Grundsätzlich muss seit 2008 jeder Dienstnehmer vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse (GKK) angemeldet werden. Entweder nur mit Mindestangaben plus Ergänzung innerhalb von sieben Tagen oder sofort als Vollmeldung. Bei fallweise Beschäftigten muss nicht mehr wie bisher für jeden einzelnen Beschäftigungstag separat eine AVISO-Meldung erfolgen. Es können die ins Auge gefassten Arbeitstage eines Monats im Voraus gemeldet werden (bei aufeinanderfolgenden Tagen jedoch maximal sechs). Binnen sieben Tagen nach Ende des Monats muss wie bisher eine Vollmeldung erstattet werden. Fallweise beschäftigt heißt, dass die Arbeitstage nicht fix im Vorhinein vereinbart sind.