Szabo & Partner

 

Steuerimpuls
1/98

Ingrid Szabo

Ihre ganz persönlichen Steuertips
von Ingrid Szabo und ihrem Team

Lesen Sie in dieser Ausgabe das Wichtigste zum Thema Krisenfrüherkennung, Turn-around und Insolvenzverfahren

Inhalt:

Sand im Getriebe
Professional Planner
Ein neuer Weg - Coaching im Rechnungswesen
Startpaket für UnternehmensgründerInnen und JungunternehmerInnen
Was passiert bei Insolvenz
Konkursverfahren
Bevorrechtete Forderungen
Tipps für Schuldner
Tipps für Gläubiger
Vorsicht vor Anfechtungen bei (möglichem) Konkurs !
Steuerfalle Sanierungsgewinne
Die 10 Todsünden um Kunden zu verlieren
Ihr Quicktest zum Status Quo
Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)


Sand im Getriebe

Das Wichtigste: Krisenfrüherkennung

Die Unternehmenskrise wird durch die strategische Krise, die selten erkannt wird, eingeleitet. Kennen Sie Ihre Strategien betreffend Kunden, Leistungen und Konkurrenten? Wie lautet Ihr unternehmerisches Ziel? Den Erfolg Ihrer Strategien messen Sie an der

Kundenzufriedenheit.

Und doch erleben wir z.B. unfreundliche VerkäuferInnen, überhöhte Preise,... Hier wird der Zusammenhang zwischen Kundendienst und Geschäftserfolg spürbar. Durchleuchten Sie Ihr Kundenservice!

Messpunkte für die Kundenzufriedenheit:

Erwartungserfüllung
(Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Kunden!
Siehe: Die zehn Todsünden um Kunden zu verlieren.)
Produktqualität
"Kontakt"-Qualität
Servicequalität
(Reklamationsbehandlung)

Der Kunde erwartet herausragende Dienstleistungen im Unterschied zu selbstverständlichen Standarddienstleistungen.
Sie als Unternehmer sollten den Nutzen für Ihre Kunden erkennen und kreative Dienstleistungen aktiv anbieten.
Die Erfolgskrise ist die unmittelbare Folge der strategischen Krise. Die Gewinne sind rückläufig bzw. bleiben aus.
Das Unternehmen lebt von der bestehenden Substanz.
Analysieren Sie mittels Quicktest! (s.u.) Danach wird es ernst!
Leider wird oft erst im Stadium der Liquiditätskrise Handlungsbedarf erkannt. Oft ist es dann zu spät, eine letzte Sanierungsmöglichkeit liegt nur mehr in einer "erfolgreichen Insolvenz"! Zu den rechtlichen Möglichkeiten mehr unter "Was passiert bei Insolvenz"!

Zurück zum Inhalt

Professional Planner

Dieses vielseitige Planungs- und Controllinginstrument wird nun schon seit über einem Jahr sehr erfolgreich eingesetzt.

Die Erfahrung hat gezeigt:
Durch gemeinsame Planung und die direkte Umsetzung am PC können Schwachstellen und Stärken leicht erkannt werden und dementsprechende Managementaktivitäten gesetzt werden. Mit Hilfe von Professional Planner können Varianten durchgespielt werden, das Ergebnis und der Finanzbedarf wird auf Knopfdruck errechnet.

Professionelle Planung

1. Schritt: Wer plant, der weiß, wohin er möchte. Wir helfen Ihnen dabei. Mit dem Programm Professional Planner sind wir gemeinsam mit Ihnen in der Lage, einfach und rasch eine Planung d.h. Budget, Liquiditätsrechnung und Chancencheck für das nächste oder für die nächsten drei Jahre für Ihr Unternehmen durchzuführen.

Die Bausteine:
Planerfolgsrechnung, Planbilanz und Finanzplanrechnung

Professioneller Soll/Ist-Vergleich

2. Schritt: Wer vergleicht, der weiß, woran es krankt. Auch in diesem Schritt setzen wir Professional Planner ein und können nach Produktgruppen oder Sparten die Abweichungen analysieren.
Empfehlenswert: Zumindest zweimal im Jahr - vor dem Sommer und im Herbst - sollte gecheckt werden.

Anwendungsgebiete

Unternehmensgründung
Simulieren einer Geschäftsidee
Jährliche Planrechnungen
Begleitende Kontrolle und Überwachung der vorgegebenen Ziele
Reorganisationsplan - Krisenmanagement

Neu

Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz verpflichtet Geschäftsführer zu Vorschaurechnungen, und vierteljährlich muss der Aufsichtsrat über Geschäftsentwicklung, Rentabilität und Liquidität informiert werden.
Mit dem neuen Berichtsheft können eine Planerfolgsrechung, Planbilanz und Finanzplan sowie vierteljährliche Soll/Ist-Analysen in beeindruckender Form präsentiert werden.

Zurück zum Inhalt

Ein neuer Weg
Coaching im Rechnungswesen

Von Buchhaltung bis Cash Management: Große Teile des Rechnungswesens können von nun an direkt bei Ihnen erfolgen.

Eine wichtige Voraussetzung:
Buchhaltung sollte über BMD gemacht werden.
Richtpreis jeweils für einen Halbtag: öS 2.500,00 bis öS 3.500,00

Die wichtigsten Vorteile:

Belege bleiben im Haus
Belege sind jederzeit verfügbar
Fixer Termin für Erledigung

Zurück zum Inhalt

Startpaket

für UnternehmensgründerInnen und JungunternehmerInnen

- Einführungsgespräch
- zwei gemeinsame Planungshalbtage
- Abschlussbesprechung

Richtpreis: öS 10.000,00

Zurück zum Inhalt

Was passiert bei Insolvenz

Es gibt zwei Formen

Konkurs dient der Liquidierung unter bestmöglicher Verwertung des noch vorhandenen Vermögens zum Wohle aller Gläubiger.
Ausgleich zielt auf Sanierung

Gerichtliches Ausgleichsverfahren
Mindestquote für die Gläubiger von 40 %

Zwangsausgleich - im Rahmen eines Konkurses - Mindestquote 20 %
Nehmen die Gläubiger den Zwangsausgleichsvorschlag des Schuldners an, dann kann dieser sich über einen Schuldnachlass von bis zu 80% freuen und so in vielen Fällen sein Unternehmen entschuldet weiterführen.

Zurück zum Inhalt

Konkursverfahren

Wann ist der Konkurs anzumelden ?

Bei dauernder Zahlungsunfähigkeit. Versuche einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern sind bis längstens 60 Tage ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit möglich. Spätestens jedoch nach Ablauf der 60-Tagefrist ist der Konkurs anzumelden. Bei GmbHs und Vereinen gibt es auch einen zweiten Konkursgrund, nämlich den der Überschuldung: Dies bedeutet, dass die Passiven des Unternehmens (z.B. Lieferantenschulden) die Aktiven (z.B. Kundenforderungen) inkl. stille Reserven übersteigen.
Wenn keine positive Prognose über den Fortbestand des Unternehmens mehr getroffen werden kann, löst dies die Verpflichtung zur Konkursanmeldung aus.

Wer meldet Konkurs an ?

Wann wird ein beantragter Konkurs nicht eröffnet ?

Wenn das Vermögen voraussichtlich nicht die Anlaufkosten des Konkurses deckt.
Neu ist, dass die Geschäftsführer einer GmbH bzw. die Vorstände eines Vereins bis zum Betrag von öS 50.000,00 persönlich für die Konkurskosten haften.
Sie können vom Gericht zur Zahlung eines Kostenvorschusses herangezogen werden.
Leistet ein antragstellender Gläubiger einen Kostenvorschuss (ca. öS 50.000,00), dann wird das Verfahren - auch bei Zweifel über das Vorhandensein von kostendeckendem Vermögens - eröffnet.
Bei Abweisung mangels Masse:
• muss der Schuldner seine Unternehmertätigkeit einstellen,
• können die Gläubiger weiter versuchen, ihre Forderungen innerhalb von 3 Jahren (und alle 3 Jahre wieder) bei Gericht einzuklagen. Ein Einzelunternehmer kann aber den sog. Privatkonkurs beantragen (siehe nächste Ausgabe)

Welche rechtlichen Folgen können für Schuldner entstehen ?

Eine Strafanzeige wegen eines Krida-Tatbestandes z.B. bei Konkursverschleppung kann jeder Schuldner erhalten.
Geschäftsführer von juristischen Personen können zusätzlich auf Schadenersatz vom Gläubiger geklagt werden.

Welche Folgen hat die Konkurseröffnung ?

Der Schuldner kann nicht mehr über sein Vermögen und sein Unternehmen verfügen. Diese Aufgabe übernimmt bis zur Beendigung des Konkursverfahrens der Masseverwalter. Nur in anderen, zum Beispiel familienrechtlichen Angelegenheiten, bleibt der Schuldner handlungsfähig. Die Konkurseröffnung bewirkt eine Exekutions- und eine Prozesssperre.
Das bedeutet: Exekutionstitel und Prozesse werden unterbrochen und leben nach Ende des Insolvenzverfahrens wieder auf - außer bei Zwangsausgleich und Privatkonkurs.

Der Masseverwalter

Wohnung des Schuldners

Die Mietrechte an der Wohnung behält der Schuldner. Wenn die Mietwohnung besonders groß ist, kann das Gericht verfügen, dass Teile der Wohnung Dritten zur Nutzung gegen Entgelt überlassen werden.
Bei Eigentumswohnungen darf der Schuldner mit seiner Familie zunächst weiter darin wohnen, in der Folge ist aber die Wohnung zugunsten der Masse zu verwerten und der Schuldner muss ausziehen. Es ist also günstiger, wenn dem Schuldner die Eigentumswohnung oder das Eigenheim nicht gehört. Achtung auf Anfechtung bei Eigentumsübertragungen vor der Konkurseröffnung (siehe Kasten).

Kündigungsschutz

ArbeitnehmerInnen können erst im dritten Monat ab Konkurseröffnung - zwecks Aufrechterhaltung des Betriebes - vorzeitig (d.h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist) austreten. Sie wahren alle ihre Ansprüche, wie Abfertigung, Urlaubsentschädigung etc... Geldforderungen bis zur Konkurseröffnung zahlt der Insolvenzfond.

Gewerbeschein

Dieser bleibt bei Betriebsfortführung - im Interesse der Gläubiger - erhalten. Bei Liquidation ohne Zwangsausgleich oder bei Privatkonkurs kommt es zu dessen Entzug - auf 10 Jahre.

Zurück zum Inhalt

Bevorrechtete Forderungen:

Folgende Forderungen werden vor allen anderen Forderungen in dieser Reihenfolge aus der Masse befriedigt:

Nur wenn danach noch etwas übrig bleibt, wird an die übrigen Gläubiger der Rest verteilt.

Zurück zum Inhalt

Tipps für Schuldner

Krankenkasse:

Die Krankenkassen sind meist die ersten, die einen Konkursantrag stellen.
Bleiben Sie deshalb dort nichts schuldig. Sollten aber dennoch Rückstände entstehen, so bezahlen Sie zumindest die Dienstnehmeranteile. Die Nichtbezahlung dieser Beträge gilt als Unterschlagung (Strafprozess möglich!).
Auf den Zahlscheinen führen Sie an, für welchen Monat Dienstnehmeranteile einbezahlt werden.

Außergerichtlicher Ausgleich:

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit sollte ein außergerichtlicher Ausgleich mit den Gläubigern angestrebt werden. Eine Zustimmung aller Gläubiger ist notwendig. Strategie wäre, die Zahl der Gläubiger so gering wie möglich zu halten, und Kleingläubiger vorweg zu bezahlen.
Für die Zeit der Verhandlung über den Ausgleich sollten keinerlei Zahlungen erfolgen. Die Einrichtung eines eigenen Kontos für die Ausgleichzahlungen ist aus haftungsrechtlichen Gründen empfehlenswert.

Finanzierung über die Umsatzsteuer:

Insbesondere beim Bau- und Baunebengewerbe und bei Handwerkern mit größeren Aufträgen. In die zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht fertiggestellten Aufträge tritt der Masseverwalter nicht ein.
Die bisher erfolgten Teilleistungen werden zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung abgerechnet.
Der Kunde zahlt den vollen offenen Betrag inkl. der Umsatzsteuer.
Diese wird vom Masseverwalter aber nicht abgeführt, weil es sich um Abgaben handelt, deren Tatbestand vor Konkurseröffnung verwirklicht wurde und daher als normale Konkursforderung zu behandeln ist. Also bei einem Zwangsausgleich auch nur in Höhe der vereinbarten Quote zu befriedigen ist.

Zurück zum Inhalt

Tips für Gläubiger

Anfechtung:

Bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners können angefochten werden, wenn damit eine Benachteiligung einzelner Gläubiger verbunden war. Voraussetzung jeder Anfechtung ist, dass die Rechtshandlung vor der Konkurseröffnung gesetzt wurde.
Anfechten kann jeder benachteiligte Gläubiger und der Masseverwalter. Anfechtungsgegner ist jeder bevorzugte Gläubiger.

Eigentumsvorbehalt:

Dieser sollte generell bei Verkäufen vereinbart werden. Bei Konkurs des Käufers gilt das Recht auf Aussonderung:
Die - an ihn verkaufte - Ware geht zurück an den Verkäufer, Akontozahlungen bekommt der Masseverwalter.

Pfandrechte:

Das heißt , der Verkäufer (Gläubiger) wird aus der Verwertung der Pfandsache bevorzugt befriedigt:
Vertragliche Pfandrechte ohne Übergabe sind aber nur bei Grundvermögen ("Hypothek") möglich. Bewegliche Sachen z.B. Geschäftseinrichtung müssten in die Verwahrung des Gläubigers kommen, was in den meisten Fällen undurchführbar ist.
Exekutive Pfandrechte ("Kuckuck", Gehaltsexekution) können auch an beweglichen Sachen oder an Ansprüchen auf Geld erworben werden. Allerdings erlöschen exekutive Pfandrechte, die innerhalb von 60 Tagen vor Konkurseröffnung erworben wurden. Im übrigen besteht für vertragliche Pfandrechte die Möglichkeit der Anfechtung.

Zug-um-Zug-Geschäfte:

Lieferungen oder Leistungen werden nur mehr gegen sofortige Barzahlung getätigt (z.B. Lieferung per Nachnahme)

Bürgschaft:

Wer für jemanden gebürgt hat, der dann in Konkurs geht, sollte vor Konkurseröffnung zumindest eine Teilzahlung an den Gläubiger leisten. Damit nimmt er am Konkursverfahren selbst als Gläubiger teil und erhält gegebenenfalls auch einen Quotenanteil.
Erfolgt keine Zahlung vor Konkurseröffnung, meldet der Gläubiger, für dessen Forderung der Bürge einsteht, die gesamte Forderung im Konkurs an. Er kann dann den Teil seiner Forderung, den er vom Schuldner nicht erhält, vom Bürgen einfordern - hat also keinen Forderungsausfall.

Zurück zum Inhalt

Vorsicht vor Anfechtungen bei (möglichem) Konkurs !

Sie haben Ihrem Geschäftspartner ein umfassendes Marketingkonzept entwickelt. Ihr Geschäftspartner ist in der Computerbranche tätig und muss das Unternehmen auf Grund der schlechten Entwicklung nun von einem reinen Hardwarehandel zu einem Dienstleistungsunternehmen umstrukturieren. Sie wissen daher von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ihres Geschäftspartners und bestehen darauf, Ihr Honorar von öS 100.000,- sofort zu erhalten. Leider waren die Rettungsmaßnahmen zu spät.
Das Unternehmen musste 1 1/2 Jahre später den Konkurs eröffnen.

Der Masseverwalter und jeder andere Gläubiger kann nun die ursprüngliche Zahlung von öS 100.000,- anfechten. Sie müssen den damals erhaltenen Betrag an die Konkursmasse zurückzahlen.
Ihnen bleibt nur, Ihre Forderung im Konkurs anzumelden, wobei Sie davon ausgehen können, dass sie nur eine kleine Quote Ihrer ursprünglichen Forderung bekommen werden.
Unter Umständen sind bis zu zwei Jahren zurück derartige Zahlungen vom Masseverwalter anfechtbar.

Beachten Sie auch andere Anfechtungsgründe z.B.:

Rechtsgeschäfte innerhalb der Familie, Schenkungen oder "Verschleuderungen" (= Leistung entspricht nicht der Gegenleistung), je nach Tatbestand bis zu 10 Jahre rückwirkend !

Dr. Veronika Cortolezis Rechtsanwältin
1010 Wien, Neutorgasse 9
Tel: 533 14 35 0 Fax: 533 14 35 30
Email: lawfirm@cortolezis.co.at

Zurück zum Inhalt

Steuerfalle Sanierungsgewinne:

Die nach einem erfolgreichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Konkurs- oder Ausgleichsverfahren weggefallenen Schulden sind im steuerlichen Sinn Sanierungsgewinne. Dagegen aufzurechnen sind bestehende Verlustvorträge. Diese „Gewinne" sind seit 1. Jänner 1998 voll einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig! Bei Ermittlung des Finanzierungsbedarfes im Insolvenzverfahren können diese Kosten ausschlaggebend für eine erfolgreiche Sanierung sein! Diese Steuerlast kann unter Umständen das endgültige „AUS" bedeuten!

Zurück zum Inhalt

Die 10 Todsünden um Kunden zu verlieren

Unehrlichkeit
Unpünktlichkeit
Unfreundlichkeit
Unaufmerksamkeit
Überrumpelungstaktik
Mangelnde Flexibilität
Besserwisserei
Nachlässigkeit
Ignoranz
Inkulanz

Zurück zum Inhalt


Ihr Quicktest zum Status Quo

Mit nur 4 Kennzahlen können Sie eine Aussage über Finanzierung, Liquidität, Rentabilität und Erfolg Ihres Unternehmens treffen.

Die Daten dazu entnehmen Sie dem Jahresabschluss


Quelle: entnommen aus Peter Kralicek „Kennzahlen für Geschäftsführer"

Beurteilungsskala:

Zurück zum Inhalt

Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)

Seit 1. 10. 1997 gibt es für Unternehmer die Möglichkeit, ein gerichtliches Reorganisationsverfahren zu beantragen.
Es muss Reorganisationsbedarf bestehen und das Unternehmen darf nicht insolvent sein.
Vorteil: Anfechtungsschutz (siehe: Anfechtungen bei Konkurs)
Nachteil: Für kleine Unternehmen wegen der hohen Kosten nicht durchführbar
Trotzdem sollte jeder Unternehmer die - in diesem Gesetz definierten - zwei wesentlichen Kennzahlen (Eigenkapitalquote und Schuldentilgungsdauer) kennen. Es besteht Handlungsbedarf, wenn die Eigenkapitalquote niedriger als 8 % und die Schuldentilgungsdauer länger als 15 Jahre ist.
Ansonsten könnten für den GmbH-Geschäftsführer persönliche Haftungen bis zu 1 Million Schilling entstehen.

Zurück zum Inhalt