Nach langer Zeit hat der Finanzminister wieder sein Herz für Vereine entdeckt. Vor kurzem kam die erlösende Nachricht aus dem Ministerium, dass die Vereinsrichtlinien aus dem Jahr 2001 geändert werden sollen und zwar rückwirkend!
Aktuell gibt es einen Steuerfreibetrag von 7.300 € jährlich. Das heißt, wenn Vereine Gewinne im entbehrlichen Hilfsbetrieb (zB aus Ein-Tages-Veranstaltungen) oder im schädlichen Bereich (zB Gewerbebetrieb in Form von Mehr-Tages-Festen) erzielen, bleiben jährlich 7.300 € steuerfrei. Der übersteigende Betrag wird mit 25 % Körperschaftsteuer versteuert.
Dieser Freibetrag soll nun auf eine Zeitspanne von zehn Jahren ausgedehnt werden, also für zehn Jahre insgesamt 73.000 € betragen.
Der Vorteil für diese Regelung, die man durchaus als Begünstigung bezeichnen kann, liegt auf der Hand: Wenn ein Verein zum Beispiel nur alle zwei Jahre ein größeres Fest veranstaltet und hier der Gewinn höher ist als der bisherige (alte) Freibetrag, kann der neue Freibetrag optimal genutzt werden.
Vereine, die für abgelaufene Jahre noch keine Steuererklärungen eingereicht haben, sollen übrigens bereits in den Genuss des neuen, höheren Freibetrages kommen.
Vereine, die allerdings schon für die Vorjahre einen Steuerbescheid erhalten haben, fallen um diese Neuregelung leider um.