Szabo & Partner

 

Steuerimpuls
2/99

Ingrid Szabo

Ihre ganz persönlichen Steuertipps
von Ingrid Szabo und ihrem Team

Lesen Sie in dieser Ausgabe u.a.:
Zeitmanagement & Gedanken zur Steuerreform 2000


Inhalt:

Wenn Du es eilig hast, gehe langsam
Gedanken zur Steuerreform 2000
Ferienjobs
Planung und Steuerung der Unternehmensnachfolge
Fiskurios


Wenn Du es eilig hast, gehe langsam

Wie die Zeit vergeht! Ja darüber haben Sie auch in unserer Ausgabe 4/98 gelesen. In der Zwischenzeit habe ich viele und lange To-Do-Listen, unterteilt nach ABC Prioritäten erstellt, einschlägige Bücher gelesen und verschiedenste Planungssysteme eingerichtet. Je mühsamer ich probierte, desto mehr musste ich feststellen, dass diese traditionellen Methoden für mich nicht geeignet sind. Unter einer Vielzahl von Literatur bin ich dann auf ein für mich wertvolles Buch gestoßen.*

Speed - Management kontra Mut zur Langsamkeit
Geschwindigkeit wird immer mehr zum Wettbewerbsfaktor; "a.s.a.p." (as soon as possible) gehört zum Standard der meisten Unternehmen. Es gilt: Nicht die Großen dominieren die Kleinen, sondern die Schnellen überholen die Langsamen. Immer mehr fühlen sich von diesem hohen Erwartungsdruck überfordert und daher entwickelt sich ein Gegentrend. Rückkehr zu natürlichen Zeitrhythmen und Abkehr vom Tempowahn wird ernst genommen. Weniger arbeiten kann nicht nur produktiver sein, sondern auch zu besseren Entscheidungen führen.

Vom Zeitmanagement zum Lebensmanagement
Die Zeit selbst können wir nicht managen. Wir können Sie nicht ausdehnen, wir können sie nur besser nutzen. Entscheidend ist, für welche Aktivitäten wir unser restliches Lebenszeitkapital einsetzen wollen. Das Ziel ist, alle wichtigen Lebensbereiche Beruf, Familie, Gesundheit und die Frage nach dem Sinn in Balance zu bringen und zu halten.

Sieben Schritte zum Erfolg

Persönlichkeit stellt eine wichtige Erfolgsgrundlage für Zeitsouveränität und Effektivität dar. Erkennen und akzeptieren Sie, welcher Typ Sie sind. Wenn Sie ein rechtshirnig dominierter Mensch sind, dann werden Sie Eigenschaften wie z.B. Emotionalität, Intuition und hohe Kreativität haben, der linken Hemisphäre werden z.B. Logik, Disziplin, Ordnung und Analytik zugeordnet. Traditionelles Zeitmanagement setzt linkshirnige Eigenschaften voraus. Das Erfolgsgeheimnis für rechtshirnige Menschen lautet: Einfach halten, viel visualisieren, flexibel bleiben und Spaß miteinplanen!

"Persönlichkeiten, nicht Prinzipien bringen die Zeit in Bewegung" - Oscar Wilde

*Literaturempfehlung und Quellen: Lothar J. Seiwert: "Wenn Du es eilig hast, gehe langsam"

 

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Gedanken zur Steuerreform 2000

Gemäß dem Fahrplan für die Umsetzung der Steuerreform 2000, liegt nun die Regierungsvorlage vor. Noch im Juni bzw. Anfang Juli soll die Beschlussfassung erfolgen. Die Steuergesetzgebung ist eng mit der Politik verknüpft und auch diesmal sind wieder große Reformvorhaben auf der Strecke geblieben.
Insbesondere: Senkung der lohnsummenabhängigen Abgaben, sinnvolle Ökologisierung des Steuersystems, Steuervereinfachung - auch in Hinblick auf Stärkung des Unternehmensstandortes Österreich.

Die geplanten Tarifänderungen - als Kernstück - werden zu einer Steuerermäßigung von ATS 1.500,- bis maximal rd. ATS 7.000,- pro Jahr führen.
Kritik: Aufgrund der komplizierten Einschleifregelungen des allgemeinen Absetzbetrages wird die Berechnung der Steuer zum Denksport. Auch Experten werden "einfache Steuerberechnungen" nur mehr mit EDV-Unterstützung durchführen können.

Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Sie sparen jährlich bis zu ATS 13.760,-an (= E 1000,-) im Rahmen einer

Sie erhalten dann einen Zuschuss von jährlich maximal "nur" ATS 619,-. Die späteren Pensionszahlungen sind steuerfrei.

Verluste, Verluste, Verluste.....

Was bedeutete eigentlich Verlustausgleich im Allgemeinen?

Ein Beispiel:
Sie sind Fleischhauer, daneben betreiben Sie noch eine Gastwirtschaft und zusätzlich vermieten Sie ein Landhaus. Aus dem einen Betrieb erzielen Sie einen Gewinn, aus dem zweiten einen Verlust und aus der Vermietung haben Sie auch noch keinen Überschuss erzielt, da es Ihnen erst im Herbst gelungen ist einen Mieter zu finden. Grob vereinfachend gesagt, errechnet sich nun Ihr steuerpflichtiges Einkommen aus der Summe der Gewinne abzüglich der Verluste innerhalb eines Kalenderjahres.
Konkret bedeutet dies, dass Sie Ihren Gewinn aus einem Betrieb mit dem Verlust aus einem zweiten Betrieb oder z.B. auch aus einer "Verlustbeteiligung" gegenverrechnen können. Dadurch verringert sich die Steuerbemessungsgrundlage und in der Folge die Einkommensteuer.

Erklärtes Ziel des Finanzministers war bisher die Nichtausgleichsfähigkeit von "künstlich" entstandenen Verlusten wie z.B. durch geltend gemachte Investitionsfreibeträge = IFB (die so entstandenen Verluste mussten auf zukünftige Gewinne aus dem Betrieb "warten").
Nunmehr soll es aber auch realen wirtschaftlichen Verlusten "an den Kragen" gehen. Die kryptische Gesetzesbestimmung der Regierungsvorlage sagt, dass Verluste aus Beteiligungen dann nicht mehr ausgleichsfähig sind, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht!

Insbesondere trifft dies zu, wenn der Erwerb solcher Beteiligungen "als Steuervorteil" allgemein angeboten wird und wenn die Rendite nach Steuern das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern beträgt.

Laut Aussagen der Finanzverwaltung soll das "Verlustausgleichsverbot" nicht auf sogenannte "Vorsorgewohnungen" zutreffen. Diese Form des Steuersparmodells soll also erhalten bleiben.
Kritik:

Der Lehrlingsfreibetrag wird auf ATS 60.000,- erhöht; im Jahr des Beginns des Lehrverhältnisses stehen ATS 20.000,- zu, im Jahr des Ablaufes weitere ATS 20.000,- und bei erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlussprüfung weitere ATS 20.000,-. Anwendbar ab der Veranlagung 2000 und nur für Anstellungen bis 31. 12. 2002. Dies gilt nicht für vergleichbare Ausbildungsmöglichkeiten: z.B. bei einem Arzt.

Spekulationsgeschäfte - Spekulationsertragsteuer
Bisher wurde auf den Spekulations-(Netto)Gewinn (= Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und weiterer Aufwendungen wie Depotgebühren) die Einkommensteuer angewendet.
Ein Spekulationsgewinn entsteht dann, wenn Grundstücke, Wertpapiere und andere Wirtschaftsgüter innerhalb einer bestimmten Frist weiterveräußert werden: die bisherige Regelung gilt weiterhin: für Grundstücke: 10 bzw. 15 Jahre, für andere Wirtschaftsgüter 1 Jahr.
Neu: Für sämtliche Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes - de facto auch Aktien, Genussscheine - wird eine Spekulationsfrist von zwei Jahren eingeführt. Wird ein solches Wertpapier innerhalb von zwei Jahren seit der Anschaffung veräußert, so ist eine 25%ige Spekulationssteuer vom Spekulations(brutto)gewinn (ein Abzug von eventuellen Aufwendungen ist nicht möglich) mit Endbesteuerungswirkung an das Finanzamt abzuführen. Für die Berechnung der Frist wird vom Depotzu- bzw. abgang ausgegangen. Gültig frühestens ab 1. 10. 2000.

"Lebensbegleitendes Lernen"
Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch den Steuerpflichtigen selbst sollen steuerlich absetzbar sein. Sogenannte Fortbildungskosten waren schon bisher abzugsfähig.
Nunmehr sind auch bestimmte Ausbildungskosten absetzbar.
Voraussetzung: diese müssen im Zusammenhang mit dem ausgeübten bzw. einem verwandten Beruf stehen, z.B.: Umschulung einer Friseurin auf Kosmetikerin, HAK-Matura eines Buchhalters oder das Studium an einer Fachhochschule, Sprachkurse und Universitätslehrgänge.
Solche steuerabzugsfähigen Kosten können sein:

Jedoch Nächtigungskosten sind z. B. in Österreich - trotz Hotelrechnung - nur mehr mit maximal ATS 1120,50 (inklusive Frühstück) absetzbar. Ohne Rechnung gilt wie bisher eine Pauschale von ATS 200,-.

Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium sind weiterhin nicht abzugsfähig und damit diskriminiert: z.B. studiert der Buchhalter mit dem Berufsziel Steuerberater an der WU-Wien, so sind die Kosten nicht abzugsfähig.

Bildungsfreibetrag
Investieren Dienstgeber unmittelbar in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Arbeitnehmers, so steht ein Bildungsfreibetrag in Höhe von 9% der Kosten zu.
Voraussetzung: die Fortbildungsmaßnahmen werden von Einrichtungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. Einrichtungen, deren Geschäftsgegenstand in einem wesentlichen Umfang die Aus- und Fortbildung betrifft, veranstaltet.
Kritik: Das kleine Wörtchen unmittelbar lässt für den Bildungsfreibetrag nur Kosten für Kurse, Bücher, Lehrbehelfe zu. Nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung, Kosten für firmeninterne Schulungsmaßnahmen, wie z.B. Honorare für Gastvortragende. Auch sind nur Kosten für Arbeitnehmer begünstigt und nicht für z.B. freie Mitarbeiter oder den Unternehmer selbst.

Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses (EK)
Das Ziel, eine Finanzierungsneutralität zwischen Eigen- und Fremdkapital herzustellen, wurde hier klar verfehlt! Daher wollen wir keine Details erläutern, sondern nur einige Kritikpunkte anbringen:
nur der jährliche EK-Zuwachs (nicht das gesamte EK!) wird in die Zinsenberechnung einbezogen, steuertechnisch so kompliziert, dass der Berechnungsaufwand in keiner Relation zur erzielbaren Steuerersparnis steht - gerade bei Klein- und Mittelbetrieben.

Neugründungsförderungsgesetz
Unternehmer sollen im Gründungsjahr gefördert werden:
Wegfall von bestimmten Gebühren und Kosten:

 

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Ferienjobs

Was müssen Schüler/Studenten steuerlich beachten und was, damit die Familienbeihilfe nicht verloren geht?

Es gibt 3 Arten von Ferialjobs: Ferialpraktikant, Volontär oder Ferialdienstnehmer.

Als Ferialpraktikant absolvieren Studenten gemäß Studienplänen ein Betriebspraktikum, sind nicht an Weisungen und Betriebszeiten gebunden, müssen sich jedoch betrieblicher Ordnung und Sicherheitsvorschriften unterordnen.
Als Volontär arbeiten Studenten ohne Dienstverhältnis zu Weiterbildungszwecken (als Ergänzung der Fachausbildung), sie sind auch nicht an Betriebszeiten und Weisungen gebunden.
Die meisten StudentInnen arbeiten als Ferialdienstnehmer. Diese Personen wollen in ihren Ferien Geld verdienen, wobei diese Tätigkeit nicht in den Studienplänen vorgesehen ist. Sie werden wie "normale" DienstnehmerInnen behandelt, unterliegen dem Arbeitsrecht, sind an Betriebszeiten und Weisungen gebunden und haben Anspruch auf Bezahlung ihrer Leistung. Es gibt auch die Möglichkeit als sogenannte Freie DienstnehmerIn zu arbeiten.

Einfluss auf die Familienbeihilfe:
Während der gesetzlichen Ferien (nicht die Zeit zwischen Schulabschluss und Studienbeginn) dürfen Schüler und Studenten unbeschränkt verdienen. Falls sie aber ohne Unterbrechung während der Ferien und während der Vorlesungszeit beim selben Dienstgeber arbeiten, kann es zu Problemen bei der Familienbeihilfenstelle mit der Glaubhaftmachung des Ferialeinkommens kommen. Maßgeblich für die Familienbeihilfe ist der Leistungszeitraum und nicht der Zufluss des Geldes. Während des Vorlesungszeitraumes ist ein Verdienst in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (1999 ATS 3.899,- / E 283,35 p. m.) ohne Verlust der Familienbeihilfe möglich. Das Finanzamt geht daher von einem Jahresbetrag von ATS 46.788,- aus. Auf die Glaubhaftmachung für das unbeschränkt mögliche Ferialeinkommen ist ein besonderes Augenmerk zu legen.

Die Versteuerung des Ferialeinkommens:
Für die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer gelten dieselben Grenzen wie für alle Erwerbstätigen in Österreich. Volontäre müssen ihr "Taschengeld" aber nicht versteuern. Wenn Studenten angestellt sind, übernimmt der Dienstgeber den Steuerabzug. Diese sollten an eine Arbeitnehmerveranlagung nach Jahresende denken! Wenn Studenten nur selbständig arbeiten, müssen sie sich selbst um die Versteuerung (ab einem Jahreseinkommen von ATS 88.800,-) kümmern.

 

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Planung und Steuerung der Unternehmensnachfolge

Im ersten Teil dieser Artikelserie haben wir uns mit den steuerlichen Folgen bei Unternehmensverkäufen aus der Sicht der Verkäufer beschäftigt. Im zweiten Teil mit den steuerlichen Folgen des Käufers und den Fragen des Arbeits- und Mietrechts.
In dieser Ausgabe wollen wir uns mit dem wichtigen Aspekt der Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für Schulden des Vorgängers auseinandersetzen.

Haftung des Erwerbers:
Allgemeine Regeln:
Grundsätzlich haftet der Erwerber eines Unternehmens für alle Schulden des Vorgängers, die er bei der Übergabe kannte oder kennen musste. Auch wenn die Schulden gar nicht auf den Erwerber übergehen!
Dabei wird von Gerichten häufig ein strenger Maßstab angelegt, besonders bei der Frage, was der Erwerber kennen musste.
Für Finanzamt, Krankenkasse und Gemeinden bestehen außerdem besondere Haftungsregeln.
Folgende Maßnahmen sollten daher unbedingt von Käufer gesetzt werden:

Strategie für den Erwerber:
Der Erwerber kann sich von der Haftung für Schulden des Vorgängers dadurch (teilweise) befreien, indem er den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer zahlt, sondern dessen Schulden begleicht. Das Finanzamt hat Vorrang.
Wenn der Käufer auf diese Weise so viel an Schulden des Verkäufers bezahlt hat, wie dem Wert des Unternehmens entspricht, wird er gänzlich von der Haftung frei.
Es soll schon vorgekommen sein, dass der Käufer den Kaufpreis zweimal zahlen musste:
einmal an den Verkäufer, der sich mit dem Geld aus dem Staub gemacht hat und ein zweites Mal, an die Gläubiger des Verkäufers.
Deshalb beachten Sie die Reihenfolge der Schuldentilgung:

Sonderbestimmungen der Haftung bei Firmenfortführung:
Noch strenger liegen die Dinge, wenn ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen unter Beibehaltung des Firmennamens den Besitzer wechselt: in diesem Fall haftet der Erwerber für die Vorgängerschulden unbeschränkt. Eine Einschränkung ist nur wirksam, wenn sie in das Firmenbuch eingetragen und bekannt gemacht wurde, oder wenn die Gläubiger einzeln benachrichtigt wurden. Die allgemeine Haftung (siehe oben) kann aber dadurch nicht ausgeschlossen werden.

Haftung bei Eintritt in eine Personengesellschaft:
Eintretende Gesellschafter haften voll für die Schulden, die vor ihrem Eintritt entstanden sind, auch wenn sich der Firmenname ändert. Lediglich bei eintretenden Kommanditisten ist die Haftung ausgeschlossen, sofern sie ihre Hafteinlage zur Gänze einbezahlt haben. Der Eintritt in die Gesellschaft soll aber erst mit dem Tag der Eintragung des Kommanditisten im Firmenbuch erfolgen.

Haftung für GmbH-Gesellschafter:
Gesellschafter haften nicht für Schulden der Gesellschaft.
In folgenden Fällen ist jedoch eine persönliche Haftung gegeben:

Gehen zum Beispiel auch die übrigen Gesellschafter in Konkurs, müsste dieser eine Gesellschafter für alle versteckten Kapitalzuwendungen gerade stehen. Ebenso für noch offene Stammeinlagen.
Praxistipp: Lassen Sie die Bilanzen der zu übernehmenden Firma von einem Wirtschaftstreuhänder überprüfen.

Weitere Haftungen des Erwerbers:
Diese können sich zum Beispiel nach

Auch nach der Gewerbeordnung können sich durch nachträgliche Auflagen für die Genehmigung der Betriebsanlage zusätzliche Belastungen für den Erwerber ergeben. Wie man sieht, ist der Katalog sehr umfangreich und fundierte Beratung geboten.

In der nächsten Folge lesen Sie über die steuerlichen Grundsätze beim Kauf gegen Rente.

 

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Fiskurios

Der VwGH beschäftigt sich auch mit Fragen, ob Toiletten "privat" vom Unternehmer benutzt werden! Der Inhaber einer Werbeagentur ließ die Sanitäreinrichtungen im Betrieb erneuern. Die Betriebsprüfung versagte die steuerliche Abzugsfähigkeit: die Werbeagentur beschäftigte keine Arbeitnehmer und die Benützung der sanitären Anlagen sei daher eine private! Der VwGH ist aber doch anderer Meinung.

Die Kosten für die Adaptierung der Sanitärräume in einem eigenen Büro sind auch dann betrieblich, wenn der Betrieb keine Angestellten hat. Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner können nämlich ebenfalls auf die Benützung der sanitären Anlagen angewiesen sein! Eine private "Nutzungsentnahme" liegt auch dann nicht vor, wenn der Abgabepflichtige während der Arbeit diese Anlagen selbst benützt. Die Notwendigkeit einer Abgrenzung der betrieblichen von der Privatsphäre würde nach Ansicht des VwGH überspannt, wenn jede Tätigkeit mit einem Bezug zum menschlichen Körper z.B. das Reinigen von Körperteilen ausnahmslos der Privatsphäre zugeordnet würde. (VwGH 20. 11. 1996, 89/13/0259)

 

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