Liebe LeserInnen!Kaum eine Ausgabe von impuls ohne neue Steuergesetze! Welche Neuerungen demnächst auf uns zukommen, lesen Sie in unserer Titelstory.
Wie immer finden Sie im neuen impuls unterschiedliche Themen übersichtlich und umfassend aufbereitet. Diesmal geht es um Geschäftsführerhaftung und Eigenimport von Fahrzeugen. Und rechtzeitig zu Ferienbeginn widmen wir uns dem Thema Ferialpraktikanten.
Weiters in dieser Ausgabe: Büro im Betriebsvermögen, Eigentumsvorbehalt und die neue E-Card, die den Krankenschein ersetzen wird.
Viel Spaß beim Lesen!
Geplante Änderungen im Steuerrecht 2005
Zahlt es sich aus, Ihr Büro zu kaufen?
So bezahlt man Ferialpraktikanten
Geschäftsführer-Haftung trotz GmbH
Eigenimport: Mit dem Auto nach Österreich
So kommt man zu einer Förderung
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Freibetrag bzw. Prämie für Auftragsforschung |
Ein geplantes Sammelgesetz hat zwei Ziele: Den unternehmerischen Mittelstand zu fördern und Betrug verschärft zu bekämpfen.
Es ist geplant, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer spätestens bei Arbeitsbeginn beim Finanzamt oder der Krankenkasse anmelden müssen. Besonders hart wird das für Branchen mit hoher Fluktuation (z.B. Gastgewerbe, Baubranche), in denen auch am meisten Schwarzarbeit vermutet wird. Ob und wie wird man in den nächsten Wochen sehen.
Eine weitere unausgegorene Maßnahme sieht vor, dass der Unternehmer nicht nur die eigene UID-Nummer auf die Rechnung schreiben muss sondern auch die UID-Nummer des Kunden. Und das bei allen Rechnungen über 150 €! Vor allem im Barverkehr wird dies mit Sicherheit zu Problemen führen. Außerdem soll die zusammenfassende Meldung nicht mehr quartalsweise sondern monatlich abzugeben sein. Die Finanz hofft, damit Betrügereien schneller erkennen zu können.
Den Forschungsfreibetrag bzw. -prämie konnten bisher nur Großbetriebe geltend machen, da nur Eigenforschung gefördert wurde. Ab 2005 können auch Auftragsforschungen zu einem Freibetrag bzw. einer Prämie führen. Immer dann, wenn sie an eine Forschungseinrichtung wie z.B. Uni gezahlt werden.
Trinkgelder sind nun definitiv steuerfrei. Der Nationalrat beschloss eine Steuerbefreiung für freiwillige Zahlungen Dritter und zwar rückwirkend ab 1999.
Betriebliche Liegenschaften
Beim Verkauf von Büro und Fabrik gibt es einige Begünstigungen
| Liegenschaftskauf |
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Wenn man seine Räumlichkeiten kauft, kann man die Gebäudeabnutzung abschreiben |
Viele Unternehmer mieten oder pachten ihr Bürogebäude oder Fabriksareal. Als Alternative bietet sich jedoch auch an, dass die betrieblich genutzte Liegenschaft gekauft wird. Diese Anschaffung stellt somit Betriebsvermögen dar.
Wenn Sie eine Liegenschaft kaufen, kann nur das Gebäude abgeschrieben werden: Der Kaufpreis und die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren, Vertragserrichtungskosten etc.) sind auf Grund und Boden einerseits und auf das Gebäude andererseits aufzuteilen.
Von Produktionsgebäuden können Sie 3 %, von Verwaltungsgebäuden 2 % pro Jahr abschreiben. Spätestens nach 33 Jahren steht somit das Gebäude mit dem berühmten „Erinnerungsschilling“ (jetzt 0,07 €) im Anlagenverzeichnis. Natürlich können auch alle Finanzierungskosten (Zinsen, Bankspesen etc.) als laufende Betriebsausgaben abgezogen werden.
Kompliziert wird es, wenn wieder veräußert oder der Betrieb aufgegeben wird. Man muss dann wieder den Grund und Boden bzw. das Gebäude separat betrachten. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Unternehmen den Gewinn auf Grund und Boden versteuern müssen.
Wer muss den Gewinn auf Grund und Boden versteuern? |
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| Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, AG | OEG, KEG |
| und: im Firmenbuch eingetragen | |
| und: Einkünfte aus Gewerbebetrieb | |
| - | und: Umsatz höher als 400.000 € pro Jahr (Buchführungsgrenze überschritten) |
Alle anderen Unternehmen (z.B. Einnahmen- Ausgaben-Rechner oder bilanzierende Einzelunternehmer ohne Firmenbucheintragung) versteuern nur den Gewinn aus dem Gebäudeverkauf, der sich aus Verkaufspreis Gebäude minus Buchwert Gebäude errechnet. Der Gewinn aus dem Verkauf von Grund und Boden ist nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf noch keine zehn Jahre vergangen sind (Spekulationsgewinn). Aus dem Kaufpreis ist daher der Wert des Grundanteils herauszurechnen (z.B.Verhältnisrechnung).
In bestimmten Fällen kann es möglich sein, den Gewinn auf mehrere Jahre zu verteilen. Für Betriebsaufgaben gibt es für Fälle, die explizit im Einkommensteuergesetz genannt sind, weitere Steuerbegünstigungen.
Ob Miete günstiger ist als Eigentum im Betriebsvermögen hängt vor allem davon ab, wie lange das Objekt genutzt werden soll und ob man Wertsteigerungen erwartet. Je kürzer das Engagement, desto weniger ist ein Kauf sinnvoll. Ist mit Wertsteigerungen zu rechnen, partizipieren Sie nur als Eigentümer davon. Wegen der komplizierten Begünstigungen sollten Sie vor Anschaffung mit uns sprechen. Auch die Aufspaltung in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft kann Sinn machen.
Forderungssicherung
Der Eigentumsvorbehalt wird in der Praxis häufig angewandt
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Der Eigentumsvorbehalt sichert die Forderung ab. Es wird vereinbart, dass der Käufer erst Eigentümer wird, wenn er vollständig bezahlt hat.
Bezahlt ein Käufer nicht, so kann der Verkäufer wegen Verzug vom Vertrag zurücktreten und sein Eigentum herausverlangen. Bei Konkurs des Käufers hat der Verkäufer ein Aussonderungsrecht, er kann die Sache zurückverlangen.
Zu Problemen kommt es, wenn der Käufer die Sache inzwischen weiterverkauft hat, obwohl er noch nicht Eigentümer war. War das unerlaubt, dann wird der Zweitkäufer nur Eigentümer, wenn er „gutgläubig“ erwirbt. Kauft ein Unternehmer eine Sache, bei der Eigentumsvorbehalt üblich ist, ist dem aber nicht so. Kauft hingegen ein Konsument im Einzelhandel die Sache, handelt er gutgläubig und wird Eigentümer!
Der Verkäufer kann sich vor Weiterverkauf schützen. Käufer und Verkäufer können z.B. vereinbaren, dass bei Weiterverkauf die neue Forderung dem Verkäufer gehört (= verlängerter Eigentumsvorbehalt). Es kann auch vereinbart werden, dass bei Weiterverkauf ein Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Verkäufers mitgegeben wird. Das ist dann ein weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt.
Ferialpraktikanten
Man unterscheidet zwischen echten und unechten Ferialpraktikanten
| Entlohnung |
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Praktikant ist nicht gleich Praktikant – arbeitsrechtlich gesehen |
Sommer ist die Zeit der Ferialpraktikanten. Doch Praktikant ist nicht gleich Praktikant …
Wer im Sommer in einem Unternehmen arbeitet und anwesend sein muss, gilt als echter Dienstnehmer. Ein unechter Ferialpraktikant bekommt nach Kollektivvertrag mindestens soviel wie ein Hilfsarbeiter und hat Anspruch auf anteilige Urlaubstage, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein Helfer im Gastgewerbe gilt somit immer als unechter Ferialpraktikant. Er wird als Arbeiter oder Angestellter bei der Gebietskrankenkasse angemeldet. Die Lohnnebenkosten betragen wie bei allen Dienstnehmern rund 30 %.
Wer ein Pflichtpraktikum absolviert und im Unternehmen an keine Arbeitszeit oder Anwesenheitspflicht gebunden ist, ist arbeitsrechtlich ein echter Ferialpraktikant. Wenn es keine Regelung im Kollektivvertrag gibt, ist zumindest ein Taschengeld zu bezahlen. Der echte Ferialpraktikant wird wie der unechte bei der Gebietskrankenkasse angemeldet. Die Lohnnebenkosten betragen nur 25,5 %, da die Sozialversicherung auf 17,6 % für den Dienstgeber reduziert ist. Dem Ferialpraktikanten werden nur 14 % an Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen. Bei der Lohnsteuer gibt es keine Begünstigung.
Ein Volontariat wird freiwillig gemacht und darf nicht im Lehrplan vorgeschrieben sein. Der Volontär ist weder an Anwesenheit noch an Arbeitszeit gebunden. Ein Volontär wird nur bei der AUVA innerhalb von 14 Tagen angemeldet. Als Dienstgeber müssen Sie nur die Unfallversicherung von 3,30 € pro Monat bezahlen. Ob Sie dem Volontär ein kleines Taschengeld (ohne Probleme bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 323,46 € pro Monat) zahlen oder nicht hängt von Ihnen ab. Mindestlohn besteht keiner.
Geschäftsführer
Die beschränkte Haftung existiert oft nur auf dem Papier
| GmbH |
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Der Geschäftsführer haftet, wenn er dem Unternehmen schuldhaft schadet |
Die attraktive Besteuerung für Kapitalgesellschaften ab 2005 löst einen Boom bei GmbHs aus. Zusätzlich winkt auch noch die beschränkte Haftung. In der Praxis besteht aber diese häufig nur auf dem Papier. Wir zeigen, womit der Geschäftsführer rechnen muss.
Grundsätzlich haftet die GmbH, nicht der Geschäftsführer. Außer er führt schuldhaft einen Schaden herbei. Und das kann schnell passieren.
Wichtigste Fälle der Haftung gegenüber außenstehenden Dritten sind:
Weitere Haftungen ergeben sich bei Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften (z.B. Arbeitnehmerschutzvorschriften, Arbeitszeitgesetz etc.).
Auch nach dem Gewerberecht (Betriebsanlagengenehmigungen, Umweltschutzvorschriften etc.) haftet der Geschäftsführer persönlich. Es kann aber auch ein gewerberechtlicher Geschäftsführer (idR ein Dienstnehmer) bestellt werden. Dann haftet dieser. Schließlich haftet er auch für die Einhaltung von sonstigen Verwaltungsvorschriften (z.B. Gefahrenguttransport). Diese Haftung kann aber auf einen verantwortlichen Beauftragten (z.B. Betriebsleiter) überwälzt werden.
Die Haftung kann aber auch gegenüber der Gesellschaft bestehen: so etwa bei Kauf einer Liegenschaft, die sich später als mit Schadstoffen kontaminiert herausstellt. Hat der Geschäftsführer kein Gutachten eingeholt, kann er für den Schaden herangezogen werden. Auch bei persönlicher Bereicherung, Missbrauch seiner Vertretungsmacht oder bei Verletzung der Kapitalerhaltungsvorschriften (keine Auszahlung von Stammkapital an die Gesellschafter) kann eine Haftung gegenüber der Gesellschaft entstehen.
Schließlich ist noch die vertragliche Haftung zu beachten: zumeist verlangen etwa die Banken bei der Einräumung eines Kredites auch die Mithaftung der Geschäftsführer.
PraxistippBei der Bestellung: Informieren Sie sich umfassend über Gesellschaftsschulden mit Anwalt oder Steuerberater. Ein Geschäftsführer kann sogar für Abgaben, die noch vor seiner Bestellung entstanden, aber bisher nicht abgeführt wurden, zur Haftung herangezogen werden. Bei mehreren Geschäftsführern: Haben diese unterschiedliche Aufgaben, sollte eine genaue Ressortverteilung schriftlich fixiert werden. Trotzdem hat jeder Geschäftsführer die Kontrollpflicht für alle Bereiche. Dies gilt besonders für die Buchführung und den Jahresabschluss. Beim Ausscheiden: Unbedingt die Befreiung aus der Haftung für Bankkredite erwirken. Entlastungserklärung der Gesellschafter einholen (diese wirkt aber nicht gegenüber Dritten). Allgemein: Abschluss einer (leider nicht billigen) Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung für Manager. |
Ich habe geheiratet. Muss ich für die Geschenke Steuern zahlen?
Für erhaltene Geschenke müssen Sie grundsätzlich Schenkungssteuer zahlen. Diese Pflicht trifft sowohl den Schenker als auch den Beschenkten. Wer dann letztendlich zahlt, ist egal.
Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Je enger verwandt, desto niedriger ist der Steuersatz. Geschenke von Eltern kosten zwischen 2 und 15 Prozent, unter Fremden zahlt man 14 bis 60 Prozent. Auch die Freibeträge reichen von 110 € (Fremde) bis 2.200 € (z.B. Eltern).
Es gibt aber Erleichterungen: Die Mitgift (Ausstattung oder Heiratsgut), die Eltern ihren Kindern zur Hochzeit für den ersten gemeinsamen Haushalt mitgeben, gilt nicht als Schenkung und ist daher steuerfrei. Als Mitgift kommen Bargeld, Grundstücke und alle anderen wertvollen Sachen in Frage. Die Übergabe muss aber spätestens zwei Jahre nach der Hochzeit erfolgen.
Auch übliche Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei und zwar unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Geldgeschenke sind aber nicht möglich – Gutscheine sehr wohl! Für beide Befreiungen gilt aber: Die Schenkung muss angemessen sein. Es gibt allerdings keine absolute Wertgrenze, sondern hängt vom Lebensstandard der Familie ab. Achtung: Wer ein Grundstück als Mitgift schenkt, zahlt zwar keine Schenkungssteuer aber Grunderwerbsteuer. Diese ist mit zwei Prozent vom dreifachen Einheitswert aber fast immer günstiger als die Schenkungssteuer.
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Bis Ende 2005 erhalten alle krankenversicherten Personen eine e-card, die den Krankenschein ersetzt.
Die Onlineabfrage mit der e-card erbringt den Nachweis, dass man Anspruch auf Krankenversicherung hat. Auf der Rückseite der e-card wird die europäische Krankenversicherungskarte ausgegeben (EKVK), die bei einem Aufenthalt in einem EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz als Nachweis eines österr. KV-Anspruchs gilt.
Die Gebühr für die e-card beträgt 10 € und ist jeweils am 15.11. (erstmalig am 15.11.2005) für das folgende Jahr fällig. Ab Juni werden die e-cards an alle Österreicher versandt (Roll-out-Phase). Die Versendung erfolgt bezirksweise ab der Kalenderwoche (KW) 21 und soll in der KW 46 abgeschlossen sein.
Bis Jahresende gelten e-card und Krankenschein parallel, wobei es aber auch hier noch zu einer „Krankenscheinvorlage-Verordnung“ kommen soll. Das bedeutet, dass bei Vorlage einer e-card kein (gebührenpflichtiger) Krankenschein mehr benötigt wird.
Beispiel: Im Bezirk Baden erfolgt in der KW 26 die Ausgabe der e-card und es käme bei Vorliegen der o.a. Verordnung zu keiner Krankenscheingebühr mehr für das 2. Halbjahr 2005!
Kann ich das Geschäftspapier meiner GmbH völlig frei gestalten?
Das Firmenbriefpapier einer Kapitalgesellschaft muss bestimmte Informationen enthalten. Das gilt für alle schriftlichen Mitteilungen inkl. Email und Fax.
Was passiert, wenn bestimmte Angaben fehlen?
Das Firmenbuchgericht kann eine Zwangsstrafe bis zu 3.600 € verhängen. Wird der Mangel nicht innerhalb von zwei Monaten behoben, so droht eine weitere Strafe von bis zu 3.600 €, und so weiter …
Autos aus dem Ausland
Preisunterschiede werden zwar geringer – der deutschsprachige Raum ist aber nach wie vor am teuersten
| Autokauf |
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Eigenimport zahlt sich nur dann aus, wenn das Auto mehr als 2.000 € billiger ist |
Beachtliche Preisunterschiede in verschiedenen EU-Ländern machen Eigenimporte immer interessanter. Wir zeigen Ihnen wie es geht und was Sie beachten müssen.
In der EU gibt es keinen Zoll mehr. Umsatzsteuer müssen Sie aber zahlen. Wichtig ist der Unterschied zwischen Neu- und Gebrauchtwagen:
| Neuwagen | Gebrauchtwagen |
| maximal 6.000 km oder maximal 6 Monate angemeldet |
mehr als 6.000 km und länger als 6 Monate angemeldet |
Bei einem Neuwagen sind 20 % österreichische Umsatzsteuer zu bezahlen. Der Verkäufer darf keine ausländische Umsatzsteuer verlangen. In Österreich müssen Sie einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Privatpersonen erledigen das am Wohnsitzfinanzamt mit dem Formular NOVA2. Unternehmer melden den Erwerb in der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldung. Vorsteuerabzug gibt es nur für Unternehmer und nur dann, wenn das Auto ein so genannter Fiskal-LKW ist und auf der Liste des Finanzministeriums zu finden ist.
Kauft ein Unternehmer (mit österreichischer UID-Nummer) einen Gebrauchtwagen, so sind ebenfalls 20 % Umsatzsteuer zu zahlen. Es gibt nur einen Fall wo die ausländische Mehrwertsteuer zum Tragen kommt: Kauf eines Gebrauchtwagens durch einen privaten Käufer.
Spezialregelungen gibt es für Übersiedlungsgut und Oldtimer.
Für jedes Auto, das in Österreich zum ersten Mal zugelassen wird, fällt die Normverbrauchsabgabe an. Diese hängt vom durchschnittlichen Verbrauch des Autos sowie vom Wert laut Eurotax-Tabelle bzw. dem Kaufpreis ab und beträgt maximal 16 %. Weiters gibt es eine Erhöhung von 20 %, wenn die NOVA nicht in die Grundlage für die Umsatzsteuer fällt (gilt nur für neue Fahrzeuge).
Das Auto kann entweder transportiert oder selbst gefahren werden. Selbstfahrer benötigen ein Überstellungskennzeichen. Tipp: Lassen Sie sich vom Händler ein ausländisches Überstellungskennzeichen mit Kurzversicherung besorgen, da das österreichische nicht in allen EU-Ländern erlaubt ist. Ebenfalls möglich: reguläres ausländisches Kennzeichen.
Vor der Zulassung ist eine Typisierung notwendig. EU-Autos ab Baujahr 1997 haben eine EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat). Solche Fahrzeuge können vereinfacht bei der Typisierungsstelle oder sogar beim österreichischen Generalimporteur typisiert werden. Ohne COC-Zertifikat ist das Verfahren wesentlich aufwendiger und teurer.
Da man bei einem Eigenimport meist weder Umsatzsteuer noch NOVA spart und
der administrative Aufwand nicht gering ist, zahlt sich ein Eigenimport nur
dann aus, wenn das Auto im anderen EU-Land wirklich wesentlich billiger ist.
Bei weniger als 2.000 € Preisunterschied zahlt sich der Aufwand kaum
aus. Eine Studie der EU-Kommission zeigt allerdings, dass die Preisunterschiede
immer geringer werden. Trotzdem: Der deutschsprachige Raum bleibt am teuersten.
Ein Blick in den Osten, nach Skandinavien oder Griechenland kann sich lohnen.
www.oeamtc.at
www.help.gv.at
www.europakonsument.at
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KURZMELDUNGEN
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Der langersehnte Erlass zur Gruppenbesteuerung, also die Auslegung der Finanzbehörde zu diesem Thema, ist endlich auf dem Tisch.
Kurz noch einmal die wichtigsten Eckpunkte der Gruppenbesteuerung:
Die Verluste und Gewinne einer Muttergesellschaft und ihrer Töchter können steuerlich direkt gegeneinander aufgerechnet werden. Die Verluste ausländischer Tochtergesellschaften können jetzt auch berücksichtigt werden – das war bisher nur bei unselbstständigen Zweigniederlassungen im Ausland möglich. Erstmals können überdies bei der Mutter auch die Anschaffungskosten der Beteiligung – allerdings betraglich begrenzt – abgeschrieben werden.
Steuerkredite werden teurer. Seit 1. 2. 2005 gelten folgende Zinssätze:
bis 31. 1. 05 |
ab 1. 2. 05 |
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| Stundungszinsen | 5,47% (4,0%+ BZS) |
5,97% (4,5%+ BZS) |
| Aussetzungszinsen | 2,47 % (1,0%+ BZS) |
3,47% (2,0%+ BZS) |
BZS: Basiszinssatz
Die Anspruchszinsen auf Einkommen- und Körperschaftsteuerschulden bleiben unverändert und betragen 2 % über dem Basiszinssatz, somit 3,47 %.
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„Das große Hühnersuppen-
Lesebuch“ |
Zugegeben: Der Schreibstil ist ein bisschen amerikanisch. Und der deutsche Titel „Hühnersuppe“ klingt genau so komisch wie auf Englisch „Chicken Soup“.Wer aber ein gutes Buch für den Urlaub sucht, dem sei das große Hühnersuppen- Lesebuch ans Herz gelegt. Es ist voll von Erfolgsgeschichten, die zeigen wie positives Denken, Visualisieren von Zielen und Fest-an-sich-glauben zum Erfolg führen. Zusätzlich findet sich alle paar Seiten ein lustiger oder nachdenklicher Cartoon.
Zahlt die GmbH das Auto des wesentlich beteiligten Geschäftsführers (>25 %), sind die Werte der Sachbezugsverordnung nicht anzuwenden. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof fest. Der Grund: Geschäftsführer sind selbstständig und können daher auch die Fahrtkosten von zu Hause in die Firma absetzen. Der Sachbezug für Dienstnehmer ist daher zu hoch. Steuerpflichtig sind somit nur die rein privaten Kilometer, die die Gesellschaft für den Geschäftsführer zahlt. Der Nachweis erfolgt durch Fahrtenbuch oder durch Schätzung.
Laut EuGH können beschränkt Steuerpflichtige (Ausländer) ab 2005 generell eine freiwillige Veranlagung durchführen, auch wenn in Österreich Abzugssteuer (z.B. Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer) abgezogen wird. Bisher waren bestimmte Gruppen (z.B. Bezieher von Lizenzeinkünften, Aufsichtsratsvergütungen) von einer Steuerrückerstattung ausgeschlossen, weil keine freiwillige Veranlagung möglich war. Ab 2005 werden aber bei der Veranlagung 8.000 € zu den Einkünften hinzugerechnet. Der Grund: Das steuerrechtliche Existenzminimum von 10.000 € steht nur Inländern zu.
Ist eine freiwillige Veranlagung sinnvoll?
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> Zinssätze im Vergleich Wer bei Zinsverhandlungen mit der Bank die aktuelle Marktlage kennt,
tut sich leichter. Die Nationalbank errechnet monatlich Soll- und Habenzinsen
für Private und Unternehmer:
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Priestersteuer
Die Bibel und die Haushälterin sind nicht absetzbar
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Irdische Belange
Auch Priester müssen Steuern zahlen. Während der Fiskus schon vor einigen Jahren den Aufwand für die Haushälterin gestrichen hat (Begründung: Zölibat ist freiwillig), ging es nun um die Fachliteratur. Auch hier war wieder die Finanz erfolgreich: Für Bibelkommentare, Bücher über Bergpredigt, Zölibat, Exerzitien u.ä. gilt, dass allgemeines Interesse nicht ausgeschlossen werden kann („liest ein jeder“). Somit sind diese Aufwendungen nicht abzugsfähig. Anmerkung: Nachdem die Grundlage für das Erkenntnis eine Steuererklärung des Jahres 1996 (eingereicht 1997) war, hat es immerhin drei Jahre für die Berufungsentscheidung und weitere vier Jahre für die Erledigung durch den VwGH benötigt.
VwGH 29.9.2004, 2000/13/0156
Förderberatung
Spezialisierte Unternehmen helfen KMUs an Fördergelder heranzukommen
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Fördertöpfe |
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Thomas Forstmayr euroFINDER econet GmbH |
impuls: Warum ist es so schwierig, an den Fördertopf heranzukommen?
Thomas Forstmayr: Derzeit gibt es rund 600 nationale und 100 EU-Förderungen. Gerade kleinere Unternehmen haben damit ohne Hilfestellung kaum Chancen an Fördergeld heranzukommen. Nicht nur das Finden der richtigen Förderung, auch das Ausfüllen des Projektantrages ist sehr zeitintensiv.
Wie kommen KMUs trotzdem an die Gelder?
Forstmayr: Wenn im Unternehmen keine Erfahrung mit Förderungen existiert oder zu geringe Zeitressourcen vorhanden sind, führt der Weg sinnvoller Weise über eine professionelle Förderungsberatung. Der Berater filtert die möglichen Fördermodelle aus, unterstützt beim Projektantrag und bei der Sammlung der Nachweise für die Abrechnung. Wir wissen z.B. genau worauf die jeweiligen Förderstellen Wert legen. Das erhöht natürlichen die Chancen auf Fördermittel.
Welche Beratungskosten fallen an?
Forstmayr: Alle Projekte werden vorab gratis angesehen, ob Chancen auf Förderung bestehen. Wird das Projekt dann eingereicht, besteht unser Honorar aus einem Fixum von rund 1.500 € und einer Provision von rund 10 % der Fördersumme. Das Risiko für den Unternehmer ist somit gering.
Was ist der erste Schritt?
Forstmayr: Wer eine Investition plant, sollte so früh wie möglich bei uns anrufen und abklären, ob überhaupt eine Förderung in Frage kommt. Der Zeitfaktor ist wichtig – meist muss der Antrag nämlich vor Projektsbeginn gestellt werden.
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