Szabo & Partner

 Steuerimpuls

Profitipps von Ingrid Szabo und ihrem Team                2/02

 

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Ingrid Szabo

 


Liebe LeserInnen!

Der Sommer naht mit Riesenschritten, doch unsere Finanz macht keinen Sommerurlaub. So werden gerade neue Maßnahmen zur lückenlosen Steuerüberwachung ersonnen. Positiv hingegen sind die Entwicklungen bei der Anspruchsverzinsung. Wer den Sommer zum Arbeiten im Ausland nutzt, findet entsprechende Informationen. Sie können auch die Urlaubszeit zum Nachdenken über Ihr Unternehmenscockpit verwenden. Zu guter Letzt möchten wir uns noch für Ihre Leserbriefe bedanken. Die interessantesten Fragen haben wir für Sie beantwortet.

Viel Spaß beim Lesen!

Ingrid Szabo

 

 

Inhalt:

Schwarze Schafe im Visier des Finanzministers

Sparbücher: Jetzt noch günstig verschenken

Neuregelung der Anspruchszinsen

Hospizkarenz ab Juli für Familien möglich

Unternehmenscockpit

Leserbriefe

Arbeiten im Ausland

Steuerhäppchen

Fiskurios

Zinsbarometer und Fremdwährungskredite

Wichtige Steuertermine

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Schwarze Schafe im Visier des Finanzministers

Schwarze Schafe im Visier des Finanzministers Schlechte Zeiten für schwarze Schafe - stärkere Kontrolle durch die Finanz droht.

Maßnahmen im Bereich der Bauwirtschaft und eine allgemeine Risikobewertung von allen Unternehmen sollen dem Finanzminister jährlich 200 Millionen Euro bringen.

Der Finanzminister hat vor allem für die Bauwirtschaft eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. So soll etwa dem Vorsteuerschwindel durch ein sogenanntes Reverse-Charge-System ab 1. Jänner 2003 ein Riegel vorgeschoben werden. Das bedeutet, dass im Regelfall nur der Generalunternehmer die Umsatzsteuer schuldet und zwar auch in Verantwortung für seine Subunternehmer. Der Finanzminister rechnet mit einem O.K. der EU-Behörde, vor allem da es in den Niederlanden und Belgien ähnliche Modelle gibt.

15%ige Abzugssteuer geplant
Jeder Bauunternehmer muss in Zukunft 15% des Bruttoentgeltes für den Subunternehmer einbehalten und als Ertragssteuer-Vorauszahlung abliefern, die er allerdings bei korrekter Versteuerung zurückerhält. Trotzdem bestehen innerhalb der EU erhebliche Bedenken, da ausländische Unternehmer durch solche nationalen Abzugssteuern benachteiligt werden. Eine auf den einzelnen Auftragnehmer bezogene Freistellung kann - wie in Deutschland - kommen.

Schwarzarbeitsbekämpfung
Die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung, auch KIAB genannt, wird mit 1. Juli 2002 in den Bereich des Bundesministeriums für Finanzen übertragen. Diese sogenannten schnellen Eingreiftruppen sind dann auch für den Bereich der nichtentrichteten Lohnabgaben zuständig.

Effizientes Risikomanagement für alle
Ab 2003 sollen Steuererklärungen via Internet an das Finanzamt geschickt werden können - die Bilanzübermittlung kann eventuell sogar wegfallen. Das klingt gut!

Der Haken daran ist, dass rund 40 betriebliche Kennzahlen in der Steuererklärung auszufüllen sind, die in speziellen Datenbanken ausgewertet und einer Risikoanalyse unterzogen werden. Firmen mit glaubhaften Zahlen erhalten innerhalb weniger Tage ihre Bescheide. Potentielle schwarze Schafe werden näher überprüft.

Für den Unternehmer bedeutet dies einen großen Mehraufwand, da viele Zahlen aus allen Bereichen zusammengetragen werden müssen. Außerdem nähert man sich einer Totalüberwachung.

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Sparbuch
Bis Ende Juni können Sie Sparbücher steueroptimal verschenken

Steuerzuckerl

Sparbücher: Jetzt noch günstig verschenken!

Sparbuch Dokumentieren Sie Sparbuch-Schenkungen immer!

Bis 1. Juli müssen alle Sparbücher legitimiert werden. Bis Ende Juni können sie jedoch steuerfrei verschenkt werden. Nutzen Sie das Steuerzuckerl!

Wie übergebe ich mein Sparbuch richtig?

Anonymes Sparbuch: Sie übergeben formlos - der Beschenkte lässt sich identifizieren. Damit gehört es ihm.

Sparbuch mit Losungswort: Dieses Sparbuch wurde bereits mit Identifikation eröffnet, ist namenlos und hat weniger als € 15.000 Guthaben. Jeder, der das Losungswort kennt, kann verfügen. Auch dieses Sparbuch übergeben Sie formlos. Der Beschenkte braucht nur das Losungswort (kann es daher auch auflösen).

Namenssparbuch:
Dieses Sparbuch lautet auf Ihren Namen und nur Sie können darüber verfügen. Hier muss das Sparbuch auf den Namen des Beschenkten bei der Bank übertragen werden. Achtung: Nun ist die Frist der 28. Juni 2002, da der 30. ein Sonntag ist.

Was muss ich dokumentieren?

Dokumentieren Sie die Schenkung immer! Die Finanz will oftmals wissen, woher Gelder kommen. Achtung: Steuerbefreiung gilt rückwirkend - dokumentieren Sie auch alte Schenkungen!

  1. Machen Sie eine Kopie vom Sparbuch.
  2. Schreiben Sie eine Schenkungsvereinbarung (kein Notar notwendig) mit Kopie für den Geschenknehmer.
  3. Bei Namenssparbüchern: Machen Sie zwei Kopien des bei der Bank unterschriebenen Änderungsantrages. Zusätzliches Losungswort: Kopieren Sie den Antrag vor Eintragung des Losungswortes, damit es nicht überall steht. Außerdem: Die Beibehaltung des bisherigen Losungswortes ist keine gute Idee!
  4. Bei Namenssparbüchern: Machen Sie eine Fotokopie des geschenkten Sparbuches, das jetzt ja schon auf den Namen des Geschenknehmers lauten muss, für den Geschenkgeber. Auch ein altes gelochtes Sparbuch sollte immer aufbewahrt werden.

Anonyme Sparbücher dürfen nach dem 30.6.2002 überhaupt nicht mehr verschenkt werden (Verwaltungsstrafe bis zu ATS 300.000 bzw. € 21.801,85).


Praxistipp

Bei mehr als € 15.000 wird aus einem Losungswort-Sparbuch automatisch ein Namenssparbuch. Nur der zuletzt Identifizierte kann es verwenden. Wird das Sparbuch nicht aufgelöst, sollte er sich vor der nächsten Einzahlung identifizieren (Lichtbildausweis, Sparbuch, Nennung des Losungswortes).

 

 


Muster: Schenkungsvereinbarung

Ich, Ludwig Muster, schenke meiner Tochter Susanne Muster das folgende Sparbuch:

 

Sparbuch bei
  Bank Austria, Filiale 37,
4711 Wien, Poststraße 47
Nummer
123 456 7890
Lautend auf
Ludwig MUSTER
Letztstandsdatum
per 27. März 2002
Betrag
47.111,23 inklusive der bis
heute abgereiften Zinsen
Datum der
 
Schenkung
2. April 2002

Unterschrift Geschenkgeber

Unterschrift Geschenknehmerin
Danke für die Schenkung!


Anmerkung: Letzter im Buch ablesbarer Stand. Falls noch in ATS, dann ATS anführen!

 

 

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Steuerschuldzinsen
Können durch Anzahlungen vermieden werden

Steuerzinsen

Neuregelung der Anspruchszinsen

Seit 2001 sind für Schulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer Zinsen zu bezahlen. Andererseits zahlt die Finanz Guthabenzinsen für zu hohe Vorauszahlungen.

Bisher galt: Beginn des Verzinsungszeitraumes für Zahlungen aus Abgabenerklärungen 2001 war Juli 2002. Neben dieser zeitigen Frist lag auch in der Ungleichbehandlung von Guthaben- und Schuldzinsen ein gewaltiger Nachteil für den Steuerpflichtigen. So führten bislang Guthabenzinsen zu einer zu versteuernden (Betriebs-)einnahme, Schuldzinsen konnten jedoch nicht abgesetzt werden.

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2002 wurde nun diese Frist auf den 1. Oktober verlängert. Dies gilt unbefristet auch für die Folgejahre. Weitere positive Veränderung: Guthabenzinsen sind nicht mehr zu versteuern. Allerdings fallen diese durch das spätere Einsetzen in geringerem Ausmaß an.

 


Praxistipp

Schuldzinsen können vermieden werden, indem vor dem 1.10.2002 eine Anzahlung in der Höhe der errechneten Steuernachzahlung für 2001 geleistet wird. Dies macht jedoch nur dann Sinn, wenn Ihr Alternativzinssatz nach Steuern über dem derzeitigen Finanzzinssatz von 4,75 Prozent p.a. liegt.

 


Beispiel:

Ihre GmbH finanziert sich zu 8,5 Prozent p.a. auf dem Betriebsmittelkonto. Das sind 5,67 Prozent nach Körperschaftsteuer. In diesem Fall ist es besser, keine Anzahlung zu leisten, da die Finanzierung über das Finanzamt günstiger ist.

 

 

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Betreuungskarenz
Zur Sterbehilfe kann Dienstfreistellung beantragt werden

Familie

Hospizkarenz ab Juli für Familien möglich

Hospizkarenz Betreuung zu Hause - weniger Arbeitszeit möglich

Zur Sterbebegleitung naher Verwandter oder zur Betreuung schwer kranker Kinder kann ab Juli eine Dienstfreistellung beantragt werden.

Wer nahen Verwandten Sterbebegleitung ermöglichen will oder schwer kranke, haushaltszugehörige Kinder betreut, kann ab Juli 2002 eine Herabsetzung der Normalarbeitszeit bis zu völliger Dienstfreistellung verlangen. Auf schriftliches Ansuchen kann das bis zu sechs Monate ausgedehnt werden.

Schutz vor Missbrauch

Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Grund für die beantragte Begleitung sowie das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden. Außerdem kann er beim Arbeitsgericht binnen fünf Tagen Klage gegen eine beabsichtigte Begleitung erheben. Bis sich das Arbeitsgericht entschieden hat, bleibt aber die verlangte Änderung der Arbeitszeit beziehungsweise die völlige Dienstfreistellung aufrecht.

Schutz für den Arbeitnehmer

Nachdem die Sterbebegleitung beendet wird, kann der Dienstnehmer verlangen, dass man innerhalb von zwei Wochen zur normalen Arbeitszeit zurückkehrt. Während der Karenzzeit erhält man zwar kein oder nur aliquot Gehalt, man ist aber krankenversichert. Auch die Pensionsversicherung und der Anspruch auf Arbeitslosengeld laufen weiter. Dem Arbeitgeber erwachsen dadurch keine Kosten. Ab Bekanntgabe bis zu vier Wochen nach Ablauf der Begleitung kann man nur gekündigt werden, wenn das Arbeitsgericht zustimmt. Eine Abfertigung würde auf Basis der Arbeitszeit vor Antritt der Sterbekarenz bemessen. Urlaube und Ansprüche auf Urlaubsersatzleistungen werden aber anteilig um die Zeiten einer völligen Dienstfreistellung gekürzt.

 

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Kontrollfunktionen
Planwerte helfen bei der Unternehmenskontrolle

Unternehmensführung

Unternehmenscockpit

Unternehmenscockpit Unternehmensführung - im Unternehmen gibt es wie in einem Cockpit Kontrolllampen

Gute Unternehmensführung ist wie das Steuern eines Flugzeuges: Wie eine Boing 767 ist auch Ihr Unternehmen ein System, das durch eine fast unüberschaubare Anzahl von Faktoren wie Kunden, Marktlage, Technologie, Mitarbeiter beeinflusst wird.

Flug OS 765 nach Orlando. Kapitän Peter Österreicher sitzt in seinem Cockpit und überwacht den Flug. Plötzlich leuchtet ein Kontrolllämpchen auf. Ruhig geht er seine Checkliste durch und findet den Fehler. Ein Schaltelement hat versagt. Er schaltet auf manuellen Betrieb um und überbrückt das Problem bis zur Landung in Orlando. Die Passagiere merken gar nichts. Wieder sicher am Boden erfolgt die Reparatur durch professionelle Mechaniker.

Um Bedrohungen frühzeitig erkennen zu können, wurde das Flugzeugcockpit/Ihr Unternehmen mit Kontrollleuchten ausgestattet, die folgende Prinzipien haben:
Die Anzahl ist überschaubar.
Die Kontrolle erfolgt in kurzen Zeitabständen oder sogar permanent.
Es gibt Vergleichswerte, deren Über- oder Unterschreiten zum Aufleuchten führen.
Leuchtet ein Lämpchen nicht auf, ist keine weitere Untersuchung notwendig. Leuchtet ein Lämpchen auf, wird der entsprechende Teil mit einer Checkliste kontrolliert.
Die Lampen sind so abgestimmt, dass alle sensiblen Bereiche abgedeckt sind.

So erstellen Sie Ihr Cockpit:

  1. Planung: Diese zeigt Zukunftserwartungen und bildet die Grundlage für die Vergleichswerte. Achtung: Eine Übertragung der Vergangenheit in die Zukunft ist zu wenig. Gerade die Umsatzplanung erfordert neue Ansätze (z.B. Walt-Disney-Methode, siehe Box) und holen Sie sich professionelle Hilfe von uns.
  2. Kennzahlen: Diese sollen ausgewogen sein. Sie müssen Erfolgs- und Finanzplanung aber auch die Marktsituation und interne Prozesse berücksichtigen. Dabei ist weniger mehr! Nur wenige einfach zu erhebende (so etwa aus der monatlichen Buchhaltung) Kennzahlen werden regelmäßig - am besten monatlich - überprüft.
  3. Abweichungsanalyse: Nur bei groben Abweichungen muss in die Tiefe gegangen werden. Dazu werden die Planungsdetails Punkt für Punkt mit den Ist-Werten verglichen um die Ursache festzustellen.
  4. Maßnahmen: Nachdem die Abweichung rasch gefunden wurde, können nun rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden.

 

 

Walt-Disney-Methode

Diese spielerische Methode soll Sie bei der Ermittlung der Planwerte unterstützen: Versetzen Sie sich nach und nach in drei bekannte Disney-Charaktere und beurteilen Sie Ihre Zukunftsperspektiven aus verschiedenen Blickwinkeln:

Walt-Disney-Methode

 

Wir haben die Tendenz gleichzeitig zu spinnen, zu kritisieren und zu reagieren. Das ist Gift für unsere Kreativität. Die Walt-Disney-Methode geht diese Rollen konsequent nacheinander durch, wobei jede Rolle unverzichtbar ist.


 

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FRAGE & ANTWORT

Leserbriefe

Wann muss ich die GmbH auf Euro umstellen?

Das Stammkapital meiner GmbH lautet noch auf 500.000 Schilling. Muss ich auf Euro umstellen und müssen Fristen eingehalten werden?

Seit 1999 beträgt bei GmbHs das gesetzliche Mindestkapital € 35.000. Die Beträge der Mindestbareinzahlung und der Mindeststammeinlage haben sich ebenfalls im Laufe der Euroumstellung geändert.

Die Schilling-Beträge müssen nur bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrages auf Euro umgeändert werden.

Wir empfehlen jedoch, Gesellschaftsverträge bis spätestens Ende 2002 auf Euro umzustellen. Gleichzeitig ist es zweckmäßig, den gesamten Gesellschaftsvertrag zu überprüfen und erforderliche Änderungen/Anpassungen ins Firmenbuch einzutragen.

Bis Ende dieses Jahres ist man noch von den Gerichtsgebühren befreit, wenn man Eintragungen in das Firmenbuch anmeldet, bei denen Gesellschaftsverträge angepasst werden.


Praxistipp

Die Umstellung von Schilling auf Euro hat allerdings weitreichende Konsequenzen: Bei Auf- und Abrundungen der umgerechneten Beträge kann es zu einer Änderung von Minderheitsrechten, Sperrminoritäten und Mehrheiten kommen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Web-Page der Industriellenvereinigung unter:
www.iv-eic.at/euro/frame/f_gesell.html

 

 

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Firmen-Email: Ist es privat nutzbar?

Firmen-Email Meine MitarbeiterInnen nutzen das Internet auch für private Abfragen und Emails. Muss ich das als Dienstgeber dulden oder ich kann ich das einschränken?

Eine berufliche Internet-Nutzung ist für Dienstnehmer bereits alltäglich geworden - leider auch oft für exzessive Privatnutzung. Dies bedeutet hohe zusätzliche Kosten für verlorene Arbeitszeit und Speicherplatz, Blockierung von Leitungen und vieles mehr. Es ist daher verständlich, wenn Dienstgeber die Geduld verlieren und ein privates Nutzungsverbot verhängen - meist kaum überprüfbar.

Empfehlenswert wäre eine schriftliche Vereinbarung in der man festlegt, wieviel privat gesurft werden darf. Oder eben auch ein Nutzungsverbot. Das muss dann aber auch kontrolliert werden. Um nicht gegen den Datenschutz zu verstoßen, muss der Dienstnehmer unbedingt zustimmen, damit in seinen Daten geschnüffelt werden darf. Nur wenn ein generelles Verbot herrscht, darf der Dienstgeber ohne weiteres nach privaten Mails suchen.

Bei der Ausarbeitung Ihrer individuellen Vereinbarung helfen wir Ihnen gerne!

 

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Jahresausgleich: Ist nachzahlen zu vermeiden?

Ich habe einen Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung (ANVA) gestellt und soll jetzt nachzahlen! Was kann ich tun?

Ich habe einen Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung (ANVA) gestellt und soll jetzt nachzahlen! Was kann ich tun?

Ein Antrag auf Durchführung einer ANVA (früher: Jahresausgleich) kann bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres beim Wohnsitzfinanzamt gestellt werden (z.B. für 1997 bis Ende 2002). Normalerweise kommt es dann zu einer Gutschrift, etwa bei unterschiedlich hohen Bezügen während des Jahres oder bei nicht ganzjähriger Beschäftigung oder bei Anspruch auf “Negativsteuer" bei geringen Bezügen.

Es kann - selten, aber doch - auch zu einer Nachzahlung kommen. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides kann man den Antrag einfach wieder zurückziehen.

Bei einer “Pflichtveranlagung" kann man aber leider nicht korrigieren. So etwa, wenn zeitweise gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam besteuert wurden. Auch dann nicht, wenn man woanders verdient hat, zum Beispiel durch Vermieten. Es kann auch sein, dass der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag nicht mehr zusteht, obwohl er bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wurde.


Haben auch Sie Fragen?
Bitte kontaktieren Sie uns!

Leider können wir nicht alle Anfragen beantworten - wir bitten um Ihr Verständnis!

 

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Auslandseinsätze
Versichungspflicht liegt meist im Inland

Arbeitnehmer

Arbeiten im Ausland

Arbeiten im Ausland Auslandseinsätze - wo ist man versichert?

Zeitlich begrenzte Auslandseinsätze können für Arbeitnehmer attraktive Möglichkeiten in der beruflichen Karriere bieten. Wie sieht es dabei um den Sozialversicherungsschutz aus?

Für den EWR gelten einheitliche Regeln. Österreich hat außerdem mit folgenden Ländern Sozialversicherungs-(SV-)abkommen: Australien, Bosnien/Herzegowina, Chile, Island, ehemaliges Jugoslawien (dzt. außer Kraft), Kanada, Kroatien, Mazedonien, Philippinen, Polen, Schweiz, Slowenien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ungarn, USA und Zypern.

Grundregeln innerhalb des EWR:

1 Dienstverhältnis zu einem österreichischen Arbeitgeber:
Bei Entsendung in einen EWR-Staat besteht SV-Pflicht in Österreich bis zu 12 Monaten, mit möglicher Verlängerung für weitere 12 Monate, bei temporärem Aufenthalt bis zu fünf Jahre.
Arbeitet man in mehreren EWR-Staaten, ist man dann in Österreich sozialversichert, wenn auch der Wohnsitz im Inland erhalten bleibt.

2 Dienstverhältnis zu einem ausländischen Arbeitgeber:
Ist der Dienstnehmer ausschließlich im Ausland tätig, besteht SV-Pflicht im Einsatzland (Ausnahmen möglich).
Erfolgt der Einsatz in mehreren EWR-Staaten und zum Teil auch im Wohnsitzstaat, erhebt der Wohnsitzstaat die Beiträge. Ansonsten besteht SV-Pflicht im Arbeitgeberstaat.

3 Dienstverhältnis zu inländischem und ausländischem Arbeitgeber:
Beide Dienstverhältnisse sind in Österreich SV-pflichtig.

Mit Ländern ohne Abkommen kann es zumindest in den ersten fünf Jahren eventuell zu einer Doppelversicherung kommen.

Ansprüche der Dienstnehmer:

Krankenversicherung:
In Österreich versicherte Personen haben innerhalb des EWR Anspruch auf Sachleistungsaushilfe. In anderen Abkommensländern gilt der Auslandskrankenschein. Ansonsten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die während eines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland anfallenden Krankheitskosten zu ersetzen. Die Krankenkassen leisten Ersatz, dieser deckt jedoch zumeist nicht die tatsächlich angefallenen Kosten.

Pensionsversicherung:
Liegen Versicherungszeiten in mehreren EWR-Staaten oder Abkommensländern vor, kann in jedem Staat Anspruch auf Pension - auch nebeneinander - bestehen. Alle in- und ausländischen Versicherungszeiten werden zuerst einmal zusammengerechnet. Dabei wird die Pensionshöhe in jedem Land unter Berücksichtigung aller in- und ausländischen Zeiten ermittelt. Dann wird dieser Betrag im Verhältnis der nationalen Versicherungszeiten zu den Gesamtversicherungsjahren gekürzt.

Für den EWR gilt zusätzlich: Sollte die Pension ohne Berücksichtigung der Auslandszeiten höher sein als nach der Abkommensmethode, gilt für Österreich der höhere Pensionsanspruch.

Zu beachten ist ferner, dass das Rentenalter in den verschiedenen Ländern unterschiedlich hoch sein kann. Wichtig ist, dass der Pensionsantrag die ausländischen Versicherungszeiten enthält.


Praxistipp

Keine Versicherungspflicht im Inland bei:

Beschäftigung ausschließlich für Zwecke der Auslandstätigkeit oder
ausländischem Arbeitgeber und Tätigkeit im Ausland oder
Dienstnehmer ohne Wohnsitz in Österreich.

 

 

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

Änderung im Ausländerbeschäftigungsgesetz

Die Kontrolle der illegalen Beschäftigung von Ausländern geht ab Juli 2002 von den Arbeitsinspektoren auf die Zollbehörden über. Die können dann bei Gefahr im Verzug Ausländer selbst festnehmen. Bisher mussten die Arbeitsinspektoren in solchen Fällen erst die Polizei oder Gendarmerie holen. Allfällige Meldepflichten sind daher ab Juli 2002 gegenüber den Zollbehörden anstatt den Arbeitsinspektoraten zu erfüllen. Zudem werden die Strafen für illegale Beschäftigungen empfindlich erhöht: Im Wiederholungsfall reicht der Strafrahmen bis zu € 25.000.

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Steuerlinks Teil 2

> Jungunternehmer

Alles übers Gründen:
www.gruenderservice.net
www.diegruender.at

Wirtschaftsministerium:
www.bmwa.gv.at
> Service > Gründerservice

Wirtschaftskammer für
Jungunternehmer:
www.jungewirtschaft.at
www.jungewirtschaftwien.at

Businessplan-Wettbewerbe:
www.i2b.at
www.gruender.at

International:
www.jungewirtschaft.at/international
www.jci.cc

 

 

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Buchtipp

Ein ungewöhnliches Motivationsbuch

Ein ungewöhnliches Motivationsbuch
Stephen C. Lundin, Harry Paul,
John Christensen
Ueberreuter Verlag, 2001

Niemand möchte auf einem Fischmarkt arbeiten! Außer es handelt sich um den Pike Place Fischmarkt in Seattle, denn dort können Fische fliegen. Wie unterscheidet sich dieser Arbeitsplatz von anderen als völlig langweilig oder mühsam angesehen Jobs? Die Mitarbeiter entscheiden sich täglich, ihren Kunden und sich selbst einen schönen Tag zu bereiten. Sie haben Spaß ohne den nötigen Ernst zu verlieren.

Ein ungewöhnliches und höchst lesenswertes Motivationsbuch!

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Fonds-Steuer

Ausländische Investmentfonds waren bisher steuerlich diskriminiert: Alle Erträge des Fonds waren voll steuerpflichtig. Inländische Fonds unterlagen nur der KESt. Daher blieben viele Anleger bei ausländischen Fonds lieber anonym und haben, statt sich beim Finanzamt zu deklarieren, die Sicherungssteuer in Höhe von 2,5 % des Rücknahmepreises in Kauf genommen. Die Höchstrichter haben die Ungleichbehandlung erkannt und den Gesetzgeber beauftragt, bis Ende März 2003 eine Gleichstellung in- und ausländischer Fonds herbeizuführen. Vermutlich werden alle Erträge aus Investmentfonds (und zwar auch Auslandsdividendenerträge und Teile der Gewinne aus Wertpapierverkäufen durch den Fonds, sogenannte Substanzgewinne) der KESt unterliegen.

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Steuermaschen werden enger

Ab 1. Jänner des kommenden Jahres werden die Steuermaschen wieder um einiges enger: Lohnsteuer- und Krankenkassenprüfungen werden zusammengelegt.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass nur mehr ein Prüfungsorgan alles prüft und der jeweils anderen Behörde die Ergebnisse der Prüfung mitteilt. Die Kommunalsteuer, die bisher von Gemeindeorganen geprüft wurde, wird von der Finanz oder der Krankenkasse jeweils mitgeprüft. Welche der beiden prüfenden Behörden ins Unternehmen kommt, soll ein Lenkungsausschuss festlegen.

Die Folgen dieser Regelungen sind klar: Die Prüfungsdichte erhöht sich bis hin zur Lückenlosigkeit der Prüffälle. Auch wenn mittelfristig ein Personalabbau geplant ist. Den Bescheid können Sie jedoch nicht zentral bekämpfen. Eine Berufung muss bei der jeweiligen Behörde separat erfolgen.

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E-Card statt Krankenschein

Mit Ende 2003 ist der Krankenschein Geschichte. Arztbesuche sind dann nur noch mit der E-Card möglich. Das Positive daran: Der Arbeitgeber muss dann keine Krankenscheine mehr ausstellen. Ob er dann die Krankenscheingebühr weiterhin einheben muss oder nicht, ist allerdings mehr als fraglich.

Derzeit erfolgt ein Datenabgleich. Mit der Auslieferung der E-Card wird bundeslandweise ab Jänner kommenden Jahres begonnen.

Weitere Infos: www.e-card.or.at

 

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Absetzbarkeit
Wecker werden privat genutzt

Fiskurios

Schlafmützen haben's schwer...

... zumindest aus steuerlicher Sicht. Denn was der notorische Verschläfer zum pünktlichen Erscheinen am Arbeitsplatz benötigt, ist klarerweise ein Wecker. Und genau dieser kann steuerlich nicht abgesetzt werden, auch wenn er extra dafür angeschafft wurde, um pünktlich zum Dienst zu erscheinen.

Argument des Verwaltungsgerichtshofes: Kann auch privat genutzt werden. Schließlich kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass sich nicht auch der größte Siebenschläfer einmal am Sonntag wecken lässt.


(VwGH 20.4.1999,94/14/0072)

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Kredite
Fremdwährungskredite sind riskant

GELDTIPP

Zinsbarometer und Fremdwährungskredite

Interview mit Prokurist Alexander Feucht, Sparkasse NÖ Mitte West AG

Prokurist Alexander Feucht Prokurist Alexander Feucht,
Sparkasse NÖ Mitte West AG

Steuerimpuls: Herr Prok. Feucht, warum sind FW-Kredite bei Finanzierungen so bedeutend geworden?

Feucht: FW-Kredite kosten weniger als Finanzierungen in Euro. Die Ursache liegt im geringeren Zinssatz, insbesondere bei Krediten im Schweizer Franken (CHF) und beim Yen (JPY).

Liegt der Vorteil nur im Zinsenbereich oder gibt es noch andere Gründe?

Feucht: Es reizt natürlich auch die Spekulation mit der FW.

Werden die Kreditnehmer aber auch über die Risiken informiert?

Feucht: Auf jeden Fall. Die Mitarbeiter der Kreditinstitute sind sogar nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verpflichtet, über Risiken, vor allem über mögliche Kursverluste zu informieren. Nachdem das KSchG nur für Privatkunden gilt, informieren wir aber auch als Serviceleistung die Kreditnehmer im Kommerzbereich. Wir lassen uns diese Information auch schriftlich bestätigen.

Wie werden sich die beiden angesprochenen Währungen entwickeln?

Feucht: Auf Sicht der nächsten Wochen muss man damit rechnen, dass der CHF auf hohem Niveau bleibt, mittelfristig sollte er aber im Umfeld steigender Zinsdifferenzen und schlechter Wachstumsdaten wieder in den Bereich 1,48 zurückkehren. Der Großteil der JPY-Abwertung ist wahrscheinlich vorerst vorbei. Ich glaube aber, dass infolge der extrem lockeren Geldpolitik der JPY vor allem gegenüber dem EURO noch etwas Abwertungsspielraum besitzt und rechne mit einer Stabilisierung im 2. Halbjahr 2002 auf dem Niveau JPY/EUR 120.

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Wichtige Steuertermine
30. Juni - 30. September 2002

30. Juni 2002

Antrag auf Rückerstattung ausländischer Vorsteuer;
Ende der steuerfreien Sparbuchschenkung

16. August 2002

Vorauszahlung Einkommen- und Körperschaftsteuer

31. August 2002

Vorgeschriebene Sozialversicherung für Selbständige für das 3. Quartal

30. September 2002

Ende anspruchszinsenfreier Zeitraum für Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerzahlungen aus 2001

 

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