Liebe LeserInnen!Unser neues impuls widmet sich zu einem guten Teil der kommenden Steuerreform. Es gibt daran ja einiges Erfreuliches: Familien profitieren sogar schon heuer. Ab 2005 kann angeblich jeder Bürger seine Steuerlast auf einem Bierdeckel ausrechnen. Und für Kapitalgesellschaften wird es eine neue Gruppenregelung geben. Wir haben diese Themen für Sie ausführlich aufbereitet.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Ausgabe: Das liebe Auto. Die steuerlich optimale Nutzung finden Sie auf Seite 6, praktische Links gibt's auf Seite 7 und auf Seite 8 stellen wir Ihnen Outsourcing des Fuhrparks vor.
Viel Spaß beim Lesen!
Familien werden schon heuer entlastet
Steuerreform 2005 – Der neue Tarif
Fuhrparkmanagement: Mehr Leistung für weniger Geld?
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Kündigungsschutz |
Von der kommenden Steuerreform profitieren Familien schon ab 2004.
Alleinverdiener:
Jetzt gibt es einen Zuschlag zum Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag (364 € pro Jahr) für das 1. Kind von 130 €, für das 2. Kind von 175 €, für das 3. und jedes weitere Kind von 220 €. Die Zuschläge sind vom Arbeitgeber bereits ab Juli 2004 zu berücksichtigen. Familien mit geringem Einkommen profitieren auch davon, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag inklusive Zuschläge als Negativsteuer ausbezahlt wird. Tipp: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die Daten Ihrer Kinder (Formular E30). Vergessen Sie nicht, eine Arbeitnehmerveranlagung für 2004 durchzuführen.
Auch die Zuverdienstgrenze für den nichtverdienenden Ehepartner wurde angehoben: Ohne Kinder bleibt sie bei jährlich 2.200 €, mit Kindern sind es ab 2004 6.000 € (bisher 4.400 €).
Elternteilzeit:
Die neuen Regeln gelten ab Juli 2004 für Betriebe mit mehr als 20 Dienstnehmern und ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren. Teilzeitarbeit kann nun bis zum 7. Lebensjahr (bisher: 4. Lebensjahr) des Kindes verlangt werden auch wenn die zweijährige Karenzzeit voll ausgenützt wird.
Bis längstens vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Er gilt auch für Karenzväter! Vom 4. bis zum 7. Lebensjahr besteht ein sogenannter Motivkündigungsschutz, d.h. eine Kündigung wegen Teilzeitkarenz ist ungültig.
Bierdeckelformel
Ab 2005 wird es statt vier nur mehr drei Tarifstufen geben
| Steuerreform |
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Jeder Steuerpflichtige soll ab 2005 die Berechnung seiner Einkommensteuer auf einem Bierdeckel bewerkstelligen können. Dass man aber auch einen Taschenrechner brauchen wird, hat der Finanzminister nicht dazugesagt…
Bierdeckelformel |
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| Einkommen in | Steuer in € (Formel I) | Steuer in € (Formel II) | |
| bis 10.000 | 0 | 0 | |
| 10.000 – 25.000 | (Einkommen – 10.000) x 5.750 15.000 |
Einkommen * 38,333% – 3.833,00 € | |
| 25.000 – 51.000 | (Einkommen – 25.000) x 11.335 26.000 |
+ 5.750 | Einkommen * 43,596% – 5.150,50 € |
| über 51.000 | (Einkommen – 51.000) x 0,5 + 17.085 | Einkommen * 50% – 8.414,50 € | |
Eines stimmt – die Berechnung wird nun wesentlich einfacher! Der allgemeine Absetzbetrag wurde in die Formel mitaufgenommen und braucht nicht mehr separat mit komplizierter Einschleifung berechnet werden. Der neue Tarif arbeitet nach wie vor mit Grenzsteuersätzen. Es wird ab 2005 aber nur noch drei anstelle von vier Tarifstufen geben. Der Grenzsteuersatz von 50 % bleibt bestehen.
Berechnung des Einkommens
Wie einfach oder kompliziert die Berechnung der Steuer auch sein mag, vorher müssen Sie in jedem Fall die Bemessungsgrundlage, nämlich Ihr Einkommen ausrechnen – und das war und bleibt kompliziert. Das Einkommen ist jedoch nicht mit dem Bruttogehalt zu verwechseln, und es findet sich nicht auf einem Lohnzettel abgedruckt.
Arbeitnehmer können ihr Einkommen mit der Einkommen-Schnellberechnung (siehe Box) anschätzen. Dieses Schema funktioniert aber nur dann, wenn die monatlichen Bezüge gleich bleiben. Die Sonderzahlungen müssen dabei nie berücksichtigt werden, da diese begünstigt mit 6 % besteuert werden.
Einkommen-Schellberechnung |
Lohnsteuerbemessungsgrundlage (lt. Lohnzettel) laufend * 12 |
– Werbungskostenpauschale
von 132,– € |
– Sonderausgabenpauschale
von 60,– € |
_______________________________ = Jahreseinkommen |
Für Selbstständige berechnet sich das Einkommen in der Regel aus den Gewinnen laut Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben- Rechnung abzüglich Sonderausgaben(-pauschale).
Entlastung niedriger Einkommen
Durch den neuen Tarif beginnt die Besteuerung für Selbstständige bei einem jährlichen Einkommen von 10.000 € (2004: 8.887 €). Für Arbeitnehmer bleiben untenstehende Bruttogehälter steuerfrei. Durch den neuen Tarif werden ab 2005 43 % (2,55 Mio.) aller Erwerbstätigen (5,9 Mio.) keine Einkommen- bzw. Lohnsteuern mehr zahlen.
Steuerfreie Bruttogehälter für Arbeitnehmer |
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2004 |
2005 |
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| monatlich |
jährlich inkl. Sonderzahlung |
monatlich |
jährlich inkl. Sonderzahlung |
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| Arbeiter | 1.037,70 € |
14.527,80 € |
1.129,30 € |
15.810,20 € |
| Angestellte | 1.035,20 € |
14.492,80 € |
1.126,40 € |
15.769,60 € |
Tipp: An der Formel ist nicht zu rütteln. Wer also weniger Steuern zahlen möchte, muss sein Einkommen senken! Daher unbedingt alle Belege für Betriebsausgaben oder Werbungskosten sammeln.
Wann ist die Einkommensteuererklärung abzugeben?
Mit der Grenze zur Steuerpflicht wird auch die Grenze für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung angehoben. Wer keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte hat (also z.B. ausschließlich Unternehmer ist), muss ab einem Einkommen (Gewinn) von 10.000 € eine Erklärung abgeben.
Ein Arbeitnehmer muss eine Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung abgeben, wenn er entweder andere Einkünfte über 730 € oder zwei Dienstverhältnisse gleichzeitig gehabt hat oder wenn er den Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag zu Unrecht bezogen hat.
Beitragsrückerstattung
Mehrfach Sozialversicherte können Beiträge rückerstattet bekommen
| Sozialversicherung |
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Ab Höchstbeitragsgrundlage |
Immer mehr Berufstätige verdienen ihr Geld durch mehr als eine Beschäftigung und zahlen dadurch mehrfach in die Sozialversicherung ein. Manche Beiträge kann man zurückbekommen!
Typische Mehrfachversicherungsfälle |
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Dienstverhältnis |
Versicherungen |
Auswirkung in der Sozialversicherung |
| + Freier Dienstvertrag |
ASVG + ASVG | Beide Beschäftigungen werden normal abgerechnet. Dadurch können
in Summe die Beitragsgrundlagen die HBGL überschreiten. Rückerstattung: auf Antrag 4% (KV) bzw. 11,4% (PV) jener Beitragsgrundlagen, die über der HBGL liegen. |
| + Geringfügiges Dienstverhältnis |
ASVG + ASVG | Achtung: In diesem Fall kann es zu einer nachträglichen Vorschreibung für die Beiträge für das geringfügige Dienstverhältnis kommen. |
| + Gewerbeschein | ASVG + GSVG | Möglichkeit einer Differenzvorschreibung
im GSVG, wenn eine Bestätigung des ASVG-Gehaltes vorgelegt wird. Dann
werden die Beiträge nur bis zur HBGL vorgeschrieben. In der KV gilt
eine Übergangsregelung, sogenannte Zehntelregelung. Tipp: Befreiungsantrag für geringfügige Einzelunternehmer möglich. |
| + Neuer Selbstständiger |
ASVG + GSVG | Gleiche Regelung wie bei Dienstverhältnis + Gewerbeschein. Besonderheit: Keine GSVG Versicherung, wenn die jährlichen selbstständigen Einkünfte die kleine Versicherungsgrenze von 3.794,28 € (2004) nicht überschreiten. |
ASVG |
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz Höchstbeitragsgrundlage (48.300 € für 2004) Krankenversicherung Pensionsversicherung |
GSVG-Sätze 2004 |
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Krankenversicherung Pensionsversicherung Unfallversicherung |
9% 15% 83,16 € pro Jahr |
Das kostet die GSVG für Jungunternehmer |
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€ pro Monat |
€ pro Jahr |
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1. und 2. Jahr 3. Jahr ab 4. Jahr |
143,50 148,00 242,16 |
1.721,98 1.776,00 2.905,91 |
| Basis: Vorläufige Mindestbeitragsgrundlagen 2004, Nachbemessungen bei höherem Gewinn, Ausnahme: 1. und 2. Jahr – keine Nachbemessung in der Krankenversicherung | ||
Das kostet die GSVG für Höchstverdiener |
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€ pro Monat |
€ pro Jahr |
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972,93 |
11.675,16 |
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Gruppenbesteuerung
Hier werden Gewinne und Verluste von Unternehmen zusammenaddiert
| Unternehmen |
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In der Gruppe fällt |
Mit der neuen Gruppenbesteuerung ab 2005 als Ersatz für die Organschaft wird Österreich als Holdingstandort wieder attraktiver.
Gruppenbesteuerung bedeutet, dass Gewinne und Verluste von Gesellschaften zusammenaddiert werden und daraus die Körperschaftsteuer errechnet wird. Verluste einer Gesellschaft wirken sich dadurch sofort und unmittelbar auf die Steuerlast aus. Neu: Ausländische Unternehmen können Gruppenmitglied werden. Ihre Verluste werden dann in Österreich abzugsfähig, Gewinne bleiben im jeweiligen Land steuerpflichtig.
Werden in Folgejahren die Auslandsverluste im Ausland verwertet, kommt es zu einer Nachversteuerung in Österreich.
Die Gruppenbesteuerung kann daher auch für kleinere inländische Unternehmer mit Auslandsbeteiligungen interessant sein (z.B. Verwertung von Anlaufverlusten einer ungarischen GmbH).
Was ist eine Gruppe?
Personengesellschaften und Einzelunternehmen gehören nicht zu einer Gruppe. Hauptanwendungsfall sind GmbHs. Es genügt eine mindestens 50%-Beteiligung einer Muttergesellschaft (Gruppenträger) an ihrer Tochter (Gruppengesellschaft).
Neu: Eine finanzielle und wirtschaftliche Eingliederung ist nicht mehr notwendig. Ebenfalls neu: Die Mutter kann eine reine Finanzholding sein und muss nicht wie bisher operativ tätig werden.
Auch eine Mehrmuttergruppe ist erlaubt. Eine Muttergesellschaft muss dann mindestens 40% der Anteile besitzen, bei den anderen Müttern genügen 15% (Beispiel 2).
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| Beispiel 2: A, B und D können eine Gruppe bilden. C kann nicht dazu, weil die 15%-Hürde nicht erreicht wird. Das Ergebnis von D wird den Müttern A und B im Verhältnis 48:86 bzw. 38:86 zugerechnet, A erhält also rund 55,8 % vom Ergebnis, B rund 44,2 %. |
Eine Gruppe entsteht durch Gruppenvertrag mit allen Gruppenmitgliedern. Dieser muss für die Dauer von mindestens drei Jahren bindend sein. Das Finanzamt muss per Bescheid zustimmen.
Wie werden Ergebnisse berechnet?
Die Einzelergebnisse aller Gruppenmitglieder werden zusammenaddiert, auch wenn die Beteiligung des Gruppenträgers an einer Gruppengesellschaft weniger als 100 % beträgt (Beispiel 1). Ausnahmen: Mehrmüttergruppen und Auslandstöchter. Hier kann das Ergebnis der Töchter nur im Ausmaß der Beteiligungsquote im Gruppenergebnis berücksichtigt werden.
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| Beispiel 1: Die Gruppe kann aus A, C
und D gebildet werden. Obwohl A an D nur zu 51 % beteiligt ist, wird das Ergebnis von D zu 100 % dem Gruppenträger A zugerechnet. |
Neu: Auch Firmenwerte dürfen auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Ebenfalls absetzbar: Finanzierungskosten der Beteiligung.
Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes waren inländische Kapitalerträge in der Regel mit 25 % endbesteuert, ausländische Kapitalerträge zum Normaltarif. Wahrlich kein Anreiz, diese zu deklarieren!
Ab 1.4.2003 unterliegen im Prinzip alle in- und ausländischen Kapitalerträge einer Privatperson einer Steuer von nur 25 %. Dies gilt auch für Investmentfonds. Die in in- oder ausländischen Fonds angehäuften Erträge aus Zinsen und Dividenden sind mit 25 % zu versteuern. Von Wertsteigerungen (Substanzgewinnen) sind 20 % ebenfalls mit einer Steuer von 25 % belegt. 80 % der Substanzgewinne sind steuerfrei. Substanzgewinne aus Forderungswertpapieren sind gänzlich steuerfrei. Diese Regeln gelten aber nur für inländische Fonds sowie ausländische Fonds mit steuerlicher Vertretung im Inland („weiße“ und „graue“ Fonds). Für Fonds ohne Vertretung („schwarze“ Fonds) gibt es eine meist ungünstige Spezialregelung.
Die inländischen Banken müssen zudem vom Depotwert 1,5 % (ab 1.10.2003, vorher 2,5 %) an den Fiskus abliefern, wenn das Depot nicht offengelegt wird. Diese Sicherungssteuer wird auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet.
PraxistippEine Auflistung ausländischer Fonds mit steuerlicher
Vertretung finden Sie unter: www.bmf.gv.at |
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Modell: AllesWirdGut |
Muss ich Steuern zahlen?
Wird ein Preis im Rahmen eines Architektenwettbewerbes gewonnen, so wird dieser Preis der beruflichen Tätigkeit des Preisträgers zugerechnet. Er unterliegt sowohl der Einkommen- als auch der Umsatzsteuer, da der Preis als Gegenleistung für die Teilnahme am Wettbewerb und die damit verbundenen Anstrengungen gewährt wird.
Gibt es für die Teilnahme einen Kostenersatz, so unterliegt auch dieser sowohl der Einkommen- als auch der Umsatzsteuer. Selbstverständlich können alle mit dem Wettbewerb verbundenen Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und es steht für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer der Vorsteuerabzug zu.
Wurde hingegen der Preis als Würdigung für das gesamte Schaffen zuerkannt, so unterliegt er genauso wie zum Beispiel der Nobelpreis nicht der Einkommensteuer. Es muss auch keine Umsatzsteuer bezahlt werden, da für den Preis keine Gegenleistung erbracht wurde. Die Kosten für die Preisverleihung (zum Beispiel Reisekosten) können nicht abgezogen werden, außer die Reise hat zusätzlich noch einen beruflichen Aspekt.
Grundsätzlich sind Spenden freiwillige Zuwendungen vor allem an Vereine und andere Organisationen. Von den Spendenempfängern werden keine wirtschaftlichen Gegenleistungen verlangt.
Da es zu keinem Austausch kommt, sondern nur in eine Richtung Geld fließt, sind Spendenzahlungen in der Regel steuerlich nicht abzugsfähig. Es gilt jedoch auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme.
Spenden an den sogenannten „Begünstigten Empfängerkreis für Zuwendungen“ können abgesetzt werden. Höchstbetrag: 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres.
Neu dazugekommen sind im Jahr 2003 zum Beispiel das „Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung“, der „Fonds österreichischer Stammzellenregister“ und die „Hannes Androsch Stiftung bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften“.
PraxistippDie vollständige Liste „Begünstigter Empfängerkreis
für Zuwendungen“ finden Sie unter: Die Liste sollte jeweils zu Jahresbeginn veröffentlicht
werden. Für 2004 lag zu Redaktionsschluss noch keine vor. |
Betriebliche Fahrten
Wer beruflich unterwegs ist, kann die Kosten als Betriebsausgabe geltend machen
| Betriebliche Ausgaben |
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Wenn ein Kfz mehr als die Hälfte betrieblich genutzt wird, gehört es zur Gänze zum Betriebsvermögen |
Seit 2000 wurde die motorbezogene Versicherungssteuer um 51,4 % angehoben, die Autobahnvignette wurde um 81,8 % verteuert. Und heuer sind es die erhöhten Mineralölpreise, die den Autofahrern zu schaffen machen.
Und so stellt sich jedem Österreicher mit fahrbarem Untersatz unweigerlich die Frage: Kann ich mein beruflich bzw. betrieblich genutztes Auto wenigstens steuerlich absetzen?
Sämtliche Fahrten, die ein Unternehmer aus betrieblichem Anlass unternimmt, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.Was abgesetzt werden kann hängt davon ab, ob das Auto zum Betriebs- oder Privatvermögen zählt. Es gehört zum Betriebsvermögen, wenn es überwiegend (also insgesamt mehr als 50 %) betrieblich genutzt wird. Dann sind die tatsächlich angefallenen Kosten in der Steuererklärung anzusetzen. Für Privatfahrten muss allerdings ein Privatanteil ausgeschieden werden.
Wird das Kfz nicht überwiegend betrieblich genutzt, können entweder die anteiligen Kosten oder das amtliche Kilometergeld von 0,356 € pro Kilometer für maximal 30.000 km pro Jahr abgesetzt werden (also maximal 10.680 € pro Jahr). Für das Kilometergeld ist die Führung eines genauen Fahrtenbuches für die betrieblichen Fahrten mit Angabe der km-Stände empfohlen.
Mit dem Kilometergeld gelten folgende Aufwendungen als abgegolten:
Zusätzlich können Totalschäden oder Schäden aufgrund höherer Gewalt (insbesondere nach Unfall oder Steinschlag), die sich im Rahmen der betrieblichen Verwendung ereignen, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Aber nur dann, wenn der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist.
Werden die tatsächlichen Kosten geltend gemacht, stellt sich die Frage, ob nicht ein „Fiskal“-LKW (Klein-LKW, Kleinbus) Sinn macht, da ein Vorsteuerabzug von den Anschaffungskosten und den laufenden Aufwendungen möglich ist.
Vergleich |
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PKW, Kombi |
Klein-LKW, Klein-Bus, LKW, Bus |
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| Vorsteuerabzug von Anschaffungs-, Leasing- oder Mietkosten | NEIN Ausnahmen u.a. für Fahrschule, Taxi, gewerbliche Vermietung |
JA |
| Vorsteuerabzug von laufenden Betriebskosten | NEIN Ausnahmen wie oben |
JA |
| Abschreibungsdauer | 8 Jahre | 4 bis 5 Jahre |
| Ausgleichsposten bei Leasing | JA | NEIN |
| Ausgleichsposten bei Miete | NEIN | NEIN |
| NOVA-Pflicht | JA Ausnahme: Taxi u.a. |
NEIN Ausnahme: Kleinbus, wenn nicht Taxi u.a. |
| Luxustangente, wenn Neupreis 34.000 € übersteigt | JA | NEIN |
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KURZMELDUNGEN
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Was bisher schon von der Rechtsprechung praktiziert wurde, steht nun im Gesetz: Gewährt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft in der Krise einen Kredit, so ersetzt dieser Eigenkapital. In der Folge kann der Gesellschafter seinen Kredit aber erst zurückfordern, wenn die Gesellschaft saniert ist. Im Konkurs ist das Geld meistens verloren. Das neue Gesetz stellt im Sinne der Rechtssicherheit auch klar, wann ein Kredit nicht eigenkapitalersetzend ist: Ein Kredit vor der Krise, ein Warenkredit bis sechs Monate und ein kurzfristiger Überbrückungskredit (max. 60 Tage) gelten als Fremdkapital. Außerdem muss der Gesellschafter mindestens 25 % oder beherrschenden Einfluss besitzen.
Wer sein Gebäude zum Teil privat, zum Teil betrieblich nutzt, hat das abwechslungsreiche Schicksal der Vorsteuer rund um das „Seeling“-Urteil sicher beobachtet. Der letzte Stand: Eine seit 28. April gültige Gesetzesnovelle nimmt den Eigenverbrauch aus der Besteuerung gänzlich heraus und schließt explizit den Vorsteuerabzug aus. Im Ergebnis wurde der Zustand vor „Seeling“ wiederhergestellt. Da auch diese Bestimmung vor dem Europäischen Gerichtshof zu kippen droht, wurde in das Gesetz ein „Hintertürl“ eingebaut. Der Vorsteuerberichtigungs-Zeitraum beträgt nun 20 anstelle von 10 Jahren. Die Steuerreform 2005 erweitert das Hintertürl: „gesparte“ Vorsteuer unterliegt der Einkommensteuer.
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„Kosten senken leicht gemacht – Wer soll das bezahlen?“ Hans-Jürgen Probst |
Kennen Sie das? Der Gewinn bleibt aus und von allen Seiten kommt der gut gemeinte Rat: „Kosten senken!“ Die Frage ist nur wie? Hans-Jürgen Probst beschreibt mit vielen Beispielen einen sinnvollen „Diätplan“ um die Kostenschere in den Griff zu bekommen ohne das Unternehmen krank zu sparen.
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> KFZ-LinksRoutenplaner www.oeamtc.at/routenplaner www.map24.de www.viamichelin.com www.go-maut.at Achtung: Bei Vergleichen ergaben die Routenplaner unterschiedliche Kilometer. Fahrtenbuch daher immer korrekt führen! |
Sie waren 2003 im EU-Ausland unterwegs, haben für Ihr Unternehmen betriebliche Ausgaben getätigt und in der Ihnen ausgestellten Rechnung ist eine ausländische Umsatzsteuer enthalten? Verlieren Sie keine Zeit, denn am 1. Juli 2004 ist es zu spät!
Die EU-Finanzverwaltungen erstatten Unternehmern die außerhalb Österreichs angefallenen Vorsteuern in unterschiedlichem Ausmaß, mit unterschiedlichen Mindesterfordernissen und nach unterschiedlich langen Wartezeiten.
Die Rückerstattungsanträge müssen längstens bis zum 30. Juni des Folgejahres angekommen sein. Betroffene Unternehmer sollten sich daher rasch über die für die Rückerstattung zuständige Finanzbehörde im jeweiligen Land sowie über sonstige Fristen und Bedingungen informieren.
Das Finanzamt München II ist zum Beispiel für deutsche Vorsteuern zuständig, umgekehrt ist für ausländische Unternehmer das Finanzamt Graz-Stadt zuständig. Geduldige Unternehmer stellen auch Anträge in Italien und Griechenland.
PraxistippDer 30. 6. ist eine nicht verlängerbare Fallfrist. Der Erstattungsantrag muss bereits am 30. 6. eingelangt sein! Brandneu: Infobuch der Wirtschaftskammer
„Vorsteuererstattung in der EU, im EWR und in der Schweiz“ |
Ehebruch
Schmerzensgeld gibt es nur, wenn man den Partner „in flagranti“ erwischt
| Fiskurios |
Kein Schmerzensgeld für betrogene Ehepartner kurios
Seit der Oberste Gerichtshof (OGH) 2001 erstmals Schmerzensgeld für Trauergefühle zugestanden hat, war es nur mehr eine Frage der Zeit, bis auch eine betrogene Ehefrau auf Schmerzensgeld klagen würde.
Der OGH wies allerdings eine solche Klage ab. Begründung: Schmerzensgeld für verlorene Liebe gibt es nicht, da es der Ehepartner, der von der Verfehlung nicht unmittelbar erfährt, in der Hand habe, die Ehe und den Leidenszustand (Untreue, Demütigungen) durch Scheidung zu beenden. Ein Schockschaden liegt daher nicht vor (20. 2. 2003, 6 Ob 124/02g). Schmerzensgeld wäre aber dann möglich, wenn der Ehebetrug offen, vor den Augen aller stattfindet.
Betreuung des Fuhrparks
Schon ab einem Auto kann dieses Dienstleistungsangebot lohnend sein
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Fahrzeuge |
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DI Andreas Wurzrainer ALD Automotive |
impuls: Was bedeutet Fuhrparkmanagement?
Wurzrainer: Fuhrparkmanagement stellt eine umfassende Dienstleistung rund ums Firmenauto dar. Dazu gehören Versicherung, Reifenservice, Werkstätte, Tankkarten, Leihautos bei Reisen, Reporting. Natürlich auch das Leasing des Fahrzeuges oder alternativ Beratung bei der Beschaffung. Wie bei einem Baukastensystem kann jede Dienstleistung separat angeboten werden.
Wie wird abgerechnet?
Wurzrainer: Sie bezahlen monatlich eine fixe Rate, die alle Leistungen beinhaltet. Nur beim Tanken und bei der Versicherung wird nach Ist-Kosten abgerechnet.
Was kann ausgelagert werden?
Wo sind die Grenzen?
Wurzrainer: Unsere Verträge sind für alle PKW und LKW bis 3,5 Tonnen abschließbar und laufen zwischen 24 und 60 Monate. Maximale KM-Leistung: 180.000 pro Auto über die gesamte Leasingdauer.
Ab welcher Autoanzahl sinnvoll?
Wurzrainer: Ab einem Fuhrpark von einem Auto.
Worauf sollte man bei der Auswahl des Anbieters Acht geben?
Wurzrainer: Wichtig ist die Flexibilität des Angebots. Nicht jeder braucht alle Dienstleistungen. Wichtig ist auch die Transparenz der Kosten: Wie werden die Kosten analysiert und aufbereitet? Ist das Reporting im Internet jederzeit abrufbar? Wie transparent sind Ratenanpassungen bei KM-Über- oder Unterschreitungen?
www.aldautomotive.at
Email: office.at@aldautomotive.com
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