Szabo & Partner

 Steuerimpuls von Szabo & Partner

Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

 

2. Quartal 2004

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Ingrid Szabo

 


Liebe LeserInnen!

Unser neues impuls widmet sich zu einem guten Teil der kommenden Steuerreform. Es gibt daran ja einiges Erfreuliches: Familien profitieren sogar schon heuer. Ab 2005 kann angeblich jeder Bürger seine Steuerlast auf einem Bierdeckel ausrechnen. Und für Kapitalgesellschaften wird es eine neue Gruppenregelung geben. Wir haben diese Themen für Sie ausführlich aufbereitet.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Ausgabe: Das liebe Auto. Die steuerlich optimale Nutzung finden Sie auf Seite 6, praktische Links gibt's auf Seite 7 und auf Seite 8 stellen wir Ihnen Outsourcing des Fuhrparks vor.

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ingrid Szabo

 

Inhalt:

Familien werden schon heuer entlastet

Steuerreform 2005 – Der neue Tarif

Doppelte Sozialversicherung

Gruppenbesteuerung

Frage und Antwort

Alles rund ums KFZ

Steuerhäppchen

Fiskurios

Fuhrparkmanagement: Mehr Leistung für weniger Geld?

Wichtige Steuertermine

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Familien werden schon heuer entlastet

Kündigungsschutz

Kündigungsschutz
gilt jetzt auch für Väter,
die in Karenz gehen

Von der kommenden Steuerreform profitieren Familien schon ab 2004.

Alleinverdiener:

Jetzt gibt es einen Zuschlag zum Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag (364 € pro Jahr) für das 1. Kind von 130 €, für das 2. Kind von 175 €, für das 3. und jedes weitere Kind von 220 €. Die Zuschläge sind vom Arbeitgeber bereits ab Juli 2004 zu berücksichtigen. Familien mit geringem Einkommen profitieren auch davon, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag inklusive Zuschläge als Negativsteuer ausbezahlt wird. Tipp: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die Daten Ihrer Kinder (Formular E30). Vergessen Sie nicht, eine Arbeitnehmerveranlagung für 2004 durchzuführen.

Auch die Zuverdienstgrenze für den nichtverdienenden Ehepartner wurde angehoben: Ohne Kinder bleibt sie bei jährlich 2.200 €, mit Kindern sind es ab 2004 6.000 € (bisher 4.400 €).

Elternteilzeit:

Die neuen Regeln gelten ab Juli 2004 für Betriebe mit mehr als 20 Dienstnehmern und ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren. Teilzeitarbeit kann nun bis zum 7. Lebensjahr (bisher: 4. Lebensjahr) des Kindes verlangt werden auch wenn die zweijährige Karenzzeit voll ausgenützt wird.

Bis längstens vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Er gilt auch für Karenzväter! Vom 4. bis zum 7. Lebensjahr besteht ein sogenannter Motivkündigungsschutz, d.h. eine Kündigung wegen Teilzeitkarenz ist ungültig.

 

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Bierdeckelformel

Ab 2005 wird es statt vier nur mehr drei Tarifstufen geben

Steuerreform

 

Steuerreform 2005 – Der neue Tarif

Bierdeckelformel

 

Jeder Steuerpflichtige soll ab 2005 die Berechnung seiner Einkommensteuer auf einem Bierdeckel bewerkstelligen können. Dass man aber auch einen Taschenrechner brauchen wird, hat der Finanzminister nicht dazugesagt…

Bierdeckelformel

Einkommen in Steuer in € (Formel I) Steuer in € (Formel II)
bis 10.000 0 0
10.000 – 25.000 (Einkommen – 10.000) x 5.750
                     15.000
Einkommen * 38,333% – 3.833,00 €
25.000 – 51.000 (Einkommen – 25.000) x 11.335
                     26.000
+ 5.750 Einkommen * 43,596% – 5.150,50 €
über 51.000 (Einkommen – 51.000) x 0,5 + 17.085 Einkommen * 50% – 8.414,50 €

Eines stimmt – die Berechnung wird nun wesentlich einfacher! Der allgemeine Absetzbetrag wurde in die Formel mitaufgenommen und braucht nicht mehr separat mit komplizierter Einschleifung berechnet werden. Der neue Tarif arbeitet nach wie vor mit Grenzsteuersätzen. Es wird ab 2005 aber nur noch drei anstelle von vier Tarifstufen geben. Der Grenzsteuersatz von 50 % bleibt bestehen.

Berechnung des Einkommens

Wie einfach oder kompliziert die Berechnung der Steuer auch sein mag, vorher müssen Sie in jedem Fall die Bemessungsgrundlage, nämlich Ihr Einkommen ausrechnen – und das war und bleibt kompliziert. Das Einkommen ist jedoch nicht mit dem Bruttogehalt zu verwechseln, und es findet sich nicht auf einem Lohnzettel abgedruckt.

Arbeitnehmer können ihr Einkommen mit der Einkommen-Schnellberechnung (siehe Box) anschätzen. Dieses Schema funktioniert aber nur dann, wenn die monatlichen Bezüge gleich bleiben. Die Sonderzahlungen müssen dabei nie berücksichtigt werden, da diese begünstigt mit 6 % besteuert werden.

Einkommen-Schellberechnung

Lohnsteuerbemessungsgrundlage
(lt. Lohnzettel) laufend * 12
– Werbungskostenpauschale von 132,– €
– Sonderausgabenpauschale von 60,– €
_______________________________
= Jahreseinkommen

 

Für Selbstständige berechnet sich das Einkommen in der Regel aus den Gewinnen laut Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben- Rechnung abzüglich Sonderausgaben(-pauschale).

Entlastung niedriger Einkommen

Durch den neuen Tarif beginnt die Besteuerung für Selbstständige bei einem jährlichen Einkommen von 10.000 € (2004: 8.887 €). Für Arbeitnehmer bleiben untenstehende Bruttogehälter steuerfrei. Durch den neuen Tarif werden ab 2005 43 % (2,55 Mio.) aller Erwerbstätigen (5,9 Mio.) keine Einkommen- bzw. Lohnsteuern mehr zahlen.

 

Steuerfreie Bruttogehälter für Arbeitnehmer

 
2004
2005
monatlich
jährlich inkl.
Sonderzahlung

monatlich

jährlich inkl.
Sonderzahlung
Arbeiter
1.037,70 €
14.527,80 €
1.129,30 €
15.810,20 €
Angestellte
1.035,20 €
14.492,80 €
1.126,40 €
15.769,60 €

Tipp: An der Formel ist nicht zu rütteln. Wer also weniger Steuern zahlen möchte, muss sein Einkommen senken! Daher unbedingt alle Belege für Betriebsausgaben oder Werbungskosten sammeln.

Wann ist die Einkommensteuererklärung abzugeben?

Mit der Grenze zur Steuerpflicht wird auch die Grenze für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung angehoben. Wer keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte hat (also z.B. ausschließlich Unternehmer ist), muss ab einem Einkommen (Gewinn) von 10.000 € eine Erklärung abgeben.

Ein Arbeitnehmer muss eine Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung abgeben, wenn er entweder andere Einkünfte über 730 € oder zwei Dienstverhältnisse gleichzeitig gehabt hat oder wenn er den Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag zu Unrecht bezogen hat.

 

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Beitragsrückerstattung

Mehrfach Sozialversicherte können Beiträge rückerstattet bekommen

Sozialversicherung

Doppelte Sozialversicherung

Doppelte Sozialversicherung

Ab Höchstbeitragsgrundlage
können doppelt Versicherte
Beiträge zurückbekommen

Immer mehr Berufstätige verdienen ihr Geld durch mehr als eine Beschäftigung und zahlen dadurch mehrfach in die Sozialversicherung ein. Manche Beiträge kann man zurückbekommen!

Zwei Voraussetzungen vorweg:

Typische Mehrfachversicherungsfälle

Dienstverhältnis
Versicherungen
Auswirkung in der Sozialversicherung
+ Freier
Dienstvertrag
ASVG + ASVG Beide Beschäftigungen werden normal abgerechnet. Dadurch können in Summe die Beitragsgrundlagen die HBGL überschreiten.
Rückerstattung: auf Antrag 4% (KV) bzw. 11,4% (PV) jener Beitragsgrundlagen, die über der HBGL liegen.
+ Geringfügiges
Dienstverhältnis
ASVG + ASVG Achtung: In diesem Fall kann es zu einer nachträglichen Vorschreibung für die Beiträge für das geringfügige Dienstverhältnis kommen.
+ Gewerbeschein ASVG + GSVG Möglichkeit einer Differenzvorschreibung im GSVG, wenn eine Bestätigung des ASVG-Gehaltes vorgelegt wird. Dann werden die Beiträge nur bis zur HBGL vorgeschrieben. In der KV gilt eine Übergangsregelung, sogenannte Zehntelregelung.
Tipp: Befreiungsantrag für geringfügige Einzelunternehmer möglich.
+ Neuer
Selbstständiger
ASVG + GSVG Gleiche Regelung wie bei Dienstverhältnis + Gewerbeschein.
Besonderheit: Keine GSVG Versicherung, wenn die jährlichen selbstständigen Einkünfte die kleine Versicherungsgrenze von 3.794,28 € (2004) nicht überschreiten.

 

ASVG
GSVG
HBGL
KV
PV

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Höchstbeitragsgrundlage (48.300 € für 2004)
Krankenversicherung
Pensionsversicherung

 

GSVG-Sätze 2004

Krankenversicherung
Pensionsversicherung
Unfallversicherung
9%
15%
83,16 € pro Jahr

 

Das kostet die GSVG für Jungunternehmer

 
€ pro Monat
€ pro Jahr
1. und 2. Jahr
3. Jahr
ab 4. Jahr
143,50
148,00
242,16
1.721,98
1.776,00
2.905,91
Basis: Vorläufige Mindestbeitragsgrundlagen 2004, Nachbemessungen bei höherem Gewinn, Ausnahme: 1. und 2. Jahr – keine Nachbemessung in der Krankenversicherung

 

Das kostet die GSVG für Höchstverdiener

 
€ pro Monat
€ pro Jahr
972,93
11.675,16

 

Differenzvorschreibung

Differenzvorschreibung bedeutet, dass die Beiträge in der GSVG maximal von der Differenz zwischen ASVG-Gehalt und der HBGL vorgeschrieben werden. Der Antrag ist mittels des Formulars 633b bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft zu stellen.

Zehntelregelung

Ab 2000 gibt es auch in der Krankenversicherung eine Mehrfachversicherung. Allerdings werden bis 2009 nicht die vollen Beiträge bis zur Höchstbeitragsgrundlage eingehoben. Die Anpassung erfolgt in Zehnteln. Für 2004 müssen daher 5/10 der normalerweise anfallenden Beiträge bezahlt werden.

„Geringfügige“ Einzelunternehmer

  • Keine Kranken- und Pensionsversicherung wenn:
  • Jahresumsatz max. 22.000 € und
  • Gewinn max. 3.794,28 € und
  • Alter über 65 oder in den letzten 5 Jahren nicht mehr als 12 GSVG Versicherungsmonate oder
    Alter über 57 und 5 Jahre Umsatz und Gewinngrenze unterschritten und
  • Antrag mittels Formular Nr. 6400

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Gruppenbesteuerung

Hier werden Gewinne und Verluste von Unternehmen zusammenaddiert

Unternehmen

Gruppenbesteuerung

Gruppenbesteuerung

In der Gruppe fällt
so manches leichter…

Mit der neuen Gruppenbesteuerung ab 2005 als Ersatz für die Organschaft wird Österreich als Holdingstandort wieder attraktiver.

Gruppenbesteuerung bedeutet, dass Gewinne und Verluste von Gesellschaften zusammenaddiert werden und daraus die Körperschaftsteuer errechnet wird. Verluste einer Gesellschaft wirken sich dadurch sofort und unmittelbar auf die Steuerlast aus. Neu: Ausländische Unternehmen können Gruppenmitglied werden. Ihre Verluste werden dann in Österreich abzugsfähig, Gewinne bleiben im jeweiligen Land steuerpflichtig.

Werden in Folgejahren die Auslandsverluste im Ausland verwertet, kommt es zu einer Nachversteuerung in Österreich.

Die Gruppenbesteuerung kann daher auch für kleinere inländische Unternehmer mit Auslandsbeteiligungen interessant sein (z.B. Verwertung von Anlaufverlusten einer ungarischen GmbH).

Was ist eine Gruppe?

Personengesellschaften und Einzelunternehmen gehören nicht zu einer Gruppe. Hauptanwendungsfall sind GmbHs. Es genügt eine mindestens 50%-Beteiligung einer Muttergesellschaft (Gruppenträger) an ihrer Tochter (Gruppengesellschaft).

Neu: Eine finanzielle und wirtschaftliche Eingliederung ist nicht mehr notwendig. Ebenfalls neu: Die Mutter kann eine reine Finanzholding sein und muss nicht wie bisher operativ tätig werden.

Auch eine Mehrmuttergruppe ist erlaubt. Eine Muttergesellschaft muss dann mindestens 40% der Anteile besitzen, bei den anderen Müttern genügen 15% (Beispiel 2).

Beispiel 2
Beispiel 2: A, B und D können eine Gruppe bilden. C kann nicht dazu, weil die 15%-Hürde nicht erreicht wird. Das Ergebnis von D wird den Müttern A und B im Verhältnis 48:86 bzw. 38:86 zugerechnet, A erhält also rund 55,8 % vom Ergebnis, B rund 44,2 %.

 

Eine Gruppe entsteht durch Gruppenvertrag mit allen Gruppenmitgliedern. Dieser muss für die Dauer von mindestens drei Jahren bindend sein. Das Finanzamt muss per Bescheid zustimmen.

Wie werden Ergebnisse berechnet?

Die Einzelergebnisse aller Gruppenmitglieder werden zusammenaddiert, auch wenn die Beteiligung des Gruppenträgers an einer Gruppengesellschaft weniger als 100 % beträgt (Beispiel 1). Ausnahmen: Mehrmüttergruppen und Auslandstöchter. Hier kann das Ergebnis der Töchter nur im Ausmaß der Beteiligungsquote im Gruppenergebnis berücksichtigt werden.

Beispiel 1
Beispiel 1: Die Gruppe kann aus A, C und D gebildet werden.
Obwohl A an D nur zu 51 % beteiligt ist, wird das Ergebnis von D
zu 100 % dem Gruppenträger A zugerechnet.

Neu: Auch Firmenwerte dürfen auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Ebenfalls absetzbar: Finanzierungskosten der Beteiligung.

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FRAGE & ANTWORT

Wie werden ausländische Investmentfonds besteuert?

Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes waren inländische Kapitalerträge in der Regel mit 25 % endbesteuert, ausländische Kapitalerträge zum Normaltarif. Wahrlich kein Anreiz, diese zu deklarieren!

Ab 1.4.2003 unterliegen im Prinzip alle in- und ausländischen Kapitalerträge einer Privatperson einer Steuer von nur 25 %. Dies gilt auch für Investmentfonds. Die in in- oder ausländischen Fonds angehäuften Erträge aus Zinsen und Dividenden sind mit 25 % zu versteuern. Von Wertsteigerungen (Substanzgewinnen) sind 20 % ebenfalls mit einer Steuer von 25 % belegt. 80 % der Substanzgewinne sind steuerfrei. Substanzgewinne aus Forderungswertpapieren sind gänzlich steuerfrei. Diese Regeln gelten aber nur für inländische Fonds sowie ausländische Fonds mit steuerlicher Vertretung im Inland („weiße“ und „graue“ Fonds). Für Fonds ohne Vertretung („schwarze“ Fonds) gibt es eine meist ungünstige Spezialregelung.

Die inländischen Banken müssen zudem vom Depotwert 1,5 % (ab 1.10.2003, vorher 2,5 %) an den Fiskus abliefern, wenn das Depot nicht offengelegt wird. Diese Sicherungssteuer wird auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet.

Praxistipp

Eine Auflistung ausländischer Fonds mit steuerlicher Vertretung finden Sie unter: www.bmf.gv.at
> Steuern > Weitere Steuern > Investmentfondgesetz

 

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Ich habe einen Architektenpreis gewonnen.

Architektenpreis

Modell: AllesWirdGut

Muss ich Steuern zahlen?

Wird ein Preis im Rahmen eines Architektenwettbewerbes gewonnen, so wird dieser Preis der beruflichen Tätigkeit des Preisträgers zugerechnet. Er unterliegt sowohl der Einkommen- als auch der Umsatzsteuer, da der Preis als Gegenleistung für die Teilnahme am Wettbewerb und die damit verbundenen Anstrengungen gewährt wird.

Gibt es für die Teilnahme einen Kostenersatz, so unterliegt auch dieser sowohl der Einkommen- als auch der Umsatzsteuer. Selbstverständlich können alle mit dem Wettbewerb verbundenen Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und es steht für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer der Vorsteuerabzug zu.

Wurde hingegen der Preis als Würdigung für das gesamte Schaffen zuerkannt, so unterliegt er genauso wie zum Beispiel der Nobelpreis nicht der Einkommensteuer. Es muss auch keine Umsatzsteuer bezahlt werden, da für den Preis keine Gegenleistung erbracht wurde. Die Kosten für die Preisverleihung (zum Beispiel Reisekosten) können nicht abgezogen werden, außer die Reise hat zusätzlich noch einen beruflichen Aspekt.

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Wie kann ich steuerwirksam spenden?

Grundsätzlich sind Spenden freiwillige Zuwendungen vor allem an Vereine und andere Organisationen. Von den Spendenempfängern werden keine wirtschaftlichen Gegenleistungen verlangt.

Da es zu keinem Austausch kommt, sondern nur in eine Richtung Geld fließt, sind Spendenzahlungen in der Regel steuerlich nicht abzugsfähig. Es gilt jedoch auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme.

Spenden an den sogenannten „Begünstigten Empfängerkreis für Zuwendungen“ können abgesetzt werden. Höchstbetrag: 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres.

Neu dazugekommen sind im Jahr 2003 zum Beispiel das „Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung“, der „Fonds österreichischer Stammzellenregister“ und die „Hannes Androsch Stiftung bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften“.

Praxistipp

Die vollständige Liste „Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen“ finden Sie unter:
www.bmf.gv.at
> Steuern > Einkommensteuer > Absetzbare Spenden

Die Liste sollte jeweils zu Jahresbeginn veröffentlicht werden. Für 2004 lag zu Redaktionsschluss noch keine vor.

 

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Betriebliche Fahrten

Wer beruflich unterwegs ist, kann die Kosten als Betriebsausgabe geltend machen

Betriebliche Ausgaben

Alles rund ums KFZ

Betriebsausgabe

Wenn ein Kfz mehr als die Hälfte betrieblich genutzt wird, gehört es zur Gänze zum Betriebsvermögen

Seit 2000 wurde die motorbezogene Versicherungssteuer um 51,4 % angehoben, die Autobahnvignette wurde um 81,8 % verteuert. Und heuer sind es die erhöhten Mineralölpreise, die den Autofahrern zu schaffen machen.

Und so stellt sich jedem Österreicher mit fahrbarem Untersatz unweigerlich die Frage: Kann ich mein beruflich bzw. betrieblich genutztes Auto wenigstens steuerlich absetzen?

Sämtliche Fahrten, die ein Unternehmer aus betrieblichem Anlass unternimmt, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.Was abgesetzt werden kann hängt davon ab, ob das Auto zum Betriebs- oder Privatvermögen zählt. Es gehört zum Betriebsvermögen, wenn es überwiegend (also insgesamt mehr als 50 %) betrieblich genutzt wird. Dann sind die tatsächlich angefallenen Kosten in der Steuererklärung anzusetzen. Für Privatfahrten muss allerdings ein Privatanteil ausgeschieden werden.

Wird das Kfz nicht überwiegend betrieblich genutzt, können entweder die anteiligen Kosten oder das amtliche Kilometergeld von 0,356 € pro Kilometer für maximal 30.000 km pro Jahr abgesetzt werden (also maximal 10.680 € pro Jahr). Für das Kilometergeld ist die Führung eines genauen Fahrtenbuches für die betrieblichen Fahrten mit Angabe der km-Stände empfohlen.

Mit dem Kilometergeld gelten folgende Aufwendungen als abgegolten:

Zusätzlich können Totalschäden oder Schäden aufgrund höherer Gewalt (insbesondere nach Unfall oder Steinschlag), die sich im Rahmen der betrieblichen Verwendung ereignen, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Aber nur dann, wenn der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist.

Werden die tatsächlichen Kosten geltend gemacht, stellt sich die Frage, ob nicht ein „Fiskal“-LKW (Klein-LKW, Kleinbus) Sinn macht, da ein Vorsteuerabzug von den Anschaffungskosten und den laufenden Aufwendungen möglich ist.

Vergleich

PKW, Kombi
Klein-LKW, Klein-Bus, LKW, Bus
Vorsteuerabzug von Anschaffungs-, Leasing- oder Mietkosten NEIN
Ausnahmen u.a. für Fahrschule, Taxi, gewerbliche Vermietung
JA
Vorsteuerabzug von laufenden Betriebskosten NEIN
Ausnahmen wie oben
JA
Abschreibungsdauer 8 Jahre 4 bis 5 Jahre
Ausgleichsposten bei Leasing JA NEIN
Ausgleichsposten bei Miete NEIN NEIN
NOVA-Pflicht JA
Ausnahme: Taxi u.a.
NEIN
Ausnahme: Kleinbus, wenn nicht Taxi u.a.
Luxustangente, wenn Neupreis 34.000 € übersteigt JA NEIN

 

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

Eigenkapitalersatz- Gesetz gültig ab 1.1.2004

Was bisher schon von der Rechtsprechung praktiziert wurde, steht nun im Gesetz: Gewährt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft in der Krise einen Kredit, so ersetzt dieser Eigenkapital. In der Folge kann der Gesellschafter seinen Kredit aber erst zurückfordern, wenn die Gesellschaft saniert ist. Im Konkurs ist das Geld meistens verloren. Das neue Gesetz stellt im Sinne der Rechtssicherheit auch klar, wann ein Kredit nicht eigenkapitalersetzend ist: Ein Kredit vor der Krise, ein Warenkredit bis sechs Monate und ein kurzfristiger Überbrückungskredit (max. 60 Tage) gelten als Fremdkapital. Außerdem muss der Gesellschafter mindestens 25 % oder beherrschenden Einfluss besitzen.

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Keine Vorsteuer für Gebäude

Wer sein Gebäude zum Teil privat, zum Teil betrieblich nutzt, hat das abwechslungsreiche Schicksal der Vorsteuer rund um das „Seeling“-Urteil sicher beobachtet. Der letzte Stand: Eine seit 28. April gültige Gesetzesnovelle nimmt den Eigenverbrauch aus der Besteuerung gänzlich heraus und schließt explizit den Vorsteuerabzug aus. Im Ergebnis wurde der Zustand vor „Seeling“ wiederhergestellt. Da auch diese Bestimmung vor dem Europäischen Gerichtshof zu kippen droht, wurde in das Gesetz ein „Hintertürl“ eingebaut. Der Vorsteuerberichtigungs-Zeitraum beträgt nun 20 anstelle von 10 Jahren. Die Steuerreform 2005 erweitert das Hintertürl: „gesparte“ Vorsteuer unterliegt der Einkommensteuer.

 

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Buchtipp

Buchtipp

„Kosten senken leicht gemacht – Wer soll das bezahlen?“

Hans-Jürgen Probst
Red Line Wirtschaft
2003

Kennen Sie das? Der Gewinn bleibt aus und von allen Seiten kommt der gut gemeinte Rat: „Kosten senken!“ Die Frage ist nur wie? Hans-Jürgen Probst beschreibt mit vielen Beispielen einen sinnvollen „Diätplan“ um die Kostenschere in den Griff zu bekommen ohne das Unternehmen krank zu sparen.

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Steuerlinks  

> KFZ-Links

Routenplaner

www.oeamtc.at/routenplaner
nur mit ÖATMC-Mitgliedsnummer

www.map24.de
Etwas gewöhnungsbedürftig, dann aber sehr übersichtlich und viele Informationen

www.viamichelin.com
> deutsches Fähnchen Einfache Bedienung

www.go-maut.at
> Service > Mautkalkulator
Einfache Bedienung, liefert gleichzeitig die LKW-Maut, zeigt Route von map24.de

Achtung: Bei Vergleichen ergaben die Routenplaner unterschiedliche Kilometer. Fahrtenbuch daher immer korrekt führen!

 

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Rückerstattung ausländischer Vorsteuern?

Sie waren 2003 im EU-Ausland unterwegs, haben für Ihr Unternehmen betriebliche Ausgaben getätigt und in der Ihnen ausgestellten Rechnung ist eine ausländische Umsatzsteuer enthalten? Verlieren Sie keine Zeit, denn am 1. Juli 2004 ist es zu spät!

Die EU-Finanzverwaltungen erstatten Unternehmern die außerhalb Österreichs angefallenen Vorsteuern in unterschiedlichem Ausmaß, mit unterschiedlichen Mindesterfordernissen und nach unterschiedlich langen Wartezeiten.

Die Rückerstattungsanträge müssen längstens bis zum 30. Juni des Folgejahres angekommen sein. Betroffene Unternehmer sollten sich daher rasch über die für die Rückerstattung zuständige Finanzbehörde im jeweiligen Land sowie über sonstige Fristen und Bedingungen informieren.

Das Finanzamt München II ist zum Beispiel für deutsche Vorsteuern zuständig, umgekehrt ist für ausländische Unternehmer das Finanzamt Graz-Stadt zuständig. Geduldige Unternehmer stellen auch Anträge in Italien und Griechenland.

Praxistipp

Der 30. 6. ist eine nicht verlängerbare Fallfrist. Der Erstattungsantrag muss bereits am 30. 6. eingelangt sein!

Brandneu: Infobuch der Wirtschaftskammer „Vorsteuererstattung in der EU, im EWR und in der Schweiz“
(111 Seiten, 36 € für Mitglieder, sonst 54 €), webshop.wko.at

 

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Ehebruch

Schmerzensgeld gibt es nur, wenn man den Partner „in flagranti“ erwischt

Fiskurios

 

Fiskurios

Kein Schmerzensgeld für betrogene Ehepartner kurios

Seit der Oberste Gerichtshof (OGH) 2001 erstmals Schmerzensgeld für Trauergefühle zugestanden hat, war es nur mehr eine Frage der Zeit, bis auch eine betrogene Ehefrau auf Schmerzensgeld klagen würde.

Der OGH wies allerdings eine solche Klage ab. Begründung: Schmerzensgeld für verlorene Liebe gibt es nicht, da es der Ehepartner, der von der Verfehlung nicht unmittelbar erfährt, in der Hand habe, die Ehe und den Leidenszustand (Untreue, Demütigungen) durch Scheidung zu beenden. Ein Schockschaden liegt daher nicht vor (20. 2. 2003, 6 Ob 124/02g). Schmerzensgeld wäre aber dann möglich, wenn der Ehebetrug offen, vor den Augen aller stattfindet.

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Betreuung des Fuhrparks

Schon ab einem Auto kann dieses Dienstleistungsangebot lohnend sein

Fahrzeuge

 

Fuhrparkmanagement:
Mehr Leistung für weniger Geld?

DI Andreas Wurzrainer
DI Andreas Wurzrainer
ALD Automotive

impuls: Was bedeutet Fuhrparkmanagement?

Wurzrainer: Fuhrparkmanagement stellt eine umfassende Dienstleistung rund ums Firmenauto dar. Dazu gehören Versicherung, Reifenservice, Werkstätte, Tankkarten, Leihautos bei Reisen, Reporting. Natürlich auch das Leasing des Fahrzeuges oder alternativ Beratung bei der Beschaffung. Wie bei einem Baukastensystem kann jede Dienstleistung separat angeboten werden.

Wie wird abgerechnet?

Wurzrainer: Sie bezahlen monatlich eine fixe Rate, die alle Leistungen beinhaltet. Nur beim Tanken und bei der Versicherung wird nach Ist-Kosten abgerechnet.

Was kann ausgelagert werden?
Wo sind die Grenzen?

Wurzrainer: Unsere Verträge sind für alle PKW und LKW bis 3,5 Tonnen abschließbar und laufen zwischen 24 und 60 Monate. Maximale KM-Leistung: 180.000 pro Auto über die gesamte Leasingdauer.

Ab welcher Autoanzahl sinnvoll?

Wurzrainer: Ab einem Fuhrpark von einem Auto.

Worauf sollte man bei der Auswahl des Anbieters Acht geben?

Wurzrainer: Wichtig ist die Flexibilität des Angebots. Nicht jeder braucht alle Dienstleistungen. Wichtig ist auch die Transparenz der Kosten: Wie werden die Kosten analysiert und aufbereitet? Ist das Reporting im Internet jederzeit abrufbar? Wie transparent sind Ratenanpassungen bei KM-Über- oder Unterschreitungen?

www.aldautomotive.at
Email: office.at@aldautomotive.com

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Wichtige Steuertermine
3. Quartal 2004

30. Juni

Antrag auf Rückvergütung ausländischer Vorsteuern

2. August

Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Verbringungen für das vorangegangene Quartal bei händischer Abgabe

16. August

Vorauszahlung Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung für das 2. Quartal (bei vierteljährlicher Zahlungsweise), Zusammenfassende Meldung für das 2. Quartal bei elektronischer Übermittlung
31. August
Vorgeschriebene Sozialversicherung für Selbstständige für das 3. Quartal
30. September Ende anspruchsfreier Zeitraum für Einkommen- und Körperschaftsteuerzahlungen aus 2003

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