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Ihre ganz persönlichen Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team |
Inhalt:
It Is My Balanced Scorecard (BSC)
Altersteilzeit - weniger arbeiten für mehr Geld
Umsatzsteuer: Buchnachweis für Auslandsgeschäfte
Vorsicht bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen
Viele Autoren vergleichen die BSC mit den Instrumenten eines Piloten im Cockpit. Die Konzentration auf die Höhenanzeige ermöglicht noch keine erfolgreiche Landung. Erst die ausgewogene Kombination einer Vielzahl von vernetzten Instrumenten und Einflüssen ermöglichen einen sicheren Flug.
Noch ein Vergleich:
Vielleicht kennen Sie den Begriff der Scorecard aus dem Golfsport? Auf
dieser Karte sind Fakten wie z.B. Platzregeln, Bahnlängen und die Vorgabe
und Anzahl unserer Schläge notiert. Man stellt sehr rasch fest, dass nur
die Ausgewogenheit zwischen langen Drives, kurzem Spiel und Putts einen guten
Score ergeben. Das strategische Umsetzen einer Vision
zeichnet einen Topspieler aus.
Übersetzung für den unternehmerischen Bereich:
Die Ergebniskarte ist die Balanced Scorecard. Auch hier reicht die Fokussierung
auf nur einen Bereich (zumeist den finanziellen) nicht aus. Erst die Betrachtung
mehrerer Perspektiven (z.B. Kunden, Mitarbeiter, Innovation) und die Zuordnung
messbarer Kennzahlen ermöglichen unternehmerischen Erfolg.
Das Umsetzen der BSC in ein Unternehmen ist ein permanenter
Prozess! Erst die mit den Mitarbeitern gemeinsame und kontinuierliche Entwicklung
von Strategien, sowie die zeitgerechte Anpassung an Markt- und Technologieveränderungen
zeichnen Topunternehmen aus.
Ist die BSC auch ein Instrument für kleine Unternehmen?
Viele Unternehmer haben oft gar keine Ziele formuliert, sondern kämpfen
spontan um das reine Überleben.
Ziele festzulegen bedeutet Verantwortung zu tragen und Bereitschaft Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie die BSC als individuelles Instrument sehen, so ist sie ein Lösungsansatz für jedes Unternehmen und für jeden Lebensbereich.
Tipps zur Erarbeitung der BSC:
Rücken
Sie die Kommunikation in den Mittelpunkt.
Konzentrieren Sie
sich auf die Perspektiven, mit deren Hilfe Sie Ihre strategischen Ziele in den
Alltag umsetzen können.
Binden Sie die verantwortlichen
Akteure ein - Ideen in den Köpfen der Chefs reichen nicht aus.
Aktionen festlegen,
Kennzahlen definieren. Das Motto: weniger ist mehr.
Organisieren Sie den
Lernprozess, akzeptieren Sie Fehler und lernen Sie daraus.

Die Einführung einer BSC erfordert Engagement, Erfahrung und viel Zeit. Nutzen Sie die umfassende Fachliteratur. Wir begleiten Sie gerne am Weg zu Ihrer Balanced Scorecard!*
Literaturempfehlung:
entnommen aus dem Praxishandbuch "My Balanced Scorecard", H. Friedag,
Walter Schmidt, Verlag Haufe
"Balanced Scorecard & Controlling", Jürgen Weber, Utz Schäffer,
Verlag Gabler
Die BSC, Anja Baschin, Verlag campus
Dahinter verbirgt sich ein Instrument der Arbeitsplatzerhaltung, das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen interessant ist.
Die Altersteilzeit ist ein interessantes Modell - insbesondere auch für Klein- und Mittelbetriebe.
Das Prinzip:
Ältere
Arbeitnehmer reduzieren ihre Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit. Sie
erhalten aber die Hälfte des entstehenden Lohnausfalls zusätzlich
zu ihrem Teilzeitentgelt (max. bis zu ATS 44.400,- p.m.).
Der Arbeitgeber
wiederum bekommt diesen Lohnausgleich vom Arbeitsmarktservice (AMS) zurück.
Er zahlt zwar die Sozialversicherungsbeiträge von der bisherigen
Vollzeit-Beitragsgrundlage, aber auch diese Mehrkosten erhält der Arbeitgeber
vom AMS (fast zur Gänze) ersetzt.
Vorteil:
Die Arbeitnehmer
verlieren keine Ansprüche im Hinblick auf Pension, Krankengeld, Unfallrente
oder Arbeitslosengeld. Weiters behalten sie ihren Abfertigungsanspruch auf Basis
ihres Vollzeitentgeltes.
Der Arbeitgeber muss für solche Arbeitnehmer seit 1.10.2000 keine
Ersatzarbeitskraft mehr einstellen (das war bis dahin der Hemmschuh). Klingt
bestechend, aber wo ist der Haken? Erstaunlich, aber wahr: es gibt (fast) keinen.
Antragsvoraussetzungen:
Frauen
können ab 50, Männer ab 55 die Altersteilzeit beanspruchen.
Insgesamt 15 Jahre
innerhalb der letzten 25 Jahre müssen jene Personen arbeitslosenversichert
gewesen sein. Diese Zeiten müssen aber auch nicht bei dem Arbeitgeber absolviert
worden sein, mit dem die Altersteilzeit vereinbart wird. Im Extremfall kann
also jemand für nur einen Monat als Vollzeitkraft aufgenommen werden, um
danach sofort in die Altersteilzeit überzuwechseln.
Es gibt auch keine
Mindestzahl von Teilnehmern pro Betrieb. Altersteilzeit
kann also auch mit nur einem einzigen Arbeitnehmer vereinbart werden. Bei Erfüllen
der Voraussetzungen muss das AMS die Altersteilzeit fördern, es besteht
also ein Rechtsanspruch.
Dauer:
Altersteilzeitgeld kann für höchstens 6,5 Jahre gewährt
werden. Kürzere Zeiträume sind genauso möglich. Spätestens
mit dem Anspruch auf eine (Früh-)Pension erlischt auch die Förderung,
egal ob die Altersteilzeitkraft tatsächlich in Pension geht oder nicht.
Andererseits kann der Bezug von Altersteilzeitgeld nicht über die maximalen
6,5 Jahre hinaus verlängert werden, etwa weil noch ein paar Monate bis
zum möglichen Frühpensionsantritt fehlen. Für die Inanspruchnahme
ist es wichtig, sich genau auszurechnen, wann man erstmals in Pension
gehen kann, damit nicht noch zwischen dem Bezug von Altersteilzeitgeld und dem
möglichen Pensionsantritt eine Lücke entsteht. Altersteilzeit - weniger
arbeiten für mehr Geld! Dahinter verbirgt sich
ein Instrument der Arbeitsplatzerhaltung, das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
gleichermaßen interessant ist.
Reduktion der Arbeitszeit:
Voraussetzung ist Vollzeitbeschäftigung. Toleriert wird ein
Unterschreiten der Normalarbeitszeit um höchstens 20%.
Beispiel:
Beträgt die Normalarbeitszeit 40 Stunden pro Woche, so können
auch Mitarbeiter, die wenigstens 32 Stunden tätig waren, das Modell beanspruchen.
Die Verringerung der Arbeitszeit kann zwischen 40% und 60% der bisherigen
individuellen Normalarbeitszeit frei gewählt werden. Es kann auch etwa
zunächst mit 60% begonnen werden, und dann stufenweise bis auf 40% reduziert
werden.
Beispiele:
- Betrug die Normalarbeitszeit bisher 40 Wochenstunden, so darf die Teilzeitarbeit
zwischen 16 und 24 Stunden liegen.
- Belief sich die Normalarbeitszeit auf nur 32
Stunden, so darf die Altersteilzeitarbeit zwischen 13 und 19 Stunden liegen.
Ein sehr flexibles Modell!
Der geförderte Lohnausgleich:
Der Arbeitgeber darf den bisherigen Stundenlohn bei Berechnung des
Teilzeitentgeltes nicht verringern. Der Lohnausgleich beträgt sodann
50% der Differenz zwischen dem bisherigen regelmäßigen Entgelt und
dem Teilzeitarbeitsentgelt.
Begrenzt wird die Förderung des Lohnausgleichs
mit der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung (für 2001
ATS 44.400,- p.m.). Der Arbeitgeber kann freiwillig mehr zahlen, gefördert
wird dies aber nicht.
Die Förderung der Sozialversicherungsbeiträge:
Der Arbeitgeber zahlt die SV-Beiträge in gleicher Höhe wie bisher.
Auch diese Mehrkosten werden vom AMS vergütet. Für Umlagen,
die zusammen mit den Versicherungsbeiträgen eingehoben werden wie Kammerumlage,
Wohnbauförderungsbeitrag, Zuschlag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds
gibt es keine Vergütung.
Auch die auf den Lohnausgleich entfallenden Beiträge
zum Familienbeihilfenausgleichsfonds samt Zuschlag (rd 5%) sowie die Kommunalsteuer
(3%) werden vom AMS nicht vergütet. Insgesamt ergeben sich aber dadurch
für den Arbeitgeber nur geringe Zusatzkosten. Im Grunde erhält er
praktisch alle Mehrkosten vom AMS zurück.
Abfertigung:
Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, die Abfertigung beim späteren
Austritt auf Basis der bisherigen Vollzeitarbeit zu bezahlen. Bei der Berechnung
der Abfertigung muss er alle zwischenzeitig eingetretenen Gehaltssteigerungen
(kollektivvertragliche oder betriebsübliche) berücksichtigen.
Auch während der Altersteilzeit neu entstandene Abfertigungsansprüche
(etwa von 9 Monatsgehältern nach 20 Dienstjahren auf 12 Gehälter nach
25 Dienstjahren) müssen vom Entgelt vor Übertritt in die Altersteilzeit
berechnet werden. Dies ist sicher ein Nachteil für
den Arbeitgeber. Die Abfertigung schon im Zeitpunkt des Übertritts in die
Altersteilzeit zu bezahlen, ist nicht möglich.
Blockzeitmodell:
Nach Auskunft des AMS äußerst gefragt sind Blockzeitmodelle
mit einer Durchrechnung bis zu 6,5 Jahren. Im Klartext sieht das folgendermaßen
aus:
Es wird zum Beispiel vereinbart, die Altersteilzeit für 6 Jahre in Anspruch
zu nehmen. Die Arbeitszeit soll auf 50% reduziert werden. Inklusive dem Lohnausgleich
erhält der Arbeitnehmer 75% seines bisherigen Entgelts für die Dauer
von 6 Jahren.
Hinsichtlich der Arbeitszeit wird aber vereinbart, dass
der Arbeitnehmer in den ersten 3 Jahren weiter voll arbeitet, dafür aber
in den letzten 3 Jahren zu Hause bleibt. Es erfolgt also in den ersten drei
Jahren eine Einarbeitung der Arbeitszeit, die auf die letzten 3 Jahre entfällt.
Geltungsdauer:
Der Gesetzgeber hat dieses Modell vorerst bis Ende 2003
befristet. Ob es eine Fortsetzung geben wird, ist ungewiss. Schon jetzt sprengt
die Anzahl der Anträge die Erwartungen und dadurch die geplanten Budgetmittel
bei weitem.
Sicher scheint aber, dass alle, deren Anträge bis Ende 2003 positiv erledigt wurden, die Förderung auch bis zum Ende der geplanten Altersteilzeit erhalten, selbst wenn das Modell nicht weiter verlängert werden sollte.
Antragstellung:
Anträge sind an die jeweilige regionale Geschäftstelle
des AMS am Sitz des Betriebes zu stellen. Informationen und Antragsformulare
sind im Internet unter "www.ams.or.at"
erhältlich.
§ § § § § § § § § § § §
Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer (57 Jahre) bezieht ein Gehalt von brutto ATS 40.000,-
p.m. Er kann mit 62 Jahren in Frühpension gehen. Er vereinbart also mit
seinem Arbeitgeber, für 5 Jahre die Altersteilzeit zu beanspruchen bei
einer Reduktion der Arbeitszeit auf 60% der bisherigen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber
bezahlt weiterhin von einer Beitragsgrundlage von ATS 40.000,- die Sozialversicherungsbeiträge.
Betriebsübliche Gehaltserhöhungen führen in den Folgejahren auch
zu Erhöhungen der Beitragsgrundlage. Das neue Gehalt beträgt:
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60% des bisherigen Gehalts |
ATS 24.000,-
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Lohnausgleich 50% der Differenz zum bisherigen Gehalt |
ATS 8.000,-
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Neues Bruttogehalt daher |
ATS 32.000,-
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Beispiel 2:
Angaben wie oben, Bruttomonatsgehalt jedoch ATS 60.000,-. Es wird vereinbart,
dass der Lohnausgleich mit der Höchstbeitragsgrundlage (ATS 44.400,-) begrenzt
ist. Das neue Gehalt beträgt:
| 60% des bisherigen Gehalts |
ATS 36.000,-
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| Lohnausgleich 50% der Differenz zum bisherigen Gehalt; höchstens jedoch bis zur Höchstbeitragsgrundlage |
ATS 8.400,-
|
| Neues Bruttogehalt daher (das sind 74% des bisherigen Gehalts) |
ATS 44.400,-
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Je höher also das bisherige Gehalt war, desto geringer fällt der
förderbare Lohnausgleich aus und desto weniger attraktiv ist dieses Modell.
In obigem Beispiel ist ab einem Bruttogehalt von ATS 74.000,- keine Förderung
durch das AMS mehr gegeben. Wird trotzdem ein Lohnausgleich gewährt, muss
der Arbeitgeber diesen aus der eigenen Tasche zahlen.
Immer, wenn es um die Steuerfreiheit von Geschäften
geht, ist der Fiskus besonders vorsichtig. Der sogenannte Buchnachweis
soll Zweifel verhindern. Er ist insbesondere erforderlich für:
Exporte in Drittländer
Lieferungen in die
EU - innergemeinschaftliche Lieferungen
Vermittlung von obigen
Geschäften
Steuerfreie Reiseleistungen
in Drittländer
Die Erbringung des Buchnachweises ist eine unbedingte Voraussetzung für
Steuerfreiheit. Wird er nicht erbracht, steht keine Steuerbefreiung zu,
selbst wenn Sie beweisen können, dass eine Warenlieferung in das Ausland
gegangen ist. Der Buchnachweis muss unmittelbar nach
Ausführung des Geschäftes durch entsprechende Aufzeichnungen erbracht
werden. Wer also erst am Jahresende damit beginnt, Exporte entsprechend zu dokumentieren,
läuft Gefahr, dass bei einer Betriebsprüfung die Steuerfreiheit dieser
Geschäfte versagt wird.
Buchnachweis im Inland:
Obwohl die Buchführung im Ausland
erfolgen darf, muss der Buchnachweis im Inland erbracht und aufbewahrt werden.
Wie sieht der Buchnachweis aus?
Die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 beschreiben für einen Touristenexport
sehr detailliert, wie der Buchnachweis erbracht werden sollte:
1. Die Identität des ausländischen Abnehmers (etwa durch Vorlage eines Reisepasses - Kopie) festhalten.
2. Die Ausfuhrbescheinigung U34 wird vom Unternehmer mit einer fortlaufenden Nummer versehen. Das vom Zollamt abgestempelte Formular U34 wird, sobald es an den Unternehmer zurück gelangt, in einem gesonderten Ordner nach Nummern abgelegt. Aus dem Formular ist der Tag der Ausfuhr zu entnehmen.
3. In einer
fortlaufend geführten Liste wird festgehalten:
- Fortlaufende Nummer des Geschäftsfalls
- Rechnungsnummer
- Beschreibung
- Nummer des Ausfuhrnachweises
4. Der Buchnachweis ist durch ein Konto "Steuerfreie Ausfuhrlieferungen" erbracht. Auf diesem Konto wird die Rechnung verbucht und die Nummer der Ausfuhrbescheinigung vermerkt. In den Umsatzsteuerrichtlinien steht, dass eine Belegsammlung allein für den Buchnachweis nicht ausreicht.
Alternative:
1. Natürlich ist der Buchnachweis auch durch das Konto "Steuerfreie Ausfuhrlieferungen" alleine gegeben. Es muss auf dem Konto die Nummer des Ausfuhrnachweises und auch der Tag der Ausfuhr vermerkt werden.
2. Es reicht dann aus, die einlangenden Ausfuhrnachweise ohne zusätzliche Liste nach Nummern in einem separaten Ordner abzulegen.
Zu beachten ist, dass Ausfuhrbescheinigungen innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung einlangen müssen, ansonsten gibt es keine Steuerfreiheit.
Wir stehen Ihnen bei Zweifelsfragen gerne zur Verfügung.
Nichts Außergewöhnliches sollte man meinen. Trotzdem prüft der Fiskus hier besonders genau. Seinem strengen Auge halten Darlehensverträge stand, wenn folgende Punkte beachtet werden:
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Publizität:
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Ausreichend nach außen dokumentieren! Schriftlichkeit ist für die Gültigkeit von Verträgen nicht erforderlich, der einfache Buchungssatz ist jedoch zu wenig. Zur Beweissicherung (bes. für die Finanz) ist die Schriftlichkeit zu empfehlen. |
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Inhalt:
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Eindeutig, klar und jeden Zweifel ausschließend! Folgende
Punkte dokumentieren: - Darlehensgeber und -nehmer - Art der geliehenen Sache (Geld oder Sachwert) - Laufzeit - Höhe der Zinsen - Kündigungs- und Rückzahlungsmodalitäten - Besicherung |
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Fremdvergleich:
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Bedingungen auch für Familienfremde üblich! Nicht üblich sind: keine Zinsen, fehlende Rückzahlungstermine, mündliche Vereinbarungen |
Unser Tipp:
Schriftliche, klar detaillierte und fremdübliche Vereinbarungen treffen, auch wenn Gebühren anfallen. Diese können Sie z.B. durch sogenannte "Anwaltskorrespondenz" und Videoaufnahmen vermeiden. Fragen Sie Ihren Berater.
Überraschend wer aller zur Verwandtschaft zählt.
"Nahe" Angehörige sind:
- Ehegatten, Kinder, Enkel, auch Wahleltern und -kinder
- Geschwister und Verschwägerte
- Verlobte, Lebensgefährten
- Stiefkinder
- Personengesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer
Steuerliche Folgen, wenn der Fiskus das Darlehen nicht anerkennt:
- Darlehenszinsen sind keine Betriebsausgaben. Achtung Schenkungssteuer!
- Bei GmbH: verdeckte Einlagen d.h. Vorschreibung von Gesellschaftssteuer;
Zu hohe Zinsen: verdeckte Gewinnausschüttung d.h. Zahlung von Kapitalertragsteuer
Eingangsrechnungen sind Dokumente für die Abrechnung von Lieferungen, wie z.B. Materialien, Handelswaren und bezogenen Leistungen.
Sie stehen am Ende des Leistungsstroms und am Beginn des Zahlungsstroms. Je größer das Unternehmen und je mehr handelnde Personen, desto größeres Augenmerk ist auf interne und aufeinander abgestimmte Abläufe zu legen.
Mit der Bestellung einer Ware oder Dienstleistung
ist im Prinzip das Geschäft bereits "gelaufen". Die wesentlichen
Bestandteile sind bestimmt:
- Menge
- Qualität, Beschaffenheit
- Preis
- Liefer- und Zahlungskonditionen
- Dokumentation, Qualitätszertifikat
- Geschäftsbedingungen, Auftragsbedingungen
Der Verantwortliche gibt mit seiner Unterschrift auf die Bestellung sein Einverständnis zum Einkauf; durch die Annahme des Lieferanten kommt der Vertrag zustande.
Die Kontrolle der Lieferung erfolgt anhand des Liefer- oder Leistungsscheines.
Stimmt die bestellte
Menge?
Passt die vereinbarte
Qualität?
Ist die Ware beschädigt?
In vielen kleineren Betrieben werden diese Abläufe noch nicht über das Rechnungswesen erledigt. Damit haben viele Unternehmer keinen Überblick über die von ihnen bereits verfügten Kosten. Optimal ist der Einsatz von integrierten EDV-Programmen, in welchen bereits die Bestellung und anschließend die Lieferung im System erfasst wird.
Die Eingangsrechnung kommt ins Haus. Wie
wird kontrolliert?
Sichern, Sammeln und Prüfen:
Posteingangsstempel
oder Datum des Einganges vermerken, eventuell individuellen Prüfstempel
anbringen.
Enthält die Rechnung
alle notwendigen Informationen?
Tipp: je mehr Informationen bereits auf
der Rechnung vermerkt sind, desto einfacher und präziser wird die richtige
Kontierung. Sind z.B. individuelle Auftrags- oder Projektnummern, Lieferantennummer,
Zahlungskonditionen, Name des Bestellers vermerkt? Entspricht die Rechnung den
Umsatzsteuervorschriften? Falls nicht, Mangel telefonisch beheben oder Rechnung
zur Korrektur zurückschicken.
Vergabe einer eigenen
laufenden Rechnungsnummer, dadurch wird diese eindeutig indentifizierbar und
die Vollständigkeit wird dokumentiert. Bei größeren Unternehmen
unbedingt vor der Weitergabe zur Prüfung im System (entweder Vorerfassung
oder sofortige Verbuchung) erfassen!
Sachliche und rechnerische Kontrolle durch Abstimmung mit der Bestellung und
dem Lieferschein. Sind alle Konditionen lt. Bestellung und Lieferung erfüllt?
Ist z.B. bei Wareneinkäufen die ordnungsgemäße Fakturierung
an den Kunden gewährleistet?
Die Belege werden
aufsteigend nach der intern vergebenen Rechnungsnummer in einem Ordner (Mappe)
- bereits gelocht - gesammelt.
Vollständigkeitskontrolle und Verbuchen in der Finanzbuchhaltung:
Vollständigkeitskontrolle:
Tippstreifen mit Bruttobeträgen oder Journal anfertigen!
danach Kontierung
und gleichzeitige Verbuchung in einem eigenen Belegkreis: Dies ist nur bei Bilanzierern
erforderlich; Einnahmen-Ausgaben-Rechner können die Eingangsrechnungen
zu den Bankauszügen ablegen. Bei wesentlichem Belegumfang ist aber auch
hier der separate Belegkreis sinnvoll.
Buchungsstempel verwenden!

Fortsetzung folgt!