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Ihre ganz persönlichen Steuertipps Lesen Sie in dieser Ausgabe u.a.: |
Inhalt:
Internet: Gedanken - Ideen - Tipps für jedermann
www.szabo.at - Steuerberatung im Web
Bekanntes Gesicht - neuer Name
Gewerberecht aktuell
Highlights aus der Sozialversicherung:
Erleichterung für "geringfügig Selbständige"
Jungunternehmerförderung auch in der GSVG
Gewinne der Jahre 1995, 1996 und 1997
Arbeitslosengeld für Unternehmer
Highlights aus dem Steuerrecht:
Fortbildung im außerberuflichen Bereich - Werbungskosten
Weiterbildungskosten von Ärzten - Betriebsausgaben
Keine Berufsausbildung ohne Prüfung
Jubiläumsgelder
Begrenzung des Kilometergeldes mit 30.000 Km
Liebhaberei
Preise bei Wettbewerben
Reinigung von Berufskleidern
Ehegattin
Fitnessstudio
Neues von den Behörden:
Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
"Rasterfahndung" für Abgaben schon Wirklichkeit
Betriebsprüfung
Finanzstrafverfahren
FISKURIOS:
Hundekauspezialitäten für die menschliche Ernährung?
Leistungsfördernde Maßnahmen
Internet
Gedanken - Ideen - Tipps für jedermann
Wer kennt es nicht? Das Internet. Und doch wissen wir nicht so recht, wofür wir es verwenden sollen. Szabo & Partner möchten Ihnen ganz konkret zeigen, wie Sie Ihren Anschluss an das World Wide Web nutzen können.
Ihnen fehlt der Durchblick?
Ein Nachmittag und Sie sind im Bilde. Das ist das Schöne am Internet,
ein halber Tag genügt und Sie beherrschen alle notwendigen Funktionen für
das Surfen und Email-Verschicken. Kurse gibt's bei den Volkshochschulen, WIFIs,
Unis und in Buchform.
Die ganze Welt steht Ihnen offen - holen Sie sich die besten Ideen!
Sie denken: "In meiner Branche ist Internet noch kein Thema." Weit gefehlt!
Die unglaublichsten Ideen wurden im Internet bereits entdeckt. Ein Beispiel:
Die Anregung zum erfolgreichen "Labyrinth im Maisfeld", das heuer den Sommer
lang zu durchschreiten war, stammt aus einer amerikanischen Homepage.
Informationsüberflutung - gekonnt damit umgehen
Informationen aus dem Internet zu holen ist oft mühsam. Das Finden der richtigen Site unter den unzähligen Pages stellt das Hauptproblem dar.
TIPS:
Der nächste Schritt - die eigene Homepage
In den meisten Branchen nicht mehr wegzudenken - die eigene Homepage. Zählt Ihre Branche noch nicht dazu? Umso besser, als Erster erarbeiten Sie sich einen unschätzbaren Marketingvorteil.
TIPPS:
Unsere hilfreichen Geister:
Redaktion und Produktionskontrolle: GregoritschPR & partners
Layout und Hosting: Ostry Internet Solutions
Programmierung: Sawetz Communications und Auer
Grafik
www.szabo.at - Steuerberatung im Web
Unter www.szabo.at besuchen Sie unsere funkelnagelneue WebSite im Internet.
Entdecken Sie unser Team von seiner besten Seite, stöbern Sie in der aktuellsten
Ausgabe von STEUERImpuls, surfen Sie durch unsere Tipps und Dienstleistungen
und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Halten Sie sich auch nicht zurück mit
Kritik und Anregungen - wir sind bestrebt, die Site zu Ihrem Nutzen so kundenfreundlich
wie möglich zu gestalten.
Bekanntes
Gesicht - neuer Name
Evelyn Eder, besser bekannt unter Evelyn Weiss, änderte im August aufgrund einer Adoption ihren Namen.
Gewerberecht aktuell
Der 31. Dezember 1998 ist ein wichtiger Stichtag für viele, schon vor dem 1.7.1993 gegründete GmbH´s. Danach verlieren diese ihren gewerberechtlichen Geschäftsführer, wenn er nur als Prokurist eingetragen war.
Denn schon seit Juli 1993 gilt: gewerberechtlicher Geschäftsführer kann nur sein, wer
Mit einer Galgenfrist bis zum 31. Dezember 1998 wurde den "Nur-Prokuristen" damit der Garaus gemacht.
Folgen:
Die Gesellschaft hat der Gewerbebehörde bekannt zugeben, dass der bisherige
Prokurist als geweberechtlicher Geschäftsführer mit 31. Dezember 1998
ausgeschieden ist.
Sodann hat die Gesellschaft sechs Monate Zeit (also bis zum 30. Juni 1999), um einen neuen gewerberechtlichen Geschäftsführer namhaft zu machen. Dieser muss dann die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, also entweder handelsrechtlicher Geschäftsführer oder Dienstnehmer sein. Sofern der bisherige gewerberechtliche Geschäftsführer diese Kriterien erfüllt, kann auch er weiterhin diese Funktion ausüben.
Erfreulicher Nebeneffekt:
Die Bestimmung, dass auch ein (mindestens halbtagsbeschäftigter) Dienstnehmer
die Funktion eines gewerberechtlichen Geschäftsführers einnehmen kann,
gilt für jedes Unternehmen: also auch für OHG, OEG, KG, KEG und Einzelunternehmer.
Highlights aus der Sozialversicherung
Erleichterung für "geringfügig Selbständige"
Wer bisher als Selbständiger geringfügig verdiente, z.B. Hausfrauen (mitversichert), die zusätzlich Verkaufsparties organisierten oder Angestellte (vollversichert) mit einer Nebentätigkeit als Versicherungsvertreter , musste für die Gewerbeberechtigung einen GSVG-Mindestbeitrag von rd. ATS 40.000,- pro Jahr zahlen. Ab 1.1. 1999 gibt es auch für gewerblich Selbstständige eine Geringfügigkeitsgrenze. Damit ebnet der Gesetzgeber den Weg in die gewerberechtliche Legalität. Nur ATS 1.007,- pro Jahr Unfallversicherung zahlt, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Jungunternehmerförderung auch in der GSVG
Wer ab 1.1.1999 erstmals selbständig gewerblich tätig ist, muss in den ersten drei Jahren mit mindestens rd. ATS 20.000,- jährlich an Sozialversicherungsbeiträgen kalkulieren, sofern nicht von der oben erwähnten Geringfügigkeitsgrenze Gebrauch gemacht werden kann. Bisher musste mit dem Doppelten gerechnet werden. Mindestgrundlage zur Berechnung der Pensions- (14,5%) und Krankenversicherungsbeiträge (9,1%) ist jetzt ein Gewinn von ATS 7.400,- pro Monat (bisher ATS 13.761,-).
Gewinne der Jahre 1995, 1996 und 1997
können auf Antrag (bis 31.12.2001) doch noch leistungswirksam für die gewerbliche Pensionsberechnung sein. Unbedingt zu überprüfen, wenn Sie knapp vor der Pension stehen.
Arbeitslosengeld für Unternehmer
Es gibt weiterhin keine Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Lediglich durch die Bezahlung eines monatlichen Betrages von ATS 500.- "Sicherungsbeitrag" an die ASVG, kann ein bereits früher erworbener Anspruch bewahrt werden, nämlich das Recht auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Folgende Fragen sollten Sie - bei der Überlegung für den Sicherungsbeitrag - stellen:
Die Antwort - ist es sinnvoll einen Sicherungsbeitrag zu bezahlen - finden Sie gemeinsam mit Ihrem Wirtschaftstreuhänder. Die Höhe des AL-Geldes richtet sich nach dem letzten Entgelt vor der selbständigen Tätigkeit, maximal wird es aber ATS 7.992,- monatlich sein. Falls das Ende Ihres letzten versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses vor dem 31.12.1997 lag, müssen Sie bis 31.12.1998 eine Verpflichtungserklärung abgeben!
Highlights aus dem Steuerrecht
Fortbildung im außerberuflichen Bereich - Werbungskosten
Werbungskosten für Lehrgänge können nur dann als Fortbildung steuerlich abgesetzt werden, wenn sie der Weiterbildung im konkret ausgeübten Beruf dienen. Bisherige berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten müssen verbessert werden, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.
Beispiel: wenn Lehrer im Fach Pflanzenbau einen Lehrgang über Personalentwicklung,
Organisationsentwicklung, Supervision besucht, so ist für die Finanz kein
Zusammenhang zu erkennen, dass er diese Inhalte braucht, um in seinem Beruf
am Laufenden zu bleiben.
Fachbücher, die persönlichkeitsbildende Komponenten enthalten, sind
auch nicht eindeutig und ausschließlich als beruflich veranlasste Ausgabe
anerkannt. VwGH-Erkenntnis 98/14/0004 vom 15.4.98
Weiterbildungskosten von Ärzten - Betriebsausgaben
Es ist wichtig zu wissen, dass Berufsausbildungskosten steuerlich nicht absetzbar sind, während Berufsfortbildungskosten (siehe "oben") als Betriebsausgaben gelten. Das Berufsbild des Arztes ist erfüllt, wenn die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes erlangt ist. Sämtliche medizinischen Weiterbildungsaktivitäten sind daher als steuerlich absetzbare Berufsfortbildung anzusehen.
Beispiele: ein praktischer Arzt absolviert einen 2-jährigen Lehrgang für Tropenmedizin, ohne während dieser Zeit Einkünfte zu erzielen; Intensivmediziner, der einen mehrmonatigen Fortbildungslehrgang für Akupunktur in China besucht; ein Absolvent des Medizinstudiums, der, ohne je praktiziert zu haben, eine mehrjährige Fortbildung zum Psychologen im Ausland auf sich nimmt.
Keine Berufsausbildung ohne Prüfung
Für einen volljährigen Studenten, der durch längere Zeit zu den für sein Studium vorgesehenen Prüfungen nicht antritt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Entscheidend ist das nach Außen erkennbare zielstrebige Bemühen um einen Studienabschluss. Dieses Bemühen zeigt sich durch das Antreten zu erforderlichen Prüfungen. Ein derartiges Bemühen ist auch Voraussetzung für den Familienbeihilfenanspruch. VwGH-Erkenntnis 96/15/0213 vom 19.3.98
Jubiläumsgelder
Ab 1999 sind jährliche Neudotierungen von Jubiläumsgeldern von den Unternehmen wieder als Betriebsausgabe absetzbar. VfGH, G 403/97-6. vom 9.12.97
Begrenzung des Kilometergeldes mit 30.000 Km
Das Bundesministerium für Finanzen gestattet laut Lohnsteuerprotokoll
die Geltendmachung der amtlichen Km-Gelder insoweit, als die gefahrenen Kilometer
maximal 30.000 betragen.
Wer also glaubt mehr als ATS 147 000,- pro Jahr belegmäßig nachweisen
zu können, sollte zu sammeln beginnen.
Liebhaberei
Eine Tätigkeit, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes
aufweist, ist nur in Ausnahmefällen als Liebhaberei anzusehen. Der VwGH
führt aus, dass nicht das Ausmaß und die Dauer der Verluste für
die Beurteilung der Liebhaberei ausschlaggebend sind.
Vielmehr muss die Art, in der der Betrieb geführt wird, nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten ausgerichtet sein.
Die Ursachen des Entstehens der Verluste sind zu ergründen, die Einnahmen
und die Ausgaben sind zu analysieren. VwGH-Erkenntnis 94/15/0235 vom 25.06.1997
Preise bei Wettbewerben
Preise, anläßlich eines gewonnenen Wettbewerbes z.B.: Geldpreise für Architekten, Wettbewerbspräsentationen von Werbeagenturen sind einkommens- und umsatzsteuerpflichtig, wenn die Leistung (Entwurf, Model, Objekt) beim Preisempfänger bleibt, also verwertet wird, und der Preis mehr als nur Ersatz für die entstandenen Kosten darstellt. Handelt es sich um einen steuerfreien Kostenersatz, dann sind auch die Kosten nicht steuerabzugsfähig.
Steuerfrei: Zuwendungen aus öffentlicher Hand zur direkten Förderung von Künstlern - Preise im Sinne von Ehrungen für das Gesamtwerk eines Künstlers, Forschers oder Wissenschaftlers (Bambi, Nobelpreis).
Reinigung von Berufskleidern
Die Ausgaben für im eigenen Haushalt gereinigte Berufskleidung können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Wird aber von einem Angehörigen, der getrennt vom Haushalt des Steuerpflichtigen lebt die Reinigung vorgenommen, dann sind die dazugehörigen Aufwendungen Betriebsausgaben. Es muss dazu Belege geben. VwGH - Erkenntnis 96/13/0172. Uns scheint diese Differenzierung nicht gerechtfertigt.
Ehegattin
Ein Pauschalhonorar ist nur dann Betriebsausgabe, wenn die erbrachte Leistung detailliert nach Art, Umfang und Zeit beschrieben ist und die Bezahlung zeitnah erfolgt. VwGH - Erkenntnis 93/13/0033 vom 17.09.97 Anm.: Banküberweisungen sind stichhaltiger als Barauszahlungen.
Fitneßstudio
Mitgliedsbeiträge können nur dann Werbungskosten darstellen, wenn die Berufsausübung überdurchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit erfordert. (Schauspieler, Tänzer,...) VwGH - Erkenntnis 94/13/0001 vom 17.09.97
Neues von den Behörden
Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die grundsätzliche Pflicht zur Einreichung von UVA ist ab Mai 1998 wieder eingeführt.
Bei monatlichen UVAs ab dem Abrechnungszeitraum Mai, bei Quartals- UVAs ab dem 3. Quartal.
Ausnahme: Bei termingerechter Zahlung der Umsatzsteuer
Bei Nichtabgabe bzw. nicht rechtzeitiger Abgabe kann das Finanzamt für
die Umsatzsteuerschuld einen Verspätungszuschlag bis zu 10% vorschreiben.
Die Höhe hängt sowohl vom Ausmaß der Fristüberschreitung
als auch vom bisherigen steuerlichen Verhalten des Abgabenpflichtigen ab.
Bei Vorliegen von Vorsteuerguthaben ist die UVA - wie bisher - einzureichen.
Für neugegründete Unternehmen wurde die Einreichpflicht für das Gründungsjahr eingeführt.
Tipp: Wenn Sie glauben, ein Guthaben auf Ihrem Finanzamtskonto zu haben, sollten Sie uns vor der Zahlung anrufen, wir verfügen über eine Direktleitung zum Finanzamt!
Nachweis der Einreichung
Abschließend sei vermerkt, dass bei Abgabepflicht der UVA, diese im
Original einzureichen ist, da es sich um eine "Steuererklärung" handelt.
Die Übersendung durch Telefax ist nicht zulässig.
Als voller Beweis der Einreichung dient der Eingangsstempel beim zuständigen Finanzamt.
Ein Schriftstück gilt nur dann als eingebracht, wenn es wirklich bei der
Behörde "behändigt"' worden ist. Es genügt nicht der Beweis der
Post-Aufgabe, es ist das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde
nachzuweisen.
(VwGH 20. Jänner 1983, 82/16/119).
Selbst eingeschriebene Briefe können daher zum Beweisnotstand führen, stärken aber für ein eventuelles Wiedereinsetzungsverfahren die Glaubwürdigkeit des Steuerpflichtigen.
"Rasterfahndung" für Abgaben schon Wirklichkeit:
Seit September ist es Realität: Finanz- und Krankenkasse ziehen gemeinsam aus, um Lohnabgaben und Krankenkassenbeiträge zu sichern. Es wurde nämlich gesetzlich fixiert, dass beide Behörden die Ergebnisse ihrer jeweiligen Abgaben- und Beitragsprüfungen ohne besondere Aufforderungen untereinander auszutauschen haben. Zu diesem Zweck wurde ein Formblatt entwickelt, welches unter anderem über die häufigsten "Sünden" von Arbeitgebern Auskunft gibt und der jeweils anderen Behörde übersendet wird:
Die gegenseitige Informationspflicht geht sogar so weit, dass die Prüfer bei drohenden erheblichen Abgabennachforderungen die jeweils andere Behörde unverzüglich alarmieren müssen, damit diese ihre Prüfer ebenfalls sofort in Marsch setzen kann.
Problem Werkverträge / freie Dienstverträge:
Hier gibt es die größten Schwierigkeiten, weil einerseits die
Abgrenzung zu den echten Dienstverhältnissen nicht immer eindeutig zu ziehen
ist und andererseits die beiden Behörden jeweils andere Maßstäbe
für die Beurteilung heranziehen:
während ein freier Dienstnehmer für die Finanz ein Selbständiger
ist, gilt er für die Krankenkasse als Unselbständiger.
Zukunftsaussichten:
Noch ist die aktive Zusammenarbeit auf Finanz und Krankenkasse beschränkt.
Lange wird es nicht dauern, bis auch die Gemeinden mit ihren Abgaben (insb.
Kommunalsteuer) in dieses Netzwerk eingebunden sind. Damit ist aber noch lange
nicht Schluß: in Zukunft könnten die Gewerbebehörden von der
Finanz Auskunft erhalten, ob der als gewerberechtlicher Geschäftsführer
beschäftigte Dienstnehmer noch tätig ist.
Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt: Orwell lässt grüßen
!
Betriebsprüfung
Betriebsprüfer erhalten in Zukunft erweiterte Prüfmöglichkeiten. Durch eine Erweiterung der Bundesabgaben Ordnung wurde bestimmt, dass in Zukunft Bücher und Aufzeichnungen von den Betrieben auf Datenträgern der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Finanzverwaltung kann sodann eine eigene Prüfungssoftware einsetzen, die die Daten extrahiert und analysiert.
Finanzstrafverfahren
Zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist es nicht erforderlich, dass
das Finanzvergehen bereits zweifelsfrei nachgewiesen ist, es genügt Verdacht.
VwGH-Erkenntnis 96/16/0286 vom 26.6.1997
FISKURIOS
Hundekauspezialitäten für die menschliche Ernährung ?
Die Finanz hat kürzlich klargestellt, dass Hundekauspezialitäten
(getrocknete Schweinsohren, Rinderlunge, Ochsenziemer etc.) dem ermäßigten
Umsatzsteuersatz von 10 % unterliegen. Bedingung ist, dass sie auch als menschliche
Ernährung verwendet werden können.
Nur dann, wenn solche Schlachtnebenerzeugnisse zur menschlichen Ernährung
untauglich sind (etwa weil sie verdorben sind), unterliegen sie dem Normalsteuersatz
von 20 %. Ob diese erfreuliche Aussage jemanden dazu animiert, Hundekauspezialitäten
in seinen Menüplan einzubauen, erscheint fraglich.
Leistungsfördernde Maßnahmen
Aufwendungen zur Vermeidung eines "Sterbens vor der Zeit" sowie für leistungsfördernde
(Anmerkung des Redaktionsteams: z.B. RedBull) und lebenserwartungserhaltende
Maßnahmen sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Sie betreffen nicht
nur das Erwerbsleben, sondern auch das Privatleben.
VwGH-Erkenntnis 93/13/0296 vom 9.7.1997