Szabo & Partner

 Steuerimpuls

Profitipps von Ingrid Szabo und ihrem Team                1/02

 

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Ingrid Szabo

 


Liebe LeserInnen!

Wir freuen uns sehr, Ihnen impuls im neuen Outfit präsentieren zu dürfen! Wir haben unsere Zeitung für Sie übersichtlicher und auch zugänglicher gemacht! Sie finden im neuen Steuerimpuls neben den brandaktuell recherchierten Hard Facts auch zusätzliche Inhalte wie etwa Buchtipps, ein “Fiskurios" zum Schmunzeln oder ein Interview auf der letzten Seite. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, uns in Leserbriefen Fragen zu stellen. In der ersten Nummer haben wir folgende Hauptthemen für Sie zusammengestellt: Abfertigung neu, News vom Europäischen Gerichtshof und alles rund um Bankspesen im Lichte des Euro.

Viel Spaß beim Lesen!

Ingrid Szabo

 

 

Inhalt:

Abfertigung neu: erst 2003

Kinderbetreuungsgeld

Aktuell: Pauschalieren und Gewinne glätten

Achtung: Vereine werden neue besteuert

Euro: Bankspesen neu

Leserbriefe

Wenn der Europäische Gerichtshof spricht

Steuerhäppchen

Fiskurios

Basel II

Wichtige Steuertermine

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Abfertigung neu: erst 2003

Abfertigung

Abfertigung - ab kommenden Jahr gibt es für scheidende Mitarbeiter ein neues Gesetz

Neueste Infos direkt vom Finanzministerium: Stichtag für die Abfertigung neu wird erst der 1. Jänner 2003 sein!

Generell gilt die “Abfertigung neu" nur für neue Jobs. Bis zum wahrscheinlichen Stichtag vom 1. Jänner 2003 wird also ausreichend Zeit für Verhandlungen mit den “alten" Mitarbeitern sein.

Varianten für bestehende Mitarbeiter:

1 das bisherige System beibehalten,
2 Zeit splitten,
3 einen Systemwechsel vornehmen.

So schwierig es sein wird, sich zu einigen: nur Einzelvereinbarungen gelten. Wenn kein Konsens erzielbar ist, bleibt für diesen Dienstnehmer die bisherige alte Regelung. Betriebsvereinbarungen zählen nur bei der Wahl der Mitarbeiter-Vorsorgekasse (MVK).

Ad 1: Die Abfertigungsrückstellung wird fortgeführt. Die Dotierung wird jedoch von derzeit maximal 50 Prozent in zwei Etappen auf 47,5 Prozent ab 2003 und auf 45 Prozent ab 2004 abgesenkt. Die Rückstellung für Dienstnehmer über 50 Jahre bleibt bei 60 Prozent. Die Wertpapierdeckung kann über fünf Jahre abgebaut werden. Abfertigungsrisiko bleibt.

Ad 2: Es wird gesplittet: Die bisherigen fiktiven Abfertigungsansprüche werden “eingefroren". Jedoch nur die “zeitliche Sprungschwelle": keine weiteren Erhöhungen aufgrund längerer Betriebszugehörigkeit. Die Basis erhöht sich mit den Gehaltserhöhungen - daher kann auch die Abfertigungsrückstellung entsprechend nachdotiert werden. Bei Beendigung ist diese Abfertigungsauszahlung weiterhin mit 6 Prozent besteuert. Ab dem Übertritt zahlt der Dienstgeber Beiträge von 1,53 Prozent des Bezuges an die MVK und hat das Abfertigungsrisiko nur mehr für die Vergangenheit.

Ad 3: Wieviel der Dienstgeber für bisherige Ansprüche an die MVK überweist, ist Verhandlungssache zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer! Überweist der Dienstgeber nicht mehr als den Betrag der fiktiven Ansprüche, liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Die Zahlungen an die MVK sind Betriebsausgabe und zwar bis zur Höhe der bestehenden Rückstellung. Der übersteigende Betrag ist auf fünf Jahre verteilt abschreibbar. Ab dem Übertritt werden Beiträge bezahlt: kein Abfertigungsrisiko mehr!

Steuerfreier Übertrag

Im beschlussfähigen Entwurf ist zu lesen, dass unabhängig von der gewählten Variante die bestehende steuerliche Abfertigungsrückstellung steuerneutral auf das Kapitalkonto oder eine steuerfreie Rücklage übertragen werden kann.

Konsequenzen bei Übertragung

Im alten System gibt es keine weiteren steuerlich wirksamen Dotierungen. Die nachfolgende Abfertigungszahlung an den Dienstnehmer ist mit der bisherigen Rückstellung zu verrechnen.

Spannend ist, ob Zahlungen an die MVK Betriebsausgabe und der Übertrag der Rückstellung auf das Kapital steuerfrei sind - an einen Doppelabzug wurde nie gedacht! So wie bei steuerfreien Subventionen kommt es bei steuerfreier Rückstellungsübertragung zu keinen Ausgaben.

 


Woher soll das Geld kommen?

Umstieg bedeutet: man muss liquide sein! Auch wenn man Gewinn macht, ist man nicht immer flüssig. Nur der Verkauf von Wertpapieren wird wahrscheinlich nicht ausreichen um einen Umstieg finanzieren zu können.

 

 

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Kinderbetreuungsgeld:
seit 1. Jänner 2002 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) statt Karenzgeld

Familie

Kinderbetreuungsgeld

Kinderbetreuungsgeld

Der große Vorteil des neuen Kinderbetreuungsgeldes: Alle Eltern können es grundsätzlich bekommen.

Was ist der wesentliche Unterschied zum Karenzgeld?

Karenzgeld war nur nach einem Dienstverhältnis möglich. Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist eine familienpolitische Leistung, die grundsätzlich für alle Eltern gilt. Auch beispielsweise für Hausfrauen, Studenten oder Selbstständige.

Wer hat Anspruch?

  1. Jeweils nur ein Elternteil. Geburtstag des Kindes: ab dem 1. Jänner 2002.
  2. Das Kind muss Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. auf eine gleichartige ausländische Leistung haben.
  3. Der Elternteil muss im gleichen Haushalt wie das Kind leben.
  4. Das Einkommen darf € 14.600,- pro Jahr nicht übersteigen.

Was muss ich tun, um KBG zu erhalten?

KBG muss bei der Krankenversicherung, bei der man versichert ist, beantragt werden. Man bekommt es frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes.

Wie hoch ist das KBG?

Man bekommt täglich € 14,53.
Wenn nicht 10 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nachgewiesen werden, gibt es ab dem 21. Lebensmonat nur die halbe Summe.

Bekommt man bei mehreren Kindern oder Mehrlingsgeburten mehr?

Man bekommt KBG nur für ein Kind. Es wird jeweils nur für das letztgeborene Kind ausbezahlt.

Wie lange bekommt man KBG?

Vom Tag der Geburt bis zum 30. Lebensmonat des Kindes. Nehmen beide Elternteile zumindest sechs Monate KBG in Anspruch, bekommt man es längstens bis zum 36. Lebensmonat des Kindes.

Ist man während des KBG-Bezuges kranken- und pensionsversichert?

Ja. Bis max. 18 Monate pro Kind werden für die Pension angerechnet.

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Pauschalierung
Aktuelle Richtlinien

Steuerminderung

Aktuell:
Pauschalieren und Gewinne glätten

Pauschalierung:
Seit 2000 gibt es interessante Ausgabenpauschalierungen. Die sogenannte Individualpauschalierung kann nicht nur von kleineren Unternehmen, sondern auch von Dienstnehmern oder Vermietern beansprucht werden. Jeder Dienstnehmer kann beantragen, dass für die Jahre 2000 bis 2002 die absetzbaren Ausgaben (= Werbungskosten) aus dem Durchschnitt der geltend gemachten Ausgaben der Jahre 1997 bis 1999 abgeleitet werden. Gilt nicht für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung! Voraussetzung ist, dass in den Jahren 1997 bis 1999 kein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Für jedes der Jahre 2000 bis 2002 kann die Pauschalierung bis zur Rechtskraft des Steuerbescheides gesondert beantragt werden.

Gewinnglättung:
Schriftsteller und Künstler können ab dem Jahr 2000 beantragen, dass der Gewinn eines Jahres mit den (niedrigeren) Einkünften der beiden vorangegangenen Jahre zusammengerechnet wird und die Einkünfte auf diese drei Jahre gleichmäßig verteilt werden. Damit soll verhindert werden, dass hohe Einnahmen in einzelnen Jahren zu außergewöhnlichen Steuerspitzen führen. Die Steuer für die beiden vorangegangenen Jahre wird also neu berechnet.


Beispiel:

Ein Dienstnehmer beantragt für 2000 die Pauschalierung seiner Ausgaben.

Basis: Durchschnitt 1997 bis 1999
2001:   besonders hohe Ausgaben - also werden die tatsächlichen Kosten abgesetzt
2002:   wenig absetzbare Kosten - die Pauschalierung wird attraktiv

 

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Neue Besteuerung
Einteilung der Finanztöpfe in vier Quellen

Vereine

Achtung: Vereine werden neu besteuert

Vereine

Mit Rückwirkung auf Anfang 2001 wurden im Februar 2002 durch das BM für Finanzen neue Richtlinien über die Besteuerung von Vereinen veröffentlicht.

Auf über 100 Seiten kann man sich ausführlich darüber informieren, wann ein Verein als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich einzustufen ist und dadurch steuerliche Begünstigungen erhält.

Besteuerung

Die Besteuerung der Spieler und der Funktionäre finden in den Richtlinien ebenso einen breiten Raum wie Gebühren und Abgaben oder die Haftungsbestimmungen, wenn also ein Vereinsvertreter Steuern entweder gar nicht oder unpünktlich an das Finanzamt abliefert.

Mustersatzungen (Statuten) und Beispiele ergänzen die Richtlinien.

Die Hauptvoraussetzung sind Statuten, die alle steuerlich relevanten Punkte enthalten, wobei der (ideelle) Vereinszweck auch tatsächlich gelebt werden muss.

Aufbringung der finanziellen Mittel

Die finanziellen Mittel kann er mit folgenden Möglichkeiten aufbringen:

  1. Vermögensverwaltung
    (z.B. Vermietung),
  2. im unentbehrlichen Betrieb
    (z.B. Mitgliedsbeiträge),
  3. im entbehrlichen Betrieb
    (z.B. Veranstalten einer Balles oder kleinen Vereinsfests) oder
  4. im schädlichen Gewinnbetrieb
    (z.B. Kantine, großes Vereinsfest).

Je nach Einordnung wird der Verein in Sachen Umsatz- und Körperschaftssteuer unterschiedlich behandelt.

Für die Punkte 1 bis 3 fällt keine Umsatzsteuer an, da der Verein entweder steuerbefreit ist oder das Finanzamt “Liebhaberei" vermutet. Für Einnahmen aus Punkt 4 ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuliefern, wenn die Kleinunternehmergrenze (€ 22.000,- Nettoumsatz pro Jahr) überschritten wird.

Für Gewinne aus den Punkten 3 und 4 fällt Körperschaftsteuer an, wobei aber vom Gewinn ein jährlicher Freibetrag von € 7.300,- abgezogen werden kann.

Zusätzlich können im entbehrlichen Bereich vom Umsatz 20 Prozent als pauschale Betriebsausgaben für die Helfer bei Vereinsfesten abgezogen werden.


Praxistipp

Vergleichen Sie die bestehenden Satzungen mit den neuen Mustersatzungen. Bei der nächsten Hauptversammlung können Sie Änderungen vornehmen. Mustersatzungen gibt es bei uns!

 

 

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EU-Maßnahmen
Unterschied Inland/Ausland fällt

Geld

Euro: Bankspesen neu

Bankspesen

Auslandsspesen - Wer Tricks kennt, kann Zeit und Geld sparen.

Die Euro-Bargeldeinführung ist überstanden – doch nach wie vor liegen die Bankgebühren für internationale Euro-Überweisungen meilenweit über den inländischen. Ein EU-Maßnahmenpaket soll den grenzüberschreitenden Handelsverkehr vereinfachen.

Bereits 1999 wurde das sogenannte Überweisungsgesetz erlassen. Es gilt für Überweisungen bis zu € 50.000,– innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und soll den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs vereinfachen. Kreditinstitute sind verpflichtet, über folgende Punkte zu informieren:

Weiters dürfen EWR-Überweisungen nicht länger als 5 Bankarbeitstage dauern. Das kann jedoch nur dann garantiert werden, wenn alle erforderlichen Angaben für eine Überweisung vorhanden sind. Da die Kontonummer des Empfängers oft erst bei der Empfängerbank geprüft werden kann, kann es erhebliche Verzögerungen geben. Durch Einführung einer internationalen Kontonummer IBAN mit Prüfziffer sollen in Zukunft solche Fehler vermieden werden. Dies soll vor allem das Telebanking erleichtern.

Geldbehebungen am Automaten und Bezahlung mit Karte im EU-Ausland bis zu einem Betrag von € 12.500,– dürfen laut EU-Verordnung ab 1. Juli 2002 nicht teurer sein als im Inland. Das gilt ab 1. Juli 2003 auch für EU-Überweisungen. Ab 1. Jänner 2006 wird diese Grenze auf € 50.000,– angehoben.

Damit Sie bis dahin Ihre Auslandsbankspesen im Griff haben, hier ein paar Tipps:

  1. Daten genau angeben: Damit nicht unnötig Zeit (und Geld durch Zinsverlust) verloren geht.
  2. Fordern Sie die Informationen bei Ihrer Bank an! Die Banken sind zwar verpflichtet Informationen zu geben – dies aber nur auf Nachfrage. Fordern Sie dabei Transparenz – die auch die neue EU-Verordnung vorschreibt!
  3. Kosten im Voraus erfragen und vereinbaren. Geben Sie sich nicht mit „Zirka-Angaben“ zufrieden. Wichtig bei Übernahme der fremden Kosten.
  4. Abrechnung genau kontrollieren.
  5. Bei Beträgen bis € 5.500,– bestehen Sie auf eine Europaüberweisung mit einem standardisierten Spesensatz (€ 5,00 – 5,81 bei geteilten, € 8,63 – 10,17 bei ungeteilten Spesen).

 

Infobox IBAN

IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Darstellung der Kontonummer. Je nach Land variiert die Zeichenfolge.

So sehen österreichische IBANs aus:


AT
61
76013
35746811
 
ISO Länderkennzeichen
Prüfziffer
BLZ
Kontonummer

IBAN ist ab sofort für alle Auslandsüberweisungen zwingend zu verwenden, geplant ist auch eine Verwendung innerhalb Österreichs. Info: www.iban.at

Den IBAN für Ihre Konten teilt Ihnen Ihre Bank mit.

Praxistipp: Drucken Sie auf Ihre Drucksorten den IBAN mit an. Das erspart Ihren Geschäftspartnern lästiges Nachfragen.

 

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FRAGE & ANTWORT

Leserbriefe

Leserbriefe

Gibt es noch Stempelmarken?

Stimmt es, dass mit Jänner 2002 die Stempelmarken abgeschafft wurden? Bleiben die Gebühren gleich?

Ja - jetzt müssen Gebühren bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte oder Erlagschein bezahlt werden.

Gleichzeitig fallen damit auch jene Grenzbeträge weg, bis zu denen - anstelle einer Gebühr - Stempelmarken verwendet werden konnten. Die Gebühren bei Bestandsverträgen etwa, die bekanntlich von den Vermietern oder Pächtern grundsätzlich selbst berechnet und an das zuständige Finanzamt abgeführt werden müssen, bleiben unverändert.

Seit 1. Jänner 2002 gibt es auch diverse andere Gebühren nicht mehr: So etwa Gebührenpflicht für Vollmachten und nichtamtliche Zeugnisse (z.B. Dienstzeugnisse) oder die Bogengebühr auf Urkunden (z.B. Grundstückskaufverträge, Schenkungsverträge oder auch bestimmte Gesellschaftsverträge).

Generell sind nur mehr Schriften von Behörden oder Urkundspersonen wie etwa dem Notar gebührenpflichtig.

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Wann muss ein Fahrtenbuch geführt werden?

Ich bin Unternehmer und habe einen Vertreter angestellt. Wer von uns muss ein Fahrtenbuch führen?

Sie als Unternehmer können bei einem Anteil der betrieblichen Fahrten von bis zu 50 Prozent das amtliche Km-Geld von € 0,356/km geltend machen. Voraussetzung ist ein richtig geführtes Fahrtenbuch, bei dem der Km-Stand bei Beginn und Ende der Fahrt angegeben wird. Privatfahrten werden nicht eingetragen.

Für Ihren Dienstnehmer gilt die 50-Prozent-Regelung nicht und er erhält auf Grund seines Kollektivvertrages (KV) von seinem Dienstgeber die Reisekosten ersetzt. Aus den KVs ergibt sich überwiegend ein Betrag von € 0,36/km. Bei Vielfahrern wie Vertretern wird eine Minderung auf z.B. € 0,25 ab 10.000 km pro Jahr empfohlen.

Erhält Ihr Dienstnehmer seine Fahrtkosten nicht zur Gänze oder nur teilweise ersetzt, kann er diesen (Differenz-) Betrag als Werbungskosten beim Finanzamt in der Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Hier gilt wieder € 0,356/km für maximal 30.000 km pro Jahr. Voraussetzung ist ebenfalls ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.

Erhält der Dienstnehmer vom Dienstgeber ein Firmenauto auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellt, dann ist das Fahrtenbuch verpflichtend, wenn nur die Hälfte des Sachbezugswertes angesetzt werden soll. Und nur dann, wenn die privat gefahrenen Km pro Jahr weniger als insgesamt 6.000 betragen.

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Ist ein Seminar absetzbar?

Ich möchte meiner Sekretärin einen Kurs in Telefonkommunikation zahlen. Kann ich das absetzen?

Aus- und Fortbildungskosten für Arbeitnehmer können steuerlich abgesetzt werden. Darüber hinaus kann sogar ein Bildungsfreibetrag geltend gemacht werden. Dieser beträgt neun Prozent der Ausgaben, sodass insgesamt 109 Prozent der Kosten den Gewinn mindern. Den Bildungsfreibetrag erhält man aber nur dann, wenn ein Kurs in einem betriebsfremden Unternehmen besucht wird. Interne Fortbildung wird also nicht gefördert, wohl aber ein Trainer, der ins Unternehmen kommt. Der Entwurf des Konjunkturbelebungsgesetzes sieht sogar vor, den Bildungsfreibetrag auf 20 Prozent zu erhöhen und alternativ dazu eine Bildungsprämie einzuführen.


Praxistipp

AMS-Qualifizierungsförderung - “EFS Ziel 3 Förderung" beantragen!
Gilt für weibliche Dienstnehmer oder Männer ab 45 Jahren:
Zwei Drittel der Kurskosten werden ersetzt,
pro Begehren maximal € 10.000,-.
Ein Bildungsplan muss erstellt werden.

Antragsformulare gibt es unter:
www.ams.or.at
> Service für Unternehmen
> Förderungen



Haben auch Sie Fragen?
Bitte kontaktieren Sie uns!

Leider können wir nicht alle Anfragen beantworten - wir bitten um Ihr Verständnis!

 

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Aktuelle Urteile
Fiskal-LKW Bewirtschaftungskosten Kfz-Leasing

Unternehmertum

Wenn der Europäische Gerichtshof spricht

Richter

EuGH-Urteil: Vorsteuerabzug für “Kleinbusse" und “Fiskal-LKW" ab sofort wieder möglich

Jetzt gibt es wie vor sechs Jahren die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug für Ausgaben in Zusammenhang mit Anschaffung, Miete, Leasing und Betrieb eines Fahrzeuges geltend zu machen.

Das Finanzministerium hat bereits die neue Fahrzeugliste veröffentlicht und somit kann für bestimmte Fahrzeuge wieder Vorsteuer abgezogen werden. Einige Fahrzeuge scheinen trotz mehr als sechs Sitzplätzen (noch) nicht auf - die Importeure sind jedoch bereits in Verhandlung mit dem Minister.

Aktueller Link:
www.bmf.gv.at/steuern/Umsatzsteuer/Informationen/kfzliste.htm

Für die Vorjahre kann der Vorsteuerabzug für diese Fahrzeuge noch geltend gemacht werden, wenn die Steuererklärungen noch nicht beim Finanzamt eingereicht sind oder noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt. Sollte im Zuge einer Betriebsprüfung eine Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Finanzamt erfolgen, kann auch für bereits abgeschlossene Jahre nachträglich Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Vorsteuerabzug für Bewirtungskosten

Der halbierte Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten erscheint der EU rechtswidrig. Da die österreichischen Finanzbehörden nicht einlenken wollen, wird wohl der EuGH die Sache klären müssen, um den umsatzsteuerlichen Teil der Regelung zu Fall zu bringen.

Die halbe Nichtabzugsfähigkeit der Bewirtungskosten bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer stößt hingegen bei der EU auf keine Bedenken.

Kfz-Leasing von PKWs im Ausland

Wenn man die EU-Bestimmungen genau nimmt, könnte es für österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, einen deutlichen Unterschied machen, ob Sie ein Fahrzeug in Österreich leasen oder in einem anderen Staat der Europäischen Union.

Könnte - denn Österreich hat eine Bestimmung geschaffen, die dafür sorgt, dass bei einem Vorsteuerabzug in einem anderen Mitgliedsland dann die Umsatzsteuer in Österreich fällig wird. Wahrscheinlich wird diese Bestimmung vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nach einer entsprechenden Entscheidung des EuGH aufgehoben werden. Ein diesbezügliches Vorabentscheidungsersuchen liegt bereits beim EuGH.


Praxistipp

Wertvolle Tipps und das gesamte Formularwesen (um sich etwa die deutsche Umsatzsteuer zurückholen) finden Sie unter:
www.bff-online.de

Noch einfacher - fragen Sie uns!

 

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

Meldepflicht für freie Mitarbeiter

Ab 1. Jänner 2002 müssen Unternehmer alle freien Dienstnehmer im Sinne des ASVG melden, zusätzlich auch:

Honorare an solche Personen (oder Personengesellschaften!) sind jeweils bis Ende Jänner des Folgejahres an das Finanzamt zu melden. Nur wenn die Entgelte inkl. Reisekostenersätze im Jahr insgesamt nicht mehr als € 900,– und im Einzelfall nicht mehr als € 450,– betragen, entfällt die Meldepflicht.

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Steuerlinks Teil 1

> Steuerformulare

www.bmf.gv.at
> formulare > steuerformulare

Hier finden Sie alles was das Herz zum Ausfüllen von Steuerformularen begehrt. Fast alle Formulare können inzwischen schon auf dem lokalen Rechner abgespeichert werden.
Was Sie brauchen: Internet Explorer 5.0 und Adobe Acrobat Reader 4.05 (gibt's gratis unter www.adobe.de/products/acrobat/readermain.html).

Damit es mit dem Abspeichern klappt: Verbindung zum Server des Ministeriums muss aufrecht sein. Mehr Infos unter “Hinweise".

Einziger Wermutstropfen: Derzeit muss das Formular noch nach dem Ausfüllen ausgedruckt, unterschrieben und per Post geschickt werden.

 

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Buchtipp

Malik Fredmund: Führen, Leisten, Leben

Fredmund Malik: Führen, Leisten, Leben - Wirksames Management für eine neue Zeit, Heyne Bücher, Taschenbuchausgabe 2001

Eine herrliche Befreiung: Der Abschied vom Gedanken der perfekten Führungskraft. Fredmund Malik gelingt es, diese Einsicht mit Hilfe praxisnaher Beispiele zu vermitteln. Er durchleuchtet die Komplexität des Systems Unternehmen nicht mit Hilfe theoretischer Konzepte sondern bietet wirklich handfeste Lösungen.

Was Sie zu diesem Thema schon immer geahnt haben, erscheint plötzlich in kristallklarer Schärfe.

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Gesetz: Belebung der Wirtschaft

Am 12. März wurde das neue Konjunkturbelebungsgesetz beschlossen. Das beste daran: der erhöhte Bildungsfreibetrag von 20 Prozent. Weiters gibt es einen neuen Forschungsfreibetrag für neu definierte, zusätzliche Forschungskosten. Neu ist auch die siebenprozentige vorzeitige Abschreibung für Gebäudeinvestitionen 2002: Sie gilt nur für Gebäudeinvestitionen, die bis max. € 3,8 Mio. im Jahr 2002 anfallen. Die neue Erweiterung der Neugründerförderungen auf Betriebsübertragungen ist ebenfalls sehr bescheiden - sie wird auf die Übernahme schon bestehender Betriebe für Jungunternehmer ausgedehnt. Begünstigungen gelten jedoch nicht für Lohnnebenkosten und Kammerumlagen.

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Sicher spenden

Haben Sie sich nicht schon öfter gefragt, ob Ihre Spende wirklich den vorgegebenen Zwecken dient? Das Österreichische Spendengütesiegel wurde geschaffen, um der Öffentlichkeit die Beurteilung darüber zu ermöglichen, ob eine bestimmte spendensammelnde Organisation gewisse Mindeststandards einhält. Das Gütesiegel wird von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder verliehen. Dazu muss sich die Non-Profit-Organisation freiwillig einer jährlichen Prüfung durch einen Wirtschaftstreuhänder unterziehen.

Infos unter:
www.kwt.or.at > service
und www.osgs.at

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Neues aus Deutschland

Seit Beginn dieses Jahres hat auch Deutschland das sogenannte “reverse charge" System eingeführt. Dieses System gilt in Österreich schon seit 1995. Es besagt, dass für Leistungen, die in dem Wohnsitzland des Empfängers umsatzbesteuert werden, der Empfänger die Umsatzsteuer schuldet und sie daher selbst zu berechnen hat.

Erbringt etwa ein österreichischer EDV-Berater eine Leistung an ein deutsches Unternehmen, so stellt er eine Rechnung ohne (österreichische oder deutsche) Umsatzsteuer aus. Der deutsche Unternehmer berechnet die deutsche Umsatzsteuer (16 Prozent) selbst und zahlt sie an das Finanzamt und zieht sie sich als Vorsteuer wieder ab.

Achtung! Auf der Rechnung sollte auf jeden Fall vermerkt werden: "... gemäß § 13b dUStG geht die Steuerschuld für diese sonstige Leistung auf den Empfänger über".

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Partnerschaft
Mitversicherung bei Gleichgeschlechtlichen

Fiskurios

Keine Mitversicherung für homosexuelle Lebenspartner?

Ehepartner und Lebensgemeinschaften sind beinahe schon gleichgestellt. So sind jetzt Mitversicherungen von Lebenspartnern in der Krankenversicherung möglich. Dass allerdings auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner mitversichert werden können, ging dem Verwaltungsgerichtshof nun doch zu weit. Die Begründung: Solange es kein Lebensgemeinschaften-Register gibt, kann objektiv nicht zwischen homosexuellen Lebensgemeinschaften und reinen Wohngemeinschaften unterschieden werden, ohne in die Privatsphäre einzudringen. Somit bleibt die Ungleichbehandlung zwischen hetero- und homosexuellen Lebensgemeinschaften “noch" begründet.

(VwGH 4.10.2001, 98/08/0218).

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Kredite
Wie sich Basel II auswirken wird

GELDTIPP

Basel II

Durch Basel II wird es zu einer Verschiebung der Kreditkurve kommen. Unternehmer müssen in Zukunft besser planen und dokumentieren.

Bruckner Univ.-Ass. Mag. Dr. Bernulf Bruckner
Institut für Kreditwirtschaft, Wirtschaftsuniversität Wien

Steuerimpuls: Herr Dr. Bruckner, was in kurzen Worten ist Basel II?

Dr. Bernulf Bruckner: Basel II ist ein Papier mit einer Reihe von Vorschlägen, die die Bankenaufsicht international regulieren sollen. Dadurch sollen krisensicherere Banken erreicht werden.

Wann kommt Basel II zu uns?

Ursprünglich war der 1. Jänner 2005 gedacht. Gerüchten zufolge könnte sich die Einführung um ein Jahr nach hinten verschieben.

Werden sich durch Basel II die Kredite wesentlich verteuern?

Bruckner: Die Kredite an sich werden sich nicht verteuern. Es wird eine Verschiebung der Kreditkurve geben. Unternehmen mit einem sehr guten Rating mit hoher Bonität werden vermutlich relativ günstig zu ihren Krediten kommen. Für Unternehmen mit schlechter Kreditwürdigkeit, also mit schwachem oder negativem Eigenkapital, mit niedrigem Cashflow oder einer langen Entschuldungsdauer, werden die Kredite signifikant teurer.

Wie können sich kleine Unternehmen optimal vorbereiten?

Bruckner: Ganz wesentlich in der Vorbereitung ist es, sich mit dem Begriff Rating und den damit verbundenen Folgen auseinander zu setzen. Eine umfangreichere Beilage zum Jahresabschluss, Planrechnungen, Planbilanzen und möglicherweise auch ein Cashflow-Statement werden in Zukunft nicht nur erhofft, sondern sogar eingefordert werden. Der Steuerberater kann den Unternehmer dabei unterstützen, denn es ist eine Riesensache, hier eine professionelle Sprache zu finden, die der Banker versteht.

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Wichtige Steuertermine
1. April - 30. Juni 2002

30. April 2002

Letzte Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für das zweitvorangegangene Jahr durch den Steuerberater

15. Mai 2002

Vorauszahlung Einkommen- und Körperschaftsteuer
Umsatzsteuervoranmeldung für das 1. Quartal (wenn nicht monatlich)
Einreichen der Steuererklärungen 2001, wenn Sie auch Dienstnehmer waren und beim Finanzamt durch keinen Steuerberater vertreten werden.

30. Juni 2002

Ab Juli können Sparbücher nicht mehr steuerfrei verschenkt werden.
Erfreulich: Der Termin für die Anspruchszinsen 2001 wurden auf den 1. Oktober 2002 verlegt.

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