Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

4. Quartal 2007

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Praxistipp

 

Wer wichtige Verträge verhandelt sollte rechtzeitig an Streit-
beilegungsklauseln denken.

Oft werden solche Vertragsbestandteile erst nach Mitternacht, wenn die ersten Sektkorken bereits geknallt haben, besprochen.

Dabei ist der Sinn solcher Klauseln Zeit, Kosten und Ärgernis für beide Parteien im Streitfall zu vermeiden.

 

Schiedsgericht

Streitigkeiten können neben einem staatlichen Gericht auch von einem privaten Gericht – dem so genannten Schiedsgericht – entschieden werden.

Damit man ein Schiedsgericht einsetzen kann, muss man bei Verträgen eine entsprechende Klausel vereinbaren. Diese regelt, welches Schiedsgericht einen Streit schlichten soll. Der Vorteil gegenüber den staatlichen Gerichten ist, dass das Verfahren flexibel, vertraulich und kostengünstig ist, da es keine Berufungsmöglichkeit gibt.

Wer zB als Schiedsgericht einen Einzelrichter bei der Wirtschaftskammer Wien vereinbart, verursacht bei einem Streitwert von 50.000 € Kosten von nur 7.165 € aufgeteilt auf die beiden Parteien.

Neben einer Schiedsgerichtsklausel macht auch eine Mediationsklausel Sinn. Hier vereinbaren die Parteien vor dem Gang zum Schiedsrichter den Streit mit Hilfe eines „Streit-Coaches“ einvernehmlich zu lösen.