Szabo & Partner

 Steuerimpuls

Profitipps von Ingrid Szabo und ihrem Team                3/02

 

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Ingrid Szabo

 


Liebe LeserInnen!

Wenn Katastrophen über ein Land hereinbrechen, müssen alle zusammenhalten. Das Finanzministerium hat sich für Hochwasseropfer, aber auch für Spender eine Reihe von Steuererleichterungen einfallen lassen. impuls hat sie für Sie im nebenstehenden Artikel zusammengefasst. Auch wir wollen helfen, daher haben wir 75 Beratungsstunden gespendet. Eine weitere Übersicht finden Sie zum topaktuellen Thema “Abfertigung neu". Diesmal erwartet Sie auch ein betriebswirtschaftliches Thema, das Ihnen ermöglicht, Ihren Mindestumsatz zu errechnen. Weitere Themen beantworten unter anderem folgende Fragen: Was tun, wenn man die Steuern nicht zahlen kann? Welche Steuern entstehen bei Gewinnen aus Fremdwährungsspekulation?

Viel Spaß beim Lesen!

Ingrid Szabo

 

 

Inhalt:

Steuererleichterungen für Hochwasseropfer

Auf einen Blick: Abfertigung NEU

Was Rechnungen ab 2003 brauchen

Wieviele Aufträge brauchen wir?

Kein Geld für Steuern? Fristen ausnutzen!

Leserbriefe

Kreditumwandlung - Steuern für Gewinne?

Steuerhäppchen

Fiskurios

Ihr Kredit-Check

Wichtige Steuertermine

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Steuererleichterungen für Hochwasseropfer

Steuererleichterungen für Hochwasseropfer Das Finanzministerium hat sich einige Hilfen für Hochwasser-Betroffene überlegt.

impuls bringt alle steuerlichen Erleichterungen für Hochwasseropfer und Spender im Überblick.

Steuerhilfen für Opfer:

Herabsetzungsanträge für Körperschaft- und Einkommensteuer 2002: Frist auf 31. Oktober verlängert.

Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Reparaturen, Sanierungen und Ersatzkäufe können ohne Selbstbehalt abgesetzt werden (Rechnung erforderlich). Einschränkungen: "üblicher Standard" ist die maximale Höhe. Beim PKW gilt nur Zeitwert. Bekleidung, Handknüpfer und Antiquitäten sind mit Höchstbeträgen limitiert. Zweitwohnsitze sowie Foto- und Filmausrüstungen sind überhaupt nicht absetzbar.

Unternehmer können zusätzlich vorzeitig abschreiben oder eine Sonderprämie für Ersatzkäufe bekommen.

Keine Gebühren und Schenkungssteuer: Keine Gebühren für Ersatzausstellung von Ausweisen, Gewerbescheinen bis 31. Dezember etc., Hilfe durch den Arbeitgeber weder Sozialversicherung, Lohn- noch Schenkungssteuer.

Steuerhilfen für Spender:

Ab 2002 können auch Geldspenden als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bedingung: Spende muss der Werbung dienen.

Zuwendungen des Arbeitgebers an betroffene Mitarbeiter: Keine Lohnnebenkosten, da nicht Entlohnung.

Spenden von Privaten sind steuerlich nicht wirksam.

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Abfertigung neu
Alle Dienstverhältnisse, die ab 2003 geschlossen werden, sind betroffen.

Arbeitnehmer

Auf einen Blick: Abfertigung NEU

Abfertigung neu Abfertigungsansprüche werden wie ein Rucksack zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen.

Die Abfertigung neu betrifft alle Dienstverhältnisse, die ab Anfang 2003 abgeschlossen werden.

Beitragssatz: 1,53 Prozent des Gehalts an “Mitarbeitervorsorgekassen" (Kassen).

Auszahlung durch Kassen.

Dienstgeber wählt Kasse - Dienstnehmer kann widersprechen.

Beiträge werden mit Lohnabgaben an die Gebietskrankenkassen abgeführt .

Erster Monat der neuen Dienstverhältnisse (= Probezeit) beitragsfrei.

Abfertigung neu wird auch erst nach drei Jahren Dienstverhältnis bezahlt.

Wer selbst kündigt, berechtigt entlassen wird oder ungerechtfertig vorzeitig austritt, bekommt nichts (Die Ansprüche werden nach dem “Rucksackprinzip" zum nächsten Dienstgeber mitgenommen).

Die Höhe des Anspruches ergibt sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge plus Veranlagungserträge minus Verwaltungskosten.

Es gibt zwei Möglichkeiten für “alte" Dienstnehmer, in das neue System zu wechseln (Dienstgeber schlägt vor):

  1. Einzelvereinbarung zwischen Dienstnehmer und -geber hinsichtlich Höhe des zu übertragenden Betrages (Frist bis Ende 2012)
  2. Einfrieren bisher erworbener Anwartschaften und Übertritt ins neue System (keine Frist). Für eingefrorene Ansprüche gilt weiterhin Altrecht (Verlust bei Selbstkündigung).

Wenn auf Auszahlung verzichtet wird, ergeben sich folgende Möglichkeiten:

Weiterveranlagung in Kasse bis zur Pensionierung

Überweisung an Versicherung als Einmalerlag für eine Rentenversicherung (Pensionszusatzversicherung) oder an Bank zwecks Erwerb von Pensionsinvestmentfonds

Überweisung an bereits bestehende Pensionskasse


Attraktiver Steuerbonus

Kassenbeiträge sind Betriebsausgaben. Zahlt der Dienstgeber freiwillig höhere Beiträge als die 1,53 Prozent, hat der Dienstnehmer einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis (Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht). Der Dienstgeber hat höhere Lohnnebenkosten.

Bei Überführung der Dienstnehmer in das neue System sind Beiträge ebenfalls Betriebsausgaben. Übersteigen diese Beiträge die gebildete Abfertigungsrückstellung, ist Überhang verteilt auf fünf Jahre abzuschreiben.

Bei Auszahlung der Abfertigung durch Kassen wie bisher nur 6 Prozent Lohnsteuer. Bei Übertragung der Abfertigung in private Altersvorsorge - gänzlicher Entfall der Steuerbelastung.

Keine begünstigte Versteuerung mehr für vertragliche oder freiwillige Abfertigungen bei “neuen" Dienstverhältnissen.

Auflösung der Abfertigungsrückstellungen - nur im Jahr 2003 - zur Gänze steuerfrei! Trotz steuerfreier Auflösung sind später zu bezahlende Abfertigungen oder Übertrittsbeiträge (Übertragungsbeträge) voll - auf fünf Jahre verteilt - absetzbar.

Bei geringer Mitarbeiterfluktuation kann ein Verzicht auf die steuerfreie Auflösung im Jahr 2003 günstiger sein: In diesem Fall kann weiterhin eine Abfertigungsrückstellung (wenn auch reduziert bis 47,5 Prozent der Abfertigungsansprüche im Jahr 2003 bzw. auf 45 Prozent im Jahr 2004) gebildet werden.

 

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Rechnungsmerkmale
Rechnungen müssen ab kommendem Jahr zusätzlich gekennzeichnet sein

Vorsteuer

Was Rechnungen ab 2003 brauchen

Ab 2003 müssen Rechnungen laut Umsatzsteuergesetzt einige wichtige zusätzliche Merkmale enthalten.
Bisher musste eine Rechnung folgende Angaben enthalten, um sich die enthaltene Vorsteuer abziehen zu können:

1 Name und Anschrift des Lieferanten,
2 Name und Anschrift des Abnehmers,
3 Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art bzw. Umfang der sonstigen Leistung,
4 Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Leistungszeitraum,
5 das Nettoentgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und
6 den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.

Ab 2003 muss eine Rechnung zusätzlich folgende Merkmale enthalten, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können:

7 den Steuersatz oder Zusatz auf Steuerbefreiung,
8
das Ausstellungsdatum,
9 fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird und
10
die UID-Nummer des Rechnungsausstellers.

Ab 1. Jänner 2003 werden auch elektronisch übermittelte Rechnungen anerkannt.
Kleinbetragsrechnungen (bis € 150,- Bruttoentgelt): Es genügen weiterhin die Punkte 1 + 3 + 4 + Bruttoentgelt + Steuersatz.

Wichtig ist die fortlaufende Nummerierung! Der Fiskus könnte sonst vermuten, dass nicht alle Rechnungen aufbewahrt wurden und führt Umsatz- und Gewinnschätzungen durch! Übrigens: Bei Bauleistungen gelten Spezialregelungen.

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Break-Even-Point
Eine Formel berechnet, wieviel Umsatz man machen muss

Unternehmertum

Wieviele Aufträge brauchen wir?

Break Even Point
Kennen Sie den kritischen Mindestumsatz, der das Überleben Ihres Unternehmens gerade noch sichert?

Erreicht man den Mindestumsatz (Break-Even-Point) sind sämtliche Kosten gedeckt: Umsatz und Kosten sind im Gleichgewicht (siehe Grafik). Jeder Euro mehr bedeutet Gewinn.

So berechnen Sie den Break-Even-Point:

1. Schritt:
* Daten aus dem Vorjahr erheben
* Nettoumsatz: Umsatz ohne Ust
* Variable Kosten: Gibt es nur bei Aufträgen. Etwa Kosten für Material und Leistungen, die man zukauft.
* Fixkosten: Entstehen unabhängig von Aufträgen. Etwa Miete, Kfz-Kosten, Kreditzinsen oder Abschreibungen.

Wenn Sie unecht steuerbefreit sind (kein Vorsteuer-Abzug), dann sind Bruttokosten inkl. Umsatzsteuer anzusetzen, ansonsten die Nettokosten.

2. Schritt: Berechnung des Wareneinsatzes (WES) in Prozent

Berechnung Wareneinsatz

3. Schritt: Anpassung der Kosten
Mit welchen Fixkosten ist im Planungsjahr zu rechnen? Gehen Sie jede Position des letzten Jahresabschlusses durch und überlegen Sie, ob es Änderungen gibt. Stimmt der berechnete Prozentsatz an Wareneinsatz noch immer?

4. Schritt: Berechnung Mindestumsatz

Berechnung Mindestumsatz

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Steuern zahlen
Wenn sie akut nicht zahlen können, werden Zinsen fällig

Steuern

Kein Geld für Steuern?
Fristen ausnutzen!

Steuern Liquiditätsengpass? Bloß den Kopf nicht in den Sand stecken!

Was tun, wenn es liquiditätsmäßig knapp wird und die Steuer fällig ist? Nur den Kopf nicht in den Sand stecken! Es gibt Möglichkeiten, den Betrieb finanziell zu entlasten, wenn man Fristen und Konsequenzen kennt.

Einkommen- und Körperschaftsteuer:
Die Steuererklärungen dazu sind grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres abzugeben. Bei steuerlicher Vertretung durch einen Steuerberater ist diese Frist quotenmäßig verlängert. Wird die Erklärung zu spät abgegeben, so kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der Steuerschuld verhängt werden.

Die Zeitspanne zwischen Erklärungsabgabe und Veranlagung hängt von der Auslastung des jeweiligen Finanzamtes ab (kann zwischen einer Woche und Monaten dauern). Mit dem Veranlagungsbescheid wird die Abgabenschuld und die Fälligkeit vorgeschrieben. Der Abgabezeitpunkt bestimmt somit den Zahlungszeitpunkt. Aber Achtung: Seit 2001 verrechnet der Finanzminister Zinsen, wenn die Zahlung nach dem 1. Oktober des Folgejahres erfolgt (Anspruchszinsen).

Auf Basis der letzten Veranlagung werden quartalsweise Vorauszahlungen vorgeschrieben. Sind diese zu hoch, kann ein Herabsetzungsantrag bis 30. September (2002: ausnahmsweise 31. Oktober) gestellt werden.

Erfolgt die Zahlung zu spät (egal ob Vorauszahlung oder Nachzahlung aus der Veranlagung), werden Säumniszuschläge verhängt:

1 Säumniszuschlag bei Zahlung nach Fälligkeit: 2 Prozent der nicht entrichteten Höhe
2 Säumniszuschlag bei Zahlung später als 3 Monate: 1 Prozent (zusätzlich!)
3 Säumniszuschlag bei Zahlung später als 6 Monate: 1 Prozent (zusätzlich!)

Umsatzsteuer:
Diese Selbstbemessungsabgabe muss mittels Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich bzw. quartalsweise gemeldet und bezahlt werden, wobei die Zahlung als Meldung gilt. Wird beides unterlassen, winken wie bereits oben beschrieben Verspätungszuschlag und Säumniszuschläge. Selbst wenn nicht bezahlt werden kann: Gemeldet werden muss spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit, sonst droht eine Strafe wegen Finanzordnungswidrigkeit oder noch schlimmer wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung.

Geplant ab 2003: UVA ist auch bei Zahllast abzugeben.

Strategien bei Liquiditätsproblemen:

Stundung oder Ratenzahlung
• Bei erheblichen Härten (wirtschaftliche Notlage, finanzielle Bedrängnis)
• Einbringung nicht gefährdet
• Stundungszinsen: derzeit 6,75 Prozent p.a.
• Umsatzsteuer: Nur möglich, wenn Forderung noch nicht eingegangen

Aussetzung der Einhebung
• Während des Berufungsverfahrens möglich
• Berufung muss erfolgsversprechend sein
• Aussetzung nur für angefochtenen Betrag möglich (nicht für gesamten Bescheidbetrag)
• Aussetzungszinsen: derzeit 3,75 Prozent p.a.

Nachsicht beantragen
• Vollständiger Erlass der Steuerschuld
• Uneinbringlichkeit muss nachgewiesen werden


Aktuelle Zinssätze p.a.

• Stundungszinsen 6,75 Prozent
• Aussetzungszinsen 3,75 Prozent
• Anspruchszinsen 4,75 Prozent

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FRAGE & ANTWORT

Leserbriefe

SV-Versicherung -
für 2000 zahlen?

Warum werden mir jetzt Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2000 vorgeschrieben, obwohl ich damals alles bezahlt habe?

In der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) wird in der Pensions- und Krankenversicherung zwischen vorläufigen und endgültigen Beiträgen unterschieden. Vorläufige Beiträge richten sich nach den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres.

In den ersten drei Jahren der Pflichtversicherung gilt eine reduzierte Mindestbeitragsgrundlage. Die Beträge werden nachbemessen, sobald der Einkommensteuerbescheid des Beitragsjahres vorliegt. So kommt es zu einer Gutschrift oder Nachzahlung.

Neu ab 2003 ist, dass es bei Jungunternehmern in den ersten beiden Jahren ihrer Tätigkeit zu keiner Nachbemessung in der Krankenversicherung kommen wird.


Beispiel:

Einem Unternehmer wurden für das Jahr 2000 Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage von € 13.620,05 vorgeschrieben, weil sein Gewinn des drittvorangegangenen Jahres (1997) nur €10.000,- betragen hat.

Ergibt sich jedoch für das Jahr 2000 ein Gewinn von € 20.000,-, werden ihm Beiträge für die Differenz (23,6 Prozent von € 6.379,95) vorgeschrieben.

Der Gewinn des Jahres 2000 wird um den Index aufgewertet und gilt als vorläufige Beitragsgrundlage für das Jahr 2003.

 

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Steuerschonend feiern?

Steuerschonend feiern?

Die Eröffnung meiner Ordination möchte ich per Zeitungsinserat bekannt machen. Außerdem möchte ich in meiner Ordination eine Feier veranstalten. Kann ich die Kosten dafür absetzen?

Grundsätzlich sind Aufwendungen, welche die berufliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringen, steuerlich nicht abzugsfähig: nur bei eindeutigem Werbeeffekt. Ein Zeitungsinserat über die Ordinationseröffnung wird daher kein Problem darstellen. Die Eröffnungsfeier allerdings schon: Der Werbeeffekt müsste eindeutig erkennbar sein. Und selbst dann könnten nur 50 Prozent der Bewirtungskosten abgesetzt werden. In der Regel wird eine Eröffnungsfeier immer genau hinterfragt werden. Seien Sie daher kreativ in der Darstellung des Werbeeffektes: Fotos, Gästeliste, spätere Aufträge etc.

Eine bemerkenswerte Entscheidung hat aber jüngst eine Finanzlandesdirektion getroffen: Es ging bei der Neueröffnung einer Facharztordination um die Bewirtung von Ärztekollegen, die als zuweisende Ärzte oder Vertreter in Betracht kommen. Obwohl für Ärzte generell ein Werbeverbot gilt, wurde anerkannt, dass ein solcher Aufwand überwiegend der Werbung bzw. Geschäftsanbahnung dient.

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Schulgebühren - kann man sie absetzen?

Mein Kind möchte für ein Jahr in den USA studieren. Kann ich die Kosten absetzen und wie lange bekomme ich die Familienbeihilfe weiter?

Kosten der privaten Lebensführung, zu denen auch Schulausbildungskosten zählen, können grundsätzlich nicht abgesetzt werden. Nur wenn private Aufwendungen außergewöhnlich sind, also zwangsläufig erwachsen und den Steuerpflichtigen wirtschaftlich besonders treffen, ist eine Abzugsfähigkeit gegeben. Die Kosten eines Studiums im Ausland werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Allerdings gibt es dafür nur einen monatlichen Freibetrag von € 110,-. Nicht viel für die hohen Kosten eines Auslandsstudiums.

Noch schlechter steht es um die Familienbeihilfe. Sie gebührt nämlich nur für haushaltszugehörige Kinder. Bleibt das Kind die ganze Zeit über im Ausland gemeldet, steht sie nicht zu. Schon ab einem Auslandsaufenthalt von mehr als einem halben Jahr liegt der dauernde Aufenthalt nicht mehr in Österreich. Daran ändern auch Urlaube in der Heimat nichts. Aus diesem Grund kann auch der Kinderabsetzbetrag für die Dauer des Auslandsaufenthaltes leider nicht geltend gemacht werden.


Haben auch Sie Fragen?
Bitte kontaktieren Sie uns!

Leider können wir nicht alle Anfragen beantworten - wir bitten um Ihr Verständnis!

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Kreditumwandlung
Die Abgabenbehörde unterscheidet: betrieblich und außerbetrieblich

Fremdwährungskredite

Kreditumwandlung - Steuern für Gewinne?

Spekulationsgewinne Spekulationsgewinne müssen nicht immer versteuert werden

Immer wieder wird die Frage gestellt, wie eine Kreditumwandlung von einem Fremdwährungskredit in einen €-Kredit oder in einen anderen Fremdwährungskredit steuerlich behandelt wird.

Die Abgabenbehörde unterscheidet hier, ob sich der Vorgang im betrieblichen oder außerbetrieblichen Bereich auswirkt. Wir möchten Ihnen dies an einem anschaulichen Beispiel erläutern:

Außerbetrieblicher Bereich

Für die Finanzierung von Sanierungsaufwendungen eines Mietwohngrundstücks (Einkünfte aus Vermietung) wird ein Fremdwährungskredit in Yen von € 700.000,- aufgenommen. Wegen günstiger Kursentwicklung wird dieser Yen-Kredit in einen €-Kredit (unter Inkaufnahme eines höheren Zinssatzes) umgewandelt. Dadurch verringert sich die Schuld endgültig auf € 600.000,-.

Kann also die Reduktion von Verbindlichkeiten ein Spekulationsgeschäft sein? Ergeben sich bei dieser konkreten Schuldminderung von € 100.000,- Einkünfte aus Spekulationsgeschäften?

Das Bundesministerium für Finanzen hat nun in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 (RZ 6624 a) darauf Antwort gegeben:

Eine Verbindlichkeit stellt ein - negatives - Wirtschaftsgut dar, das mit einer Verbindlichkeit angeschafft und mit der Tilgung veräußert wird. Bloße Kursveränderungen in Zusammenhang mit einer auf Fremdwährung lautenden außerbetrieblichen Schuld führen zu keinen Einnahmen und somit auch zu keiner Steuerpflicht. Erfolgt jedoch innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr eine Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in einen €-Kredit oder in eine über fixe Wechselkurse zum Euro gleichgeschaltete Währung, führt ein Kursgewinn zu Einkünften aus Spekulationsgeschäften. Kursverluste können nicht berücksichtigt werden.

Eine Realisierung von Kursgewinnen ab dem zweiten Jahr führt also zu keiner Steuerpflicht.

Betrieblicher Bereich

Anders ergibt sich die Besteuerung im betrieblichen Bereich, also wenn z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden und für eine Investition ein Fremdwährungskredit aufgenommen wurde.

Hier stellt die Konvertierung einen Verbindlichkeitentausch dar, das heißt, dass die ursprüngliche Fremdwährungsschuld (z.B. Yen) mit einer entsprechenden anderen Fremdwährungsschuld (z.B. Schweizer Franken) getilgt wird. Die dabei entstandenen Kursgewinne oder -verluste sind im Tilgungszeitpunkt (=Konvertierungszeitpunkt) realisiert. Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart, es ergeben sich also keine Unterschiede, ob jemand Einnahmen-Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer ist. Ohne Bedeutung ist auch, ob diese Kursgewinne oder -verluste im ersten oder in den Folgejahren erzielt werden: Es ist immer - positive oder negative - Steuerpflicht gegeben.


Praxistipp

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Klicken Sie auf Ihre Währung, dort finden Sie alles, was Sie wissen wollen!

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

Buchtipp

Machtschock

Machtschock ist das neueste Buch von Starautor und Trainer Edgar K. Geffroy

Was muss ein Unternehmen bieten, um morgen noch attraktiv zu sein? Changement ersetzt Management, sagt Edgar K. Geffroy. Wer künftig zur Wirtschaftselite gehören will, muss den Mut haben, althergebrachte Managementregeln zu brechen. Das Unternehmen der Zukunft hat kein Besitzdenken. Es ist schlank, vernetzt und den Kundenwünschen immer eine Nasenlänge voraus. Dieser Wirtschaftsroman zeigt auf eine spannende Weise, wie das geht. Unbegrenzte Wachstumsmöglichkeiten sind das Ziel.

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Verzugszinsen - steuerpflichtig?

Nach einem Autounfall wurde dem Geschädigten vom Gericht ein Schadenersatz zuerkannt. Ihm wurden auch als Teil des zu ersetzenden Schadens Verzugszinsen zugesprochen . Die Steuerbehörde und das oberste Gericht sehen das aber anders: Für sie ist zwar der Schadenersatz kein Einkommen, wohl aber sind es die Verzugszinsen! Sie sind wie andere Zinseneinkünfte voll steuerpflichtig. Denn sie werden dafür bezahlt, dass dem Geschädigten die Möglichkeit der Kapitalnutzung für längere Zeit entzogen wurde. An sich sind diese Überlegungen nicht neu. Aber wer denkt schon daran, in so einem Fall zur Kasse gebeten zu werden?

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Gesetzliche Verzugszinsen neu geregelt

Die gesetzliche Regelung in Sachen Mahnspesen und Verzugszinsen wurde EU-weit vereinheitlicht und verschärft. Ziel dieser neuen Zinssätze war eindeutig, die Zahlungsmoral zu verbessern! Zwischen Unternehmern können derzeit 10,75 Prozent (8 Prozent über Basiszinssatz) verrechnet werden. Auch Zinseszinsen (4 Prozent oder vereinbart) sind möglich, wenn diese vereinbart wurden oder die Zinsen bereits geklagt werden. Mahnspesen (angemessen!) sind unter Unternehmern nun ebenfalls klagbar.

Auch Zinsen bei Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis betragen derzeit 10,75 Prozent. Für alle anderen Forderungen (z.B. gegenüber Konsumenten) können 4 Prozent Zinsen verlangt werden. Auch Zinseszinsen und Mahnspesen dürfen jetzt eingetrieben werden.

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Keine Gleichheit im Pensionsrecht

Der Verfassungsgerichtshof musste sich kürzlich fragen, ob je nach Berufsgruppe unterschiedliche Beitragssätze in der Pensionsversicherung zulässig sind. Während nämlich die gewerblichen Unternehmer nur 15 Prozent berappen müssen, werden Ärzten, Apothekern und Patentanwälten 20 Prozent abgeknöpft. Und das, obwohl das Leistungsrecht für alle gleich ist: Ein Arzt bekommt deswegen auch nicht mehr Pension. Kein Problem, sagen die Richter. Die Leistungsfähigkeit einzelner Berufsgruppen kann bei der Höhe der Beiträge durchaus berücksichtigt werden.

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www-Infopflicht

Seit 2002 gilt das E-Commerce-Gesetz. Demnach muss jeder, der sich aus dem Internet geschäftliche Vorteile erhofft – also auch bei reinen Werbehomepages – folgende Informationen auf der Homepage angeben:

• Name und Firma
• geographische Anschrift
• Adressen, auch E-Mail
• Firmenbuchnummer und -gericht
• allfällige Aufsichtsbehörde
• Kammer oder Berufsverband
• Umsatzsteuer-ID
• eindeutige Preisauszeichnung

Infos unter:
www.wk.or.at > Firmen A-Z > Tipps > ECG-Checkliste! oder www.i4j.at

Für Mitglieder der Wirtschaftskammer: Kostenloses Internet-Formular, das mit der Startseite verlinkt werden kann:

firmena-z.wko.at/udbsql/tipps.asp

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Steuerlinks Teil 3


> Online Check UID-Nummer

Stufe 1 Anfragen (Ist diese UID- Nummer eine gültige UID-Nummer?) kann nun über das Internet erfolgen:

www.europa.eu.int/vies

Eingabe für zum Beispiel österreichische UID-Nummer: U12345678
(damit ATU12345678 abgefragt wird)

TIPP:
Drucken Sie das Ergebnisblatt als Beweis aus.

 

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Absetzbarkeit
Turnkleidung wurde nicht anerkannt

Fiskurios

Zu Turnvater Jahns Zeiten...

... konnte ein Sportlehrer noch Sportbekleidung für die Ausübung seines Berufes absetzen - zumindest theoretisch. Heute jedoch, wo Joggen, Aerobic und Inlinescaten zum Massensport geworden sind, sieht das der Verwaltungsgerichtshof anders. Die Argumentation: Dem Ausüben von Ausgleichssport sowie allgemein der Freizeitgestaltung komme heute ein viel höherer Stellenwert zu. Sportbekleidung dient somit der Freizeit. Eine saubere Trennung zwischen beruflicher und privater Sphäre ist nicht mehr möglich, daher sind Aufwendungen für Sportbekleidung steuerlich für den Vorturner nicht absetzbar, selbst wenn er sonst nur auf der Couch liegt.

(VwGH 23.4.2002, 98/14/0219)

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Kredite
Der Verein für Abrechnungskontrolle prüft Zinszahlungen

GELDTIPP

Ihr Kredit-Check

Dr. Claudia Feichtinger

Dr. Claudia Feichtinger,
Geschäftsführerin des Vereins für Abrechnungskontrolle

Der Verein für Abrechnungskontrolle überprüft von den Banken verrechnete Zinsen auf Kredite.

Steuerimpuls: Frau Dr. Feichtinger, wer steht hinter dem Verein für Abrechnungskontrolle?

Feichtinger: Das Justizministerium, die Rechtsanwaltskammer Wien und die Volksanwaltschaft. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist dann im Februar dazugekommen.

Welche Kredite werden überprüft?

Feichtinger: Sowohl Privat- als auch Geschäftskredite.

Was müssen Kreditnehmer tun, um Kreditzinsen zurückzubekommen?

Feichtinger: Wir berechnen und übermitteln das Ergebnis. Der Kreditnehmer sollte zuerst einmal die Bank mit dem Ergebnis konfrontieren. Im Kulanzweg sind Erfolge bei Privatkrediten sehr gut, wir haben auch von schönen Rückzahlungen bei den Geschäftskunden gehört.

Welche Jahre sind betroffen?

Feichtinger: Interessant sind vor allem die 90er-Jahre, wo das Marktzinsniveau bzw. die Refinanzierungskosten der Banken massiv gesunken sind. Selbst wenn eine Überprüfung vorerst nicht geplant ist, sollte man die Daten von der Bank anfordern, denn die müssen nur sieben Jahre aufgehoben werden.

Welche Kosten fallen an?

Feichtinger: € 175,- brutto bei den Abstattungskrediten. Wir rechnen auch Kontokorrentkredite mit Kreditvertrag nach. Girokonten werden nicht nachgerechnet, da es dort keinen Kreditvertrag gibt. Es wird ja überprüft, ob die Konditionen im Kreditvertrag beibehalten wurden oder sich verschlechtert haben.

Weitere Infos:
www.abrechnungskontrolle.at

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Wichtige Steuertermine
1. Oktober - 31. Dezember 2002

1. Oktober 2002

Beginn der Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen des Jahres 2001

30. Oktober 2002

Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Verbringungen für das vorangegangene Quartal bei händischer Abgabe.

15. November 2002

Vorauszahlung Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung für das 3. Quartal (bei viertel jährlicher Zahlungsweise), zusammenfassende Meldung für das 3. Quartal bei elektronischer Übermittlung.

30. November 2002

Vorgeschriebene Sozialversicherung für Selbständige für das 4. Quartal.
31. Dezember 2002
Schenkungssteuerfreie Sparbuchschenkung (verlängert!)

 

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