
Die Finanz erleichtert ab 2011 die Umsatzsteuervoranmeldung, fordert im Gegenzug aber mehr Kontrolle
Wer weniger als 100.000 € Umsatz pro Jahr erzielt, muss nur noch quartalsweise Umsatzsteuer bezahlen. Im Gegenzug verlangt die Finanz für Unternehmen ab 30.000 € Jahresumsatz eine schriftliche Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).
Ab 2011 können Unternehmen, deren Vorjahresumsatz unter 100.000 € liegt, quartalsweise und nicht mehr monatlich ihre Umsatzsteuer melden und bezahlen. Bis jetzt lag die Grenze für diese Begünstigung bei 30.00 €. Das bringt kleineren Unternehmen eine Verwaltungsvereinfachung und einen Finanzierungsvorteil. Tipp: Kalkulieren Sie Ihre Umsatzsteuer trotzdem monatlich und sparen Sie diese auch an – nur so bewahren Sie den Überblick.
Achtung: Unternehmen mit EU-Kontakt, die eine Zusammenfassende Meldung abgeben müssen, haben diese weiterhin monatlich zu erstellen.
Auch für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 30.000 € gibt es ab 2011 eine Erleichterung: Bisher mussten sie eine Jahressteuererklärung abgeben, wenn ihre Umsätze über 7.500 € lagen. Diese Grenze wird auf 30.00 € angehoben.
Für diese Erleichterungen fordert die Finanz quasi als Tauschgeschäft eine verstärkte Kontrolle der Unternehmer. Deshalb soll die Grenze zur Abgabe einer UVA von 100.000 € auf 30.000 € Vorjahresumsatz abgesenkt werden. Das bedeutet, dass auch quartalsweise zahlende Unternehmer eine UVA zumeist über FinanzOnline übermitteln müssen. Die Zahlung mit der richtigen Zahlscheinkennung alleine wird somit ab 2011 nicht mehr ausreichend sein.