Eine Zigarette ungestört zu rauchen ist wohl kaum so dringend, wie seine Notdurft zu verrichten. Daher ist die Zeit für das genüssliche Qualmen keinesfalls bezahlte Arbeitszeit. Außerdem können Sie als Arbeitgeber verlangen, dass die Raucher auf die gesetzliche Pause warten. Selbst wenn Sie bis jetzt das Abhalten von Rauchpausen geduldet haben, können Sie jederzeit darauf bestehen, dass ab sofort die Arbeitszeit strikt einzuhalten ist.
Übrigens: Seit 2005 gilt generelles Rauchverbot an öffentlichen Orten. Dazu gehören auch Räume mit Kundenverkehr. Auch an nicht öffentlichen Orten sind die Nichtraucher zu schützen. Schwangere dürfen am Arbeitsplatz dem Tabakrauch überhaupt nicht ausgesetzt werden. Bei Verstößen drohen Strafen bis rund 15.000 €.
Sie können auch ein generelles Rauchverbot für Ihren Betrieb aussprechen. Vielleicht motiviert das ja den einen oder anderen Mitarbeiter gänzlich auf den Glimmstängel zu verzichten.
www.rauchertelefon.at
Tel 0810 810 013