
Auch in der Sozialversicherung wird nun den schwarzen Schafen am Bau der Kampf angesagt
Davon sind Bauunternehmen mit Niederlassungen in Österreich betroffen, die Bauleistungen an Subunternehmer (SU) weitergeben. Der Auftraggeber (AG) haftet für die Sozialversicherungsbeiträge des SU, die bis zum Ende des Kalendermonats fällig werden, in dem der Werklohn bezahlt wird. Die Haftung beträgt maximal 20 % des Werklohnes und bezieht sich auf das Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer. Skonti, Haftrücklässe etc. vermindern die Basis. Der AG kann 20 % des Werklohnes an die Sozialversicherung überweisen und entgeht somit der Haftung. Wie man richtig überweist finden Sie unter www.wgkk.at > Dienstgeber > Auftraggeberhaftung.
Alternativ: Es besteht keine Haftung, wenn sich der SU auf der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste www.sozialversicherung.at/agh) befindet. Bauunternehmen können einen Antrag auf Aufnahme in die HFU-Liste stellen, wenn sie drei Jahre lang alle Sozialversicherungsbeiträge gemeldet und bezahlt haben. Interessant für SU: Im Webportal der Krankenkassen kann tagaktuell das Beitragskonto kontrolliert werden (www.sozialversicherung.at > Dienstgeber > WEBEKU). Eingezahlte Haftungsbeträge können mit den laufenden Beitragszahlungen verrechnet oder ausbezahlt werden.
Hotline:
050 124 6200 oder 01/601 22-2392