Profi-Tipps von Szabo & Partner Steuerberatung

4. Quartal 2009

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Baubranche: Seit September ist es ernst

Auch in der Sozialver­sicherung wird nun den schwarzen Schafen am Bau der Kampf angesagt

Baubranche: Seit
September ist es ernst

Mit 1. September 2009 wurde es ernst: Wer eine Bauleistung an Subunternehmer vergibt, haftet auch für die Sozialversicherungsbeiträge der ausführenden Firma.

Davon sind Bauunternehmen mit Niederlassungen in Österreich betroffen, die Bauleistungen an Subunternehmer (SU) weitergeben. Der Auftraggeber (AG) haftet für die Sozial­versicherungsbeiträge des SU, die bis zum Ende des Kalendermonats fällig werden, in dem der Werklohn bezahlt wird. Die Haftung beträgt maximal 20 % des Werklohnes und bezieht sich auf das Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer. Skonti, Haftrücklässe etc. vermindern die Basis. Der AG kann 20 % des Werklohnes an die Sozialversicherung überweisen und entgeht somit der Haftung. Wie man richtig überweist finden Sie unter www.wgkk.at > Dienstgeber > Auftraggeberhaftung.

Alternativ: Es besteht keine Haftung, wenn sich der SU auf der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste www.sozialversicherung.at/agh) befindet. Bauunternehmen können einen Antrag auf Aufnahme in die HFU-Liste stellen, wenn sie drei Jahre lang alle Sozial­versicherungsbeiträge gemeldet und bezahlt haben. Interessant für SU: Im Webportal der Krankenkassen kann tagaktuell das Beitragskonto kontrolliert werden (www.sozialversicherung.at > Dienstgeber > WEBEKU). Eingezahlte Haftungsbeträge können mit den laufenden Beitragszahlungen verrechnet oder ausbezahlt werden.

Hotline:
050 124 6200 oder 01/601 22-2392