
Lockerungen im Kollektivvertrag erlauben flexiblere Arbeitszeiten
Mit 2008 müssen nun österreichweit alle echten und freien Dienstnehmer vor Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Bis jetzt war dies testweise nur im Burgenland der Fall. Vor Arbeitsantritt sind mittels einer Avisoanmeldung Dienstgebernummer, Name und Versicherungsnummer des Dienstnehmers und Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme zu melden – telefonisch oder per Fax. Innerhalb von sieben Tagen muss dann wie bisher die vollständige Meldung erfolgen. Wir informieren Sie rechtzeitig über die genaue Vorgangsweise.
Ebenfalls mit 2008 tritt das Arbeitszeitpaket in Kraft. Es darf dann der 10-Stunden-Tag im Kollektivvertrag generell zugelassen werden. Bisher waren zehn Stunden nur in bestimmten Fällen möglich (wie zB Gleitzeit, 4-Tage-Woche). Wenn arbeitsmedizinisch unbedenklich, dürfen Dienstnehmer sogar bis zu zwölf Stunden arbeiten, sofern es der Kollektivvertrag erlaubt.
Es kann auch mit dem Betriebsrat bzw. mit dem Dienstnehmer vereinbart werden, dass vier Tage pro Woche jeweils zehn Stunden pro Tag gearbeitet wird.
Teilzeitkräfte bekommen für Mehrstunden einen Zuschlag von 25 %. Werden Mehrstunden innerhalb von drei Monaten nicht 1:1 durch Zeitausgleich ausgeglichen, sind die Stunden mit Zuschlag auszubezahlen. Wenn Ihr Dienstnehmer regelmäßig Mehrstunden leistet, sollten Sie die vereinbarte Wochenstundenzahl anheben um Zuschläge zu vermeiden.