Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

4. Quartal 2006

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Heutzutage setzt man besser auf betriebliche und private Vorsorge.

Beispiel
Das müssen Sie sparen:

 

Eine 35jährige Frau möchte um die Pensionslücke zu decken ab dem 65. Geburtstag eine monatliche Zusatzpension 1.200 € (Wert heute).

Im Jahr 2036 wären das 2.517 €.

Dazu müsste sie ab sofort 590 € pro Monat sparen.

Würde sie die Sparrate um die geschätzte Inflationsrate von 2,5 % pro Jahr anpassen, so würde es ausreichen, mit 450 € pro Monat zu beginnen.

Berechnung: mlp, angenommene Rendite 6% p.a.

 

Geld fürs Alter –
privat vorsorgen

Heutzutage setzt man besser auf betriebliche und private Vorsorge. Hier die private Altersvorsorge:

Private/betriebliche Pensionsvorsorge

Die betriebliche Vorsorge ist in der Ansparphase zumeist steuerfrei und in der Auszahlungsphase steuerpflichtig. Bei privater Vorsorge hingegen werden die Beiträge aus versteuertem Einkommen bezahlt, dafür ist die Pension grundsätzlich steuerfrei.

Auswahl der Anbieter

Unzählige Angebote an Pensionsversicherungen, Pensions-Investmentfonds machen die Entscheidung nicht leicht: Hier sollten Sie sich Ihre ganz persönliche Risikoeinstellung gut überlegen. Generell gilt: Je näher Sie es zur Pension haben, desto konservativer sollten Sie veranlagen. Prüfen Sie auch wie seriös der Anbieter ist: Wo ist der Sitz? Gibt es eine Kapitalgarantie? Wie lange gibt es den Anbieter schon? Im Zweifel besser auf zwei Unternehmen aufteilen, schließlich kann es um Ihre Existenz gehen.

Steuerliche Förderung

Die staatliche Förderung von privater Pensionsvorsorge ist eher mager. Beiträge können entweder als Sonderausgaben abgesetzt werden oder werden mit Prämien belohnt.

Prämien im Einkommensteuergesetz

Das neueste Modell ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Hier kassieren Sie maximal 176 € pro Jahr (§ 108g-Prämie, Wert 2006) und zahlen keine Versicherungssteuer, keine KESt und keine Einkommensteuer auf die Rente, die aus den begünstigten Beiträgen stammt. Für Verträge, die bis Ende 2003 abgeschlossen wurden, kann eine sogenannte § 108a-Prämie lukriert werden. Ein Umstieg auf das modernere Modell nach § 108g ist möglich.

Wenn Sie mehr einzahlen als den Maximalbetrag von 2.066 € bzw. 1.000 € pro Jahr (Wert 2006 für § 108g bzw. § 108a), zahlen Sie Einkommensteuer sobald die Pension den Wert der Beiträge übersteigt. Sie also quasi „zu lange“ leben.

Sonderausgaben

Wenn Sie für Ihre Pensionsversicherung keine staatliche Prämie kassieren, können Sie Topf-Sonderausgaben geltend machen. Es können maximal 2.920 € an Topf-Sonderausgaben abgesetzt werden (Alleinverdiener/Alleinerzieher 5.840 €, bei mindestens drei Kindern zusätzlich 1.460 €). Davon ist nur ein Viertel steuerwirksam und der Betrag reduziert sich schrittweise bei Jahreseinkünften zwischen 36.400 € und 50.900 €. Dafür ist die Pension dann auch nur zu einem Viertel steuerpflichtig.

Praxistipp

 

Nachkauf von Versicherungszeiten aus der gesetzlichen Pensionsversicherung kann unbegrenzt als Sonderausgabe abgesetzt werden (wahlweise auf zehn Jahre verteilt).