Wenn Sie Fahrtkosten mit dem Auto abschreiben möchten, verlangt die Finanz von Ihnen einen Nachweis. Am besten mit einem Fahrtenbuch. Als Grundregel gilt: je mehr Kilometer, desto genauer und penibler müssen die Aufzeichnungen sein. Die Anforderungen sind umfangreich: fortlaufende und übersichtliche Führung, zweifelsfreie und klare Angaben von Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt und Zweck jeder Reise.
Der BFH in Deutschland hat jüngst ein in Excel geführtes Fahrtenbuch als „suspekt“ bezeichnet und sich äußerst kritisch geäußert. Damit eine solche Aufzeichnung ordnungsgemäß ist, müssen nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen oder offen ersichtlich sein. Es muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Es darf keine Möglichkeit für nachträgliche Manipulationen geben.
Wenn all diese Kriterien erfüllt sind, wird man getrost auf Kugelschreiber und Block verzichten können. Unser Tipp: Heben Sie alle Grundaufzeichnungen auf, die Sie für die Erstellung Ihres elektronischen Fahrtenbuchs herangezogen haben: Diktierbänder, Notizzettel, Reisekostenabrechnungen, Kursbestätigungen usw. Wenn Sie die tatsächlichen Autokosten abschreiben, vergessen Sie nicht auf einen Privatanteil.
Und wer weiß, wenn die technische Entwicklung und Überwachung durch den Staat (GPS usw) so rasant weitergeht, wird sich mancher das gute alte Fahrtenbuch zurückwünschen.