> 30. September: Ende anspruchszinsenfreier Zeitraum für Einkommen- und Körperschaftsteuerzahlungen aus 2009.
Für Steuerrückstände aus 2009 werden ab 1.10.2010 Anspruchszinsen verrechnet, derzeit jedoch nur 2,38 % per anno.
Für Steuergutschriften aus der Veranlagung 2009 gibt es Zinsgutschriften zum gleichen Zinssatz! Zinsen bis 50 € werden weder eingefordert noch gutgeschrieben.