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Ihre ganz persönlichen Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team |
Inhalt:
Traut man sich - oder traut man sich nicht?
Zuckerl für E-Government Benutzer
Ab nun auch Dirndln übers Internet
Zumindest aus steuerlicher Sicht können wir grünes Licht zur Hochzeit geben! Es bleibt aber zu hoffen, dass im Zuge der aktuellen Diskussion über ein Register für Lebensgemeinschaften auch auf die folgenden Unterschiede Bedacht genommen wird:
Um einen Alleinverdienerabsetzbetrag von ATS 5.000,- pro Jahr geltend zu machen, reichen bei Eheleuten (neben den Verdienstgrenzen) der gemeinsame Haushalt und sechs Monate Trauungsschein aus; bei Lebensgemeinschaften muss zumindest noch ein Kind im gemeinsamen Haushalt leben.* Diese Unterscheidung ist auch für die Erhöhung der "Topfsonderausgaben" auf ATS 80.000,-- relevant.
Weiters werden auch gewisse Ausgaben des (Ehe)Partners als Sonderausgaben anerkannt, wobei auch hier die Lebensgemeinschaft benachteiligt wird (Kind im Haushalt). Eine Adoption ist nur bei Verheirateten möglich.
* Gleichgeschlechtliche Paare gelten bald unter den gleichen Voraussetzungen als Lebensgemeinschaft.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Eine Schenkung einer Hochzeitsausstattung oder Heiratsgut zur Errichtung eines angemessenen Haushaltes an "Abkömmlinge" aus Anlass einer Heirat gilt nicht als Schenkung und unterliegt daher nicht der Schenkungssteuer. Schenkungen der Eltern an ein unverheiratetes Paar hingegen schon.
Unter Ehepartnern bleiben bei Schenkung oder Erbschaft ATS 30.000,- steuerfrei, während der Partner der Lebensgemeinschaft alles ab ATS 1.500,- versteuern muss. Zusätzlich dazu kann bis zu ATS 100.000,- steuerfrei zwischen Eheleuten geschenkt werden. Diese niedrigere Steuerbasis wird dann auch noch niedriger versteuert (siehe Beispiel).
Bei Schenkung oder Vererbung eines Grundstückes fällt zusätzlich zur Erbschaftssteuer ein "Grunderwerbsteuer-Äquivalent" an, welches unter Eheleuten 2%, in einer Lebensgemeinschaft 3,5% beträgt (siehe Beispiel).
Schenkt ein Ehepartner dem anderen eine Wohnung bis max. 150 m² oder das Geld dafür, unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen dies nicht der Schenkungssteuer. Nur Ehepartner können gemeinsam als Eigentümer einer Wohnung im Grundbuch stehen; bei Lebensgefährten darf nur ein Partner im Grundbuch aufscheinen. Auch Hausrat (inklusive Wäsche und Kleidung) kann nur zwischen Eheleuten steuerfrei geschenkt werden.
Beispiel: Schenkung eines Grundstücks an den Partner:
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Ehe
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Lebensgemeinschaft
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| Wert der Schenkung |
1,100.000,-
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1,100.000,-
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| Freibetrag |
130.000,-
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1.500,-
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| Steuerpflichtiger Wert |
970.000,-
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1,098.500,-
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| Schenkungssteuersatz |
5%
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30%
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| Schenkungssteuer |
48.500,-
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329.550,-
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| Grunderwerbsteueräquivalent |
22.000,-
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38.500,-
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| Gesamtbelastung |
70.500,-
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368.050,-
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Wir gratulieren unserer Kollegin Julia Schwarz zur Hochzeit. Ihr neuer Name: Julia HALLER |

Das Neueste von der obersten Finanzbehörde!
Aus Lohnsteuerprotokoll und höchstrichterlichen Entscheidungen wie folgt:
Wie schon in Ausgabe 1/2001 erläutert, können Sie Ihre Geschäftsessen nur dann steuerlich (derzeit zu 50%) geltend machen, wenn ein eindeutiger Werbezweck damit verbunden ist. Darunter verstehen Höchstrichter eine "Produkt- und Leistungsinformation".
Ein Rechtsanwalt, der bei Partnergesprächen mit ausländischen Kollegen detailliert Auskunft gab, dass er in bestimmten Rechtsgebieten versiert ist, konnte die Bewirtungskosten absetzen. Wichtig ist daher eine sorgfältige Dokumentation auf den Essensrechnungen, woraus der Werbecharakter klar erkennbar ist.
Sofern Sie einem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes
folgen wollen, der wahrscheinlich feststellen wird, dass die 100%ige
Absetzbarkeit von Werbeessen rechtens ist, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Absetzen der betreffenden
Ausgaben zu 100%
Vorsteuerabzug zu
100%
Offenlegung dieser
Tatsache in den Steuererklärungen unter Hinweis auf das EU-Verfahren.
Die Finanz hat bereits die Rute ins Fenster gestellt:
Es ist damit zu rechnen, dass in einem solchen Fall genauer geprüft wird,
ob überhaupt ein Werbeessen vorliegt oder nur Repräsentationsaufwand
mit werbeähnlichem Charakter. Dafür gibt es nämlich keinerlei
Steuerabzugsmöglichkeit.
Wenn Internetkosten nicht eindeutig in einen privaten und einen beruflichen
Teil getrennt werden können, ist eine Aufteilung im Schätzungswege
vorzunehmen.
Anteilig absetzbar sind:
Providergebühren
Online-Gebühren
Kosten von Paketlösungen
Beruflich veranlasste spezielle Anwendungsbereiche (z.B. Rechtsinformationssystem)
sind zu 100% absetzbar.
Wer nebenberuflich (also neben einem Dienstverhältnis) sowohl ein Festnetz- als auch ein Mobiltelefon benötigt, kann keine Grundgebühren absetzen, da von der Finanz eine private Veranlassung vermutet wird. Von den Gesprächsgebühren ist dann ein Privatanteil abzuziehen.
Kosten für eine Berufsfort- oder -ausbildung sorgen immer wieder für
Diskussionen mit dem Fiskus.
Es gilt der Grundsatz, dass Bildungsmaßnahmen, die auch für Privatpersonen
interessant sind, nicht abzugsfähig sind, auch wenn die dabei gewonnenen
Kenntnisse in der ausgeübten Tätigkeit verwendet werden.
So konnte etwa ein
Berufsschullehrer im Gegenstand "Leibeserziehung" einen Tauchkurs
in Thailand nicht absetzen, obwohl er für seine SchülerInnen in den
Sommermonaten und für Lehrerkollegen im Rahmen von "pädagogischen
Wochen" Tauchkurse anbot.
Der Fiskus versagte
einer Volksschullehrerin die Absetzbarkeit eines vierjährigen Lehrgangs
in Kunst- und Gestaltungstherapie als Fortbildungskosten. Selbst
ein Schreiben der Schulleitung, in dem diese ein begründetes Interesse
am Besuch dieses Lehrgangs durch die Lehrerin feststellte, nützte nichts!
Da auch keine Verwandtschaft zwischen der Tätigkeit einer Volksschullehrerin
und einer Kunst- und Gestaltungstherapeutin erkennbar ist, konnten die Kosten
auch nicht als Ausbildungsmaßnahme lukriert werden.
Einem Juristen wurden die Kosten für einen 3semestrigen Kurs in Mediation
als Fortbildungskosten anerkannt. Als Angestellter des N.Ö. Vereins
für Sachwalterschaft hat er öfter mit Menschen in Konfliktsituationen
zu tun. Daher ist die Vermittlung von Fähigkeiten auf dem Gebiet der Mediation
(Konfliktregelung) wesentlich für eine erfolgreiche Berufsausübung.
Aufwendungen für
den Erwerb des "Europäischen Computerführerscheins"
werden als Werbungskosten
(Ausbildung) anerkannt.
| PraxisTipp: Das AMS fördert Qualifizierung von Arbeitnehmern (Männer erst ab 45!) bis zu 2/3 der Kursgebühren; leider seit Ende Juni 2001 keine Personalkosten mehr. Info: www.ams.or.at/wien/sfu Wien: doris.choma@900.ams.or.at NÖ: ams.niederoesterreich@300.ams.or.at Tirol: ams.tirol@700.ams.or.at |
Steuernachzahlung 2000 - ohne Zinsen!
Ihre nachzuzahlende Einkommensteuer (E) für 2000 beträgt z.B. EUR
3.010,- (ATS 41.418,50). Die Finanz möchte dafür ab 1. Okt. 2001 Zinsen
(5,75%) verrechnen, hat aber freundlicherweise eine Bagatellgrenze von EUR 50,-
(ATS 688,-) vorgesehen.
Das heißt in unserem Beispiel: Wenn die Steuernachzahlung bis 12. Jänner
2002 auf Ihrem Finanzamtskonto gutgeschrieben wird, fallen keine Zinsen an,
da die Bagatellgrenze von EUR 50,- nicht überschritten wird.
Wir zeigen Ihnen nun einige Beispiele, wann Ihre Nachzahlung bei der Finanz
eingelangt sein muss, damit Sie keine Zinsen zahlen und das Finanzamt
so spät wie möglich Ihr Geld bekommt.
Zinsberechnungstabelle zum Bagatellbetrag
von
ATS 688,- EUR
50,-
Einzahlungstag |
Tage |
Steuernachzahlung in ATS |
Einzahlungstag |
Tage |
Steuernachzahlung in EUR |
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| 30. Oktober | 30 | 143.585,70 | 30. Oktober | 30 | 10.434,78 | |
| 16. November | 47 | 91.650,48 | 16. November | 47 | 6.660,50 | |
| 12. Jänner | 104 | 41.418,50 | 12. Jänner | 104 | 3.010,- | |
| 07. Februar | 130 | 33.134,80 | 07. Februar | 130 | 2.408,- | |
| 31. März | 182 | 23.667,72 | 31. März | 182 | 1.720,- | |
| 28. Mai | 240 | 17.948,25 | 28. Mai | 240 | 1.304,35 | |
| 28. Juli | 301 | 14.310,71 | 28. Juli | 301 | 1.040,- |
Achtung !!! Auf dem Einzahlungserlagschein muss E 01 - 12/00 oder K 01 - 12/00 (bei Gesellschaften) vermerkt sein.
Impuls 2/2001 informierte Sie über den Ablauf von Bestellungen, Lieferungen bis zur Verbuchung der Eingangsrechnung.
Der nächste Schritt ist:
Internes Kontrollsystem - richtiger Zeitpunkt der Verbuchung?
Für eine ordnungsgemäße Buchhaltung und ein effizientes Zahlungswesen ist eine zeitnahe Verbuchung erforderlich.
Sicherung und Sammlung der Belege
Die Eingangsrechnung
mit einer fortlaufenden Nummer zum Zeitpunkt des Einlangens versehen
Die Rechnungen in
einem Belegaufbereitungsordner aufsteigend nach dieser Nummer sammeln
Führung eines
Post- oder Rechnungseingangsbuches.
Falls die Rechnung auf dem Prüfweg "verloren" geht, können
Sie nun gezielt danach suchen.
Wenn die Rechnungsprüfung sehr zeitintensiv ist (z.B. Bauwirtschaft),
sollte die Verbuchung vor Prüfung und Freigabe unter Setzung einer
Zahlungssperre erfolgen.
Vorteil:
Zeitgerechter Vorsteuerabzug
Überwachung von
Zahlungsfristen zur Skontoausnutzung.
| PraxisTipp: Rechnungen mit Mängeln z.B. nicht ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag bei Rechnungen über ATS 2.000,- oder unvollständiger Lieferung, sollten sofort im Original zur Berichtigung an den Lieferanten retourniert werden (Begleitbrief mit Hinweis auf Mängel, Kopien machen und per Einschreiben aufgeben oder Aviso faxen). |
Externe oder interne Buchhaltung
Bis zum 15. des Folgemonats muss gebucht werden!
Extern: Bei geringerem Belegumfang ist eine effiziente Terminkoordination
zu vereinbaren: Z.B. erhält Ihr Steuerberater stets in der zweiten Woche
nach Monatsende die Belege zur Verbuchung, und diese werden innerhalb von 7
Tagen retourniert.
Intern: Bei größerem Belegumfang empfehlen wir die Verbuchung
vor Ort, entweder durch unsere Mitarbeiter - Thema Büromanagement outsourcen
-, oder durch eigene Mitarbeiter.
Vorteil der internen Buchhaltung
Die Belege bleiben
im Haus
Vermeidung "doppelter"
Arbeiten
PraxisTipp:
Einsatz von Schnittstellen: Wenn eine EDV-technische Vorerfassung - z.B. in
einem Warenwirtschaftsprogramm oder Eingangsrechnungskontrollprogramm - erfolgt,
können sämtliche für die Buchhaltung notwendigen Parameter in
diesem Programm miterfasst werden; in die Finanzbuchhaltung wird dann mittels
Schnittstelle verbucht - egal ob extern oder intern.
Dies ist auch aus Excel-Formularen möglich! Fragen Sie uns.
Bezahlung der Rechnungen
Manche Verantwortliche wollen bei Unterschrift der Überweisung oder bei
Vergabe des TAN-Codes einen letzten Blick auf die Rechnung werfen.
Vielleicht wurde doch etwas übersehen?
Es ist daher sinnvoll, einen eigenen Zahlungsvorschlags-Ordner anzulegen. Darin werden die Eingangsrechnungen bis zur Bezahlung gesammelt; falls mittels Telebanking bezahlt wird, werden auch die Zahlungsvorschlagslisten abgelegt. Eine mögliche Unterteilung je nach Zahlungshäufigkeit wäre, z.B. 1-12 (nach Monaten) oder 1-52 (nach Wochen). Beispiel: Die Rechnung ist fällig in Kalenderwoche 21; Ablage entweder im Abteil 5 (für Mai) oder 21 (Kalenderwoche).

Vorteile des automatisierten Zahlungsverkehrs Schnittstelle FIBU/Telebanking
Aufbereitung von
Zahlungsvorschlägen nach Fälligkeit, Skontofälligkeit
- automatisiert aus den Lieferantensalden
Setzen von Zahlungssperren
verhindert die Zahlung von noch nicht freigegebenen Rechnungen
Teilzahlungen
und Daueraufträge können in Evidenz gehalten werden
Gesamtzahlungslisten
können leicht erstellt werden
Überwachung
und optimale Ausnutzung der Bankkontenrahmen
kurzfristige Liquiditätsplanung
ist möglich
Zahlungsavisobriefe
können an Lieferanten geschickt werden: Damit ist die Zuordnung der Zahlung
zur Rechnung gewährleistet - wichtig bei zedierten Rechnungen
automatische Verbuchung
bei Zahlungen mittels Überweisungsauftrag; damit Ausgleich der offenen
Posten (mühsames Ausziffern und Abstimmen fällt weg), Skonti
werden automatisiert verbucht
als Gegenkonto wird
ein "Verrechnungskonto Telebanking" angesprochen, welches bei
Verbuchung des Bankauszuges aufgelöst wird
Nach Verbuchung und Bezahlung der Eingangsrechnung erfolgt die Ablage in Ordnern, welche alphabetisch nach Lieferanten sortiert sind. Wer will, bringt vor der endgültigen Ablage noch einen Zahlungsvermerk auf der Rechnung an.
Zuckerl für E-Government Benutzer Für die Übermittlung der Jahresabschlüsse mittels
Internet an das Firmenbuchgericht gibt es Vergünstigungen. |
Der Verkauf im Internet bietet Unternehmen neue bisher noch nie dagewesene Vertriebsmöglichkeiten. Solange alles funktioniert und alle Parteien zufrieden sind, denkt man oft nicht an spezielle rechtliche Fragen im E-Commerce. Was passiert nun bei Leistungsstörungen wie Mängel, Zahlungsverzug, Lieferschwierigkeiten etc.?
Wir geben Antwort auf die FAQs (Frequently Asked Questions)
Grundsätzlich werden die Belange des E-Commerce von den bestehenden Gesetzen
abgedeckt. Aufgrund der Besonderheit (oft grenzüberschreitend, kein persönlicher
Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer, Problem der Identifizierung
etc.) wurden EU-weit Richtlinien im Sinne einer Homogenisierung verabschiedet.
Im Signatur-, Fernabsatz- und Telekommunikationsgesetz
hat Österreich bereits einiges umgesetzt. Weiters ist ein E-Commerce-Gesetz
gerade in Begutachtung (tritt wahrscheinlich am 1.1.2002 in Kraft).
Die Homepage ist wie ein Schaufenster und lädt den Käufer
zum Bestellen (= Anbotserstellung) ein. Erst mit zugegangener Auftragsbestätigung
(auch automatisch möglich) bzw. Lieferung (wenn keine Bestätigung
erfolgt) kommt der Vertrag zustande.
Wie auch bei der echten Auslage sind die Preise verbindlich und für
Verbraucher inkl. Umsatzsteuer und aller Abgaben anzugeben.
Jein. Nur, wenn der Widerruf vor bzw. gleichzeitig mit der tatsächlichen Kenntnisnahme des Verkäufers eintrifft! Wird in der Nacht bestellt, ist ein Widerruf bis zu Geschäftsbeginn also möglich. Bei automatischer Weiterverarbeitung ist die Bestellung unwiderruflich!
Bei Verbrauchergeschäften (B2C - Business to Consumers) gilt generell eine Rücktrittsfrist von zumindest 7 Tagen (Ausnahmen: z.B. Finanzdienstleistungen, entsiegelte Software, Spezialanfertigungen, Wettdienstleistungen).
Grundsätzlich nicht.
Ausnahme: Der Fehler hätte dem Empfänger offensichtlich auffallen
müssen.
Es besteht bei (Kauf-) Verträgen Formfreiheit (Ausnahmen: Schriftlichkeit oder Notariatspflicht wird per Gesetz verlangt). Das heißt: Verträge per E-Mail gelten!
Folgende Fragen entstehen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt:
Authentizität: Ist der Absender tatsächlich der Absender?
Vertraulichkeit:
Wie wird Manipulation unterwegs verhindert?
Das Signaturgesetz regelt, wie eine elektronische Unterschrift zu erfolgen hat, damit diese vor Gericht anerkannt wird (siehe unten). Mit dieser gesetzlichen Grundlage sollen später Amtsverkehr und sogar Wahlen möglich werden.
Ja, allerdings nur mit Einwilligung des Empfängers
(Opt-In-Lösung). In Deutschland und anderen EU-Ländern gilt
die Opt-Out-Lösung: Dort kann an jeden verschickt werden mit Ausnahme
an Empfänger, welche sich in eine "Robinson"-
Liste eingetragen haben.
Grundsätzlich das Recht jenes Landes, in dem der Anbieter niedergelassen
ist.
Wichtigste Ausnahmen: Verbraucherverträge, Urheberrecht / gewerbliche Schutzrechte.
Informationen aus dem Internet:
www.internet4jurists.at
www.signatur.tkc.at/de
www.rechtsprobleme.at
Impuls 4/2001:
Steuerliche Auswirkungen im Zusammenhang mit E-Commerce
Bei der asymmetrischen Verschlüsselung besitzt jeder Partner einen privaten
Schlüssel - den nur er kennt - und einen öffentlichen Schlüssel
- der auf einer öffentlich zugänglichen Registerwebsite liegt. Zu
jedem privaten Schlüssel gibt es nur einen passenden öffentlichen
Schlüssel und umgekehrt.
Folgende Vorgehensweise sichert sowohl Authentizität als auch Vertraulichkeit:

Bei der Telekom-Controll-Kommission eingetragene Zertifizierungsanbieter - www.signatur.tkc.at/de/providers