
Tipp zur Schenkung von Liegenschaften:
Reduzieren Sie die Steuer indem Sie beispielsweise ein Wohnrecht vereinbaren.
Wer heute erbt oder etwas geschenkt bekommt, zahlt zwischen zwei und 60 Prozent Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Das hängt vom übertragenen Wert und vom Verwandtschaftsgrad ab. Schenkt zB ein Ehepartner dem anderen 10.000 €, dann wären nach Abzug von Freibeträgen läppische 10 € an Schenkungssteuer zu bezahlen. Lebenspartner kostet das Geschenk aber 1.600 € an Steuer, denn sie fallen in die Steuerklasse V – wie Fremde.
Bei Grundstücken zieht man zur Wertermittlung vereinfachend den dreifachen Einheitswert heran. Weil dieser aber zumeist unter dem Verkehrswert liegt, prüft der Verfassungsgerichtshof gerade, ob so eine Vereinfachung zulässig ist.
Da die Erbschafts- und Schenkungssteuer für viele private Hausbesitzer eine große Belastung darstellt, wird die seit langem von Experten geforderte Abschaffung dieser Steuer in Wahlzeiten zum Thema. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die neue Regierung auch nach der Wahl noch an dieses Thema erinnert.
Tipp zur Schenkung von Liegenschaften:
Reduzieren Sie den Wert indem Sie beispielsweise ein Wohnrecht vereinbaren.