Liebe LeserInnen!Endlich einmal wirklich gute Nachrichten! Die Steuerreform 2004/2005 hat einiges an positiven Auswirkungen für Unternehmen gebracht – lesen Sie in unserer aktuellen Ausgabe, wovon Sie konkret profitieren können.
Neu bei uns: Wir haben eine Rubrik mit dem Titel „Gut zu wissen“ eingeführt. Ab jetzt wird in jeder Ausgabe ein Thema oder ein Begriff besprochen, der für Sie von Interesse sein könnte. Lesen Sie diesmal die wichtigsten Infos rund um „Vorsorgewohnungen“.
Viel Freude beim Lesen und spannende Erkenntnisse!
Gute Nachrichten von der Steuerreform 2004/2005
Ab 2005: Kürzere Verjährungsfrist
Gut zu wissen: Vorsorgewohnungen
In Reklamationen stecken Chancen
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Eine Steuerreform kann auch von Vorteil sein … |
Die letzte Stufe der Steuerreform 2004/2005 ist seit Jahresanfang in Kraft. Sie brachte erfreuliche Veränderungen:
Neuer Einkommensteuertarif
Er bringt vor allem eine Entlastung für Bezieher niedriger und
mittlerer Einkommen. Im Vergleich zu 2004 erspart sich jeder Steuerzahler zwischen
165 € und 550 € pro Jahr. Leider wird
der Vorteil durch die erhöhte Krankenversicherung zumeist wettgemacht.
Senkung der Körperschaftsteuer auf 25 %
Kapitalgesellschaften zahlen statt 34 % nun 25 %. Das macht die GmbH
attraktiv. Durch eine Umgründung kann auch rückwirkend ein Einzelunternehmen
oder eine Personengesellschaft in eine GmbH eingebracht werden, um so den Steuervorteil
bereits ab Beginn 2005 zu genießen. Das macht vor allem für Unternehmen
Sinn, die nachhaltig Gewinne schreiben. Überlegungen
sollten Sie rasch mit uns besprechen.
Tipp für GmbHs
Achten Sie beim Bilanzieren auf die Aufwandsabgrenzungen. Aufwendungen ins Jahr
2004 gebucht bringen Ihnen eine Ersparnis von
9 %.
Gruppenbesteuerung
Ab heuer gilt die neue Gruppenbesteuerung für Kapitalgesellschaften mit
großen Vorteilen gegenüber der alten Organschaft. So können
nun Verluste von Auslandstöchtern verwertet werden. Auch Mehrmütter-
oder Holding-Konstruktionen sind möglich. Erstmalig darf auch eine Personengesellschaft
zwischengeschaltet werden. Weiterer Vorteil: Die Finanzierungskosten und der
Firmenwert sind absetzbar.
Geschäftsführervertrag
Er bestimmt wie der Steuerreform in der Sozialversicherung und Steuer behandelt wird
| Rechtsform |
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Fluchtmöglichkeit gibt es fast keine mehr: rund 8% Lohnnebenkosten sind fix |
In Österreich gibt es rund 100.000 GmbHs, also zumindest so viele GmbH-Geschäftsführer. Leider sind diese steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht leicht einzustufen. Beantworten Sie folgende drei Fragen und finden Sie Ihren Geschäftsführertyp in Box 1.
a) Wie hoch ist Ihr Anteil an der GmbH?
b) Ist die GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer (WK)?
Wenn die GmbH einen Gewerbeschein gelöst hat, dann ist sie automatisch
Mitglied der Wirtschaftskammer. Ohne Gewerbeschein und Wirtschaftskammer leben
Freiberufler (Rechtsanwälte, Ärzte, Ziviltechniker etc).
c) Sind Sie Dienstnehmer der GmbH?
Bei einem Dienstverhältnis schulden Sie Ihre Arbeitskraft und nicht einen
bestimmten Erfolg. Sie tragen kein Unternehmerrisiko, das bedeutet, Ihre Bezüge
sind großteils unabhängig vom Geschäftsverlauf. Sie können
sich nicht vertreten lassen und sind weisungsgebunden (geregelte Arbeitszeiten,
bestimmter Arbeitsort etc.). Niemals weisungsgebunden sind Sie, wenn Sie Sperrminorität
besitzen und somit Beschlüsse der Generalversammlung verhindern können.

Gestaltungsmöglichkeiten
Der Geschäftsführervertrag bestimmt, ob Sie Lohn- oder Einkommensteuer
bezahlen. Das macht einen großen Unterschied (siehe Box 2).
Problem der Lohnnebenkosten: Durch ein strenges Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in November 2004 ist es nun klar: Rund 8 % Lohnnebenkosten sind fast immer zu zahlen. Ein weiterer Gestaltungsaspekt ist die Körperschaftsteuer. Die GmbH zahlt ab 2005 nur 25 % Körperschaftsteuer, was dafür spricht, weniger Geschäftsführerbezüge zu vereinbaren, sondern mehr über Dividenden (Gewinnausschüttungen) an den Gesellschafter-Geschäftsführer zu zahlen.
Eine umfassende Beratung ist daher wichtig. Fragen Sie uns.
Verjährungsfristen
Die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben wurde von 10 auf 7 Jahre verkürzt
| Abgaben |
Die Steuergesetzgebung brachte auch etwas Gutes: Die Verjährungsfristen bei der Bemessungs- bzw. Festsetzungsverjährung wurden verkürzt.
Die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben wurde von 10 auf 7 Jahre, die absolute Verjährungsfrist von 15 auf 10 Jahre verkürzt. Die Verjährungsfristen für nicht hinterzogene Abgaben bleiben mit 5 bzw. 3 Jahren gleich. Es kommt aber hier zu entscheidenden Änderungen hinsichtlich der Unterbrechung. Nach einer solchen beginnt die Verjährungsfrist nicht mehr neu zu laufen, sondern wird um ein Jahr verlängert – wenn innerhalb der Verjährungsfrist eine Unterbrechungshandlung gesetzt wird. Sollte allerdings im Verlängerungsjahr nochmals eine Unterbrechungshandlung gesetzt werden, endet die Frist erst mit Ablauf des folgenden Jahres. Nach 10 Jahren ist auf jeden Fall (absolute) Verjährung eingetreten.
Unterbrechungshandlungen sind: „Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen“, also etwa Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) oder die Erlassung von Abgabenbescheiden.
Die Verjährung ist grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen. Wenn gegen einen Abgabenbescheid berufen wurde und diese Angelegenheit mit einer Berufungsentscheidung zu erledigen ist, tritt bis dahin keine Verjährung ein. Eine solche Berufungsentscheidung kann daher auch weiterhin nach Ablauf der Verjährungsfrist erlassen werden.
Eine Sonderregelung hat sich die Finanz für jene Fälle vorbehalten, wo im Jahr 2004 eine Unterbrechungshandlung unternommen wurde. Hier ist die neue Rechtslage erst ab dem 1. Jänner 2006 anzuwenden.
Schenkungssteuer
Der Schenkungssteuersatz reicht von 2 bis zu 60 Prozent
| Immobilien |
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Beim Übergeben eines Hauses gibt es 3 Möglichkeiten |
Die Schenkungssteuer kann schon die Freude am Schenken trüben. Bei Schenkungen unter Lebensgefährten kann sich mitunter der Weg zum Standesamt lohnen, oder Sie denken über einen Kauf nach.
Schenkung
Wer schenkt, bezahlt Schenkungssteuer. Die Steuersätze reichen von 2 %
bis 60 % und sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe
der Bemessungsgrundlage. Bei Häusern ist der dreifache Einheitswert die
Bemessungsgrundlage. Dazu kommt ein Zuschlag von 2 % unter nahen Angehörigen
bzw. 3,5 % an andere Personen. Lebensgefährten fallen in die höchste
Steuerklasse und starten bei 14 + 3,5 %! Wenn Eltern eine Wohnung
als Heiratsausstattung schenken und innerhalb von zwei Jahren rund um den Hochzeitstag
übergeben, kostet dies keine Steuer.
Kauf
Der Verkaufswert ist Basis für die Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz ist
mit 2 % unter nahen Angehörigen und 3,5 % für alle anderen
immer niedriger als die Schenkungssteuer. Um das Finanzamt nicht misstrauisch
zu machen, sollte der Kaufpreis zwischen dem dreifachen Einheitswert und dem
halben Verkehrswert liegen. Und das Finanzamt prüft akribisch, ob sich
der „Käufer“ den Preis leisten kann und auch bezahlt hat. Was
billiger kommt, muss man ausrechnen.
Gemischte Schenkung
ist eine Alternative, wenn unter Vorbehalt geschenkt wird. Beispiel: Übernahme
einer Hypothek, Einräumung eines Wohn- oder Fruchtgenussrechts. Der entgeltliche
Teil kostet Grunderwerbsteuer; von der Differenz auf den dreifachen Einheitswert
bezahlt man Schenkungssteuer. Wenn die übernommene Schuld mehr als den
dreifachen EHW ausmacht, fällt nur Grunderwerbsteuer
an.
Tipp
www.meingrundstueck.at
> Mein Grundstück
> Grundstücksfibel
der AK Steiermark
Mietverträge
Schutz vor Kündigung bietet das Mietrechtsgesetz
| Mietrechtsgesetz |
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Ob Mieter oder Pächter – wirtschaftlich ein großer Unterschied |
Sind Sie Mieter von Geschäftsräumlichkeiten? Sind Sie ein „echter“ Mieter oder ein Pächter? In beiden Fällen liegt ein Bestandsvertrag vor, doch beide sind wirtschaftlich grundverschieden. Zur Verwirrung trägt auch die umfangreiche Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH) bei.
Nur Mietverträge, die zur Gänze dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, bieten Schutz vor willkürlicher Kündigung. Unterliegt ein Mietvertrag dem MRG und wird das Unternehmen verkauft, gehen automatisch die Hauptmietrechte auf den Unternehmenskäufer über. Der Übergang des Mietrechts kann zwar vom Vermieter nicht verhindert werden, doch darf er innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Unternehmensverkaufs die Miete angemessen erhöhen.
Wird ein Pachtvertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und für eine bestimmte Zeit kein Kündigungsverzicht vereinbart, kann der Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen – ohne Angabe von Gründen – gekündigt werden. Bei einem Unternehmensverkauf oder bei einer Unterverpachtung braucht man immer die Zustimmung des Verpächters, damit der Bestandsvertrag aufrecht bleibt.
Pacht liegt normalerweise dann vor, wenn ein Unternehmen übergeben wird und dieses als rechtliche und wirtschaftliche Einheit fortbesteht. Neben den Betriebsräumen umfasst dies alle wesentlichen Betriebsmittel.
Wer ein Unternehmen kaufen will, das angeblich in gemieteten Geschäftsräumen ausgeübt wird, sollte alles daran setzen, böse Überraschungen zu vermeiden. Man könnte etwa vor Abschluss des Kaufvertrages vom Verkäufer verlangen, im Außerstreitverfahren nach dem MRG verbindlich die HVorsorgewohnungöhe des im Falle eines Unternehmensüberganges zulässigen Hauptmietzinses feststellen zu lassen. Dabei müsste als Vorfrage und über Einwand des Vermieters (Bestandgebers) geklärt werden, ob es sich um einen Miet- oder Pachtvertrag handelt.
Wohnungskauf
Vorsorgewohnungen können ein hohes Risiko darstellen
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Vorsorgewohnungen sind Eigentumswohnungen zur Geldanlage.
Laut einer Studie sind Vorsorgewohnungen auch bei sehr gutem Einkommen ein großes Einzelrisiko. Prognostizierte Wertsteigerungen sind oft nicht eingetreten.
Auch der Ertragswert stellt ein erhebliches Risiko dar. Mieter kommen und gehen. Es kann vorkommen, dass solche Wohnungen sehr lange leer stehen. Auch eine geplante Steigerung der Mieteinnahmen funktioniert nur dann, wenn neue Mieter bereit sind, gleich viel oder mehr zu zahlen als der Vormieter.
Auch dem Steuervorteil wurde an verschiedenen Stellen im Einkommensteuergesetz ein Riegel vorgeschoben. Die Finanz verlangt jetzt eine Prognoserechnung, aus der das Erreichen eines Totalüberschusses innerhalb von 20 Jahren ab Vermietungsbeginn ersichtlich ist. Andernfalls wird „Liebhaberei“ vermutet. Die Finanz behilft sich hier mit „vorläufigen“ Veranlagungen und kann bei Vorliegen der Liebhabereivermutung alle Steuervorteile wieder zurückfordern.
Weiters ist bei einer Fremdvermietung der Vorsteuerabzug möglich, sodass sich der Anschaffungspreis um rund ein Sechstel reduziert.
Bis wann muss ich meine Steuererklärungen für 2004 abgeben? Hängt das davon ab, ob ich einen Steuerberater habe?
Ohne Steuerberater mussten bis 2002 die Steuererklärungen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Diese Frist wurde ab 2003 auf den 30. April verlängert. Wer über einen Computer mit Internetanschluss verfügt, muss die Steuererklärungen elektronisch einreichen. Dann hat man allerdings Zeit bis zum 30. Juni.
Steuerberater haben für die Abgabe der Steuererklärungen Ihrer Klienten längere Fristen. Sie müssen zwischen Oktober des Folgejahres und März des zweitfolgenden Jahres bestimmte monatliche Quoten erfüllen, damit das Finanzamt eine kontinuierliche Auslastung hat.
Spätestens am 30. April des zweitfolgenden Jahres müssen aber alle Steuererklärungen eingereicht sein. Weitere Verlängerungen sind dann nur mehr mit einem ausführlich begründeten Antrag möglich.
Nachforderungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer werden jeweils ab 1. Oktober des Folgejahres verzinst. Überzahlungen aufgrund zu hoher Vorauszahlungen führen zu Gutschriftzinsen. Derzeit beträgt der Zinssatz 3,47 % pro Jahr. Da Zinsen bis 50 € nicht vorgeschrieben werden, kann man de facto je nach Höhe der Nachforderung auch noch nach dem 1. Oktober zinsenfrei nachzahlen.
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Beim Anmelden eines Dienstnehmers muss man bald sehr schnell sein! |
Bis wann muss ich einen neuen Mitarbeiter anmelden?
Spätestens in einigen Monaten ist es soweit: Dienstnehmer müssen noch am Tag des Dienstantritts bei der Krankenkasse angemeldet werden. Die bisherige 7-Tagesfrist ist damit drastisch verkürzt worden. Was das in der Praxis für die Betriebe bedeutet, kann man sich vorstellen (Beispiel: Beschäftigungsbeginn um 21 Uhr, Anmeldung bis 24 Uhr desselben Tages). Es ist den heftigen Protesten der Wirtschaftstreuhänder und anderer Berufsvertretungen zu verdanken, dass diese unausgegorene Regelung nicht schon mit 1. Jänner eingeführt wurde. Nunmehr wird daran gebastelt, wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass für Extremfälle eine Sonderregelung kommt bzw. dass die Frist doch noch generell ein wenig verlängert wird.
Schon mit 1. Jänner sind verschärfte gesetzliche Bestimmungen zum Sozialbetrug in Kraft gesetzt worden. Insbesondere organisierte Schwarzarbeit soll damit bekämpft werden.
Mein Dienstgeber stellt mir eine Wohnung zur Verfügung. Muss ich Steuern zahlen?
Wenn Sie Ihr Dienstgeber gratis wohnen lässt, dann ist das ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Es wird monatlich ein Sachbezug angesetzt, der die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer erhöht. Das kostet bis zu 50 % Steuern.
Der Sachbezug ist in der Sachbezugsverordnung geregelt und hängt von Art, Alter und Größe der Wohnung ab.
| Beispiel: Das Unternehmen bezahlt 600 € Miete (inkl. 132 € Betriebskosten) für Mietwohnung 71 m², nach 1992 errichtet, kein Garten. Um den steuerpflichtigen Sachbezug zu berechnen, müssen zwei Werte miteinander verglichen werden:
Der höhere Wert ist der steuerpflichtige Sachbezug, also: 450 €. Varianten: |
Wenn Sie von Ihrem Dienstgeber nicht die Wohnung sondern einen Wohnzuschuss bekommen, liegt ein steuerpflichtiger Geldbezug vor.
www.bmf.gv.at/steuern/richtlinien
> Lohnsteuerrichtlinien 2002
> 4. Sachbezüge § 15
Negative Rückmeldungen
Eine geregelte Beschwerdekultur bringt dem Unternehmen zahlreiche Vorteile
| Beschwerdemanagement |
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Beschwerden müssen an die richtige Stelle, zu einer verantwortlichen Person gelangen. |
Sie haben schon davon gehört: Nur wer arbeitet, macht Fehler. Fehler rufen hoffentlich Rückmeldungen, also Beschwerden, durch Kunden hervor. Grundsätzlich gilt natürlich: Es darf nicht zu viele unzufriedene Kunden geben, denn dann stimmt grundsätzlich schon einiges nicht!
Wer zufriedene und begeisterte Kunden haben will, muss alles daran setzen, mit Beschwerden richtig umzugehen. Eine gute und geregelte Beschwerdekultur finden Sie aber nur in den wenigsten Unternehmen.
Aussagen von Verkäufern: „Das hätten Sie aber wissen müssen, dass man das so nicht macht“ oder „die Kollegin, die das gesagt hat, ist auf Urlaub“ etc. kommen Ihnen sicher bekannt vor. Wie reagieren Sie darauf als Kunde? Machen Sie das als Verkäufer bzw. Lieferant auch so?
„Eine Beschwerde ist ein Geschenk“ lautet der Buchtitel von Janelle Barlow und Claus Möller. Eine Kundenreklamation soll keinen Alarm auslösen. Kundenfeedbacks geben Unternehmen die Chance, rasch und kostengünstig Produkte, Dienstleistungen sowie Marktorientierung zu verändern. Reklamationen sind ein strategisches Werkzeug zur Steigerung der Kundenzufriedenheit.
Die Fehler im Beschwerdemanagement liegen darin, dass Beschwerden nicht zur richtigen Stelle gelangen. Kritisch wird es auch, wenn die Chefs nichts von den Beschwerden erfahren.
Gelangen Beschwerden zur richtigen Stelle, wird mit diesen zwar noch richtig umgegangen, jedoch wird oft mit den Kunden zuwenig oder nicht geredet und es gelingt nicht, die Lösungen intern weiterzuverarbeiten.
Nachdem nur rund 10 % der Kunden mit einer Beschwerde reagieren, verbleiben 90 %, die den Anbieter wechseln. Die Industrie hat sich im Laufe der Jahre durch die ISO-Zertifizierungen ein Qualitätsmanagement zugelegt. Schlecht steigen nach wie vor Handel und Gewerbe aus.
Dabei ist es ganz leicht, wenn nur einige Grundregeln, die von Unternehmensberatern immer wieder empfohlen werden, eingehalten werden:
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KURZMELDUNGEN
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Ab 1. Jänner 2005 wurde die Luxustangente für Pkw auf 40.000 € (bisher 34.000 €) angehoben. Dies bedeutet, dass Abschreibungen (bzw. Leasingraten) sowie laufende wertabhängige Kosten anteilig zu kürzen sind, wenn der Neupreis des Pkw diesen Betrag überschritten hat. Nur wenn das Auto bei der Anschaffung schon älter als fünf Jahre war, kann von den tatsächlichen Anschaffungskosten ausgegangen werden. Im Gegenzug wurde jedoch der maximal mögliche Kfz-Sachbezugswert für die Privatnutzung von Dienstwagen (idR 1,5 % des Neupreises) von bisher 510 € auf 600 € pro Monat erhöht. Dies gilt auch für Pkw, die schon vor dem 1. Jänner 2005 angeschafft wurden!
Aufatmen in der Gastronomie: die Besteuerung der Trinkgelder kommt nicht! Damit bleibt es wie bisher nur bei der pauschalen Sozialversicherungspflicht der Trinkgelder.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass Entgelte von dritter Seite Steuerpflicht auslösen können. Dies gilt z.B. für die Urlaubsreise, die ein Kunde für herausragende Betreuung einem Mitarbeiter des Lieferanten zahlt. Oder für Vermittlungsprovisionen, die eine Versicherung angestellten Autoverkäufern gewährt. Kennt der Arbeitgeber die Höhe der Zuwendungen und hat er auf deren Höhe bzw. Ausgestaltung Einfluss, dann muss er auch dafür Lohnsteuer und Krankenkassenbeiträge einbehalten!
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„Haptisches Verkaufen –
Kaufen ist be-greifen“ |
Haptisch bedeutet „den Tastsinn betreffend“. Beim Verkaufen kommt es auch auf das Spüren an. Beim Einkauf von Waren ist das selbstverständlich. Man greift, ob es sich gut anfühlt. Das ist beim Verkaufen enorm wichtig, schreibt Karl-Werner Schmitz und zeigt, dass sogar das Verkaufen von Dienstleistungen haptisch möglich ist. Er verwendet ein Demonstrationstool, mit dem seine Kunden den Nutzen „begreifen“. Eine schöne Anregung für alle, die verkaufen.
Ab Mitte 2005 muss jedes EU-Land die Zinseinkünfte von Ausländern an die jeweiligen Heimatstaat-Finanzbehörden melden. Es werden also keine Steuern an der Quelle eingehoben, sondern der Heimatstaat besteuert (in Österreich mit 25 %). Dies betrifft also alle jene, die in einem anderen EU-Land Bankguthaben besitzen.
Österreich hat aufgrund des Bankgeheimnisses eine Sonderregelung: Wer als EU-Ausländer in Österreich Zinsen bezieht, ohne seine Heimatbehörde zu informieren, dem werden bis Ende 2007 15 % an Kapitalertragsteuer einbehalten. Danach sind es 20 %, ab 2011 sogar stolze 35 %. Das war der Preis dafür, dass wir die Meldepflichten nicht einführen müssen.
Nicht genug damit, dass es schon weiße, schwarze (und bis vor kurzem auch) graue Fonds gibt, bald kommt eine neue Kategorie: der „blütenweiße“ Fond, frei nach dem Motto der Waschmittelwerbung.
Für ausländische Fondspapiere, die bei inländischen Banken deponiert sind, soll damit die Möglichkeit des KESt-Abzuges durch die Bank wie bei inländischen Fonds geschaffen werden.
Vorteil: Man braucht sich nicht zu deklarieren und hat eine „blütenweiße“ steuerliche Weste. Wermutstropfen: Der Fond muss in der Lage sein, die Zinserträge täglich melden zu können, damit eine exakte Abrechnung der KESt im Falle eines Verkaufs der Anteile möglich ist. Deutsche und luxemburgische Fonds sollten diese Hürde ohne Weiteres schaffen, ob andere dies auch können, bleibt abzuwarten.
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> Unternehmer in NotBei einer finanziellen Krise hilft nur eines: Kopf nicht in den Sand stecken, sondern handeln und mit uns sprechen! Informationen vorab gibt’s unter: |
Beförderungssteuer
Gas- und Heißluftballons sind keine Verkehrsmittel
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Mit dem Ballon ins Büro
Jeder weiß es: Mit einem Ballon fliegt man nicht, sondern man fährt. Damit ist ein Ballon aber trotzdem noch lange kein Verkehrsmittel und daher kein Kandidat für den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 %:
Bei Gas- und Heißluftballons handelt es sich nicht um Verkehrsmittel im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, da sie ihrer Art oder Funktion nach nicht den im seinerzeitigen Beförderungssteuergesetz genannten Verkehrsmittel gleichen. Es ist daher der normale Umsatzsteuersatz von 20 % anzuwenden.
Das Gleiche gilt für fest in einem Gebäude eingebaute Aufzüge, für das Rafting (es steht das Abenteuer der Sportausübung im Vordergrund) und für Sommerrodelbahnen.
Entschleunigung
Nicht alles muss sofort und auf der Stelle sein – Zeit lassen bringt bessere Ergebnisse
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Trendforschung |
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Prof. Lothar Seiwert Bestsellerautor, Leiter des Seiwert- Instituts Heidelberg |
impuls: Worauf sollten wir uns 2005 vorbereiten?
Prof. Lothar Seiwert: Meine fünf Trends für 2005 sind:
Wie nimmt man sich diese Zeit? Haben Sie ein paar Tipps?
Seiwert: Wichtigster Grundsatz: Schluss mit der Hetze! Planen Sie Ihren Tagesablauf schriftlich und überschätzen Sie Ihre Zeit nicht. Erfahrungsgemäß sollte man nur etwa 60 % seiner Zeit fest verplanen. Tragen Sie nicht nur alle Aufgaben ein, sondern vergeben Sie auch Prioritäten. Wer alles auf einmal tun will, verzettelt sich.
Berücksichtigen Sie Ihre persönliche Leistungskurve. Normalerweise liegt der Höhepunkt am Vormittag, da sollten Sie wichtige und schwierige Aufgaben erledigen. Machen Sie auch Pausen! Wenn Sie rechtzeitig und regelmäßig Energie auftanken, können Sie Ihre Produktivität sogar noch steigern.
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