tipps von Szabo & Partner Steuerberatung

3. Quartal 2010

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Tauschgeschäfte der Finanz

Die Finanz erleichtert ab 2011 die Umsatzsteuer­vor­an­meldung, fordert im Gegenzug aber mehr Kontrolle

Tauschgeschäfte der Finanz

Wer weniger als 100.000 € Umsatz pro Jahr erzielt, muss nur noch quartalsweise Umsatzsteuer bezahlen. Im Gegen­zug verlangt die Finanz für Unternehmen ab 30.000 € Jahres­umsatz eine schriftliche Umsatzsteuer­voranmeldung (UVA).

Ab 2011 können Unternehmen, deren Vorjahresumsatz unter 100.000 € liegt, quartalsweise und nicht mehr monatlich ihre Umsatzsteuer melden und bezahlen. Bis jetzt lag die Grenze für diese Begünstigung bei 30.00 €. Das bringt kleineren Unternehmen eine Verwaltungsver­ein­fachung und einen Finanzierungsvorteil. Tipp: Kalkulieren Sie Ihre Umsatzsteuer trotzdem monatlich und sparen Sie diese auch an – nur so bewahren Sie den Überblick.

Achtung: Unternehmen mit EU-Kontakt, die eine Zu­sammenfassende Meldung abgeben müssen, haben diese weiterhin monatlich zu erstellen.

Auch für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 30.000 € gibt es ab 2011 eine Er­leich­terung: Bisher mussten sie eine Jahres­steuer­erklärung abgeben, wenn ihre Umsätze über 7.500 € lagen. Diese Grenze wird auf 30.00 € angehoben.

Für diese Erleichterungen fordert die Finanz quasi als Tauschgeschäft eine verstärkte Kontrolle der Unternehmer. Deshalb soll die Grenze zur Abgabe einer UVA von 100.000 € auf 30.000 € Vorjahresumsatz abgesenkt werden. Das bedeutet, dass auch quartalsweise zahlende Unternehmer eine UVA zumeist über FinanzOnline über­mitteln müssen. Die Zahlung mit der richtigen Zahlschein­kennung alleine wird somit ab 2011 nicht mehr ausreichend sein.