
Ab kommendem Jahr gibt es wieder „neue/alte“ Regelungen für Dienstreisen
Obwohl die steuerfreien Tagesgelder vom § 26 in den § 3 des Einkommensteuergesetzes gewandert sind, hat sich inhaltlich nicht viel geändert. Ein paar spannende Änderungen für Dienstnehmer ergeben sich aber dennoch:
Wenn Tagesgelder aufgrund Kollektivvertrag oder einer anderen lohngestaltenden Vorschrift (zB Betriebsvereinbarung) ausbezahlt werden, sind sie weiterhin ohne zeitliche Grenze steuerfrei. Der Höchstbetrag von 26,40 € pro Tag für Inlandsreisen bleibt. Neu ist ab 2008, dass eine der folgenden Tätigkeiten vorliegen muss:
Gibt es keine lohngestaltende Vorschrift, dann bleibt es wie gehabt: Bei einer kleinen Dienstreise können Sie maximal fünf bzw. 15 Tage steuerfrei kassieren.
Tipp für Kleinunternehmen: Neuerdings können Unternehmen bis vier Mitarbeiter durch Einzelvereinbarungen eine lohngestaltende Vorschrift quasi nachbilden. Aber nicht übertreiben: Wer zu viel Gehalt in Diäten umwandelt, wird missbrauchsverdächtig.
Hier wurde die Sonderbehandlung für Betriebsvereinbarungen und Kollektivvertrag gestrichen. Sie können pauschale Nachtgelder maximal sechs Monate und Kilometergelder bis 30.000 km steuerfrei ausbezahlen. Neu ist, dass bei einer großen Dienstreise einmal pro Woche Reisekosten für eine Familienheimfahrt steuerfrei ersetzt werden können.