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Ihre ganz persönlichen Steuertipps Lesen Sie in dieser Ausgabe u.a.: |
Inhalt:
Wenn Du es eilig hast, gehe langsam
Gedanken zur Steuerreform 2000
Ferienjobs
Planung und Steuerung der Unternehmensnachfolge
Fiskurios
Wenn Du es eilig hast, gehe langsam
Wie die Zeit vergeht! Ja darüber haben Sie auch in unserer Ausgabe 4/98 gelesen. In der Zwischenzeit habe ich viele und lange To-Do-Listen, unterteilt nach ABC Prioritäten erstellt, einschlägige Bücher gelesen und verschiedenste Planungssysteme eingerichtet. Je mühsamer ich probierte, desto mehr musste ich feststellen, dass diese traditionellen Methoden für mich nicht geeignet sind. Unter einer Vielzahl von Literatur bin ich dann auf ein für mich wertvolles Buch gestoßen.*
Speed - Management kontra Mut zur Langsamkeit
Geschwindigkeit wird immer mehr zum Wettbewerbsfaktor; "a.s.a.p." (as soon
as possible) gehört zum Standard der meisten Unternehmen. Es gilt: Nicht
die Großen dominieren die Kleinen, sondern die Schnellen überholen
die Langsamen. Immer mehr fühlen sich von diesem hohen Erwartungsdruck
überfordert und daher entwickelt sich ein Gegentrend. Rückkehr zu
natürlichen Zeitrhythmen und Abkehr vom Tempowahn wird ernst genommen.
Weniger arbeiten kann nicht nur produktiver sein, sondern auch zu besseren Entscheidungen
führen.
Vom Zeitmanagement zum Lebensmanagement
Die Zeit selbst können wir nicht managen. Wir können Sie nicht ausdehnen,
wir können sie nur besser nutzen. Entscheidend ist, für welche Aktivitäten
wir unser restliches Lebenszeitkapital einsetzen wollen. Das Ziel ist, alle
wichtigen Lebensbereiche Beruf, Familie, Gesundheit und die Frage nach dem Sinn
in Balance zu bringen und zu halten.
Sieben Schritte zum Erfolg
Persönlichkeit stellt eine wichtige Erfolgsgrundlage für Zeitsouveränität und Effektivität dar. Erkennen und akzeptieren Sie, welcher Typ Sie sind. Wenn Sie ein rechtshirnig dominierter Mensch sind, dann werden Sie Eigenschaften wie z.B. Emotionalität, Intuition und hohe Kreativität haben, der linken Hemisphäre werden z.B. Logik, Disziplin, Ordnung und Analytik zugeordnet. Traditionelles Zeitmanagement setzt linkshirnige Eigenschaften voraus. Das Erfolgsgeheimnis für rechtshirnige Menschen lautet: Einfach halten, viel visualisieren, flexibel bleiben und Spaß miteinplanen!
"Persönlichkeiten, nicht Prinzipien bringen die Zeit in Bewegung" - Oscar Wilde
*Literaturempfehlung und Quellen: Lothar J. Seiwert: "Wenn Du es eilig hast, gehe langsam"
Gedanken zur Steuerreform 2000
Gemäß dem Fahrplan für die Umsetzung der Steuerreform 2000,
liegt nun die Regierungsvorlage vor. Noch im Juni bzw. Anfang Juli soll die
Beschlussfassung erfolgen. Die Steuergesetzgebung ist eng mit der Politik verknüpft
und auch diesmal sind wieder große Reformvorhaben auf der Strecke geblieben.
Insbesondere: Senkung der lohnsummenabhängigen Abgaben, sinnvolle Ökologisierung
des Steuersystems, Steuervereinfachung - auch in Hinblick auf Stärkung
des Unternehmensstandortes Österreich.
Die geplanten Tarifänderungen - als Kernstück - werden zu einer Steuerermäßigung
von ATS 1.500,- bis maximal rd. ATS 7.000,- pro Jahr führen.
Kritik: Aufgrund der komplizierten Einschleifregelungen des allgemeinen
Absetzbetrages wird die Berechnung der Steuer zum Denksport. Auch Experten werden
"einfache Steuerberechnungen" nur mehr mit EDV-Unterstützung durchführen
können.
Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Sie sparen jährlich bis zu ATS 13.760,-an (= E 1000,-) im Rahmen einer
Sie erhalten dann einen Zuschuss von jährlich maximal "nur" ATS 619,-. Die späteren Pensionszahlungen sind steuerfrei.
Verluste, Verluste, Verluste.....
Was bedeutete eigentlich Verlustausgleich im Allgemeinen?
Ein Beispiel:
Sie sind Fleischhauer, daneben betreiben Sie noch eine Gastwirtschaft und zusätzlich
vermieten Sie ein Landhaus. Aus dem einen Betrieb erzielen Sie einen Gewinn,
aus dem zweiten einen Verlust und aus der Vermietung haben Sie auch noch keinen
Überschuss erzielt, da es Ihnen erst im Herbst gelungen ist einen Mieter zu
finden. Grob vereinfachend gesagt, errechnet sich nun Ihr steuerpflichtiges
Einkommen aus der Summe der Gewinne abzüglich der Verluste innerhalb eines
Kalenderjahres.
Konkret bedeutet dies, dass Sie Ihren Gewinn aus einem Betrieb mit dem Verlust
aus einem zweiten Betrieb oder z.B. auch aus einer "Verlustbeteiligung" gegenverrechnen
können. Dadurch verringert sich die Steuerbemessungsgrundlage und in der
Folge die Einkommensteuer.
Erklärtes Ziel des Finanzministers war bisher die Nichtausgleichsfähigkeit
von "künstlich" entstandenen Verlusten wie z.B. durch geltend gemachte
Investitionsfreibeträge = IFB (die so entstandenen Verluste mussten auf
zukünftige Gewinne aus dem Betrieb "warten").
Nunmehr soll es aber auch realen wirtschaftlichen Verlusten "an den Kragen"
gehen. Die kryptische Gesetzesbestimmung der Regierungsvorlage sagt, dass Verluste
aus Beteiligungen dann nicht mehr ausgleichsfähig sind, wenn das Erzielen
steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht!
Insbesondere trifft dies zu, wenn der Erwerb solcher Beteiligungen "als Steuervorteil" allgemein angeboten wird und wenn die Rendite nach Steuern das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern beträgt.
Laut Aussagen der Finanzverwaltung soll das "Verlustausgleichsverbot" nicht
auf sogenannte "Vorsorgewohnungen" zutreffen. Diese Form des Steuersparmodells
soll also erhalten bleiben.
Kritik:
Der Lehrlingsfreibetrag wird auf ATS 60.000,- erhöht; im Jahr des Beginns des Lehrverhältnisses stehen ATS 20.000,- zu, im Jahr des Ablaufes weitere ATS 20.000,- und bei erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlussprüfung weitere ATS 20.000,-. Anwendbar ab der Veranlagung 2000 und nur für Anstellungen bis 31. 12. 2002. Dies gilt nicht für vergleichbare Ausbildungsmöglichkeiten: z.B. bei einem Arzt.
Spekulationsgeschäfte - Spekulationsertragsteuer
Bisher wurde auf den Spekulations-(Netto)Gewinn (= Veräußerungserlös
abzüglich Anschaffungskosten und weiterer Aufwendungen wie Depotgebühren)
die Einkommensteuer angewendet.
Ein Spekulationsgewinn entsteht dann, wenn Grundstücke, Wertpapiere und
andere Wirtschaftsgüter innerhalb einer bestimmten Frist weiterveräußert
werden: die bisherige Regelung gilt weiterhin: für Grundstücke: 10
bzw. 15 Jahre, für andere Wirtschaftsgüter 1 Jahr.
Neu: Für sämtliche Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes
- de facto auch Aktien, Genussscheine - wird eine Spekulationsfrist von zwei
Jahren eingeführt. Wird ein solches Wertpapier innerhalb von zwei Jahren
seit der Anschaffung veräußert, so ist eine 25%ige Spekulationssteuer
vom Spekulations(brutto)gewinn (ein Abzug von eventuellen Aufwendungen ist nicht
möglich) mit Endbesteuerungswirkung an das Finanzamt abzuführen. Für
die Berechnung der Frist wird vom Depotzu- bzw. abgang ausgegangen. Gültig
frühestens ab 1. 10. 2000.
"Lebensbegleitendes Lernen"
Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch den Steuerpflichtigen
selbst sollen steuerlich absetzbar sein. Sogenannte Fortbildungskosten waren
schon bisher abzugsfähig.
Nunmehr sind auch bestimmte Ausbildungskosten absetzbar.
Voraussetzung: diese müssen im Zusammenhang mit dem ausgeübten
bzw. einem verwandten Beruf stehen, z.B.: Umschulung einer Friseurin auf Kosmetikerin,
HAK-Matura eines Buchhalters oder das Studium an einer Fachhochschule, Sprachkurse
und Universitätslehrgänge.
Solche steuerabzugsfähigen Kosten können sein:
Jedoch Nächtigungskosten sind z. B. in Österreich - trotz Hotelrechnung - nur mehr mit maximal ATS 1120,50 (inklusive Frühstück) absetzbar. Ohne Rechnung gilt wie bisher eine Pauschale von ATS 200,-.
Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium sind weiterhin nicht abzugsfähig und damit diskriminiert: z.B. studiert der Buchhalter mit dem Berufsziel Steuerberater an der WU-Wien, so sind die Kosten nicht abzugsfähig.
Bildungsfreibetrag
Investieren Dienstgeber unmittelbar in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
des Arbeitnehmers, so steht ein Bildungsfreibetrag in Höhe von 9%
der Kosten zu.
Voraussetzung: die Fortbildungsmaßnahmen werden von Einrichtungen
von Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. Einrichtungen, deren
Geschäftsgegenstand in einem wesentlichen Umfang die Aus- und Fortbildung
betrifft, veranstaltet.
Kritik: Das kleine Wörtchen unmittelbar lässt für den
Bildungsfreibetrag nur Kosten für Kurse, Bücher, Lehrbehelfe zu. Nicht
jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung, Kosten für firmeninterne
Schulungsmaßnahmen, wie z.B. Honorare für Gastvortragende. Auch sind
nur Kosten für Arbeitnehmer begünstigt und nicht für z.B. freie
Mitarbeiter oder den Unternehmer selbst.
Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses (EK)
Das Ziel, eine Finanzierungsneutralität zwischen Eigen- und Fremdkapital
herzustellen, wurde hier klar verfehlt! Daher wollen wir keine Details erläutern,
sondern nur einige Kritikpunkte anbringen:
nur der jährliche EK-Zuwachs (nicht das gesamte EK!) wird in die Zinsenberechnung
einbezogen, steuertechnisch so kompliziert, dass der Berechnungsaufwand in keiner
Relation zur erzielbaren Steuerersparnis steht - gerade bei Klein- und Mittelbetrieben.
Neugründungsförderungsgesetz
Unternehmer sollen im Gründungsjahr gefördert werden:
Wegfall von bestimmten Gebühren und Kosten:
Ferienjobs
Was müssen Schüler/Studenten steuerlich beachten und was, damit die Familienbeihilfe nicht verloren geht?
Es gibt 3 Arten von Ferialjobs: Ferialpraktikant, Volontär oder Ferialdienstnehmer.
Als Ferialpraktikant absolvieren Studenten gemäß Studienplänen
ein Betriebspraktikum, sind nicht an Weisungen und Betriebszeiten gebunden,
müssen sich jedoch betrieblicher Ordnung und Sicherheitsvorschriften unterordnen.
Als Volontär arbeiten Studenten ohne Dienstverhältnis zu Weiterbildungszwecken
(als Ergänzung der Fachausbildung), sie sind auch nicht an Betriebszeiten
und Weisungen gebunden.
Die meisten StudentInnen arbeiten als Ferialdienstnehmer. Diese Personen
wollen in ihren Ferien Geld verdienen, wobei diese Tätigkeit nicht in den
Studienplänen vorgesehen ist. Sie werden wie "normale" DienstnehmerInnen
behandelt, unterliegen dem Arbeitsrecht, sind an Betriebszeiten und Weisungen
gebunden und haben Anspruch auf Bezahlung ihrer Leistung. Es gibt auch die Möglichkeit
als sogenannte Freie DienstnehmerIn zu arbeiten.
Einfluss auf die Familienbeihilfe:
Während der gesetzlichen Ferien (nicht die Zeit zwischen Schulabschluss
und Studienbeginn) dürfen Schüler und Studenten unbeschränkt
verdienen. Falls sie aber ohne Unterbrechung während der Ferien und während
der Vorlesungszeit beim selben Dienstgeber arbeiten, kann es zu Problemen bei
der Familienbeihilfenstelle mit der Glaubhaftmachung des Ferialeinkommens kommen.
Maßgeblich für die Familienbeihilfe ist der Leistungszeitraum
und nicht der Zufluss des Geldes. Während des Vorlesungszeitraumes
ist ein Verdienst in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (1999 ATS 3.899,-
/ E 283,35 p. m.) ohne Verlust der Familienbeihilfe möglich. Das Finanzamt
geht daher von einem Jahresbetrag von ATS 46.788,- aus. Auf die Glaubhaftmachung
für das unbeschränkt mögliche Ferialeinkommen ist ein besonderes
Augenmerk zu legen.
Die Versteuerung des Ferialeinkommens:
Für die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer gelten dieselben Grenzen wie für
alle Erwerbstätigen in Österreich. Volontäre müssen ihr
"Taschengeld" aber nicht versteuern. Wenn Studenten angestellt sind,
übernimmt der Dienstgeber den Steuerabzug. Diese sollten an eine Arbeitnehmerveranlagung
nach Jahresende denken! Wenn Studenten nur selbständig arbeiten,
müssen sie sich selbst um die Versteuerung (ab einem Jahreseinkommen von
ATS 88.800,-) kümmern.
Planung und Steuerung der Unternehmensnachfolge
Im ersten Teil dieser Artikelserie haben wir uns mit den steuerlichen Folgen
bei Unternehmensverkäufen aus der Sicht der Verkäufer beschäftigt.
Im zweiten Teil mit den steuerlichen Folgen des Käufers und den Fragen
des Arbeits- und Mietrechts.
In dieser Ausgabe wollen wir uns mit dem wichtigen Aspekt der Haftung des
Erwerbers eines Unternehmens für Schulden des Vorgängers auseinandersetzen.
Haftung des Erwerbers:
Allgemeine Regeln:
Grundsätzlich haftet der Erwerber eines Unternehmens für alle Schulden
des Vorgängers, die er bei der Übergabe kannte oder kennen musste.
Auch wenn die Schulden gar nicht auf den Erwerber übergehen!
Dabei wird von Gerichten häufig ein strenger Maßstab angelegt,
besonders bei der Frage, was der Erwerber kennen musste.
Für Finanzamt, Krankenkasse und Gemeinden bestehen außerdem
besondere Haftungsregeln.
Folgende Maßnahmen sollten daher unbedingt von Käufer gesetzt
werden:
Strategie für den Erwerber:
Der Erwerber kann sich von der Haftung für Schulden des Vorgängers
dadurch (teilweise) befreien, indem er den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer
zahlt, sondern dessen Schulden begleicht. Das Finanzamt hat Vorrang.
Wenn der Käufer auf diese Weise so viel an Schulden des Verkäufers
bezahlt hat, wie dem Wert des Unternehmens entspricht, wird er gänzlich
von der Haftung frei.
Es soll schon vorgekommen sein, dass der Käufer den Kaufpreis zweimal zahlen
musste:
einmal an den Verkäufer, der sich mit dem Geld aus dem Staub gemacht hat
und ein zweites Mal, an die Gläubiger des Verkäufers.
Deshalb beachten Sie die Reihenfolge der Schuldentilgung:
Sonderbestimmungen der Haftung bei Firmenfortführung:
Noch strenger liegen die Dinge, wenn ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen
unter Beibehaltung des Firmennamens den Besitzer wechselt: in diesem
Fall haftet der Erwerber für die Vorgängerschulden unbeschränkt.
Eine Einschränkung ist nur wirksam, wenn sie in das Firmenbuch eingetragen
und bekannt gemacht wurde, oder wenn die Gläubiger einzeln benachrichtigt
wurden. Die allgemeine Haftung (siehe oben) kann aber dadurch nicht ausgeschlossen
werden.
Haftung bei Eintritt in eine Personengesellschaft:
Eintretende Gesellschafter haften voll für die Schulden, die vor
ihrem Eintritt entstanden sind, auch wenn sich der Firmenname ändert. Lediglich
bei eintretenden Kommanditisten ist die Haftung ausgeschlossen, sofern
sie ihre Hafteinlage zur Gänze einbezahlt haben. Der Eintritt in die Gesellschaft
soll aber erst mit dem Tag der Eintragung des Kommanditisten im Firmenbuch erfolgen.
Haftung für GmbH-Gesellschafter:
Gesellschafter haften nicht für Schulden der Gesellschaft.
In folgenden Fällen ist jedoch eine persönliche Haftung gegeben:
Gehen zum Beispiel auch die übrigen Gesellschafter in Konkurs, müsste
dieser eine Gesellschafter für alle versteckten Kapitalzuwendungen gerade
stehen. Ebenso für noch offene Stammeinlagen.
Praxistipp: Lassen Sie die Bilanzen der zu übernehmenden Firma von
einem Wirtschaftstreuhänder überprüfen.
Weitere Haftungen des Erwerbers:
Diese können sich zum Beispiel nach
Auch nach der Gewerbeordnung können sich durch nachträgliche Auflagen für die Genehmigung der Betriebsanlage zusätzliche Belastungen für den Erwerber ergeben. Wie man sieht, ist der Katalog sehr umfangreich und fundierte Beratung geboten.
In der nächsten Folge lesen Sie über die steuerlichen Grundsätze beim Kauf gegen Rente.
Fiskurios
Der VwGH beschäftigt sich auch mit Fragen, ob Toiletten "privat" vom Unternehmer benutzt werden! Der Inhaber einer Werbeagentur ließ die Sanitäreinrichtungen im Betrieb erneuern. Die Betriebsprüfung versagte die steuerliche Abzugsfähigkeit: die Werbeagentur beschäftigte keine Arbeitnehmer und die Benützung der sanitären Anlagen sei daher eine private! Der VwGH ist aber doch anderer Meinung.
Die Kosten für die Adaptierung der Sanitärräume in einem eigenen Büro sind auch dann betrieblich, wenn der Betrieb keine Angestellten hat. Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner können nämlich ebenfalls auf die Benützung der sanitären Anlagen angewiesen sein! Eine private "Nutzungsentnahme" liegt auch dann nicht vor, wenn der Abgabepflichtige während der Arbeit diese Anlagen selbst benützt. Die Notwendigkeit einer Abgrenzung der betrieblichen von der Privatsphäre würde nach Ansicht des VwGH überspannt, wenn jede Tätigkeit mit einem Bezug zum menschlichen Körper z.B. das Reinigen von Körperteilen ausnahmslos der Privatsphäre zugeordnet würde. (VwGH 20. 11. 1996, 89/13/0259)