Profi-Tipps von Szabo & Partner Steuerberatung

3. Quartal 2010

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Steuerhäppchen

 

Warenabholung durch EU-Kunden – verschärfte Nachweispflicht

Holt ein Kunde aus dem EU-Ausland Waren in Österreich ab, verlangt der Fiskus Nachweise, damit dieser Umsatz tatsächlich steuerfrei bleibt.

Schon bisher wurde verlangt, dass die Identität des Abholenden (zB Reisepass) festgehalten wurde. Dieser muss den genauen Bestimmungsort angeben und auch erklären, dass er die Ware in das übrige Gemein­schafts­gebiet befördern wird.

Neu ist, dass für den Fall, dass die Ware nicht vom Unter­nehmer, sondern von einem Beauftragten abgeholt wird, dieser einen geeigneten Nachweis für seine Beauf­tragung vorlegen muss (zB Auftrag, einen be­stimmten Gegenstand abzuholen). Eine allgemeine Vollmacht genügt nicht.