Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

4. Quartal 2006

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Steuerhäppchen

 

Schutzimpfung ist steuerbegünstigt

Ab 2006 können Sie die Belegschaft impfen lassen ohne dafür Lohnsteuer von Ihren Mitarbeitern einbehalten zu müssen.

Voraussetzung: Die Impfung oder ein Zuschuss dazu muss allen Dienstnehmern oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden.