Szabo & Partner

 Steuerimpuls von Szabo & Partner

Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team

 

3. Quartal 2004

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Ingrid Szabo

 


Liebe LeserInnen!

Es ist fast unglaublich, wie rasant sich Europa verändert. Vor gut 15 Jahren haben wir erlebt, wie der Eiserne Vorhang hoch ging und die Berliner Mauer fiel. Und jetzt sind unsere östlichen Nachbarn sogar Mitglied der Europäischen Union.
Ein Umbruch im Arbeits- und Dienstleistungsmarkt ist damit unweigerlich verbunden. Damit Sie am Laufenden sind, widmet sich Impuls diesem Thema ausführlich auf den Seiten 2 und 8.

Auf Seite 6 finden Gründer alle Begünstigungen in Steuer und Sozialversicherung.

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ingrid Szabo

 

Inhalt:

Aktiengesellschaften jetzt europaweit einheitlich

Alle Freiheiten für die neuen EU-Nachbarn?

Zusammenlegung von Finanzämtern

Wenn der Arbeitsinspektor 3x klingelt

Lohnverrechnung: Fehlerfrei mit Hilfe von Profis

Frage und Antwort

Geld für Gründer

Steuerhäppchen

Fiskurios

Arbeitnehmer aus den Nachbarländern

Wichtige Steuertermine

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Aktiengesellschaften jetzt europaweit einheitlich

Grünes Licht

Grünes Licht
für eine europaweite einheitliche Gesellschaftsform

Neu: Die Europäische Aktiengesellschaft (kurz SE – societas europea genannt) – ab 8. Oktober eine neue Rechtsform für ganz Europa. Was kann sie bringen?

Internationale Unternehmen hatten ihre Tochtergesellschaften bisher nach den unterschiedlichen Rechtsformen zu führen. Die neue, europaweit einheitliche Rechtsform SE vereinfacht die Verwaltung und Leitung von Konzernen wesentlich, da die Töchter ähnlich strukturiert werden können. Es wird auch möglich sein, Auslandstöchter im EWR-Raum zu einer einzigen SE zu verschmelzen und in den einzelnen Ländern mit Zweigstellen zu operieren. Zentrales Element der SE ist ihre innere Organisation: Sie kann einerseits in der klassischen Form mit Aufsichtsrat und Vorstand ausgestaltet werden, sie kann aber auch nur aus Verwaltungsrat und einem oder mehreren geschäftsführenden Direktoren bestehen. Der Verwaltungsrat ist oberstes Leitungsorgan und hat wesentlich mehr Befugnisse als der Aufsichtsrat. Er besteht aus mindestens drei, höchstens zehn Mitgliedern. Die geschäftsführenden Direktoren wickeln die laufenden Geschäfte ab. Sie können dem Verwaltungsrat angehören oder extern bestellt werden.

Die SE ist auch eine sinnvolle Alternative für mittelständische Unternehmen. Sie ermöglicht eine AG-ähnliche Struktur ohne deren gravierenden Nachteile (insbesonders die teure Verwaltung).

 

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4 Grundfreiheiten

Die neuen EU-Mitgliedsstaaten genießen jetzt die Freiheiten des EU-Binnenmarktes

EU - Osterweiterung

 

 

Alle Freiheiten für die neuen EU-Nachbarn?

Die 4 Grundfreiheiten

Für Arbeitnehmer aus der Bauwirtschaft, die aus einem neuen EU-Staat entsendet werden, schaut es schlecht aus

Seit 1. Mai genießen unsere östlichen Nachbarn die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes, die wir im folgenden beschreiben. Bis alle Schranken abgebaut sind, kann es aber noch dauern.

1 Freier Warenverkehr

Diese Grundfreiheit wurde sofort realisiert. Nur die 25-Zigaretten-Grenze bleibt bis längstens 2009 bestehen.

2 Freier Personenverkehr

– Arbeitnehmerfreizügigkeit

Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten*) können noch nicht uneingeschränkt hier arbeiten. Der Arbeitsmarkt wird nach dem „2+3+2-Modell“ schrittweise geöffnet: sieben Jahre Beschränkungen sind möglich (siehe Box, Phase 1, 2 u. 3).

Phase 1 – 1.5.2004 bis 30.4.2006:

Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten unterliegen weiterhin dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Es gibt aber drei Erleichterungen (siehe Box Seite 3).

Phase 2 – 1.5.2006 bis 30.4.2009:

Österreich entscheidet, ob die Einschränkungen beibehalten werden oder nicht.

Phase 3 – 1.5.2009 bis 30.4.2011:

Österreich muss bei der Kommission um Verlängerung der Maßnahmen ansuchen. Dafür sind triftige Gründe notwendig. Aus heutiger Sicht sehr unwahrscheinlich.

Fussnote:
Zypern und Malta sind von allen Einschränkungen ausgenommen und haben daher den Status wie die „alten“ EU-Staaten.

– Niederlassungsfreiheit

Bürger aus den neuen EU-Ländern können sich ohne Aufenthaltsbewilligung niederlassen oder ein Unternehmen gründen. Dazu kann entweder eine Gesellschaft in Österreich gegründet oder eine Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens errichtet werden. Beide sind ins Firmenbuch einzutragen. Einzelunternehmen allerdings nur dann, wenn sie im Herkunftsland protokolliert sind. Es gilt österreichisches Gewerberecht, eine Gewerberegister-Eintragung ist daher notwendig. Eine Hürde besteht für die neuen EU-Bürger allerdings: Bei der Eintragung ins Firmenbuch kann von den Gesellschaftern nach wie vor eine Arbeitserlaubnis, ein Befreiungsschein oder ein Feststellungsbescheid vom AMS verlangt werden.

3 Dienstleistungsfreiheit

Innerhalb der EU braucht ein Unternehmer, der mit seinen Dienstnehmern in einem anderen Mitgliedsstaat eine Dienstleistung erbringen möchte, eine leicht zu erhaltende EU-Entsendebestätigung. Kommt der Unternehmer aus einem neuen EU-Staatmit seinen Arbeitnehmern nach Österreich, braucht er in folgenden Branchen eine Entsendebewilligung:

Entsendebewilligung

Geht nur, wenn Arbeit nicht von Inländern erbracht werden kann (Prüfung Arbeitsmarkt).

Projektdauer:
maximal 6 Monate
(einzelner Dienstnehmer darf maximal 4 Monate arbeiten), dann wird eine Beschäftigungsbewilligung benötigt.

EU-Entsendebestätigung

Arbeitnehmer muss nur im Entsendeunternehmen dauerhaft beschäftigt sein.

Projektdauer:
maximal 6 Monate
+ 6 Monate Verlängerung möglich,
dann wird eine Beschäftigungsbewilligung benötigt.

Ausnahme: Für die Bauwirtschaft ist unverändert eine Beschäftigungsbewilligung notwendig, wenn aus einem neuen EU-Staat entsendet wird.

Die Dienstnehmer müssen nach österreichischen Kollektivverträgen entlohnt werden. Es gilt österreichisches Arbeitsrecht. Der Unternehmer muss die Befähigung nachweisen.

4 Freier Kapitalverkehr

Einschränkungen in der Kapitalfreiheit gibt es beim Kauf von Liegenschaften in Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien für maximal sieben Jahre.

Tipp: Eine Euro-Überweisung bis 12.500 € in andere Mitgliedsstaaten darf ab 1. Mai nicht mehr kosten als im Inland. Achten Sie aber auf Wechselspesen!

 

Drei Erleichterungen für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten

1. Freizügigkeitsbestätigung für integrierte EU-Bürger

Ohne Bewilligung und ungehindert in Österreich arbeiten können alle, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • wer am 1. Mai 2004 oder danach in Österreich zwölf Monate ununterbrochen gearbeitet hat,
  • wer die Voraussetzungen für einen Befreiungsschein erfüllt oder
  • wer seit fünf Jahren in Österreich wohnt und ein regelmäßiges Einkommen aus erlaubter Tätigkeit bezieht.

2. Neues Schlüsselkräfteverfahren

Dienstnehmer und Dienstgeber können gemeinsam beim AMS um eine Beschäftigungsbewilligung ansuchen, wenn der Dienstnehmer eine nachgefragte Qualifikation aufweist und mindestens 2.070,– € brutto verdient. Bei Nicht-Akademikern muss auch die positive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt nachgewiesen werden.

3. Gemeinschaftspräferenz

Beschäftigungsbewilligungen im Rahmen der normalen Kontingente werden primär an Bewerber aus den neuen Mitgliedsstaaten vergeben.

 

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Finanzverwaltung

Die Reform der Finanzämter soll vor allem auch mehr Ergebnisverantwortung bringen

Finanzamt

Zusammenlegung von Finanzämtern

Zusammenlegung

Finanzämter fließen zu
Organisationseinheiten zusammen

Die Reform der Finanzverwaltung ist mehr oder weniger abgeschlossen. Durch das Wirtschaftsraumkonzept erfolgte eine Zusammenlegung von 80 Finanzämtern auf 43 Organisationseinheiten, wobei jedoch alle Standorte erhalten bleiben. Auch die 62 Zollämter wurden zu 15 Organisationseinheiten zusammengelegt.

So gibt es in Zukunft im Burgenland nur mehr ein Finanzamt, und es kam zu einer Zusammenlegung der Finanzämter Krems, Zwettl, Horn, Gmünd und Waidhofen/Th. zum Finanzamt Waldviertel.

Ziel und Zweck dieser Reform ist eine Kompetenzerweiterung der Finanzämter, verbunden mit vielen Vorteilen für die SteuerzahlerInnen (in Zukunft „Kunden“): Es wurden Infocenter errichtet, wo der Bürger rasch und kompetent seine Anliegen erledigt bekommt, Öffnungszeiten wurden erweitert und der Fachbereich wurde für eine einheitliche Rechtsauslegung und -anwendung verstärkt. Bis zum „langen Einkaufssamstag“ dauert es aber noch, und es gibt noch keine Einkaufszeiten an Samstagen!

Auf Mitarbeiterebene gibt es flache Hierarchien, mehr Eigenverantwortung, Teamorientierung mit Ergebnisverantwortung (!!!), und es erfolgt eine Zusammenführung von Innendienst und Betriebsprüfung. Dazu gehört auch die Möglichkeit bzw. Verpflichtung, die Steuererklärung elektronisch einzureichen.

Verbunden soll damit eine Einsparung von 1.000 Dienstposten sein und Kosteneinsparungen und Mehrergebnisse in Höhe von 250 Mio. € (resultierend aus der Ergebnisverantwortung?).

Nachdem auch die sieben Finanzlandesdirektionen abgeschafft wurden, erfolgt die Dienstaufsicht und Koordination in Zukunft österreichweit durch fünf Regionalmanager.

 

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Arbeitsinspektor

Der Dienstgeber ist verpflichtet, den AI durch den Betrieb zu führen

Arbeitsinspektion

Wenn der Arbeitsinspektor 3x klingelt

Arbeitsinspektor

Der Arbeitsinspektor hat in jedem Fall „den Fuß in der Tür“: Er darf jederzeit unangemeldet kommen

Die Arbeitsinspektoren (AI) überwachen auf Grundlage des Arbeitsinspektionsgesetzes, ob die Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden. Sofern es dieses Thema betrifft, hat er bei Streitigkeiten zwischen Dienstgeber und -nehmer zu vermitteln.

Die AI sind jederzeit berechtigt, Betriebsstätten und Arbeitsstellen zu betreten und zu besichtigen. Die Ankündigung eines Betriebsbesuches steht im Ermessen der Organe – es sind also auch unangemeldete Kontrollen zulässig.

Die Hauptaufgaben des AI sind insbesondere, folgende Themen aus dem Arbeitnehmerschutz zu überprüfen: Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit, die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, die Beschäftigung von Schwangeren und Dienstnehmerinnen nach der Entbindung, der Beschäftigung Behinderter, die Arbeitszeiten, die Ruhepausen, die Ruhezeiten, die Urlaubsaufzeichnungen, die Heimarbeit.

Die AI dürfen Messungen durchführen, Proben entnehmen, Mitarbeiterunterkünfte betreten und Fotos anfertigen.

Der Dienstgeber ist berechtigt, auf Verlangen verpflichtet, den AI bei der Betriebsbesichtigung zu begleiten. Für den Fall seiner Abwesenheit hat der Dienstgeber eine andere Person damit zu beauftragen.

Wenn der AI Übertretungen von Arbeitnehmervorschriften feststellt, folgt eine Beratung, und es wird eine schriftliche Frist gesetzt, bis wann die Situation verbessert wird. Wenn dieser Aufforderung nicht entsprochen wird oder eine schwerwiegende Übertretung festgestellt wird, muss der AI bei der Verwaltungsstrafbehörde Strafanzeige erstatten. Das Strafausmaß beträgt 36 € bis 3.600 €, im Wiederholungsfall 72 € bis 3.600 €.

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Mehrzahlungen

Irrtümlich überwiesene Gehälter bekommen Unternehmer nicht immer zurück

Lohnverrechnung

 

Lohnverrechnung: Fehlerfrei mit Hilfe von Profis

No return!

 

Sollten in der Lohnverrechnung Ungereimtheiten auftreten, kann es passieren, dass der Dienstnehmer zu viel überwiesen bekommt. Darf er sich die Mehrzahlung dann behalten?

Wenn der Empfang und Verbrauch der Mehrzahlung gutgläubig erfolgte, dann sieht es mit der Rückforderung vom Dienstnehmer schlecht aus. Wenn der Fehler mit normalem Hausverstand erkennbar ist, liegt der Fall günstig. Wenn zum Beispiel auf dem Lohnzettel wesentlich mehr Stunden ausgewiesen werden oder wenn plötzlich um Einiges mehr überwiesen wird als üblich, kann der Dienstgeber die Überzahlung zurückfordern. Ein übersichtlicher Lohnzettel oder regelmäßige Bezüge erhöhen die Chancen. Besteht die Forderung zu Recht, sollten Rückzahlungsraten schriftlich vereinbart werden.

Häufig sind auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge betroffen, die der Dienstgeber für den Dienstnehmer einbehält. Sozialversicherungsbeiträge können nur ein Monat (!) zurück nachverrechnet werden, außer der Dienstnehmer hat bewusst falsche Angaben gemacht. Für Lohnsteuer-Nachzahlungen kann sich der Arbeitgeber 30 (!) Jahre regressieren.

Tipp: Achten Sie auf professionelle, übersichtliche Lohnzettel und teilen Sie diese gewissenhaft jeden Monat aus.

 

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FRAGE & ANTWORT

Privatnutzung des Firmenautos

Meine Mitarbeiter dürfen das Firmenauto auch privat verwenden. Was ist zu beachten?

Wenn Ihr Dienstnehmer einen Firmen-PKW auch zu privaten Zwecken verwenden darf, muss ein KFZ-Sachbezug in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Wer nicht mehr als 500km pro Monat privat fährt, braucht nur den halben Wert zu versteuern. Das sind 0,75% der Anschaffungskosten oder maximal 255 € pro Monat.

In diesem Zusammenhang sind auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte „Privat“. Der Nachweis erfolgt durch ein Fahrtenbuch oder andere geeignete Beweismittel, wobei hier das Fahrtenbuch unbedingt anzuraten ist.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der halbe Sachbezug nicht gerechtfertigt war, weil zu viele private Kilometer gefahren wurden, so fallen Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten für die fehlende zweite Hälfte an. Sie können sich aber nur schwer am Dienstnehmer regressieren (siehe Seite 4). Der Dienstgeber bleibt zumindest auf der Sozialversicherung sitzen.

Praxistipp

Kontrollieren Sie die Fahrtenbücher regelmäßig oder vereinbaren Sie mit Ihren Mitarbeitern, dass vorerst ein voller Sachbezug abgerechnet wird.

Wer vor dem Jahresende nachweist, dass er unter 6.000 km bleiben wird, bekommt den halben Sachbezug für das ganze Jahr mittels Aufrollung gutgeschrieben.

 

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Zweitwohnsitzverordnung

#zweitwohnsitz

Ich lebe in München und habe eine Ferienwohnung in Kitzbühel. Muss ich in Österreich Steuern zahlen?

Grundsätzlich bewirkt ein Wohnsitz im Inland, dass das gesamte Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig wird. Zur Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung gibt es daher mit den meisten Industriestaaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Dabei wird dem Staat, in dem der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt hat, der Vorrang eingeräumt. Der andere Staat kann normalerweise nur das besteuern, was dort verdient wurde. Im konkreten Fall kann also Österreich nicht besteuern, ausgenommen Steuerquellen, die in Österreich liegen (z.B. ein Dienstverhältnis, ein Betrieb, ein Konzertauftritt in Ö).

Bei Ländern ohne Abkommen (z.B. Mexiko) gibt es ab 2004 eine Erleichterung: Die Zweitwohnsitzverordnung bestimmt, dass Österreich kein Besteuerungsrecht auf das Einkommen aus anderen Ländern hat, wenn der inländische Zweitwohnsitz nicht mehr als 70 Tage pro Jahr selbst genutzt wird. Aber selbst bei längerer Nutzung gibt es einen Ausweg: Es kann ein Antrag entweder auf Steuerfreistellung für die ausländischen Einkünfte oder auf Anrechnung der im Ausland bezahlten Steuer auf die inländische Einkommensteuer gestellt werden.

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Finanzamt: Negativsteuer

Ich zahle keine Lohnsteuer – in welchen Fällen kann ich trotzdem Geld vom Finanzamt zurück bekommen?

Es gibt tatsächlich Möglichkeiten, um vom Finanzamt Geld zurückzubekommen. Durch die sogenannte Negativsteuer erhalten Steuerpflichtige mit niedrigem oder keinem Einkommen die Steuerabsetzbeträge zum Teil oder zur Gänze als Steuergutschrift rückerstattet. Zuständig ist dafür das Referat „Arbeitnehmerveranlagung“, das auch weitere detaillierte Auskünfte erteilt.

Der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag (bei mindestens einem Kind) wird in jenen Fällen, in denen er sich aufgrund eines geringen Einkommens nicht oder nicht voll steuermindernd auswirken kann, vom Finanzamt mit bis zu 364 € ausbezahlt. Ab 2004 betrifft dies auch die neuen Kinderzuschläge.

Beim Arbeitnehmerabsetzbetrag ist die Negativsteuer hingegen mit zehn Prozent der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge begrenzt, maximal dürfen es 110 € sein.

Diese Regelung kommt beispielsweise in folgenden Fällen zum Tragen: Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind und sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichert haben. Oder wenn Sie neben der geringfügigen Beschäftigung ein weiteres echtes oder freies Dienstverhältnis haben und Ihnen die Gebietskrankenkasse daher Pflichtbeiträge vorschreibt. Diese Beiträge können Sie dann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen und so gelangt die Negativsteuer zur Auszahlung.

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Jungunternehmer

Förderungen, Prämien und Zuckerln für Jungunternehmer

Unternehmensgründung

Geld für Gründer

Jungunternehmer

Wenn Sie sich informieren, kommen Sie als Jungunternehmer schneller voran.

Um die Gründungstätigkeit in Österreich anzuregen, wurden Erleichterungen für Jungunternehmer eingeführt.

Krankenversicherung

Gewerbetreibende, die sich erstmals selbstständig machen und noch nicht GSVG-versichert waren, zahlen in den ersten Jahren weniger: für die ersten zwei Jahre fix 48,40 € Krankenversicherung pro Monat. Für Spitzenunternehmer mit einem Jahresgewinn von über 48.300 € bedeutet das eine Ersparnis von 313,85 € pro Monat. Die Begünstigung in der Pensionsversicherung verschafft lediglich einen Finanzierungsvorteil.

Nebenjob

Für alle, die sich noch nicht so ganz trauen und neben ihrem Dienstverhältnis in die Selbstständigkeit hineinschnuppern wollen, gibt es spezielle Befreiungen.

Gewerbetreibende Kleinstunternehmer können sich auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen, wenn ihr Jahresgewinn unter 3.794,28 € und der Jahresumsatz unter 22.000 € liegt. Ein Kleinstunternehmer darf in den letzten fünf Jahren nicht mehr als zwölf GSVG-Monate pflichtversichert gewesen sein oder: Männer müssen über 65, Frauen über 60 sein (neu ab 1. Juli 04). Neue Selbstständige zahlen keine Beiträge, wenn sie pro Jahr unter 3.794,28 € Gewinn erzielen.

Steuerzuckerl

Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) befreit Gründer von Gebühren und Personalkosten. Für die Förderung als Neugründung muss eine neue betriebliche Struktur geschaffen werden. Man darf in den vergangenen 15 Jahren nicht in einer ähnlichen Branche selbstständig gewesen sein. Auch die bloße Übertragung eines Betriebes wird gefördert. Die 15-Jahre-Klausel gilt hier für den Übernehmer. (Siehe Tabelle: NeuFÖG)

NeuFÖG
  Neugründung Betriebs-
übertragung
Ersparnis
Gebühren Gewerbeanmeldung mind. 51,60 €
Gebühren Firmenbuch Einzeluntern.: 63 €, Pers. ges.: mind. 106 €, GmbH: mind. 288 €
Gebühren Grundbuch 39 € + 1% vom Verkehrswert
Grunderwerbsteuer für
eingebrachte Grundstücke
bis 75.000 € Grundstückswert 3,5% vom dreifachen Einheitswert (bei Umgründungen vom zweifachen)
Gesellschaftsteuer 1% des eingezahlten Kapitals (mind. 175 €)
Lohnnebenkosten 12 Monate
ab Firmengründung
keine Förderung ca. 7 % (rund ein Bruttomonatsgehalt)
Gebühren Miet- und Pachtverträge keine Förderung keine Förderung keine Ersparnis

Investitionszuwachsprämie

Für Investitionen, die den Durchschnitt der letzten drei Jahre übersteigen, winken 10 % in bar zurück vom Finanzamt. Da im Gründungsjahr die Vorjahre fehlen, wird die Prämie von allen Investitionen berechnet. Achtung: Gibt es nur noch bis Ende 2004 (siehe Seite 7).

Links

Links zu Businessplan-Wettbewerben:
In ganz Österreich: www.i2b.at
Für Studenten und Uni-Absolventen: www.uniun.at,
sciencepark.tugraz.at

Info zu Förderungen:
Förderdatenbank der Wirtschaftskammer: wko.at/foerderungen
Austria Wirtschaftsservice: www.awsg.at
Forschungsförderungsfond: www.fff.co.at
Forschungs- und Technologieförderung: www.foerderkompass.at

 

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

PKW-Luxustangente höher

Die Finanz meint: PKWs, die mehr als 34.000 € kosten, sind Luxus. Daher sind Beträge, die darüber liegen, keine Betriebsausgabe. Nun hat der Unabhängige Finanzsenat festgestellt, dass die Grenze valorisiert gehört (z.B. für 2003 auf 40.000 €). Die Finanz will das nicht glauben und hat eine Beschwerde beim VwGH eingebracht. Wir warten gespannt auf die Entscheidung.

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Mehr Zeit für Ihr Kind

Ab Juli 2004 können Eltern leichter in Teilzeit gehen. Während früher eine Reduktion um mindestens zwei Fünftel der Arbeitszeit notwendig war, so können Eltern um beliebig viele Stunden weniger arbeiten. Neu ist auch, dass Teilzeit bis zum vierten Geburtstag des Kindes zusätzlich nach einer vollen Karenz möglich ist. Der Kündigungsschutz verlängert sich um die Teilzeit. Wer schon drei Dienstjahre hat und in einem Betrieb mit mehr als 20 Dienstnehmern arbeitet, kann bis zum siebenten Geburtstag Stunden reduzieren. Diese Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf Teilzeit. Alle anderen müssen sich mit dem Arbeitgeber einigen.

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Investitionszuwachsprämie

Für Investitionen, die über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre liegen, winken 10 % Prämie. Achtung! Jedoch nur mehr, wenn sie bis Ende 2004 getätigt werden.

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Buchtipp

Buchtipp

Bärentango – Mit Risikomanagement Projekte zum Erfolg führen

Tom DeMarco und
Timothy Lister
Verlag Hanser

Im Bärentango zeigen Tom DeMarco und Timothy Lister (Verlag Hanser), wie man akzeptablen Risiken begegnet. Nur wer bewusst Risikomanagement betreibt, wird vor unverhofften Gefahren bewahrt. Gespickt mit provokativen Einsichten, realistischen Fallbeispielen und Praxistipps ist Bärentango die Anleitung, um Risiken zu begegnen, bevor sie zu Problemen werden, die das Projekt gefährden.

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Rechnungslegung international

Ab 2005 müssen europaweit börsennotierte Konzerne nach internationalen Regeln (kurz: IFRS-Standards) bilanzieren. Diese Standards werden vom IASB (International Accounting Standards Board) festgelegt. Andere Unternehmen müssen weiterhin nach österreichischem Recht bilanzieren.

Es wird aber häufig freiwillig nach IFRS bilanziert werden. Wesentlicher Vorteil: Die Bilanzen werden in vielen Fällen besser, weil nicht das strenge Vorsichtsprinzip im Vordergrund steht. „True and fair view“, also wahr und richtig ist angesagt. Gerade im Hinblick auf Basel II kann dies von großer Bedeutung sein.

 

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Ärztliche Gutachten in der Umsatzsteuer

Das Finanzministerium (BMF) hatte in Berücksichtigung von zwei aktuellen EuGH-Entscheidungen die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR) neu gefasst und verfügt, dass neben den schon erwähnten noch weitere zusätzliche Gutachten umsatzsteuerpflichtig sind.

Im Hinblick auf verbundene Umstellungsprobleme (Vorsteuerabzug) hat diese Änderung zu zahlreichen Rückfragen im BMF und bei der Ärztekammer geführt. Das Ergebnis daraus ist, dass diese Änderung wieder aufgehoben wurde und die Aussagen der alten UStR (RZ 946) weiterhin gelten.

Es soll aber im Einvernehmen zwischen BMF und Ärztekammer ab 1. 1. 2005 zu einer Neufassung der UStR in diesem Punkt kommen. Die UStR werden dann eine taxative Aufzählung der umsatzsteuerpflichtigen ärztlichen Gutachten enthalten.

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Steuerlinks  

> Pleitegeier

www.edikte.justiz.gv.at

Seit 1.1.2000 werden Insolvenzen ausschließlich und rechtsgültig im Internet veröffentlicht. Die Seite zeigt auch alle Versteigerungen und Verkäufe von Insolvenzsachen. In der Diebsgut-Datenbank können Bestohlene nach ihrem Eigentum suchen. Auch das Firmenbuch veröffentlicht nur noch online (aber immer nur die Änderung – keine vollständigen Auszüge).

In der einfachen Suche kann man zwischen einer Namensuche und einer Datumssuche wählen. Die Hilfe zeigt, wie Sie effizient suchen.

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Betriebsausgaben

Alle Ausgaben rund um die Schönheit werden fast immer abgelehnt

Fiskurios

 

Fiskurios

Personenwaage

Sollten Sie auf die Idee kommen, eine Personenwaage als Betriebsausgabe in der Steuererklärung geltend zu machen – leider: Der VwGH hat schon im Jahr 1997 gegen eine Musicaldarstellerin entschieden:„Die Waage ist selbst dann nicht abzugsfähig, wenn der Beruf einen überdurchschnittlichen Energieverlust verlangt.“
Auch die Kosten eines männlichen Models für Fitnessstudio, Solarium, Friseur und Make-Up wurden abgelehnt. Begründung: Es gibt einen Unterschied zu Sportlern oder Künstlern. Zitat: „Ein Model muss kein Rad schlagen und keinen Handstand machen können“. Zur Streichung der Ausgaben für Solarium und Kosmetik: „Das Model schlüpft nicht in einen fremden Charakter, sondern präsentiert nur Mode oder Ware.“

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Angestellte aus EU-Ländern

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt weiter, aber es werden keine Aufenthaltstitel mehr benötigt

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer aus den Nachbarländern

Martha Tremmel
Martha Tremmel
Magistratsabteilung 20 in Wien,
Fremdenrechtliche Angelegenheiten

Impuls: Kann man in Österreich Bürger aus den neuen EU-Ländern jetzt problemlos anstellen?

Martha Tremmel: Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedsstaaten brauchen keinen Aufenthaltstitel mehr. Es gilt aber weiterhin das Ausländerbeschäftigungsgesetz und sie benötigen eine Beschäftigungsbewilligung. „Integrierte“ EU-Bürger bekommen eine Freizügigkeitsbestätigung und bekommen freien Zugang zum Arbeitsmarkt (AdR: siehe Seite 3).

Wie bekommt man eine Freizügigkeitsbestätigung?

Tremmel: Sie ist vor Arbeitsaufnahme beim zuständigen Wohnsitz-AMS einzuholen. Die Arbeitserlaubnis gilt zwar weiter, ich empfehle aber trotzdem die Freizügigkeitsbestätigung zu lösen. Dann kann nichts mehr passieren. Der Arbeitgeber muss die Freizügigkeitsbestätigung im Betrieb zur Einsicht bereit halten.

Was ist mit Firmengründungen?

Tremmel: Für eine Gewerbeberechtigung ist ebenfalls kein Aufenthaltstitel mehr notwendig. Allfällige Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe müssen bei der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder dem Magistratischen Bezirksamt vorgelegt werden. Der Befähigungsnachweis kann auch durch einen Anerkennungs- bzw. Gleichhaltungsbescheid des Wirtschaftsministeriums ersetzt werden. Der EU-Unternehmer oder der gewerberechtliche Geschäftsführer muss einen Wohnsitz in Österreich haben. Weiters braucht ein Unternehmer einen maximal drei Monate alten Strafregisterauszug vom Heimatland im Original mit beglaubigter Übersetzung und natürlich die üblichen Personalunterlagen bzw. Erklärungen. Bei Gründung einer Gesellschaft kann das Firmenbuchgericht eine Freizügigkeitsbestätigung, Arbeitsbewilligung oder einen Feststellungsbescheid vom AMS verlangen.

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Wichtige Steuertermine
4. Quartal 2004

30. September

Ende des anspruchszinsenfreien Zeitraums für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer 2003.
Erwartete Nachzahlungen für 2003 rechtzeitig leisten: Anspruchszinsen derzeit 3,47 % pro Jahr

2. November

Zusammenfassende Meldung für das 3. Quartal 2004 bei nichtelektronischer Einreichung.

15. November

Vorauszahlungen Einkommen- und Körperschaftsteuer für das 4. Quartal 2004.
Umsatzsteuervoranmeldung für das 3. Quartal (wenn nicht monatlich).
Zusammenfassende Meldung für das 3. Quartal 2004 bei elektronischer Übermittlung.
30. November
Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 4. Quartal 2004.

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