Szabo & Partner

 Steuerimpuls von Szabo & Partner

Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team                4/04

 

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Ingrid Szabo

 


Liebe LeserInnen!

Das Jahresende nähert sich mit Riesenschritten! Wir möchten Sie mit unserem aktuellen Impuls ermuntern, in den verbleibenden Arbeitstagen steuerschonende Überlegungen anzustellen. Heuer gibt es letztmalig die Investitionszuwachsprämie – ein kurzer Anruf genügt, und wir rechnen für Sie aus, ab welcher Summe Sie sich 10 % der Investitionssumme zusätzlich verdienen können! Weiters beschäftigen wir uns in unserer aktuellen Ausgabe unter anderem mit Personalbudget und Steuer-Änderungen für 2005.

Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!

 

Ingrid Szabo

 

Inhalt:

Noch vor Jahresende: Steuer(spar)tipps prüfen!

Personalbudget 2005

Ab 2005: Scheck für Dienstleistungen

Steuern: Good News!

Kauf oder Leasing?

Frage und Antwort

Umsatzsteuer für Werbegeschenke

Sozialrechtsänderungsgesetz (SRÄG) 2004

Steuerhäppchen

Fiskurios

Professionelles Zielgruppen-Marketing

Wichtige Steuertermine

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Noch vor Jahresende:
Steuer(spar)tipps prüfen!

Steuersparmöglichkeiten

Bald werden Kekse gebacken –
entdecken Sie noch zuvor Ihre Steuersparmöglichkeiten!

Nicht nur für Bausparverträge gilt: Am 32. Dezember ist es zu spät. Checken wir gemeinsam vor dem Jahresende, wo Sie noch Steuern sparen können.

 

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Planung Personalkosten

Die neuen atypischen Beschäftigungsformen erlauben eine flexiblere Gestaltung

Personalkosten

 

Personalbudget 2005

Personalkostenplanung

Nur wenige Branchen erlauben variable Personalkostenplanung

Einer der Hauptbrocken in der Planung für 2005 sind die Personalkosten. Wir zeigen Ihnen wie Sie ein Personalbudget erstellen.

Variabel oder fix?

Es wäre schön, wenn Personalkosten 100-prozentig variabel wären: Wenig Aufträge – wenig Personal, viele Aufträge – viel Personal. Je kürzer die Kündigungsfrist und je weniger Ausbildung notwendig ist, desto eher können Sie variabel planen. Das gibt es nur in wenigen Branchen z.B. Baubranche, Gastgewerbe oder wenn Akkordlohn vereinbart wurde. Meistens hat man fixe Dienstnehmer, die durch Aushilfskräfte ergänzt werden. Die neuen atypischen Beschäftigungsformen wie z.B. freie Dienstnehmer, neue Selbstständige oder geringfügig Beschäftigte lassen eine flexiblere Planung zu. Nachteil: Ein flexibler Mitarbeiter ist weniger an Ihr Unternehmen gebunden.

Arbeiter und Angestellte

Für Ihr Budget 2005 brauchen Sie Bruttoentgelte und Lohnnebenkosten. Achtung: Berücksichtigen Sie bei brutto bereits die Kollektivvertrags-Erhöhungen. Im Zweifel um zwei Prozent erhöhen. Die neuen Sozialversicherungswerte finden Sie in Box 1. Box 2 zeigt wie Sie die monatlichen Personalkosten für einen Mitarbeiter berechnen.

Box 1: Sozialversicherungswerte 2005

 
2004
2005
Veränderung
Tägliche Geringfügigkeitsgrenze
24,28 € 
24,84 € 
+ 2,3%
Monatliche Geringfügigkeitsgrenze
316,19 € 
323,46 € 
+ 2,3%
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage Dienstnehmer (14 x)
3.450,00 € 
3.630,00 € 
+ 5,22%
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage Selbstständige (12 x)
4.025,00 € 
4.235,00 € 
+ 5,22%
Jährliche Höchstbeitragsgrundlage
48.300,00 € 
50.820,00 € 
+ 5,22%

 

Box 2: Monatliche Personalkosten – Arbeiter und Angestellte

Brutto
in € 
laut Kollektiv- oder Arbeitsvertrag
+ Sozialversicherung
   Dienstgeberanteil
21,70 % 
  Arbeiter 
von Bruttohonorar bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 3.630 € brutto pro Monat (max. 788 € pro Monat)
 
bzw. 21,90 % 
Angestellter 
max. 795 € pro Monat (Beiträge 2005)
+ Lohnnebenkosten
7,9 % 
im Durchschnitt (für jedes Bundesland unterschiedlich)
+ Abfertigung
1,53 % 
  bzw. 1–2 % 
für Abfertigung neu
für Abfertigung alt (Rückstellung)
+ Freiwilliger Sozialaufwand
in € 
z.B. Essensgutscheine, Geschenke

Anmerkungen: Dieses Schema verschafft Ihnen rasch einen Überblick über Ihre Personalkosten. Spezialregelungen gibt es für Lehrlinge, ältere Dienstnehmer, Sachbezüge oder Kleinbetriebe. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer individuellen Personalbudgetierung.

Beispiel: Arbeiter

2.400 € brutto pro Monat, Abfertigung neu, arbeitet 40 Stunden pro Woche, ca. 44 Wochen im Jahr, rund 80 % der Anwesenheit ist verrechenbar.

Brutto
SV 21,70 %
Lohnnebenkosten 7,9 %
Abfertigung neu 1,5 %

2,400.00 
520.80 
189.60 
36.72 

Kosten pro Monat
3,147.12 
Kosten pro Jahr (14 x)
44,059.68 
pro Monat,
umgelegt auf 12 Monate
3,671.64 
pro Anwesenheitsstunde,
1.760 Std.
25.03 
pro Leistungsstunde,
80 % von 1.760 Std.
31.29 

 


Geringfügig Beschäftigte

Berechnung siehe Box 3.

Box 3: Monatliche Personalkosten – Geringfügig Beschäftigte

Brutto
in € 
laut Kollektiv- oder Arbeitsvertrag
+ Sozialversicherung
   Dienstgeberanteil
1,4 % 
 
+ Zusatzbeitrag
   Sozialversicherung
ev. 16,4 % 
wenn im Unternehmer die Geringfügigen in Summe mehr als 485,19 € (Wert 2005) verdienen.
+ Lohnnebenkosten
7,9 % 
im Durchschnitt (für jedes Bundesland unterschiedlich). Betriebe mit monatl. Gesamtbruttobezügen unter 1.460 € zahlen weniger. Betriebe unter 1.095 € zahlen keine Lohnnebenkosten für Geringfügige.
+ Abfertigung
1,53 % 
  bzw. 1–2 % 
für Abfertigung neu
für Abfertigung alt (Rückstellung)
+ Freiwilliger Sozialaufwand
in € 
z.B. Essensgutscheine, Geschenke

Anmerkungen: Dieses Schema bezieht sich auf echte Geringfügige. Bei freien Geringfügigen entfallen die Lohnnebenkosten, Abfertigung und freiwilliger Sozialaufwand.

Freie Dienstnehmer

Berechnung siehe Box 4.

Box 4: Monatliche Personalkosten – Freie Dienstnehmer

Bruttohonorar
in € 
laut freiem Dienstvertrag, ohne Umsatzsteuer
+ Sozialversicherung
   Dienstgeberanteil
17,4 % 
von Bruttohonorar bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 3.630 € brutto pro Monat (max. 632 € pro Monat)

Freie Dienstnehmer bekommen in der Regel keine Sonderzahlungen, daher sind die monatlichen Kosten mit zwölf zu multiplizieren.

Neue Selbstständige

Darunter fallen Selbstständige, die keinen Gewerbeschein haben und auch nicht freie Dienstnehmer sind. GSVG-Pflichtversicherung besteht ab: 3.794,28 €, wenn im Nebenjob bzw. 6.453,35 €, wenn als alleinige Einkunftsquelle (Werte 2004). Als Auftraggeber kalkulieren Sie das vereinbarte Honorar. Um Sozialversicherung und Steuer muss sich der neue Selbstständige selbst kümmern.

Unternehmerlohn

Auch Chefs und Chefinnen wollen leben. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten Unternehmer den Gewinn als Privatentnahmen. Diese scheinen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechung oder Gewinn- und Verlustrechnung nicht auf. Den Unternehmerlohn sollten Sie aber trotzdem budgetieren, zB so:

  1. Gesamtkosten Ihres teuersten Mitarbeiters plus 10–15% Dispositionszuschlag
  2. oder jährliche Privatentnahmen plus Ihre Sozialversicherung (z.B. GSVG)

 

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Beschäftigungsform

Der neue Scheck ermöglicht Dienstleistern im privaten Haushalt eine legale Beschäftigungsform

Dienstleistungen

Ab 2005: Scheck für Dienstleistungen

Dienstleistungsscheck

Mit dem neuen Scheck sind Ihre Helfer im privaten Haushalt versichert

 

Jeder kennt sie: die Frau, die beim Putzen hilft, den Mann, der den Rasen mäht oder den Babysitter von nebenan. Mitte 2005 soll der Dienstleistungsscheck kommen und den rund 180.000 schwarzen Heinzelmännchen in privaten Haushalten eine unbürokratische, legale Beschäftigung ermöglichen.

Wie es funktioniert? Sie kaufen einen 10€-Scheck in der Trafik oder beim Postamt um 10,20 € bis 12,00 €. Über den Preis ist man sich noch nicht einig. Der Kaufpreis beinhaltet die arbeitgeberseitigen Abgaben und Lohnnebenkosten. Mit dem Scheck bezahlen Sie Ihre Haushaltshilfe. Diese reicht dann spätestens ein Monat später den Scheck beim Arbeitsmarktservice ein und erhält dafür bares Geld. Ergeben alle eingereichten Schecks zusammen maximal die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 323,46 € (Wert 2005), werden 10 € pro Scheck ausbezahlt, ansonsten 8 €. Wer durch Schecks über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, ist somit unfall-, kranken- und pensionsversichert. Wer darunter bleibt, ist nur unfallversichert.

Ein paar Regeln gibt es:

 

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Neuregelungen

Die positiven Änderungen gelten sogar rückwirkend

Steuern

Steuern: Good News!

Steuern

Ab 2003 dürfen sämtliche Ausgaben für ein Studium abgesetzt werden.

Kurz vor Jahresende hat uns die Regierung einige positive Neuerungen beschert. Hier ein kurzer Überblick:

Essensgutscheine

Was bisher schon erlaubt war, wurde ins Gesetz aufgenommen: Essensbons, die nur am Arbeitsplatz oder in einer nahegelegenen Gaststätte zur Konsumation eingelöst werden können, sind bis zu einem Tagesbetrag von 4,40 € steuerfrei. Gutscheine, die auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden können, sind nur bis 1,10 € pro Tag steuerfrei.

Aufwendungen für AHS oder Studium

Bisher waren bei einem ordentlichen Universitätsstudium nur die Studienbeiträge steuerlich abzugsfähig. Ab 2003(!) dürfen sämtliche Aufwendungen für ein Studium oder eine AHS steuerlich geltend gemacht werden. Es muss aber eine dieser beiden Formen sein:

Wegzugsbesteuerung

Bei einem Transfer von Wirtschaftsgütern von einem inländischen Betrieb ins Ausland musste man bisher so vorgehen, als würde man diese Güter an einen fremden Dritten verkaufen. Die Differenz zwischen Buchwert und augenblicklichem Verkehrswert wird besteuert. Dasselbe galt für Kapitalbeteiligungen von mindestens 1 % bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland.

Die EU machts möglich: Nunmehr wird erst besteuert, wenn solche Güter endgültig den EU-Raum verlassen oder wenn sie endgültig verkauft werden. Innerhalb der EU können sie steuerfrei „verschoben“ werden, und das sogar rückwirkend.

Führung des Lohnkontos im Ausland

Bisher mussten Lohnkonten im Inland geführt werden. Jetzt nicht mehr. Aber die Grundaufzeichnungen müssen aus Österreich kommen. Praktische Bedeutung wird diese Lockerung allerdings kaum haben, weil dann im Ausland auch die entsprechende österreichische Software und das Know-how vorhanden sein müsste.

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Leasingkosten

Man unterscheidet zwischen Operating Leasing und Finanzierungsleasing

Leasing

 

Kauf oder Leasing?

Was günstiger ist, hängt immer von der Leasingart ab.

Operating Leasing

Operating Leasing ist der klassische Mietvertrag. Ein Leasinggut wird für eine gewisse Zeit gemietet und kann dann ohne Zahlung zurück gegeben werden. Der Mieter hat oft ein Kündigungsrecht. Viele Leasingfirmen bieten auch Full-Service-Leasing mit Wartung, Versicherung, etc. an. Beim Operating Leasing sind die Raten in voller Höhe Betriebsausgaben.

Wer einen PKW bzw. Kombi least, kann die Raten nur dann voll absetzen, wenn:

In allen anderen Fällen muss ein Aktivposten gebildet werden. Ob Operating Leasing günstiger als Kauf ist, hängt davon ab, wie lange Sie das Objekt verwenden möchten und ob Ihnen die neueste Technologie wichtig ist.

Finanzierungsleasing

Hier wird ein verdeckter Ratenkauf abgeschlossen. Der Leasinggeber bleibt rechtlicher Eigentümer, das wirtschaftliche Eigentum geht aber auf den Leasingnehmer über. Finanzierungsleasing liegt vor, wenn:

Ob Finanzierungsleasing günstiger als Kauf ist, hängt davon ab, mit welchem Zinssatz das Leasingunternehmern kalkuliert. Wie hoch er ist, errechnen wir Ihnen gerne.

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FRAGE & ANTWORT

Wann kommt ein Exekutor zum Einsatz?

Ich habe eine offene Forderung. Unter welchen Umständen kann ich einen Exekutor schicken?

Eine Exekution ist die Durchsetzung von Rechten durch staatliche Zwangsgewalt, wie sie für das Eintreiben von Schulden notwendig ist. Damit aber der Exekutor geschickt werden kann, benötigt der Gläubiger einen sogenannten Exekutionstitel.

Der Exekutionstitel ist die rechtliche Grundlage für die gerichtliche Pfändung. Zum Eintreiben einer offenen Forderung muss es zuerst eine Klage mit anschließendem rechtskräftigen Urteil geben. Danach schickt das Gericht einen Zahlungsbefehl („blauer“ RSa-Brief).

Wird auch dann nicht bezahlt, kann die Pfändung bei Gericht beantragt werden. Dem Schuldner muss aber in jedem Fall mindestens das Existenzminimum bleiben.

Ist Ihr Schuldner Dienstnehmer, so können Sie beim Bezirksgericht eine Lohnpfändung beantragen. Der Dienstgeber wird dann aufgefordert, eine Drittschuldnererklärung abzugeben und den pfändbaren Teil des Einkommens seines Dienstnehmers zu berechnen und einzubehalten.

Auch Behörden können pfänden lassen. Dazu braucht z.B. die Finanz oder die Krankenkasse bloß einen Rückstandsausweis wie etwa eine Buchungsmitteilung zu schicken. Wird nicht bezahlt, besitzt die Behörde bereits einen gültigen Exekutionstitel und kann den Exekutor jederzeit vorbei schicken.

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Fußball-Steuer?

Fußball

Auch Fußballprämien müssen prinzipiell versteuert werden

 

Ich spiele in einem Fußballverein und erhalte pro gewonnenem Punkt 50 €. Muss ich versteuern?

Wie immer im Steuerrecht ist nicht alles so klar, aber es gibt einen Leitfaden, der als grobe Faustregel dient: Sie zählen am Jahresende Ihre erhaltenen Punkteprämien zusammen und ziehen Ihre Ausgaben ab, also Kilometergeld, Reisekosten und ein monatliches Werbungskostenpauschale von 75 €.

Sie müssen also für jede Fahrt zu Training und Spielen ein genaues Fahrtenbuch führen und die Anzahl der Kilometer mit dem amtlichen Kilometergeldsatz von 0,356 € multiplizieren. Davon können Sie dann 75 % als Ausgaben ansetzen.

An Reisekosten können Sie für eine Tätigkeit bis zu vier Stunden 13,20 € abziehen, bei einem Zeitaufwand von mehr als vier Stunden (z.B. bei Auswärtsspielen) 26,40 €. Und dies auch dann, wenn Sie neben dem Fußballplatz wohnen!

Somit gilt: Nur genaue Führung des Fahrtenbuches und der Reiseaufzeichnungen verhindert Steuerpflicht!

Fußball-Beispiel

60 erzielte Punkte (Jänner – Dezember);
135 Fahrten zu Trainings und Spielen
(immer unter 4 Stunden);
30 km pro Einsatz

Einnahmen

3.000,00 € 

– Fahrtspesen
   (135 x 30 x 0,356 € x 75 %)
– Reisespesen
   (135 x 13,20 €)
– Werbungskostenpauschale
   (12 x 75 €)

– 1.081,35 € 

– 1.782,00 € 

– 900,00 €  
Verlust (nicht ausgleichbar)
– 763,35 € 

 

 

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Welche Beratungskosten sind absetzbar?

Steuerberatungskosten können in der Regel im Rahmen eines Betriebes oder anderer Einkunftsquellen in voller Höhe von den Einkünften abgesetzt werden.

Alternativ kommt ein Abzug als Sonderausgaben in folgenden Fällen in Betracht:

Steuerberatungskosten, die Sonderausgaben darstellen, sind in vollem Umfang absetzbar. Allerdings kann keine Vorsteuer abgezogen werden, die Kosten werden brutto angesetzt. Keine Sonderausgaben sind Zahlungen an selbstständige und gewerbliche Buchhalter, da sie nicht zur Steuerberatung befugt sind.

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Werbegeschenke

Wer mehr als 40 Euro verschenkt zahlt Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer für Werbegeschenke

Werbegeschenke

Seit 2004 sind Werbegeschenke umsatzsteuerpflichtig

Die EU macht´s für den Fiskus möglich: Seit Beginn des Jahres 2004 sind Gratiszuwendungen von Gegenständen eines Unternehmens an Dritte, auch wenn sie aus betrieblichen und nicht aus privaten Gründen erfolgen, mit Umsatzsteuer belastet.

Dies allerdings nur dann, wenn der Gegenstand zu einem (zumindest teilweisen) Vorsteuerabzug geführt hat. Hierunter fallen insbesondere Sachspenden an Vereine, Waren als Preise bei einem Preisausschreiben sowie Werbegeschenke an In- oder Ausländer. Stets zu besteuern sind auch Zuwendungen, die als Entgelt für eine Gegenleistung des Empfängers anzusehen sind. Das ist zum Beispiel bei Warenpreisen anlässlich einer Auslobung (Wettbewerb) der Fall.

Nur wenn es sich um Geschenke von geringem Wert handelt, unterbleibt die Umsatzbesteuerung. Der geringe Wert wurde dabei mit 40 € pro Empfänger und Kalenderjahr bestimmt. Geringwertige Werbeträger (z.B. Kugelschreiber, Kalender mit Firmenlogo) fallen ebenfalls nicht unter diese Regel. Sie sind nicht einmal in die 40 €-Grenze einzubeziehen.

Warenmuster müssen ebenfalls nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden. Darunter sind Modelle zu verstehen, die vor allem zum Kauf anregen sollen. Auch Probierpackungen (z.B. Getränkeproben iZm einer Verkaufsveranstaltung) gelten als Warenmuster. Wird Werbe- und Dekorationsmaterial (z.B. Warenständer, Plakate), das eindeutig nicht privat verwendet werden kann, zur Verfügung gestellt, unterbleibt ebenfalls eine Besteuerung. Nicht besteuert wird auch die Gratisbeigabe im Rahmen eines einheitlichen Geschäftes (z.B. „Nimm 3, zahl 2“, Duschhaube zum Shampoo, Gratisradio bei Bestellung eines Zeitungsabos). Es ist in diesem Fall nur der tatsächlich bezahlte Verkaufspreis der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

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Sozialrecht neu

Die Unfallversicherung wird monatsbezogen aliquotiert

Sozialversicherung

Sozialrechtsänderungsgesetz (SRÄG) 2004

Ausnahmsweise gibt es von Seiten der Sozialversicherung eine Entlastung für die Unternehmer. Diese ergibt sich durch das Sozialrechtsänderungsgesetz 2004.

Unfallversicherung

Für Unternehmer, die ab 2005 während des Jahres ihre Tätigkeit beginnen oder einstellen, wird die Unfallversicherung nun monatsbezogen aliquotiert. Bisher ist selbst bei einer Ausstellung des Gewerbescheines am 30. Dezember der gesamte Unfallversicherungsbeitrag zu entrichten.

Kleinstunternehmer

Wie bisher können „Kleinstunternehmer“ bis zum Ende des aktuellen Jahres einen Antrag auf Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung stellen, bzw. ist auch ein Dauerantrag möglich. Voraussetzung für die Befreiung: 22.000 € Umsatz p.a. und Gewinn unter der jährlichen Geringfügigkeitsgrenze von 3.794,28 € (2004). Weiters darf in den letzten 60 Kalendermonaten keine Versicherungspflicht nach dem GSVG von mehr 12 Monaten bestanden haben. Ausgenommen sind nur Personen, die bereits das Regelpensionsalter erreicht haben. Neu: Ab 1. 7. 2004 wurde das Mindestalter für Frauen richtigerweise auf 60 abgesenkt.

Optionsmöglichkeiten

Die Optionsmöglichkeiten in der Krankenversicherung wurden verlängert. Die Patientenscheine für Geldleister für 2 € p.m. und Sonderklasse für Sachleister für ca. 61 € p.m. gibt es auch in der Zukunft.

Freie Dienstnehmer

Eine Verbesserung gibt es seit 1. August 2004 auch für freie Dienstnehmer: Sie haben Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzettels.

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

Ausländische Kapitalerträge

Bis März 2003 galt: Inländische Kapitalerträge eines Privatanlegers sind mit 25 % idR endbesteuert. Ausländische wurden mit dem Normalsteuersatz (je nach Einkommen bis zu 50 %) besteuert.

Der Europäische Gerichtshof hat aber im „Lenz“-Urteil festgestellt, dass ausländische Kapitalerträge auch vor April 2003 begünstigt besteuert gehören.

Wer damals voll versteuert hat, kann Geld zurückbekommen, wenn der Bescheid noch nicht verjährt ist.

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Geld bei Krankheit

Ab 2005 soll es wieder Geld für Dienstgeber geben, wenn ein Mitarbeiter länger als 10 Tage krank ist. Die Hälfte der Lohnkosten werden von der AUVA für Betriebe bis 50 Mitarbeiter ersetzt.

 

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Pauschalierungsverordnung

Sie kommt, sie kommt nicht – das Verwirrspiel hat ein Ende: Sie kommt nicht! Freiberufler und viele Gewerbetreibende, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind, müssen weiterhin sämtliche Geschäftsvorfälle erfassen und aufbuchen. Die schon bestehenden Branchenpauschalierungen bleiben aber aufrecht. Weiterhin pauschalierungsfähig bleiben daher Einnahmen-Ausgaben-Rechner folgender Branchen: Gaststätten, Lebensmittelhandel, Drogisten.

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Hörbuch-Tipp

„Lebensziele“

„Lebensziele“ Hörbuch
August Höglinger
Edition
Gedankenhören

Den Jahreswechsel nehmen viele zum Anlass, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und über neue Ziele nachzudenken. Das Hörbuch „Lebensziele“ in CD-Form von August Höglinger lädt dazu ein, es sich mit einem Glas guten Rotwein auf dem Sofa gemütlich zu machen und den Alltag zu vergessen. Höglinger zeigt mit zahlreichen Bildern und Vergleichen, dass Menschen mit klaren Zielen glücklicher leben, mehr erreichen und insgesamt erfolgreicher sind. Sie erhalten Tipps und Tricks wie Sie Ihre ganz persönlichen Lebensziele finden können. Denn in den eigenen Zielen steckt die Kraft für ein erfülltes Leben.

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Sanierungsgewinn:
Finanz will die Quote

Seit 1998 sind Sanierungsgewinne wieder steuerpflichtig. Das macht aber wenig Sinn, weil dadurch der Sanierungseffekt gefährdet ist. Nunmehr gilt: Bei gerichtlichen und Zwangsausgleichen wird der Sanierungsgewinn nur im Ausmaß der Ausgleichsquote besteuert. Beträgt der Forderungsnachlass zB 80 %, werden nur 20 % der Steuer auf den Sanierungsgewinn vorgeschrieben. Bei außergerichtlichen Ausgleichen bleibt es aber bei der Steuerpflicht.

 

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Hausdurchsuchung

Sie wollen sich noch einmal gemütlich im Bett umdrehen, werden jedoch unsanft durch forsches Läuten zur Tür beordert? Kaum öffnen Sie, werden Sie nach Ausweisleistung belehrt, dass bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfindet.

Ganz wichtig: Ruhe bewahren und umgehend bis zu zwei Personen Ihres Vertrauens (in der Regel Steuerberater und Rechtsanwalt) beiziehen. Dieses Recht steht Ihnen zu. Eine Wartezeit von einer Stunde muss toleriert werden. Lassen Sie alles protokollieren!

Im Durchsuchungsbefehl steht, was bei Ihnen gesucht wird. Und nur das sollten Sie beschlagnahmen lassen. Bestimmte Unterlagen, wie der Schriftverkehr zwischen Ihnen und Ihren Rechtsberatern darf nie beschlagnahmt werden! Bestehen Sie auf eine Versiegelung.

Checkliste Hausdurchsuchung

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Steuerlinks  

> Wo ist mein Finanzamt?

http://dienststellen.bmf.gv.at

Durch die Neuorganisation der Finanz wurden zahlreiche Finanzämter zusammengelegt. Manch Steuerpflichtiger fragt sich: Wo ist nun mein Finanzamt? Damit Sie schnell ihr örtlich zuständiges Finanz- oder Zollamt finden, hat die Finanz eine eigene Homepage eingerichtet. Am schnellsten geht’s, wenn Sie einfach nur die Postleitzahl eintippen.

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Schenkungssteuer

Erkämpftes Geld kann doch nicht als geschenkt gelten!

Fiskurios

 

Fiskurios

... und dann kam die Finanz

Herr B. gewann ein Golf Cabrio beim Versandhaus P. im Wert von 300.000 Schilling. Glaubte er zumindest. Denn schon bald stellte sich heraus, dass er nur das Los zum großen Los gezogen hatte. Weil aber die Teilnahmebedingungen nur an der Innenseite des Kuverts zu lesen waren, ging er vor Gericht. Er gewann die Klage in der höchsten Instanz. Das Versandhaus musste 300.000 Schilling rausrücken.

… und dann kam die Finanz! Sie schrieb 53.730 Schilling an Schenkungssteuer vor. „Nichts da, das Geld war bei Gott nicht geschenkt, das war erkämpft!“ Herr B. argumentierte auf Schadenersatz. Der unabhängige Finanzsenat gab Herrn B. Recht.
UFS 9. 3. 2004, GZ.RV/0405-I/02

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Zielgruppen

Statt sozio-demographischer Daten entscheidet jetzt das Erlebnismilieu

Marketing


Professionelles Zielgruppen-Marketing

Dr. Sophie Karmasin
Dr. Sophie Karmasin
Karmasin Motivforschung

impuls: Wie finden Unternehmer ihre passende Zielgruppe?

Dr. Sophie Karmasin: Der Trend geht weg von einer soziodemographischen Einteilung wie Alter, Geschlecht, Bildung oder Schicht. Besser ist, Zielgruppen nach Geschmack und stilistischen Präferenzen zu unterteilen. Sie können eine Marke besser auf Ihre Zielgruppe ausrichten, wenn Sie z.B. Menschen aus dem Harmoniemilieu ansprechen. Dort zählen Werte wie Manieren, Harmonie, Ordnung, Familie und Sicherheit.

Wie viele Milieus gibt es?

Wir unterscheiden vier verschiedene Milieus: Niveaumilieu, Selbstverwirklichungsmilieu, Harmoniemilieu, Unterhaltungsmilieu. Jedem Milieu kann eine Reihe von Eigenschaften zugeordnet werden. Über diese Werte lassen sich die Marke, also die Wahrnehmung des Produkts, noch stärker differenzieren.

Wer sind die Käufer von morgen?

Eines der wichtigsten aktuellen und zukünftigen Themen ist die Zielgruppe 50+. Aber auch hier muss sich das Marketing nach den Milieus orientieren, dennauch Senioren haben sehr unterschiedliche Geschmäcker. Das „Seniorenmenü“ oder das „Seniorenhandy“ lockt niemanden hinter dem Ofen hervor. Auch weiterhin sehr wichtig: Frauen, denn sie sind starke Mitentscheider auch in klassischen Männerdomänen wie zB Auto. Auch Kinder werden früher zu Mitentscheidern und haben auch früher eigenes Geld.

Was zeichnet sich in Branchen mit starkem Preiskampf ab?

Es bilden sich zwei Extreme heraus: Preisdrücker und Marken. Die Mitte stirbt langsam aus – auch bei den Dienstleistungen. Zum einen besteht die Forderung nach hochwertigem Service und Beratung, auf der anderen Seite wird Convenience übers Internet gesucht.
www.karmasin.at

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Wichtige Steuertermine
1. Quartal 2005

31. Jänner

Zusammenfassende Meldung für das 4. Quartal 2004 bei händischer Abgabe;
Meldung Honorarzahlungen gem. § 109a EStG (Papierform).

15. Februar

Vorauszahlung Einkommen- und Körperschaftsteuer für das erste Quartal 2005;
Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal 2004 (bei vierteljährlicher Zahlungsweise);
Zusammenfassende Meldung für das 4. Quartal 2004 bei elektronischer Übermittlung.

28. Februar

Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 1. Quartal 2005;
Meldung Honorarzahlungen gem. § 109a EStG (elektronisch).

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