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Ihre ganz persönlichen Steuertips Lesen Sie in dieser Ausgabe das Wichtigste zum Thema Krisenfrüherkennung, Turn-around und Insolvenzverfahren |
Inhalt:
Sand im Getriebe
Professional Planner
Ein neuer Weg - Coaching im Rechnungswesen
Startpaket für UnternehmensgründerInnen
und JungunternehmerInnen
Was passiert bei Insolvenz
Konkursverfahren
Bevorrechtete Forderungen
Tipps für Schuldner
Tipps für Gläubiger
Vorsicht vor Anfechtungen bei (möglichem) Konkurs
!
Steuerfalle Sanierungsgewinne
Die 10 Todsünden um Kunden zu verlieren
Ihr Quicktest zum Status Quo
Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)
Sand im Getriebe
Das Wichtigste: Krisenfrüherkennung
Die Unternehmenskrise wird durch die strategische Krise, die selten erkannt wird, eingeleitet. Kennen Sie Ihre Strategien betreffend Kunden, Leistungen und Konkurrenten? Wie lautet Ihr unternehmerisches Ziel? Den Erfolg Ihrer Strategien messen Sie an der
Kundenzufriedenheit.
Und doch erleben wir z.B. unfreundliche VerkäuferInnen, überhöhte Preise,... Hier wird der Zusammenhang zwischen Kundendienst und Geschäftserfolg spürbar. Durchleuchten Sie Ihr Kundenservice!
Messpunkte für die Kundenzufriedenheit:
Erwartungserfüllung
(Versetzen
Sie sich in die Lage Ihrer Kunden!
Siehe: Die
zehn Todsünden um Kunden zu verlieren.)
Produktqualität
"Kontakt"-Qualität
Servicequalität
(Reklamationsbehandlung)
Der Kunde erwartet herausragende Dienstleistungen im Unterschied zu selbstverständlichen
Standarddienstleistungen.
Sie als Unternehmer sollten den Nutzen für Ihre Kunden erkennen und kreative
Dienstleistungen aktiv anbieten.
Die Erfolgskrise ist die unmittelbare Folge der strategischen Krise.
Die Gewinne sind rückläufig bzw. bleiben aus.
Das Unternehmen lebt von der bestehenden Substanz.
Analysieren Sie mittels Quicktest! (s.u.) Danach wird
es ernst!
Leider wird oft erst im Stadium der Liquiditätskrise Handlungsbedarf
erkannt. Oft ist es dann zu spät, eine letzte Sanierungsmöglichkeit
liegt nur mehr in einer "erfolgreichen Insolvenz"! Zu den rechtlichen Möglichkeiten
mehr unter "Was passiert bei Insolvenz"!
Professional Planner
Dieses vielseitige Planungs- und Controllinginstrument wird nun schon seit über einem Jahr sehr erfolgreich eingesetzt.
Die Erfahrung hat gezeigt:
Durch gemeinsame Planung und die direkte Umsetzung am PC können Schwachstellen
und Stärken leicht erkannt werden und dementsprechende Managementaktivitäten
gesetzt werden. Mit Hilfe von Professional Planner können Varianten durchgespielt
werden, das Ergebnis und der Finanzbedarf wird auf Knopfdruck errechnet.
Professionelle Planung
1. Schritt: Wer plant, der weiß, wohin er möchte. Wir helfen Ihnen dabei. Mit dem Programm Professional Planner sind wir gemeinsam mit Ihnen in der Lage, einfach und rasch eine Planung d.h. Budget, Liquiditätsrechnung und Chancencheck für das nächste oder für die nächsten drei Jahre für Ihr Unternehmen durchzuführen.
Die Bausteine:
Planerfolgsrechnung, Planbilanz und Finanzplanrechnung
Professioneller Soll/Ist-Vergleich
2. Schritt: Wer vergleicht, der weiß, woran es krankt. Auch in
diesem Schritt setzen wir Professional Planner ein und können nach Produktgruppen
oder Sparten die Abweichungen analysieren.
Empfehlenswert: Zumindest zweimal im Jahr - vor dem Sommer und im Herbst
- sollte gecheckt werden.
Anwendungsgebiete
Unternehmensgründung
Simulieren
einer Geschäftsidee
Jährliche
Planrechnungen
Begleitende
Kontrolle und Überwachung der vorgegebenen Ziele
Reorganisationsplan
- Krisenmanagement
Neu
Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz verpflichtet Geschäftsführer
zu Vorschaurechnungen, und vierteljährlich muss der Aufsichtsrat über
Geschäftsentwicklung, Rentabilität und Liquidität informiert
werden.
Mit dem neuen Berichtsheft können eine Planerfolgsrechung, Planbilanz und
Finanzplan sowie vierteljährliche Soll/Ist-Analysen in beeindruckender
Form präsentiert werden.
Ein neuer Weg
Coaching im Rechnungswesen
Von Buchhaltung bis Cash Management: Große Teile des Rechnungswesens können von nun an direkt bei Ihnen erfolgen.
Eine wichtige Voraussetzung:
Buchhaltung sollte über BMD gemacht werden.
Richtpreis jeweils für einen Halbtag: öS 2.500,00 bis öS 3.500,00
Die wichtigsten Vorteile:
Belege bleiben
im Haus
Belege sind
jederzeit verfügbar
Fixer Termin
für Erledigung
Startpaket
für UnternehmensgründerInnen und JungunternehmerInnen
- Einführungsgespräch
- zwei gemeinsame Planungshalbtage
- Abschlussbesprechung
Richtpreis: öS 10.000,00
Was passiert bei Insolvenz
Es gibt zwei Formen
Konkurs dient der Liquidierung unter bestmöglicher Verwertung des
noch vorhandenen Vermögens zum Wohle aller Gläubiger.
Ausgleich zielt auf Sanierung
Gerichtliches
Ausgleichsverfahren
Mindestquote für die Gläubiger von 40 %
Zwangsausgleich
- im Rahmen eines Konkurses - Mindestquote 20 %
Nehmen die Gläubiger den Zwangsausgleichsvorschlag des Schuldners an, dann
kann dieser sich über einen Schuldnachlass von bis zu 80% freuen und so
in vielen Fällen sein Unternehmen entschuldet weiterführen.
Konkursverfahren
Wann ist der Konkurs anzumelden ?
Bei dauernder Zahlungsunfähigkeit. Versuche einer außergerichtlichen
Einigung mit den Gläubigern sind bis längstens 60 Tage ab Eintritt
der Zahlungsunfähigkeit möglich. Spätestens jedoch nach Ablauf
der 60-Tagefrist ist der Konkurs anzumelden. Bei GmbHs und Vereinen gibt
es auch einen zweiten Konkursgrund, nämlich den der Überschuldung:
Dies bedeutet, dass die Passiven des Unternehmens (z.B. Lieferantenschulden)
die Aktiven (z.B. Kundenforderungen) inkl. stille Reserven übersteigen.
Wenn keine positive Prognose über den Fortbestand des Unternehmens mehr
getroffen werden kann, löst dies die Verpflichtung zur Konkursanmeldung
aus.
Wer meldet Konkurs an ?
Wann wird ein beantragter Konkurs nicht eröffnet ?
Wenn das Vermögen voraussichtlich nicht die Anlaufkosten des Konkurses
deckt.
Neu ist, dass die Geschäftsführer einer GmbH bzw. die Vorstände
eines Vereins bis zum Betrag von öS 50.000,00 persönlich für
die Konkurskosten haften.
Sie können vom Gericht zur Zahlung eines Kostenvorschusses herangezogen
werden.
Leistet ein antragstellender Gläubiger einen Kostenvorschuss (ca.
öS 50.000,00), dann wird das Verfahren - auch bei Zweifel über das
Vorhandensein von kostendeckendem Vermögens - eröffnet.
Bei Abweisung mangels Masse:
muss der Schuldner seine Unternehmertätigkeit einstellen,
können die Gläubiger weiter versuchen, ihre Forderungen innerhalb
von 3 Jahren (und alle 3 Jahre wieder) bei Gericht einzuklagen. Ein Einzelunternehmer
kann aber den sog. Privatkonkurs beantragen (siehe nächste Ausgabe)
Welche rechtlichen Folgen können für Schuldner entstehen ?
Eine Strafanzeige wegen eines Krida-Tatbestandes z.B. bei Konkursverschleppung
kann jeder Schuldner erhalten.
Geschäftsführer von juristischen Personen können zusätzlich
auf Schadenersatz vom Gläubiger geklagt werden.
Welche Folgen hat die Konkurseröffnung ?
Der Schuldner kann nicht mehr über sein Vermögen und sein Unternehmen
verfügen. Diese Aufgabe übernimmt bis zur Beendigung des Konkursverfahrens
der Masseverwalter. Nur in anderen, zum Beispiel familienrechtlichen
Angelegenheiten, bleibt der Schuldner handlungsfähig. Die Konkurseröffnung
bewirkt eine Exekutions- und eine Prozesssperre.
Das bedeutet: Exekutionstitel und Prozesse werden unterbrochen und leben nach
Ende des Insolvenzverfahrens wieder auf - außer bei Zwangsausgleich und
Privatkonkurs.
Der Masseverwalter
Wohnung des Schuldners
Die Mietrechte an der Wohnung behält der Schuldner. Wenn die Mietwohnung
besonders groß ist, kann das Gericht verfügen, dass Teile der Wohnung
Dritten zur Nutzung gegen Entgelt überlassen werden.
Bei Eigentumswohnungen darf der Schuldner mit seiner Familie zunächst
weiter darin wohnen, in der Folge ist aber die Wohnung zugunsten der Masse zu
verwerten und der Schuldner muss ausziehen. Es ist also günstiger, wenn
dem Schuldner die Eigentumswohnung oder das Eigenheim nicht gehört. Achtung
auf Anfechtung bei Eigentumsübertragungen vor der Konkurseröffnung
(siehe Kasten).
Kündigungsschutz
ArbeitnehmerInnen können erst im dritten Monat ab Konkurseröffnung - zwecks Aufrechterhaltung des Betriebes - vorzeitig (d.h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist) austreten. Sie wahren alle ihre Ansprüche, wie Abfertigung, Urlaubsentschädigung etc... Geldforderungen bis zur Konkurseröffnung zahlt der Insolvenzfond.
Gewerbeschein
Dieser bleibt bei Betriebsfortführung - im Interesse der Gläubiger - erhalten. Bei Liquidation ohne Zwangsausgleich oder bei Privatkonkurs kommt es zu dessen Entzug - auf 10 Jahre.
Bevorrechtete Forderungen:
Folgende Forderungen werden vor allen anderen Forderungen in dieser Reihenfolge aus der Masse befriedigt:
Nur wenn danach noch etwas übrig bleibt, wird an die übrigen Gläubiger der Rest verteilt.
Tipps für Schuldner
Krankenkasse:
Die Krankenkassen sind meist die ersten, die einen Konkursantrag stellen.
Bleiben Sie deshalb dort nichts schuldig. Sollten aber dennoch Rückstände
entstehen, so bezahlen Sie zumindest die Dienstnehmeranteile. Die Nichtbezahlung
dieser Beträge gilt als Unterschlagung (Strafprozess möglich!).
Auf den Zahlscheinen führen Sie an, für welchen Monat Dienstnehmeranteile
einbezahlt werden.
Außergerichtlicher
Ausgleich:
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit sollte ein außergerichtlicher
Ausgleich mit den Gläubigern angestrebt werden. Eine Zustimmung aller Gläubiger
ist notwendig. Strategie wäre, die Zahl der Gläubiger so gering wie
möglich zu halten, und Kleingläubiger vorweg zu bezahlen.
Für die Zeit der Verhandlung über den Ausgleich sollten keinerlei
Zahlungen erfolgen. Die Einrichtung eines eigenen Kontos für die Ausgleichzahlungen
ist aus haftungsrechtlichen Gründen empfehlenswert.
Finanzierung
über die Umsatzsteuer:
Insbesondere beim Bau- und Baunebengewerbe und bei Handwerkern mit größeren
Aufträgen. In die zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht fertiggestellten
Aufträge tritt der Masseverwalter nicht ein.
Die bisher erfolgten Teilleistungen werden zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung
abgerechnet.
Der Kunde zahlt den vollen offenen Betrag inkl. der Umsatzsteuer.
Diese wird vom Masseverwalter aber nicht abgeführt, weil es sich um Abgaben
handelt, deren Tatbestand vor Konkurseröffnung verwirklicht wurde und daher
als normale Konkursforderung zu behandeln ist. Also bei einem Zwangsausgleich
auch nur in Höhe der vereinbarten Quote zu befriedigen ist.
Tips für Gläubiger
Anfechtung:
Bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners können angefochten werden, wenn
damit eine Benachteiligung einzelner Gläubiger verbunden war. Voraussetzung
jeder Anfechtung ist, dass die Rechtshandlung vor der Konkurseröffnung
gesetzt wurde.
Anfechten kann jeder benachteiligte Gläubiger und der Masseverwalter. Anfechtungsgegner
ist jeder bevorzugte Gläubiger.
Eigentumsvorbehalt:
Dieser sollte generell bei Verkäufen vereinbart werden. Bei Konkurs des
Käufers gilt das Recht auf Aussonderung:
Die - an ihn verkaufte - Ware geht zurück an den Verkäufer, Akontozahlungen
bekommt der Masseverwalter.
Pfandrechte:
Das heißt , der Verkäufer (Gläubiger) wird aus der Verwertung
der Pfandsache bevorzugt befriedigt:
Vertragliche Pfandrechte ohne Übergabe sind aber nur bei Grundvermögen
("Hypothek") möglich. Bewegliche Sachen z.B. Geschäftseinrichtung
müssten in die Verwahrung des Gläubigers kommen, was in den meisten Fällen
undurchführbar ist.
Exekutive Pfandrechte ("Kuckuck", Gehaltsexekution) können auch
an beweglichen Sachen oder an Ansprüchen auf Geld erworben werden. Allerdings
erlöschen exekutive Pfandrechte, die innerhalb von 60 Tagen vor Konkurseröffnung
erworben wurden. Im übrigen besteht für vertragliche Pfandrechte die
Möglichkeit der Anfechtung.
Zug-um-Zug-Geschäfte:
Lieferungen oder Leistungen werden nur mehr gegen sofortige Barzahlung getätigt (z.B. Lieferung per Nachnahme)
Bürgschaft:
Wer für jemanden gebürgt hat, der dann in Konkurs geht, sollte vor
Konkurseröffnung zumindest eine Teilzahlung an den Gläubiger
leisten. Damit nimmt er am Konkursverfahren selbst als Gläubiger teil und
erhält gegebenenfalls auch einen Quotenanteil.
Erfolgt keine Zahlung vor Konkurseröffnung, meldet der Gläubiger,
für dessen Forderung der Bürge einsteht, die gesamte Forderung im
Konkurs an. Er kann dann den Teil seiner Forderung, den er vom Schuldner nicht
erhält, vom Bürgen einfordern - hat also keinen Forderungsausfall.
Vorsicht vor Anfechtungen bei (möglichem) Konkurs !
Sie haben Ihrem Geschäftspartner ein umfassendes Marketingkonzept entwickelt.
Ihr Geschäftspartner ist in der Computerbranche tätig und muss das
Unternehmen auf Grund der schlechten Entwicklung nun von einem reinen Hardwarehandel
zu einem Dienstleistungsunternehmen umstrukturieren. Sie wissen daher von den
wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ihres Geschäftspartners und bestehen darauf,
Ihr Honorar von öS 100.000,- sofort zu erhalten. Leider waren die Rettungsmaßnahmen
zu spät.
Das Unternehmen musste 1 1/2 Jahre später den Konkurs eröffnen.
Der Masseverwalter und jeder andere Gläubiger kann nun die ursprüngliche
Zahlung von öS 100.000,- anfechten. Sie müssen den damals erhaltenen
Betrag an die Konkursmasse zurückzahlen.
Ihnen bleibt nur, Ihre Forderung im Konkurs anzumelden, wobei Sie davon ausgehen
können, dass sie nur eine kleine Quote Ihrer ursprünglichen Forderung
bekommen werden.
Unter Umständen sind bis zu zwei Jahren zurück derartige Zahlungen
vom Masseverwalter anfechtbar.
Beachten Sie auch andere Anfechtungsgründe z.B.:
Rechtsgeschäfte innerhalb der Familie, Schenkungen oder "Verschleuderungen" (= Leistung entspricht nicht der Gegenleistung), je nach Tatbestand bis zu 10 Jahre rückwirkend !
Dr. Veronika Cortolezis Rechtsanwältin
1010 Wien, Neutorgasse 9
Tel: 533 14 35 0 Fax: 533 14 35 30
Email: lawfirm@cortolezis.co.at
Steuerfalle Sanierungsgewinne:
Die nach einem erfolgreichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Konkurs- oder Ausgleichsverfahren weggefallenen Schulden sind im steuerlichen Sinn Sanierungsgewinne. Dagegen aufzurechnen sind bestehende Verlustvorträge. Diese Gewinne" sind seit 1. Jänner 1998 voll einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig! Bei Ermittlung des Finanzierungsbedarfes im Insolvenzverfahren können diese Kosten ausschlaggebend für eine erfolgreiche Sanierung sein! Diese Steuerlast kann unter Umständen das endgültige AUS" bedeuten!
Die 10 Todsünden um Kunden zu verlieren
Unehrlichkeit
Unpünktlichkeit
Unfreundlichkeit
Unaufmerksamkeit
Überrumpelungstaktik
Mangelnde Flexibilität
Besserwisserei
Nachlässigkeit
Ignoranz
Inkulanz
Ihr Quicktest zum Status Quo
Mit nur 4 Kennzahlen können Sie eine Aussage über Finanzierung, Liquidität, Rentabilität und Erfolg Ihres Unternehmens treffen.
Die Daten dazu entnehmen Sie dem Jahresabschluss


Quelle: entnommen aus Peter Kralicek Kennzahlen für
Geschäftsführer"
Beurteilungsskala:
Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)
Seit 1. 10. 1997 gibt es für Unternehmer die Möglichkeit, ein gerichtliches
Reorganisationsverfahren zu beantragen.
Es muss Reorganisationsbedarf bestehen und das Unternehmen darf nicht insolvent
sein.
Vorteil: Anfechtungsschutz (siehe: Anfechtungen
bei Konkurs)
Nachteil: Für kleine Unternehmen wegen der hohen Kosten nicht durchführbar
Trotzdem sollte jeder Unternehmer die - in diesem Gesetz definierten - zwei
wesentlichen Kennzahlen (Eigenkapitalquote und Schuldentilgungsdauer) kennen.
Es besteht Handlungsbedarf, wenn die Eigenkapitalquote niedriger als 8 % und
die Schuldentilgungsdauer länger als 15 Jahre ist.
Ansonsten könnten für den GmbH-Geschäftsführer persönliche
Haftungen bis zu 1 Million Schilling entstehen.