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Ihre ganz persönlichen Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team |
Inhalt:
Das einzige was stört ist der Kunde
Neue Steuerrichtlinen: Markante Beispiele zur
Auslegung von Gesetzen
Der Euro naht mit Riesenschritten
Mit diesem provozierenden Buchtitel will Edgar K. Geffroy aufrütteln und Mut machen zur Veränderung. Zur erfolgreichen Kundenbindung sind Qualität und Termintreue selbstverständliche Faktoren. Doch "business as usual" ist nicht mehr ausreichend.
Kennen Sie das? Sie kommen mit Ihren individuellen Vorstellungen als Käufer in ein Geschäft und werden mit einem Verkäufer des Kundenabwehrdienstes (kurz: KAD) konfrontiert. Kunden sind für solche Firmen eine zu vernachlässigende, anonyme Größe. Statt nach individuellen Wünschen zu fragen und diese auch reibungslos zu erfüllen, werden sie mit Massenmarketing und undifferenzierten Dienstleistungen /Produkten abgefertigt.
Viele Unternehmen haben immer noch nicht erkannt, wie wertvoll ein Kunde ist. Sie wissen nicht, welche Kundengruppe profitabel ist und welche nicht.
Clienting oder das Management von Kundenbeziehungen wird immer wichtiger, es wird zu einem dominierenden betriebswirtschaftlichen Konzept der nächsten Jahre. Die Beziehungen zwischen Kunden und Unternehmen werden im Internetzeitalter zunehmend umgekrempelt und revolutioniert:
Bisher haben die
Unternehmen die Kunden gesteuert, jetzt sind die Kunden am Ruder. Sie suchen
die Informationen selbstständig und sind mit einem Mausklick bei Wettbewerbern.
Sie wissen viel mehr
als früher: durch allgemein zugängliche Informationsvielfalt haben
"schwache" Produkte/ Dienstleistungen kaum noch Chancen.
Personalisierung von
Kommunikation und Dienstleistung: Durch die Verarbeitung individueller Profile
sowie die Steuerung und Integration unterschiedlicher Datenbanken kann das Internet
Produkte und Dienstleistungen individuell zuschneiden.
Lieferanten, die
diese Möglichkeit nicht nutzen, geraten langsam ins Hintertreffen. Kunden
helfen anderen Kunden, das bedeutet MundzuMund Propaganda.
Die Folge: schlechte Nachrichten verbreiten sich wie Lauffeuer.
Kundenservice in Echtzeit:
Tagelange Reaktions und Lieferzeiten werden vom Kunden nicht mehr akzeptiert.
Er erwartet sofortige Reaktion und Lösungen für seine Wünsche.

Kunden wollen identifiziert und sofort mit Namen angesprochen werden. Besonders
Versicherungskunden können ein garstig Lied davon singen:
Kunden werden als Nichtkunden angesprochen, Verstorbene erhalten Vertragsangebote,
Anfragen werden wochenlang nicht oder nur unzureichend beantwortet.
Jede positive Erfahrung mit dem Kundenservice zahlt sich aus und wird weitergetragen: im Schnitt werden dadurch fünf neue Kunden gewonnen.
Für den Erfolg eines Unternehmens ist es wichtig, ein Initiator von Netzwerken zu sein. Kooperieren Sie mit artverwandten Branchen, bieten Sie Informationen, die auch in den persönlichen Bereich Ihrer Kunden reichen, veranstalten Sie z. B. Kundenfrühstücke, bei denen Sie sich über deren Wünsche informieren. Ihrer Kreativität zur Kundenpflege sind keine Grenzen gesetzt!
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Dazu Marketingguru Sergio Zyman "Jeder einzelne Mitarbeiter soll die Bedeutung der eigenen Marke noch deutlicher kommunizieren. Die Kunden sind heute in einer viel stärkeren Position. Sie sagen, wo es lang geht. Sie sind die wahren Eigentümer eines Unternehmens. Die Kunden müssen gefragt werden. Wer nicht permanent mit seinen Kunden kommuniziert, weiß schnell nicht mehr, was sie eigentlich von einem Produkt/einer Dienstleistung erwarten. Wer es als Unternehmen nicht schafft, klar zu machen, was sein Produkt/Dienstleistung dem Kunden an Vorteil bringt, hat nur eine Möglichkeit der Differenzierung: über den niedrigeren Preis. Und das hält keine Unternehmen auf Dauer durch. Die Kunden erwarten handfesten Nutzen, und den gilt es, in die Köpfe der Leute zu bringen, immer und immer wieder." |
Die oberste Finanzbehörde hat neue Richtlinien zur Einkommensteuer herausgegeben. Diese sind nicht verbindlich, allerdings machen sie die Meinung der Finanz deutlich.
Ade Zweikontenmodell:
dieses bestand darin, dass auf ein Konto nur die Betriebseinnahmen flossen und
von dort die Privatentnahmen getätigt wurden. Diese Entnahmen dienten auch
zur Tilgung privater Bankschulden.
Das zweite Konto wurde nur für Betriebsausgaben verwendet, der Kontostand
wurde - da keine Einnahmen auf dieses Konto flossen - immer negativer. So erreichte
man eine Umschichtung von Privatschulden zu Betriebsschulden.
Aber: so verursachte Zinsen sind keine Betriebsausgaben mehr.
Grundsätzlich
ist jeder frei, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdmitteln auszustatten. Werden
aber Fremdmittel zur Finanzierung privater Schulden verwendet, sind die
dafür anfallenden Zinsen nicht absetzbar.
Oft ist nicht festzustellen,
wofür ein Darlehen verwendet wird: Zur Finanzierung eines BetriebsLKW
oder einer Einkommensteuerschuld (die eine private Schuld ist). Bei zeitgleichen
Privatausgaben sieht die Finanz einen Zusammenhang zur Kreditaufnahme.
Schwieriger wird es
bei Kontokorrentkrediten. Täglich gelangen Einnahmen auf dieses
Konto, täglich fließen Gelder ab, sei es für Gehälter,
Wareneinkäufe, Privatentnahmen, Steuerschulden etc. Eine eindeutige Zuordnung
ist hier praktisch nicht möglich. Hier sagen die Richtlinien:
im Ausmass der angemessenen Lebenshaltungskosten können jedenfalls Entnahmen
getätigt und die Zinsen abgesetzt werden, auch wenn dadurch die Bankschulden
noch größer werden. Gerade in der Startphase eines Unternehmens
ist das wichtig: häufig werden am Anfang Verluste gemacht, und der Unternehmer
lebt von der Bank.
Weitere Beispiele für nichtabzugsfähige Zinsen:
Wenn bei Erbschaft
eines Betriebes für die Bezahlung eines Pflichtteiles ein Kredit
aufgenommen werden muss.
Wenn ein fremdfinanzierter
Kauf sowohl betrieblichen als auch privaten Zwecken (z.B. Gebäude,
Auto) dient: der Kredit ist aufzuteilen; nur für den betrieblichen Teil
ist der Zinsenabzug steuerlich erlaubt.
Wenn ein fremdfinanziertes
betriebliches Wirtschaftsgut unangemessen teuer ist (etwa Antiquitäten,
LuxusPKW über ATS 467.000,-, etc.), so können nur für die "Luxustangente"
die Zinsen nicht abgesetzt werden.
Wenn das Wirtschaftsgut
aus dem Betrieb ausscheidet, wird das restliche Darlehen zur Privatschuld.
Wenn ein Betrieb verkauft
wird, werden die Betriebsschulden auf den Erwerber nicht mitübertragen.
Allfällige Erlöse aus dem Verkauf müssen vorrangig zur Tilgung
der Betriebsschulden verwendet werden. Zinsen für übriggebliebene
Schulden können als nachträgliche Betriebsausgaben (auch noch nach
Jahren) abgesetzt werden.
Wenn ein Betrieb
ohne Verkauf aufgegeben wird, sind die noch vorhandenen Betriebsschulden
nurmehr im Verhältnis zum Zeitwert betrieblich.
Beispiel: Aufgabe des Betriebes, Überführung
des Betriebsgrundstücks ins Privatvermögen, Zeitwert 4 Mio ATS, Schulden
5 Mio ATS. Nur für eine Million sind die nachträglich anfallenden
Zinsen steuerlich absetzbar.
Grundsätzlich gilt:
Kosten für Verpflegung sind Privatsache und können auch bei Geschäftsfreunden
nicht abgesetzt werden.
Die Finanz unterscheidet trotzdem:
* Bewirtung zu 100% absetzbar
* Bewirtung zu 50% absetzbar
* Bewirtung zu 0% absetzbar
Beispiele für 100%-ige Absetzbarkeit:
Bewirtung ist Teil
der Leistung: Seminarpreis beinhaltet Mittagessen
Bewirtung hat Entgeltcharakter:
Erfolgreiche Vertreter werden mit einer Reise belohnt, müssen aber den
Wert der Reise versteuern!
Bewirtung beinhaltet
nahezu keine Repräsentationskomponente:
- Betriebsbesichtigungen, die betriebliche Gründe haben oder der Werbung
dienen (etwa um künftige Arbeitnehmer oder Kunden zu gewinnen)
- Fortbildungsveranstaltungen für Geschäftsfreunde (Produktvorstellung,
Schulung auf Produkte, die von den Geschäftsfreunden vertrieben werden)
- Bewirtung mit eigenen Produkten und zur Werbung (Messen, Jahrmärkte,
in Supermärkten, bei Vereinsfesten, bei Betriebseröffnungen etc.)
- Einfache Essen bei Verkaufsveranstaltungen, Werbefahrten
Beispiele für 50%-ige Absetzbarkeit:
Bewirtung bei Pressekonferenzen,
Informationsveranstaltungen
Bewirtung im Betriebsraum
bei Geschäftsbesprechung oder bei Betriebseröffnung
Bewirtung von Geschäftsfreunden
in der Betriebskantine
Arbeitsessen vor einem
konkret angestrebten Geschäftsabschluss
Beispiele für 0 %-ige Absetzbarkeit:
Unternehmer bewirtet
im eigenen Haushalt
Besuch von Casinos,
Vergnügungsetablissements, Bällen ("Mörtel" mit "Mausi"),
Theatern etc.
Bewirtung nach Geschäftsabschluss
Unternehmer bewirtet
anlässlich Betriebseröffnung ausserhalb des Betriebs
Bewirtung von Geschäftsfreunden
wegen Geburtstag, Jubiläum etc. des Unternehmers
Arbeitnehmer bewirtet
Kollegen, Vorgesetzte in eigener Sache bei Dienstantritt, Beförderung,
Pensionierung
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Der europäische Gerichtshof stellt in einem Urteil fest, dass die Beschränkung des Vorsteuerabzuges für Essensrechnungen gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU verstößt. |

"Online Support? Auf meinem Bildschirm erschein immer ein MINUS vor meinem Kontostand - mit welcher Software geht das weg?"
Nur noch wenige Monate, dann ist es soweit:
Unser guter alter Schilling gehört ab 1.1.2002 der Vergangenheit an.
Beachtenswertes zur Übergangsphase.
Zwingend bei Geschäften zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Was ist zu tun?
Im Kassenbereich muss an gut sichtbarer Stelle ab 1. Oktober 2001
Folgendes dargestellt werden:
der Umrechnungskurs
die Währung,
in der abgerechnet wird
eine Umrechnungstabelle
für alle Stückelungen sowohl in Schilling als auch in Euro.
Bei Preisauszeichnungen muss auf Angeboten, Kostenvoranschlägen,
Rechnungen und Quittungen der Preis sowohl in Schilling als auch in Euro angegeben
werden. Sie umfasst alle Einzelpositionen und Endbeträge. Bei vorverpackten
Waren genügt die Angabe des Grundpreises in beiden Währungen.
Dasselbe gilt für jegliche Werbung, in Schaufenstern und Regalen,
bei Werbeaussendungen, etc...
Erst nach dem 28.2.2002 dürfen Preise auch nur einfach, in Euro,
angegeben werden.
Was gilt für Registrierkassen?
Die doppelte Währungsangabe muss nur für die Endsumme erfolgen
(und für das Retourgeld, falls dieses auf dem Kassenbon angeführt
wird). Bei den einzelnen Positionen genügt die Angabe einer Währung.
Tipp: Lieferzeiten beachten!
Registrierkassen
Werden max. 9 Vollzeitkräfte beschäftigt, genügt es, die
Einzelpositionen und die Endsumme nur in der Verrechnungswährung anzugeben.
Der Verbraucher kann verlangen, dass die Endsumme auch in der jeweils anderen
Währung auf der Rechnung vermerkt wird (auch handschriftlich). Darauf ist
deutlich hinzuweisen.
Preisangaben auf Waren
Beschäftigt ein Unternehmer bis zu 9 Vollzeitkräfte, so gibt es für
Zweigstellen mit max. 5 Beschäftigten weitere Erleichterungen:
Die doppelte Währungsangabe kann auch durch Preislisten bzw. Umrechnungstabellen
ersetzt werden - konsumentenfreundlich.
Vereinfachungen für Kataloge
Für Kataloge genügen Preislisten in denen alle Preise in aufsteigender
Reihenfolge mit der jeweils anderen Währung angeführt werden. Bei
jedem Bild oder jeder Textangabe genügt der Preis in einer Währung.
Waren- und Dienstleistungsautomaten
Bei einem Automaten genügt eine Preisliste in beiden Währungen.
Kann der Automat beide Währungen annehmen, ist eine max. Preisdifferenz
von 5 Cent zum Schillingbetrag erlaubt. Darüberhinaus muß ein Wertausgleich
(Retourgeld) gewährt werden. Darauf ist deutlich hinzuweisen.
Tankstellen
Es genügt, wenn bei den Zapfsäulen deutlich sichtbar die Verrechnungswährung
und der Preis für einen Liter in Schilling und in Euro
für die jeweiligen Treibstoffsorten angeführt ist.
Wirkt der Vertrag über den 31.12.2001 hinaus (Mietvertrag, Abonnement, Stromlieferungsvertrag, Versicherungsvertrag, Ratenkauf etc.), so ist zu unterscheiden zwischen:
Verträge vor
dem 1.1.1999 abgeschlossen:
Dem Verbraucher müssen bis zum 31.12.2001 die Entgelte in Euro mitgeteilt
werden - und zwar unentgeltlich
- die Aktuellen und
- die dem Vertrag Zugrundeliegenden
Verträge, zwischen
1.1.1999 und 31.12.2001 abgeschlossen:
Der Vertrag soll bereits die zu zahlenden Entgelte (inkl. allfälliger Grundentgelte)
sowie die Umsatzsteuer in Schilling und in Euro enthalten.
Die Angabe nur einer Währung (z.B. Schilling)
ist dann erlaubt, wenn der Unternehmer den Verbraucher bis spätestens 31.12.2001
schriftlich über die massgebenden Beträge in Schilling und Euro informiert.
Unternehmer können bei jeder Bank ab 1.9.2001 ein "Startpaket" an Euro-Münzen anfordern. Das Paket enthält Euro-Münzen im Wert von ATS 2002,12 - in genau vorgegebener Stückelung. Konsumenten können ein Startpaket (Münzen im Wert von ATS 200,07) erst ab 15.12.2001 erwerben.
Ab 1.1.2002 dürfen Münzen verwendet werden. Erst ab dann gibt es auch Banknoten in Euro.
Ab 1.3.2002 dürfen Schillingmünzen und Banknoten nicht mehr benützt werden. Auch die Banken tauschen sie nicht mehr um. Nur die Österreichischen Nationalbank, noch 5 Jahre lang und ohne Gebühren.
Bis 28.2.2002 können Schillinge bei jeder Bank in Euro umgetauscht werden. Ab Beträgen von ATS 50.000,- dürfen Banken Gebühren verrechnen.
Mit 1.1.2002 stellen die Banken Konten automatisch
und gebührenfrei auf Euro um.
Auch die Bankomaten werden binnen weniger Stunden adjustiert sein. Die
Bankomatkarten behalten ihre Gültigkeit.
Der Schillingbetrag ist durch 13,7603 zu dividieren - kaufmännisch gerundet bis auf zwei Nachkommastellen.
Nein.
Es kann weiterhin in Schilling geführt werden. Sobald das Kapital erhöht
oder herabgesetzt wird, ist es aber auf Euro umzustellen.
Zu beachten ist, dass bis Ende 2001 bei freiwilliger Umstellung des Stammkapitals auf Euro - bei der Eintragung ins Firmenbuch - Gebührenerleichterung gewährt wird.
Seit 1. 1. 2001 sind alle KünstlerInnen pflichtversichert - als Sonstige (Neue) Selbständige, und zwar bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG).
Dies gilt auch für KünstlerInnen, die schon am 31. 12. 2000 pflichtversichert
waren:
hauptberuflich bildende
KünstlerInnen nach dem GSVG wie Maler, Bildhauer, Architekten, ...
und
hauptberufliche Musiker,
Artisten und Kabarettisten gemäß dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).
Diese sind weiterhin gemäß dem ASVG kranken- und unfallversichert
(z.B.: WGKK).
Es besteht die Möglichkeit freiwillig in das GSVG zu wechseln, ein Zurückgehen
in das ASVG ist danach jedoch nicht mehr möglich.
Tipp: Günstiger sind die Beitragssätze
des ASVG (Krankenversicherung 6,8 %).
Bei Überschreiten folgender Grenzen entsteht eine Pflichtversicherung, sprich:
Ihr Versicherungsschutz.
Wenn Sie ausschließlich
selbständig tätig sind (als KünstlerIn, TrainerIn, PsychologIn,
...), gilt für Sie die höhere Einkommensgrenze von ATS 88.800,- p.a..
Haben Sie im gleichen Jahr noch andere Einkünfte
(z.B.: aus einem Dienstverhältnis, Arbeitslosengeld, ... ), dann gilt für
Sie die niedrigere Grenze von ATS 48.912,- p.a..
Wenn Ihre Gewinnprognose über der Versicherungsgrenze liegt, sind Sie versichert. Sie bleiben dies auch, falls Ihr endgültiger Gewinn laut Steuerbescheid unter der Grenze liegt.
Die verpflichtende Pensionsversicherung in der Wohlfahrtseinrichtung der Kammer
für Architekten und Zivilkonsulenten, befreit ab 1. 1. 2001 von der
Pensionspflichtversicherung im GSVG.
Die freiwillige (Pensions-) Weiterversicherung
in der GSVG ist nurmehr Sonderausgabe. Diese Weiterversicherung ist teuer -
22,8 % vom Gewinn 2000. Um Härtefälle zu vermeiden, ist geplant, dass
für ArchitektInnen, die bisher weniger als 180 Beitragsmonate erworben
haben und daher noch keinen Pensionsanspruch besitzen, weiterhin der günstigere
Beitragssatz von 15 % gilt.
Bis zu 50 % Zuschuss zu den Pensionsversicherungsbeiträgen ist
auf Antrag möglich. Der Zuschuss ist mit ATS 1.000,- p.m. begrenzt und
wird direkt über die Sozialversicherungsanstalt verrechnet.
Damit Sie Anspruch auf den Zuschuss haben, muss die Summe Ihrer steuerpflichtigen
Einkünfte ( laut Einkommensteuerbescheid) über ATS 48.912,-
p.a. und unter ATS 270.000,- p.a. liegen. Achtung beim Ausfüllen
des Fragebogens!
Die Mittel werden über einen Fond aufgebracht, der über Abgaben auf
kunstverbreitende Medien (wie z.B.: Satellitenempfangsanlagen, ... ) finanziert
wird. Sind sie geringer als der an alle KünstlerInnen zu zahlende Zuschuss,
dann wird der Zuschuss für alle KünstlerInnen anteilsmäßig
gekürzt - im Nachhinein.
Tipp:
Künstlerinnen, die am 1.1.98 das 55. Lebensjahr und Künstler, die
am 1. 1. 98 das 57. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Pensionsversicherung
ausgenommen - ohne Antrag.
KünstlerInnen, die am 1.1.98 das 50. Lebensjahr vollendet haben und zu
diesem Zeitpunkt weniger als 180 Pflichtbeitragsmonate erworben haben, können
sich von der Pensionsversicherung befreien lassen - mit Antrag.
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Wie viel kostet die Versicherung? Die GSVG berechnet für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung:
Der Zuschuss wurde berücksichtigt. |
Seit dem Jahr 2000 können Sie den Gewinn eines Jahres auf dieses und
die beiden vorherigen verteilen. Dies führt auch zu einer Korrektur der
SV-Beiträge der betreffenden Jahre.
Berechnen Sie mit Ihrem Berater die Vor- und Nachteile.
Vorteile der neuen Regelung
Die monatliche
Mindestbeitragsgrundlage schrumpft von bisher ATS 14.134,- auf ATS 7.400,-
bzw. auf ATS 4.076,-
Beispiel: ein Künstler ohne Nebeneinkünfte und einem Jahresgewinn
von ATS 40.000,- zahlt im Jahr statt ATS 29.612,- nur noch ATS 9.098,-.
Das für den Zuschuss
"erlaubte" Einkommen verdoppelt sich fast auf ATS 270.000,-
p.a. (2000 ATS 141.600,-)
und gilt für
alle KünstlerInnen (TänzerInnen, SchriftstellerInnen, KabarettistInnen,
...), bisher nur für hauptberuflich bildende KünstlerInnen.
Nachteile der neuen Regelung
Der Krankenversicherungsbeitrag
(für "neue" KünstlerInnen) beträgt im GSVG 8,9 % gegenüber
dem ASVG 6,8 %.
KünstlerInnen
mit geringem Einkommen erwerben auf Grund der niedrigeren Mindestbeitragsgrundlage
ev. einen geringeren Pensionsanspruch (außer es gibt bereits 15
"gute" Jahre, die für die Berechnung der Pension herangezogen
werden können).
Tipp: Denken Sie über eine zusätzliche
private Pensionsvorsorge nach!