Szabo & Partner

 Steuerimpuls von Szabo & Partner

Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team                2/03

 

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Ingrid Szabo

 


Liebe LeserInnen!

Mit dem Budgetbegleitgesetz wurden die geplanten Änderungen im wesentlichen beschlossen. Erfreulich ist, dass der Finanzminister bereits 2003 auf seinen „Kredit “ von Ihnen als Unternehmer verzichtet. Die geplante Abschaffung der Werbeabgabe ist bisher nicht realisiert worden.
Mediation wird auch in der Wirtschaft immer bedeutender. Wie es abläuft lesen Sie hier.
Faszinierend für mich ist immer wieder wie gültig das Pareto-Prinzip quer durch alle Analysen und Statistiken ist. Neugierig geworden? Dann lesen Sie den diesen Artikel.
Wohin geht der Dollar? Vor allem für Exporteure ist dies eine wichtige Frage. Das Interview gibt Antwort.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Ingrid Szabo

 

 

Inhalt:

Neue Steuergesetze: Erste Hürde geschafft!

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen ab 2004

Mehrwertsteuer zurückholen

Wirtschaftsmediation hilft bei Konflikten

Immobilien kaufen

Frage und Antwort

Kundencontrolling: So lernen Sie Ihre Kunden kennen

Steuerhäppchen

Fiskurios

Exporte trotz Euro-Hoch?

Wichtige Steuertermine

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Neue Steuergesetze: Erste Hürde geschafft!

Budgetbegleitgesetze

Budgetbegleitgesetze: Die erste Hürde der Steuerreform ist mit 91 Gesetzesänderungen geschafft

Die wesentlichen Ziele der neuen Gesetze: Ökologisierung des Steuerrechtes, Entlastung geringer Einkommen und Förderung von Eigenkapital.

Am 29. April wurde die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003 im Ministerrat beschlossen. Insgesamt werden in dem ab 2004 gültigen Gesetzespaket 91 Gesetze geändert oder erlassen. Dabei ist das erst die erste Etappe der Steuerreform!

Ab 2004 werden die Steuerzahler damit um rund € 0,5 Mrd. netto entlastet.

Ökologisierung des Steuerrechts
Erdgasabgabe und Mineralölsteuer werden angehoben. Eine neue Abgabe für Kohle wird eingeführt.

Entlastung geringer Einkommen
Wer bis rund € 14.500 verdient, zahlt keine Einkommensteuer; wer knapp darüber liegt, deutlich weniger als früher.

Förderung von Eigenkapital
Nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmern und Personengesellschaften werden bis € 100.000 nur mehr mit dem halben Durchschnittssteuersatz (mindestens aber 20 %) besteuert.

Keine USt-Sondervorauszahlung mehr
Diese wird ersatzlos gestrichen. Und zwar bereits ab 2003!

Die steuerlichen Änderungen im Detail und was sonst noch auf uns zukommt, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Budgetbegleitgesetz

Die neuen Gesetze bringen Änderungen bei Einkommen- und Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.

Steuergesetze

 

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen ab 2004

Einkommen- und Körperschaftsteuer

Nicht entnommene Gewinne:
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften müssen derzeit ihren gesamten Gewinn versteuern. Egal ob sie ihn entnehmen oder nicht. Der Gesetzgeber will die Eigenkapitalbildung fördern. Daher wird ab 2004 der nicht entnommene Gewinn bis € 100.000 mit dem halben Durchschnittsteuersatz besteuert. Gilt nur für bilanzierende Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende.

Den maßgeblichen Anstieg des Eigenkapitals ermittelt man so: laufender Gewinn zuzüglich „betriebsnotwendige“ Einlagen und abzüglich Entnahmen. Einziges Problem: Der Nachweis, dass eine Einlage betriebsnotwendig ist, wird oft zu Diskussionen mit der Finanz führen.

Sinkt in den Folgejahren das Kapital (ausgenommen durch Verluste) wieder, so müssen die begünstigten Beträge bis max. sieben Jahre zurück nachversteuert werden. Besteht gleichzeitig ein Verlust, so kann der Nachbesteuerungsbetrag entweder innerbetrieblich ausgeglichen werden oder er wird versteuert und der Verlust anderweitig verwendet. Dann wird der Betrag auf zwei Jahre verteilt.

Keine Einkommen-/Lohnsteuer für Einkommen bis € 1.035 brutto pro Monat
Bruttomonatseinkommen bis rund € 1.035 sind steuerfrei und darüber liegende geringe Einkommen steuerlich entlastet.

Reisekosten bei Selbständigen selbstverständlich abzugsfähig
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 30. Jänner 2003 verunsicherte alle Selbständigen. Pauschale Reisekostenersätze (z.B. Diäten) sollten nur dann abzugsfähig sein, wenn sie durch Beleg nachgewiesen werden. Da diese Ungleichbehandlung von Dienstnehmern und Selbständigen durch den Gesetzgeber nicht erwünscht ist, wird nun festgesetzt, dass man auch „ohne Nachweis der Höhe“ das Pauschale absetzen kann.

Rückstellungen auch für Abfertigungen von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen
Für einzelvertragliche Abfertigungszusagen kann eine Abfertigungsrückstellung steuerlich wirksam gebildet werden. Dies wird ab 2004 möglich sein. Wer bisher bereits steuerliche Rückstellungen gebildet hat, wird diese aufgrund der Verfassungsgerichtshof-Judikatur behalten.

Weitere Änderungen

Umsatzsteuer (USt)

Keine USt-Sondervorauszahlung mehr
Wird bereits ab 2003 gestrichen!

Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) durch das Finanzamt
Für Unternehmer erfolgt die Einhebung und Einbuchung der EUSt durch das Finanzamt. Die EUSt kann somit direkt mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug gegenverrechnet werden. Es entfällt daher die tatsächliche Entrichtung der EUSt und spätere Rückforderung.

Weitere Änderungen

Da das Gesetz noch nicht im Parlament beschlossen wurde, sind Änderungen nicht auszuschließen.

Wir informieren Sie in der nächsten Impuls-Ausgabe.

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MwSt-Rückvergütung

Mit dem formal richtigen Antrag können Sie sich bis 30. 6. das Geld zurückholen

Rechnungen

Mehrwertsteuer zurückholen

Ausländische MwSt 2002 kann man sich bis 30. Juni 2003 zurückholen.

Österreichische Unternehmer haben die Möglichkeit, die in EU-Ländern bzw. einigen nicht EU-Ländern bezahlte Umsatzsteuer rückzufordern. Dies trifft in erster Linie auf bestimmte Dienstleistungen und Konsumationen zu. Beispiele: Messen, Seminare, Reisekosten, Subaufträge, Beratungen. Etwa Deutschland und die Schweiz refundieren die MwSt (16 % bzw. 7,6 %) bei Kosten für Hotels, Restaurants, Treibstoff, Mietauto, Telefon, Transporte, uvm. zur Gänze. Italien (20 %) vergütet aber nur bei Gütertransportkosten, Kosten für Messen, Konferenzen und Schulungen zur Gänze und eingeschränkt bei Telefon und Treibstoff.

Wichtig für die Einreichung ist:

  1. Komplette Unterlagen: Antrag, Unternehmerbestätigung, Originalrechnungen, eventuell länderspezifische Unterlagen und Aufstellungen
  2. Welche Finanzbehörde ist zuständig?
  3. Fallfrist: 30. Juni des Folgejahres

Anträge so früh wie möglich stellen. In einigen Ländern kann man den Antrag auch unterm Jahr stellen.

Tipps für hohe Vergütungsquoten:

  1. Antrag für alle im jeweiligen Land vergütbaren Ausgaben stellen.
  2. Nur Originalbelege, die allen Formalvorschriften entsprechen beilegen, sonst kann gesamter Antrag zurückgewiesen werden.

Vergütungsanträge können direkt vom Unternehmen gestellt werden. Ein ausländischer Berater braucht nicht eingeschaltet zu werden. Die unterschiedlichen Antragsarten sowie Sprachunterschiede führten in den letzten Jahren verstärkt zu einem „Outsourcing“ an Spezialisten.

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Wirtschaftmediation

Mediationen sparen bei Konflikten Kosten für Gericht und bringen praktikable Lösungen

Konfliktmanagement

Wirtschaftsmediation hilft bei Konflikten

Mediationen

Mediationen werden von einem neutralen Mediator begleitet

Das Mediationsgesetz wurde Ende April vom Nationalrat beschlossen. Aber was ist Mediation eigentlich?

Mediation ist Konfliktmanagement, das in den 60er und 70er Jahren in den USA entwickelt wurde. Früher vor allem bei Scheidungs- und Familienstreitigkeiten angewendet, wird Mediation nun auch in der Wirtschaft eingesetzt.

Für Streitigkeiten zwischen Abteilungen, Lieferant und Abnehmer, Mutter- und Tochtergesellschaft, bei Betriebsübergaben etc. ist die Mediation ein hilfreiches Werkzeug zur Konfliktlösung.

Im Gegensatz zum Gericht ist die Mediation streng vertraulich. Alle Streitparteien erarbeiten gemeinsam eine für sie passende Lösung. Geleitet wird sie von einem Mediator. Der Mediator ist ein zur strengsten Verschwiegenheit verpflichteter, neutraler Begleiter. Er wertet und urteilt nicht, er trifft keine Entscheidungen. Er sorgt dafür, dass begonnene Gespräche fortgeführt werden und unterstützt die Parteien.

Wichtig in einem Mediationsverfahren ist die freiwillige Teilnahme an den Sitzungen sowie Offenheit, Fairness, Respekt und Toleranz der Streitparteien.

Die Vorteile: Bei einer Mediation spart man lange Gerichtsverhandlungen und Kosten, und sie hilft praktikable Lösungen zu finden, mit denen alle Parteien einverstanden sind.

Praxistipp

Wo findet man einen Mediator?
Ausgebildete Mediatoren finden Sie in der Mediatorenliste beim Österreichischen MediatorInnenverband unter:
www.oebm.at

 

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Spekulationsfrist

Wer Immoblilien verkaufen will,muss immer auf die Spekulationsfrist achten

Immobilien, Grundstücke

 

Immobilien kaufen

Immobilienkauf

Tricks muss man auch beim Immobilienkauf kennen, um Steuern zu sparen

Wie Sie den Finanzminister vor der Tür stehen lassen, wenn Sie Ihre eigenen vier Wände errichten, erfahren Sie hier.

Erwirbt man Grund und Boden oder die berühmten eigenen vier Wände, wird man schon beim Kauf vom Finanzminister zur Kasse gebeten. Wie können Sie Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich halten?

Grunderwerbsteuer (GrESt)
An der GrESt führt kein Weg vorbei. Der Kauf von inländischen Grundstücken (Grund und Boden, Gebäude, Baurechte, Superädifikate) unterliegt der 3,5 %igen GrESt. Nur 2 % fallen beim Erwerb innerhalb der Familie an. Da die GrESt vom Wert der Gegenleistung zu berechnen ist, fällt sie nicht nur für den Kaufpreis, sondern auch für einen vom Käufer übernommenen Kredit an.

Beim Kauf einer neuen Eigentumswohnung ergibt sich das so genannte Bauherrenproblem. Ist der Käufer als „Bauherr“ einzustufen, unterliegen die Baukosten nicht der GrESt. Der Käufer gilt als Bauherr, wenn er das finanzielle und technische Baurisiko trägt (z.B. die Raumeinteilung und die Bauausstattung bestimmt und den Gewinn oder Verlust aus der Bauausführung trägt).

Steuerfreier Verkauf
Grundsätzlich sind Gewinne aus dem Verkauf von Privatvermögen nicht steuerpflichtig. Voraussetzung ist, dass man Liegenschaften zehn Jahre behält. Verkauft man innerhalb dieses Zeitraumes mit Gewinn liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor.

Maßgebend für die Fristberechnung sind der entgeltliche Anschaffungs- bzw. Veräußerungszeitpunkt (Tag des Kaufvertragsabschlusses). Schenkungen und Erbschaften fallen nicht darunter, sehr wohl jedoch Tauschgeschäfte. Bekommt man etwas geschenkt, muss man die Spekulationsfrist dann beachten, wenn der letzte Kauf gegen Geld durch einen Vorbesitzer innerhalb der letzten zehn Jahre lag.

Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Spekulationsbesteuerung, wenn sie dem Verkäufer seit der Anschaffung, mindestens aber seit zwei Jahren als Hauptwohnsitz gedient haben.

Gewinne aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden sind ebenfalls steuerfrei. Der auf Grund und Boden entfallende Spekulationsgewinn ist jedoch steuerpflichtig. Der Veräußerungserlös ist in diesem Fall aufzuteilen. Selbst hergestellt ist ein Gebäude dann, wenn beträchtliche Eigenleistungen erbracht wurden.

Wird innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, wird der steuerpflichtige Spekulationsgewinn nach folgendem Schema ermittelt:

Veräußerungserlös
______________________________

- abzüglich Anschaffungskosten
- abzüglich Finanzierungskosten
- abzüglich Werbungskosten
(z.B. Inserate, Vermittlungsprovisionen
oder Vertragserrichtungskosten)

______________________________

= Spekulationsgewinn/-verlust

Praxistipp

Wird unbebauter Grund und Boden verkauft, so vermindern sich die Spekulationseinkünfte nach fünf Jahren ab der Anschaffung jährlich um 10 % bis auf 50 % im zehnten Jahr. Wird daher ein unbebautes Grundstück nach sieben Jahren und einem Tag verkauft, müssen nur 70 % des Spekulationsgewinnes versteuert werden.

Spekulationsgewinne können nur mit Spekulationsverlusten ausgeglichen werden: Sämtliche Spekulationsgewinne und -verluste, die innerhalb eines Veranlagungsjahres anfallen, werden saldiert! Ausgeglichen werden können dabei Spekulationsgewinne aus Liegenschaftsverkäufen z.B. mit Verlusten aus dem Verkauf von Aktien, die nicht vor mehr als einem Jahr erworben wurden.

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FRAGE & ANTWORT

Steuern für Spielgewinne

Ich habe € 15.000 in der Millionenshow gewonnen. Muss ich dafür Steuern zahlen?

Einkommensteuer fällt nicht an, da Spielgewinne nicht unter die sieben Einkunftsarten fallen.

Für die Frage der Schenkungssteuer ist zu prüfen, ob ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht, also eine „freigiebige Zuwendung“ vorliegt.

Eine freigiebige Zuwendung liegt vor, wenn es dem Veranstalter auf die Leistung des Teilnehmers nicht ankommt oder wenn die Leistung des Veranstalters und die Gegenleistung des Teilnehmers in einem Missverhältnis stehen.

Besteht eine vernünftige Relation zwischen Leistung und Gegenleistung, ist der Gewinn nicht schenkungssteuerpflichtig.

Nachdem diese Formulierung eher schwammig ist, ist die Steuerpflicht jeweils im Einzelfall zu entscheiden.

Im Fall der Millionenshow besteht die Gegenleistung aus der Bereitstellung von Wissen und der Teilnahme im Fernsehen. Es fällt keine Schenkungssteuer an.

Ebenfalls schenkungssteuerfrei sind:

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Abschreibung von drei Jahren für Computer

Computer  

Ich habe einen neuen Computer gekauft. Auf wie viele Jahre kann ich ihn abschreiben ?

Bisher galt, dass eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren der Abschreibung zugrunde gelegt werden musste. Ab 1.1.2003 wird erfreulicherweise auch eine Abschreibungsdauer von nur drei Jahren akzeptiert. Für Computer, die schon vor 2003 angeschafft wurden, kann aber die Abschreibungsdauer nicht verkürzt werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten von € 400 können im Jahr der Anschaffung sofort voll abgesetzt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, dass nach wie vor der PC, der Bildschirm und die Tastatur eine Einheit bilden und nicht steuergünstig gesplittet werden können. Maus, Drucker und Scanner stellen aber eigenständige Güter dar und können daher bei Unterschreiten des Grenzbetrags von € 400 sofort voll abgeschrieben werden.

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Wann kann der Mitarbeiter auf Urlaub gehen?

Meine Auftragslage ist im Augenblick sehr schlecht. Kann ich meine Mitarbeiter auf Urlaub schicken?

Grundsätzlich gilt: Sowohl der Zeitpunkt des Urlaubsbeginns als auch die Urlaubsdauer sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich festzulegen.

Dabei ist einerseits auf die Erfordernisse des Betriebes sowie andererseits auf die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Eine einseitige Festlegung des Urlaubs gegen den Willen des jeweils anderen ist weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer gestattet.

Der Arbeitnehmer kann überdies eine Teilung seines Urlaubes, wenn dies vom Arbeitgeber gewünscht wird, ablehnen.

An eine einmal getroffene Vereinbarung über den Zeitpunkt des Urlaubsantritts sind dann beide Parteien gebunden, außer es besteht ein wichtiger Grund zum Rücktritt (z.B. Erkrankung vor Urlaubsantritt oder schwere Erkrankung eines Kindes).

Will ein Unternehmen einen sogenannten „Betriebsurlaub“ bzw. eine generelle „Betriebssperre“ einführen, muss es dies mit jedem einzelnen Arbeitnehmer vereinbaren. Eine solche Vereinbarung sollte also bei neu eintretenden Dienstnehmern im Dienstvertrag enthalten sein.

Einseitig kann eine Betriebssperre nicht angeordnet werden, auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.

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Kundenmanagement

Unternehmen können mit drei verschiedenen Methoden Kunden strukturieren

Unternehmen

Kundencontrolling:
So lernen Sie Ihre Kunden kennen

Den Umsatz zu maximieren wird häufig als zentrales Unternehmensziel genannt. Daher werden alle Kunden gehalten, trotz oft geringer Deckungsbeiträge. Die Folgen: hohe Kosten durch die Betreuung von zu vielen Kunden und mangelnde Nähe zu den ertragsstarken Kunden.

Wenige Firmen können ihre Kunden nach ihrer Ertragskraft einordnen. In den Kundendateien sind häufig unvollständige, falsche und veraltete Kundendaten. Wie kann man die Kunden optimal strukturieren? Wir zeigen Ihnen drei Möglichkeiten:

  1. ABC-Analyse
  2. Portfolioanalyse
  3. Lebenszyklusbetrachtung

Die ABC-Analyse

Kennen Sie das Paretoprinzip? Der italienische Ökonom Vilfredo Pareto fand im 19. Jahrhundert heraus, dass 20 % der Bevölkerung 80 % des Vermögens besaßen. Dieses Prinzip findet sich auch in den meisten Kundenstrukturen: 20 % der Kunden bringen meist 80 % des Umsatzes. Die ABC-Analyse liefert eine verfeinerte Anwendung des Pareto-Prinzips. Dafür brauchen Sie folgende Tabelle:

Tabelle der Kunden

Es soll festgestellt werden: Wie viele Kunden liefern 75 % (A), wie viele 20 % (B) und wie viele 5 % (C) des Umsatzes. Daraus ergibt sich zumeist folgende Grafik:

ABC-Analyse

So lesen Sie die Grafik: „75% des Umsatzes wird von 5 % meiner Kunden erbracht".

Die ABC-Analyse zeigt, welche Kunden intensiv gepflegt werden sollten und welche eher als B- oder C-Kunden einzureihen sind.

Die Portfolioanalyse

Die Portfolioanalyse versucht eine Einteilung der Kunden nach ihrer Qualität. Dabei wird die Attraktivität jedes Kunden für Ihr Unternehmen und Ihre Lieferantenposition bei diesem Kunden beurteilt. Attraktiv ist ein Kunde, wenn man sich hohes Wachstum erwartet, wenn pünktlich bezahlt wird aber auch wenn die „Chemie“ stimmt oder der Kunde gut für Ihr Image ist. Eine gute Lieferantenposition besitzen Sie, wenn Ihr Unternehmen für den Kunden sehr wichtig ist. Wichtig sind folgende zwei Konstellationen:

Portfolioanalyse

Auch hier gilt: Kümmern Sie sich um die Stars. Investitionen in Mitnahmekunden lohnen sich kaum.

Die Lebenszyklusbetrachtung

Nicht nur Produkte machen einen Lebenszyklus durch - auch Ihre Kunden verändern sich im Laufe der Zeit. Ein Beispiel: Eine Bank bietet Studenten ein Gratiskonto an, denn sie rechnet damit, dass diese Kunden bei Eintritt ins Berufsleben gut zahlende Kunden werden.

Demnach sollen eventuelle Vorleistungen durch alle Folgegeschäfte mit einem Kunden kompensiert werden. Überlegen Sie dies auch bei Ihrer Preiskalkulation.

Buchtipp

„Controlling-Instrumente A–Z“

Hillmar J. Vollmuth,
4. Auflage, WRS-Verlag, 1998

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

Buchtipp

Stärken stärken

„Stärken stärken –
Talente entdecken,
entwickeln und einsetzen“

von
Alexander Christiani und
Frank M. Scheelen,
Redline Wirtschaft
Ueberreuter 2002

Jeder Mensch hat Schwächen und die gehören bekämpft. Das lernen wir schon in der Schule. Jeder Mensch besitzt aber auch eine Fülle von Talenten. Die These dieses Buches: Es kann nicht jeder alles können. Konzentrieren wir uns lieber auf unsere Stärken. Zahlreiche Tests helfen bei der Talententdeckung. Viele Übungen und Beispiele sollen dazu beitragen, dass aus jedem Leser ein kleines Genie wird.

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Lohnsteuer auf Kilometergeld

Unternimmt ein Dienstnehmer mit seinem Privatauto eine Dienstreise und zahlt der Arbeitgeber die Kosten in Höhe des amtlichen oder kollektivvertraglichen Kilometergeldes, dann ist dafür keine Lohnsteuer zu bezahlen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Nachweis jeder einzelnen Dienstreise durch Belege. Beim Kilometergeld erfolgt der Nachweis durch Reisekostenabrechnungen oder Fahrtenbuch. Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes stellte unlängst fest, dass es nicht mehr reicht, wenn im Fahrtenbuch die gefahrenen Kilometer angegeben sind. Es müssen auch Anfangs- und Endkilometerstände peinlichst genau vermerkt werden. Bei einer Lohnsteuerprüfung kann sonst eine Lohnsteuer-Nachzahlung drohen.

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Manager-Haftpflichtversicherung

Die Lohnsteuerrichtlinien führen zu diesen Kosten, die für Manager immer wichtiger werden, folgendes aus: Sofern eine solche Versicherung vom Arbeitgeber getragen wird, ist sie für den Manager nicht steuerpflichtig. Bezahlt er die Prämien zugunsten des Arbeitgebers, dann sind sie bei ihm absetzbare Werbungskosten. Eine Leistung müsste der Arbeitgeber versteuern, weil er sie erhält. Ist der Manager Versicherungsnehmer und Begünstigter, dann kann er die Prämien absetzen, muss aber die Versicherungsleistung auch versteuern. An den Arbeitgeber zu leistende Schadenersätze könnte er dagegen rechnen.

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Neuerungen im Privatkonkurs

Das Konkursverfahren für private Schuldner hat sich bewährt. Seit kurzem kann es auch eröffnet werden, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten nicht decken kann. Es gibt auch Verschärfungen: In seinem Vermögensverzeichnis muss der Schuldner Verfügungen für nahe Angehörige aus den letzten zehn Jahren (bisher zwei) angeben. In Zukunft kann er nur mehr selbst verwalten, wenn er ein genaues Verzeichnis vorlegt. Lässt bei Abschöpfungen die Höhe seiner Zahlungen nach, muss er berichten. Ansonsten kann die Abschöpfung eingestellt werden und alle Schulden leben wieder auf. Das kann auch drohen, wenn neue Schulden eingegangen werden, selbst wenn dadurch die Zahlungen an Gläubiger nicht geringer werden.

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Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern

Gesellschafter-Geschäftsführer galten bisher sogar bei 100 % Beteiligung als Dienstnehmer und mussten somit 4,5 % Dienstgeberbeitrag und 3 % Kommunalsteuer abführen. Nun sieht der Verwaltungsgerichtshof in den erfolgsbedingten Schwankungen der Vergütungen ein Unternehmerrisiko: Basis der Vergütung war der Umsatz, von dem direkte Kosten (z.B. Reisekosten, Ausbildungskosten etc.) abgezogen werden. Jeder Gesellschafter trägt überdies die seinem Umsatzanteil entsprechenden Gemeinkosten. Bei längerer Krankheit muss der Geschäftsführer sogar sein in einem Jahr entstandenes Minus an die Gesellschaft rückerstatten. Bei solchen Bedingungen werden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr als Dienstnehmer angesehen.

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Steuerlinks  

> Sparbuch bei Vater Staat

www.bundesschatz.at

Für kurzfristige Geldanlagen bietet Vater Staat eine Alternative zum Bankkonto oder Banksparbuch. Bundesschätze können ab € 100 ohne Limit gekauft werden und bieten die Sicherheit der Republik Österreich. Die Veranlagung erfolgt auf ein, drei oder sechs Monate. Verwaltet wird im Internet ohne Spesen oder Gebühren. Einziger Haken: Beschränkung auf natürliche Personen.

Jahreszinssätze zu Redaktionsschluss:

1 Monat: 2,000 % Achtung:
Kein Druckfehler, da inverse Zinskurve!
3 Monate: 1,900 %
6 Monate: 1,800 %

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Werbungskosten

Tenniseinladungen kann man in keinem Fall absetzen

Fiskurios

 

Fiskurios

Spiel, Satz, Sieg

Ein Versicherungsvertreter lädt seine Kunden gerne zum Tennis ein. Der Grund: Am Tennisplatz kann man besonders gut Gefahren aufzeigen. Und so soll manch lukrativer Versicherungsvertrag schon am Court abgeschlossen worden sein.

Der Versicherungsvertreter setzte daher die Tenniskosten als Werbungskosten ab und eröffnete somit das Match mit der Finanz. Das Break folgte umgehend.

Zum Schluss wurde der Verwaltungsgerichtshof als Schiedsrichter angerufen: Die Einladung zum Tennis ist eine typische durch die gesellschaftliche Stellung bedingte private Aufwendung und daher nicht absetzbar.

VwGH 17.12.2002, 2002/14/0081

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Exporte

Termingeschäfte und Optionsvarianten

GELDTIPP

 

Exporte trotz Euro-Hoch?

Herr Geißler
Dipl.-BW Tim Geißler
Leiter Treasury, Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien

Preisdruck und Kursunsicherheiten erschweren Exporte

Steuerimpuls: Herr Geißler, wie kommt es zu dem Hoch des Euro gegenüber dem Dollar, Yen und Schweizer Franken?

Geißler: Durch die Unsicherheit auf den Finanzmärkten wird im Augenblick vor allem in kurzfristige Veranlagungen investiert. Im Euro erzielen Sie dabei zwischen ein und zwei Prozentpunkten mehr als bei Dollar, Yen oder Schweizer Franken. Dadurch fließt Geld in die Euro-Zone und der Kurs steigt.

Wie lange rechnen Sie mit diesem Hoch?

Geißler: Wir rechnen damit, dass kurzfristig noch ein Kurs von 1,20 USD/EUR möglich ist. Gegen Jahresende sollte sich der Kurs um 1,10 einpendeln. Als langfristiges Ziel sehen wir die Euro-Dollar-Parität.

Wie kann man sich absichern?

Geißler: Gegen die Konkurrenz und den Preisdruck aus Dollar-orientierten Ländern kann man nicht viel machen. Gegen Kursschwankungen im Zahlungsverkehr gibt es z.B. Termingeschäfte oder Optionsvarianten. Die Absicherung auf einem niedrigeren als dem aktuellen Level ist jedoch ziemlich teuer.

Welche Strategie empfehlen Sie?

Geißler: Wir empfehlen eine Drittel-Drittel-Drittel-Strategie: Jeweils ein Drittel der Position wird über Optionen, eines über Termingeschäfte und eines gar nicht abgesichert. Damit erreicht man eine weitreichende Absicherung bei gleichzeitiger Flexibilität. Wichtig dabei ist ein gutes Monitoring von Seiten der betreuenden Bank, denn oft verlangt die Marktlage rasche Entscheidungen.

Info: www.rlbnoew.at

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Wichtige Steuertermine
3. Quartal 2003

31. Juli:

Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Verbringungen für das vorangegangene Quartal bei händischer Abgabe

18. August:

Vorauszahlung Einkommen- und Körperschaftsteuer,
Umsatzsteuervoranmeldung für das 2. Quartal (bei vierteljährlicher Zahlungsweise),
Zusammenfassende Meldung für das 2. Quartal bei elektronischer Übermittlung

31. August:

Vorgeschriebene Sozialversicherung für Selbständige für das 3. Quartal
30. September:
Ende anspruchsfreier Zeitraum für Einkommen- und Körperschaftsteuerzahlungen aus 2002

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