Liebe LeserInnen!Das Jahresende nähert sich mit Riesenschritten! Wir möchten Sie mit unserem aktuellen Impuls ermuntern, in den verbleibenden Arbeitstagen steuerschonende Überlegungen anzustellen. Heuer gibt es letztmalig die Investitionszuwachsprämie – ein kurzer Anruf genügt, und wir rechnen für Sie aus, ab welcher Summe Sie sich 10 % der Investitionssumme zusätzlich verdienen können! Weiters beschäftigen wir uns in unserer aktuellen Ausgabe unter anderem mit Personalbudget und Steuer-Änderungen für 2005.
Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!
Noch vor Jahresende: Steuer(spar)tipps prüfen!
Ab 2005: Scheck für Dienstleistungen
Umsatzsteuer für Werbegeschenke
Sozialrechtsänderungsgesetz (SRÄG) 2004
Professionelles Zielgruppen-Marketing
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Bald werden Kekse gebacken – |
Nicht nur für Bausparverträge gilt: Am 32. Dezember ist es zu spät. Checken wir gemeinsam vor dem Jahresende, wo Sie noch Steuern sparen können.
Planung Personalkosten
Die neuen atypischen Beschäftigungsformen erlauben eine flexiblere Gestaltung
| Personalkosten |
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Nur wenige Branchen erlauben variable Personalkostenplanung |
Einer der Hauptbrocken in der Planung für 2005 sind die Personalkosten. Wir zeigen Ihnen wie Sie ein Personalbudget erstellen.
Es wäre schön, wenn Personalkosten 100-prozentig variabel wären: Wenig Aufträge – wenig Personal, viele Aufträge – viel Personal. Je kürzer die Kündigungsfrist und je weniger Ausbildung notwendig ist, desto eher können Sie variabel planen. Das gibt es nur in wenigen Branchen z.B. Baubranche, Gastgewerbe oder wenn Akkordlohn vereinbart wurde. Meistens hat man fixe Dienstnehmer, die durch Aushilfskräfte ergänzt werden. Die neuen atypischen Beschäftigungsformen wie z.B. freie Dienstnehmer, neue Selbstständige oder geringfügig Beschäftigte lassen eine flexiblere Planung zu. Nachteil: Ein flexibler Mitarbeiter ist weniger an Ihr Unternehmen gebunden.
Für Ihr Budget 2005 brauchen Sie Bruttoentgelte und Lohnnebenkosten. Achtung: Berücksichtigen Sie bei brutto bereits die Kollektivvertrags-Erhöhungen. Im Zweifel um zwei Prozent erhöhen. Die neuen Sozialversicherungswerte finden Sie in Box 1. Box 2 zeigt wie Sie die monatlichen Personalkosten für einen Mitarbeiter berechnen.
Box 1: Sozialversicherungswerte 2005 |
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2004 |
2005 |
Veränderung |
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| Tägliche Geringfügigkeitsgrenze | 24,28 € |
24,84 € |
+ 2,3% |
| Monatliche Geringfügigkeitsgrenze | 316,19 € |
323,46 € |
+ 2,3% |
| Monatliche Höchstbeitragsgrundlage Dienstnehmer (14 x) | 3.450,00 € |
3.630,00 € |
+ 5,22% |
| Monatliche Höchstbeitragsgrundlage Selbstständige (12 x) | 4.025,00 € |
4.235,00 € |
+ 5,22% |
| Jährliche Höchstbeitragsgrundlage | 48.300,00 € |
50.820,00 € |
+ 5,22% |
Box 2: Monatliche Personalkosten – Arbeiter und Angestellte |
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| Brutto | in € |
laut Kollektiv- oder Arbeitsvertrag |
| + Sozialversicherung Dienstgeberanteil |
21,70 % Arbeiter |
von Bruttohonorar bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 3.630 € brutto pro Monat (max. 788 € pro Monat) |
bzw. 21,90 % Angestellter |
max. 795 € pro Monat (Beiträge 2005) | |
| + Lohnnebenkosten | 7,9 % |
im Durchschnitt (für jedes Bundesland unterschiedlich) |
| + Abfertigung | 1,53 % bzw. 1–2 % |
für Abfertigung neu für Abfertigung alt (Rückstellung) |
| + Freiwilliger Sozialaufwand | in € |
z.B. Essensgutscheine, Geschenke |
Anmerkungen: Dieses Schema verschafft Ihnen rasch einen Überblick über Ihre Personalkosten. Spezialregelungen gibt es für Lehrlinge, ältere Dienstnehmer, Sachbezüge oder Kleinbetriebe. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer individuellen Personalbudgetierung.
Beispiel: Arbeiter2.400 € brutto pro Monat, Abfertigung neu, arbeitet 40 Stunden pro Woche, ca. 44 Wochen im Jahr, rund 80 % der Anwesenheit ist verrechenbar.
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Berechnung siehe Box 3.
Box 3: Monatliche Personalkosten – Geringfügig Beschäftigte |
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| Brutto | in € |
laut Kollektiv- oder Arbeitsvertrag |
| + Sozialversicherung Dienstgeberanteil |
1,4 % |
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| + Zusatzbeitrag Sozialversicherung |
ev. 16,4 % |
wenn im Unternehmer die Geringfügigen in Summe mehr als 485,19 € (Wert 2005) verdienen. |
| + Lohnnebenkosten | 7,9 % |
im Durchschnitt (für jedes Bundesland unterschiedlich). Betriebe mit monatl. Gesamtbruttobezügen unter 1.460 € zahlen weniger. Betriebe unter 1.095 € zahlen keine Lohnnebenkosten für Geringfügige. |
| + Abfertigung | 1,53 % bzw. 1–2 % |
für Abfertigung neu für Abfertigung alt (Rückstellung) |
| + Freiwilliger Sozialaufwand | in € |
z.B. Essensgutscheine, Geschenke |
Anmerkungen: Dieses Schema bezieht sich auf echte
Geringfügige. Bei freien Geringfügigen entfallen die Lohnnebenkosten,
Abfertigung und freiwilliger Sozialaufwand.
Berechnung siehe Box 4.
Box 4: Monatliche Personalkosten – Freie Dienstnehmer |
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| Bruttohonorar | in € |
laut freiem Dienstvertrag, ohne Umsatzsteuer |
| + Sozialversicherung Dienstgeberanteil |
17,4 % |
von Bruttohonorar bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 3.630 € brutto pro Monat (max. 632 € pro Monat) |
Freie Dienstnehmer bekommen in der Regel keine Sonderzahlungen,
daher sind die monatlichen Kosten mit zwölf zu multiplizieren.
Darunter fallen Selbstständige, die keinen Gewerbeschein
haben und auch nicht freie Dienstnehmer sind. GSVG-Pflichtversicherung besteht
ab: 3.794,28 €, wenn im Nebenjob bzw. 6.453,35 €, wenn als
alleinige Einkunftsquelle (Werte 2004). Als Auftraggeber kalkulieren Sie das
vereinbarte Honorar. Um Sozialversicherung und Steuer muss sich der neue Selbstständige
selbst kümmern.
Auch Chefs und Chefinnen wollen leben. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten Unternehmer den Gewinn als Privatentnahmen. Diese scheinen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechung oder Gewinn- und Verlustrechnung nicht auf. Den Unternehmerlohn sollten Sie aber trotzdem budgetieren, zB so:
Beschäftigungsform
Der neue Scheck ermöglicht Dienstleistern im privaten Haushalt eine legale Beschäftigungsform
| Dienstleistungen |
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Mit dem neuen Scheck sind Ihre Helfer im privaten Haushalt versichert |
Jeder kennt sie: die Frau, die beim Putzen hilft, den Mann, der den Rasen mäht oder den Babysitter von nebenan. Mitte 2005 soll der Dienstleistungsscheck kommen und den rund 180.000 schwarzen Heinzelmännchen in privaten Haushalten eine unbürokratische, legale Beschäftigung ermöglichen.
Wie es funktioniert? Sie kaufen einen 10€-Scheck in der Trafik oder beim Postamt um 10,20 € bis 12,00 €. Über den Preis ist man sich noch nicht einig. Der Kaufpreis beinhaltet die arbeitgeberseitigen Abgaben und Lohnnebenkosten. Mit dem Scheck bezahlen Sie Ihre Haushaltshilfe. Diese reicht dann spätestens ein Monat später den Scheck beim Arbeitsmarktservice ein und erhält dafür bares Geld. Ergeben alle eingereichten Schecks zusammen maximal die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 323,46 € (Wert 2005), werden 10 € pro Scheck ausbezahlt, ansonsten 8 €. Wer durch Schecks über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, ist somit unfall-, kranken- und pensionsversichert. Wer darunter bleibt, ist nur unfallversichert.
Ein paar Regeln gibt es:
Neuregelungen
Die positiven Änderungen gelten sogar rückwirkend
| Steuern |
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Ab 2003 dürfen sämtliche Ausgaben für ein Studium abgesetzt werden. |
Kurz vor Jahresende hat uns die Regierung einige positive Neuerungen beschert. Hier ein kurzer Überblick:
Was bisher schon erlaubt war, wurde ins Gesetz aufgenommen: Essensbons, die nur am Arbeitsplatz oder in einer nahegelegenen Gaststätte zur Konsumation eingelöst werden können, sind bis zu einem Tagesbetrag von 4,40 € steuerfrei. Gutscheine, die auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden können, sind nur bis 1,10 € pro Tag steuerfrei.
Bisher waren bei einem ordentlichen Universitätsstudium nur die Studienbeiträge steuerlich abzugsfähig. Ab 2003(!) dürfen sämtliche Aufwendungen für ein Studium oder eine AHS steuerlich geltend gemacht werden. Es muss aber eine dieser beiden Formen sein:
Bei einem Transfer von Wirtschaftsgütern von einem inländischen Betrieb ins Ausland musste man bisher so vorgehen, als würde man diese Güter an einen fremden Dritten verkaufen. Die Differenz zwischen Buchwert und augenblicklichem Verkehrswert wird besteuert. Dasselbe galt für Kapitalbeteiligungen von mindestens 1 % bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland.
Die EU machts möglich: Nunmehr wird erst besteuert, wenn solche Güter endgültig den EU-Raum verlassen oder wenn sie endgültig verkauft werden. Innerhalb der EU können sie steuerfrei „verschoben“ werden, und das sogar rückwirkend.
Bisher mussten Lohnkonten im Inland geführt werden. Jetzt nicht mehr. Aber die Grundaufzeichnungen müssen aus Österreich kommen. Praktische Bedeutung wird diese Lockerung allerdings kaum haben, weil dann im Ausland auch die entsprechende österreichische Software und das Know-how vorhanden sein müsste.
Leasingkosten
Man unterscheidet zwischen Operating Leasing und Finanzierungsleasing
| Leasing |
Was günstiger ist, hängt immer von der Leasingart ab.
Operating Leasing ist der klassische Mietvertrag. Ein Leasinggut wird für eine gewisse Zeit gemietet und kann dann ohne Zahlung zurück gegeben werden. Der Mieter hat oft ein Kündigungsrecht. Viele Leasingfirmen bieten auch Full-Service-Leasing mit Wartung, Versicherung, etc. an. Beim Operating Leasing sind die Raten in voller Höhe Betriebsausgaben.
Wer einen PKW bzw. Kombi least, kann die Raten nur dann voll absetzen, wenn:
In allen anderen Fällen muss ein Aktivposten gebildet werden. Ob Operating Leasing günstiger als Kauf ist, hängt davon ab, wie lange Sie das Objekt verwenden möchten und ob Ihnen die neueste Technologie wichtig ist.
Hier wird ein verdeckter Ratenkauf abgeschlossen. Der Leasinggeber bleibt rechtlicher Eigentümer, das wirtschaftliche Eigentum geht aber auf den Leasingnehmer über. Finanzierungsleasing liegt vor, wenn:
Ob Finanzierungsleasing günstiger als Kauf ist, hängt davon ab, mit welchem Zinssatz das Leasingunternehmern kalkuliert. Wie hoch er ist, errechnen wir Ihnen gerne.
Ich habe eine offene Forderung. Unter welchen Umständen kann ich einen Exekutor schicken?
Eine Exekution ist die Durchsetzung von Rechten durch staatliche Zwangsgewalt, wie sie für das Eintreiben von Schulden notwendig ist. Damit aber der Exekutor geschickt werden kann, benötigt der Gläubiger einen sogenannten Exekutionstitel.
Der Exekutionstitel ist die rechtliche Grundlage für die gerichtliche Pfändung. Zum Eintreiben einer offenen Forderung muss es zuerst eine Klage mit anschließendem rechtskräftigen Urteil geben. Danach schickt das Gericht einen Zahlungsbefehl („blauer“ RSa-Brief).
Wird auch dann nicht bezahlt, kann die Pfändung bei Gericht beantragt werden. Dem Schuldner muss aber in jedem Fall mindestens das Existenzminimum bleiben.
Ist Ihr Schuldner Dienstnehmer, so können Sie beim Bezirksgericht eine Lohnpfändung beantragen. Der Dienstgeber wird dann aufgefordert, eine Drittschuldnererklärung abzugeben und den pfändbaren Teil des Einkommens seines Dienstnehmers zu berechnen und einzubehalten.
Auch Behörden können pfänden lassen. Dazu braucht z.B. die Finanz oder die Krankenkasse bloß einen Rückstandsausweis wie etwa eine Buchungsmitteilung zu schicken. Wird nicht bezahlt, besitzt die Behörde bereits einen gültigen Exekutionstitel und kann den Exekutor jederzeit vorbei schicken.
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Auch Fußballprämien müssen prinzipiell versteuert werden |
Ich spiele in einem Fußballverein und erhalte pro gewonnenem Punkt 50 €. Muss ich versteuern?
Wie immer im Steuerrecht ist nicht alles so klar, aber es gibt einen Leitfaden, der als grobe Faustregel dient: Sie zählen am Jahresende Ihre erhaltenen Punkteprämien zusammen und ziehen Ihre Ausgaben ab, also Kilometergeld, Reisekosten und ein monatliches Werbungskostenpauschale von 75 €.
Sie müssen also für jede Fahrt zu Training und Spielen ein genaues Fahrtenbuch führen und die Anzahl der Kilometer mit dem amtlichen Kilometergeldsatz von 0,356 € multiplizieren. Davon können Sie dann 75 % als Ausgaben ansetzen.
An Reisekosten können Sie für eine Tätigkeit bis zu vier Stunden 13,20 € abziehen, bei einem Zeitaufwand von mehr als vier Stunden (z.B. bei Auswärtsspielen) 26,40 €. Und dies auch dann, wenn Sie neben dem Fußballplatz wohnen!
Somit gilt: Nur genaue Führung des Fahrtenbuches und der Reiseaufzeichnungen verhindert Steuerpflicht!
Fußball-Beispiel60 erzielte Punkte (Jänner – Dezember);
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Steuerberatungskosten können in der Regel im Rahmen eines Betriebes oder anderer Einkunftsquellen in voller Höhe von den Einkünften abgesetzt werden.
Alternativ kommt ein Abzug als Sonderausgaben in folgenden Fällen in Betracht:
Steuerberatungskosten, die Sonderausgaben darstellen, sind in vollem Umfang absetzbar. Allerdings kann keine Vorsteuer abgezogen werden, die Kosten werden brutto angesetzt. Keine Sonderausgaben sind Zahlungen an selbstständige und gewerbliche Buchhalter, da sie nicht zur Steuerberatung befugt sind.
Werbegeschenke
Wer mehr als 40 Euro verschenkt zahlt Umsatzsteuer
| Umsatzsteuer |
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Seit 2004 sind Werbegeschenke umsatzsteuerpflichtig |
Die EU macht´s für den Fiskus möglich: Seit Beginn des Jahres 2004 sind Gratiszuwendungen von Gegenständen eines Unternehmens an Dritte, auch wenn sie aus betrieblichen und nicht aus privaten Gründen erfolgen, mit Umsatzsteuer belastet.
Dies allerdings nur dann, wenn der Gegenstand zu einem (zumindest teilweisen) Vorsteuerabzug geführt hat. Hierunter fallen insbesondere Sachspenden an Vereine, Waren als Preise bei einem Preisausschreiben sowie Werbegeschenke an In- oder Ausländer. Stets zu besteuern sind auch Zuwendungen, die als Entgelt für eine Gegenleistung des Empfängers anzusehen sind. Das ist zum Beispiel bei Warenpreisen anlässlich einer Auslobung (Wettbewerb) der Fall.
Nur wenn es sich um Geschenke von geringem Wert handelt, unterbleibt die Umsatzbesteuerung. Der geringe Wert wurde dabei mit 40 € pro Empfänger und Kalenderjahr bestimmt. Geringwertige Werbeträger (z.B. Kugelschreiber, Kalender mit Firmenlogo) fallen ebenfalls nicht unter diese Regel. Sie sind nicht einmal in die 40 €-Grenze einzubeziehen.
Warenmuster müssen ebenfalls nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden. Darunter sind Modelle zu verstehen, die vor allem zum Kauf anregen sollen. Auch Probierpackungen (z.B. Getränkeproben iZm einer Verkaufsveranstaltung) gelten als Warenmuster. Wird Werbe- und Dekorationsmaterial (z.B. Warenständer, Plakate), das eindeutig nicht privat verwendet werden kann, zur Verfügung gestellt, unterbleibt ebenfalls eine Besteuerung. Nicht besteuert wird auch die Gratisbeigabe im Rahmen eines einheitlichen Geschäftes (z.B. „Nimm 3, zahl 2“, Duschhaube zum Shampoo, Gratisradio bei Bestellung eines Zeitungsabos). Es ist in diesem Fall nur der tatsächlich bezahlte Verkaufspreis der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Sozialrecht neu
Die Unfallversicherung wird monatsbezogen aliquotiert
| Sozialversicherung |
Ausnahmsweise gibt es von Seiten der Sozialversicherung eine Entlastung für die Unternehmer. Diese ergibt sich durch das Sozialrechtsänderungsgesetz 2004.
Für Unternehmer, die ab 2005 während des Jahres ihre Tätigkeit beginnen oder einstellen, wird die Unfallversicherung nun monatsbezogen aliquotiert. Bisher ist selbst bei einer Ausstellung des Gewerbescheines am 30. Dezember der gesamte Unfallversicherungsbeitrag zu entrichten.
Wie bisher können „Kleinstunternehmer“ bis zum Ende des aktuellen Jahres einen Antrag auf Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung stellen, bzw. ist auch ein Dauerantrag möglich. Voraussetzung für die Befreiung: 22.000 € Umsatz p.a. und Gewinn unter der jährlichen Geringfügigkeitsgrenze von 3.794,28 € (2004). Weiters darf in den letzten 60 Kalendermonaten keine Versicherungspflicht nach dem GSVG von mehr 12 Monaten bestanden haben. Ausgenommen sind nur Personen, die bereits das Regelpensionsalter erreicht haben. Neu: Ab 1. 7. 2004 wurde das Mindestalter für Frauen richtigerweise auf 60 abgesenkt.
Die Optionsmöglichkeiten in der Krankenversicherung wurden verlängert. Die Patientenscheine für Geldleister für 2 € p.m. und Sonderklasse für Sachleister für ca. 61 € p.m. gibt es auch in der Zukunft.
Eine Verbesserung gibt es seit 1. August 2004 auch für freie Dienstnehmer: Sie haben Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzettels.
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KURZMELDUNGEN
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Bis März 2003 galt: Inländische Kapitalerträge eines Privatanlegers sind mit 25 % idR endbesteuert. Ausländische wurden mit dem Normalsteuersatz (je nach Einkommen bis zu 50 %) besteuert.
Der Europäische Gerichtshof hat aber im „Lenz“-Urteil festgestellt, dass ausländische Kapitalerträge auch vor April 2003 begünstigt besteuert gehören.
Wer damals voll versteuert hat, kann Geld zurückbekommen, wenn der Bescheid noch nicht verjährt ist.
Ab 2005 soll es wieder Geld für Dienstgeber geben, wenn ein Mitarbeiter länger als 10 Tage krank ist. Die Hälfte der Lohnkosten werden von der AUVA für Betriebe bis 50 Mitarbeiter ersetzt.
Sie kommt, sie kommt nicht – das Verwirrspiel hat ein Ende: Sie kommt nicht! Freiberufler und viele Gewerbetreibende, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind, müssen weiterhin sämtliche Geschäftsvorfälle erfassen und aufbuchen. Die schon bestehenden Branchenpauschalierungen bleiben aber aufrecht. Weiterhin pauschalierungsfähig bleiben daher Einnahmen-Ausgaben-Rechner folgender Branchen: Gaststätten, Lebensmittelhandel, Drogisten.
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„Lebensziele“ Hörbuch |
Den Jahreswechsel nehmen viele zum Anlass, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und über neue Ziele nachzudenken. Das Hörbuch „Lebensziele“ in CD-Form von August Höglinger lädt dazu ein, es sich mit einem Glas guten Rotwein auf dem Sofa gemütlich zu machen und den Alltag zu vergessen. Höglinger zeigt mit zahlreichen Bildern und Vergleichen, dass Menschen mit klaren Zielen glücklicher leben, mehr erreichen und insgesamt erfolgreicher sind. Sie erhalten Tipps und Tricks wie Sie Ihre ganz persönlichen Lebensziele finden können. Denn in den eigenen Zielen steckt die Kraft für ein erfülltes Leben.
Seit 1998 sind Sanierungsgewinne wieder steuerpflichtig. Das macht aber wenig Sinn, weil dadurch der Sanierungseffekt gefährdet ist. Nunmehr gilt: Bei gerichtlichen und Zwangsausgleichen wird der Sanierungsgewinn nur im Ausmaß der Ausgleichsquote besteuert. Beträgt der Forderungsnachlass zB 80 %, werden nur 20 % der Steuer auf den Sanierungsgewinn vorgeschrieben. Bei außergerichtlichen Ausgleichen bleibt es aber bei der Steuerpflicht.
Sie wollen sich noch einmal gemütlich im Bett umdrehen, werden jedoch unsanft durch forsches Läuten zur Tür beordert? Kaum öffnen Sie, werden Sie nach Ausweisleistung belehrt, dass bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfindet.
Ganz wichtig: Ruhe bewahren und umgehend bis zu zwei Personen Ihres Vertrauens (in der Regel Steuerberater und Rechtsanwalt) beiziehen. Dieses Recht steht Ihnen zu. Eine Wartezeit von einer Stunde muss toleriert werden. Lassen Sie alles protokollieren!
Im Durchsuchungsbefehl steht, was bei Ihnen gesucht wird. Und nur das sollten Sie beschlagnahmen lassen. Bestimmte Unterlagen, wie der Schriftverkehr zwischen Ihnen und Ihren Rechtsberatern darf nie beschlagnahmt werden! Bestehen Sie auf eine Versiegelung.
Checkliste Hausdurchsuchung
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> Wo ist mein Finanzamt?http://dienststellen.bmf.gv.at Durch die Neuorganisation der Finanz wurden zahlreiche Finanzämter zusammengelegt. Manch Steuerpflichtiger fragt sich: Wo ist nun mein Finanzamt? Damit Sie schnell ihr örtlich zuständiges Finanz- oder Zollamt finden, hat die Finanz eine eigene Homepage eingerichtet. Am schnellsten geht’s, wenn Sie einfach nur die Postleitzahl eintippen. |
Schenkungssteuer
Erkämpftes Geld kann doch nicht als geschenkt gelten!
| Fiskurios |
... und dann kam die Finanz
Herr B. gewann ein Golf Cabrio beim Versandhaus P. im Wert von 300.000 Schilling. Glaubte er zumindest. Denn schon bald stellte sich heraus, dass er nur das Los zum großen Los gezogen hatte. Weil aber die Teilnahmebedingungen nur an der Innenseite des Kuverts zu lesen waren, ging er vor Gericht. Er gewann die Klage in der höchsten Instanz. Das Versandhaus musste 300.000 Schilling rausrücken.
… und dann kam die Finanz! Sie schrieb 53.730 Schilling an Schenkungssteuer
vor. „Nichts da, das Geld war bei Gott nicht geschenkt, das war erkämpft!“
Herr B. argumentierte auf Schadenersatz. Der unabhängige Finanzsenat gab
Herrn B. Recht.
UFS 9. 3. 2004, GZ.RV/0405-I/02
Zielgruppen
Statt sozio-demographischer Daten entscheidet jetzt das Erlebnismilieu
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Marketing |
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Dr. Sophie Karmasin Karmasin Motivforschung |
impuls: Wie finden Unternehmer ihre passende Zielgruppe?
Dr. Sophie Karmasin: Der Trend geht weg von einer soziodemographischen Einteilung wie Alter, Geschlecht, Bildung oder Schicht. Besser ist, Zielgruppen nach Geschmack und stilistischen Präferenzen zu unterteilen. Sie können eine Marke besser auf Ihre Zielgruppe ausrichten, wenn Sie z.B. Menschen aus dem Harmoniemilieu ansprechen. Dort zählen Werte wie Manieren, Harmonie, Ordnung, Familie und Sicherheit.
Wie viele Milieus gibt es?
Wir unterscheiden vier verschiedene Milieus: Niveaumilieu, Selbstverwirklichungsmilieu, Harmoniemilieu, Unterhaltungsmilieu. Jedem Milieu kann eine Reihe von Eigenschaften zugeordnet werden. Über diese Werte lassen sich die Marke, also die Wahrnehmung des Produkts, noch stärker differenzieren.
Wer sind die Käufer von morgen?
Eines der wichtigsten aktuellen und zukünftigen Themen ist die Zielgruppe 50+. Aber auch hier muss sich das Marketing nach den Milieus orientieren, dennauch Senioren haben sehr unterschiedliche Geschmäcker. Das „Seniorenmenü“ oder das „Seniorenhandy“ lockt niemanden hinter dem Ofen hervor. Auch weiterhin sehr wichtig: Frauen, denn sie sind starke Mitentscheider auch in klassischen Männerdomänen wie zB Auto. Auch Kinder werden früher zu Mitentscheidern und haben auch früher eigenes Geld.
Was zeichnet sich in Branchen mit starkem Preiskampf ab?
Es bilden sich zwei Extreme heraus: Preisdrücker und Marken. Die Mitte
stirbt langsam aus – auch bei den Dienstleistungen. Zum einen besteht
die Forderung nach hochwertigem Service und Beratung, auf der anderen Seite
wird Convenience übers Internet gesucht.
www.karmasin.at
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