Szabo & Partner

 Steuerimpuls von Szabo & Partner

Profi-Tipps von Ingrid Szabo und ihrem Team                4/05

 

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Ingrid Szabo

 


Liebe LeserInnen!

Wenn einem die ersten Punsch oder Tannendüfte in die Nase steigen, dann ist es bald wieder soweit: Weihnachten steht vor der Tür.

Wir möchten Ihnen in unserer Weihnachtsausgabe noch informativen Lesestoff vor dem Jahreswechsel anbieten, damit Sie für das kommende Jahr optimal vorbereitet sind: Sie finden zahlreiche Tipps für Ihren Jahresabschluss, außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über mögliche Änderungen, mit denen Sie 2006 zu rechnen haben.

Feinen Adventzauber, ein herrliches Fest und einen lustigen Rutsch wünscht

Ingrid Szabo

 

Inhalt:

Was uns 2006 erwartet

Das Kreuz mit den Grundaufzeichnungen

Was beim GmbH-Kauf wichtig ist

Neue Regelungen in der Umsatzsteuer

Gut zu Wissen - Verrechnungspreise

Frage und Antwort

Controllinginstrument Buchhaltung

Steuerhäppchen

Fiskurios

Interview: Emotionales Verkaufen

Wichtige Steuertermine

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Was uns 2006 erwartet

Genießen Sie einen duftenden Advent
und ein beschauliches Weihnachtsfest!

2006 dürfte es aus heutiger Sicht keine große Steuerreform geben. Trotz allem – die geplanten Änderungen in Steuer, Sozialversicherung und Handelsrecht erfordern einiges an Vorbereitung.

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Grundaufzeichnungen

Auch solche Belege für einen Geschäftsfall müssen sieben Jahre aufbewahrt werden

Steuerprüfung

Das Kreuz mit den Grundaufzeichnungen

Prüfer schätzen genaue Grundaufzeichnungen

Welche Belege und Aufzeichnungen müssen bei einer Steuerprüfung vorgelegt werden?

Nach Ansicht des Gesetzgebers müssen nicht nur alle gebuchten Belege wie Kassa-, Bankbelege, Eingangs- und Ausgangsrechnungen aufgehoben werden – auch andere Grundaufzeichungen müssen in der Regel sieben Jahre im Schrank bleiben. Solche, bei denen ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Geschäftsfall und seiner Erfassung besteht.

Dazu gehören:

Wenn das Unternehmen solche Grundaufzeichnungen bei einer Prüfung nicht vorzeigen kann, könnte der Prüfer die Besteuerungsgrundlagen schätzen wollen. In vielen Fällen muss man solche Grundaufzeichnungen selbst herstellen, etwa bei den Aufzeichnungen über den Eigen- und Personalverbrauch oder der Inventur. Auf so manche Grundaufzeichnungen kann man allerdings auch verzichten – so etwa auf separate Lieferscheine oder Kostenvoranschläge.

Eine Registrierkasse ist nicht Pflicht. Wenn Sie jedoch Ihre Verkäufe nicht anders nachweisen (z.B. mit Stricherl- oder Umsatzliste), müssen Sie die Tageslosung (Tagesumsatz) durch Kassasturz ermitteln und auch ein Kassabuch mit Kassaständen führen. Der Prüfer sucht dann eine „Minuskassa“ – wieder ein möglicher Schätzungsgrund. Gibt es vollständige Umsatzaufzeichnungen, so ist die Tageslosung die Summe der Umsätze. Kassabuch ist dann nur bei Bilanzierern Pflicht. Die Umsatzaufzeichnungen sind aufzuheben. Stricherllisten auf Kreidetafeln müssen aber nicht täglich fotografiert werden.

Apropos Schätzung:
Der Einsatz der EDV wird bei Betriebsprüfungen immer wichtiger. Jeder Prüfer ist mittlerweile mit einem Laptop „bewaffnet“. Der Unternehmer muss die Daten aus der Buchhaltung exportieren und zur Verfügung stellen. Diese werden dann mit Hilfe einer speziellen Prüfsoftware ausgewertet. Auch die Daten von elektronischen Registrierkassen sind sieben Jahre zu speichern und für die Prüfung zu exportieren.

Mit Hilfe der Prüfsoftware können z.B. fehlende oder doppelte Rechnungsnummern, Stornobuchungen oder ungewöhnlich hohe Ausgabenposten rasch gefiltert werden. Sogar aus der Häufigkeit bestimmter Ziffernkombinationen bei den Losungen oder anderer statistischer Auffälligkeiten vermeint die Finanzbehörde Unregelmäßigkeiten bzw. Schwarzumsätze aufdecken zu können. Eine statistische Analyse darf nicht direkt zu einer Schätzung führen, sie entscheidet aber darüber, wie lange sich der Prüfer dem Unternehmen „widmet“.

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Anteile der GmbH kaufen

Was abgeschrieben werden kann, hängt vom Status des Käufers ab: Privatperson oder Unternehmer

Unternehmenskauf

Was beim GmbH-Kauf wichtig ist

Je nach Käufer der GmbH-Anteile gelten unterschiedliche Bestimmungen

Der Erwerb von Anteilen an einer GmbH ist ein Rechtsgeschäft, an dem die GmbH selbst nicht beteiligt ist. Verträge der GmbH müssen daher nicht umgeschrieben werden. Auch Dienstverhältnisse laufen normal weiter.

Lediglich im Bereich des Mietrechts gibt es eine Einschränkung: Wechseln mehr als 50 % der Anteile den Besitzer, berechtigt dies den Vermieter zu einer Anhebung des Mietzinses, sofern dieser bisher nicht ortsüblich unter Berücksichtigung der konkreten Branche war. Wird der Vermieter über den Eigentümerwechsel nicht informiert, kann er rückwirkend den Mietzins anheben. Soll anlässlich des Anteilsverkaufs auch die Branche gewechselt werden, muss der Vermieter vorher zustimmen.

Der Käufer ist eine Privatperson
Der Kaufpreis eines GmbH-Anteiles kann steuerlich nicht abgesetzt werden, es gibt auch keine jährliche Abschreibung. Wird der Anteil innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, entsteht ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn. Ein späterer Verkauf mit Gewinn ist begünstigt: Da wird nur der halbe Einkommensteuersatz verrechnet. Die Fremdfinanzierungskosten für den Kauf der Anteile können in der Regel nicht abgesetzt werden.

Der Käufer ist ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft mit einem Betrieb
Wird der Anteil für das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft erworben, dann ist jeglicher Gewinn aus einem Weiterverkauf steuerpflichtig. Allerdings ist auch eine außerordentliche Abschreibung möglich, wenn der Wert des Anteils nachweislich gesunken ist. Fremdfinanzierungskosten für den Anteilskauf können hier steuerlich abgesetzt werden.

Der Käufer ist eine GmbH
Bei Anteilen an einer inländischen GmbH gilt das selbe wie für Personengesellschaften: volle Steuerpflicht, Abschreibung und Zinsen absetzbar. Bei Anteilen an einer ausländischen GmbH ergeben sich in der Regel keinerlei steuerliche Auswirkungen, wenn der Anteil mehr als 10 % beträgt – weder aus dem Verkauf, noch aus einer Wertminderung. Auf Antrag kann jedoch für die Steuerpflicht des Anteils optiert werden. Dann ist jeglicher realisierter Gewinn steuerpflichtig.

GmbH mit Verlusten
Steuerlich interessant kann der Kauf vor allem dann werden, wenn die GmbH noch Verluste zu verwerten hat. Denn die Verluste bleiben vom Anteilskauf völlig unberührt und können mit künftigen Gewinnen der GmbH gegengerechnet werden. Es werden aber stets mindestens 25 % des Jahresgewinns besteuert. Wird jedoch nur der Mantel einer GmbH gekauft, gehen die Verluste unter. Es muss nämlich ein lebender Betrieb vorhanden und weitergeführt werden.

Interessant kann sein, eine GmbH in eine Gruppe von Kapitalgesellschaften einzubeziehen. Der im Kaufpreis für die Anteile eines Gruppenmitglieds abgegoltene Firmenwert kann nämlich bis max. 50 % der Anschaffungskosten von der Gruppenmutter steuerlich abgesetzt werden.

Alternative: Betriebskauf
Der Käufer erwirbt nur den Betrieb aus der GmbH. Dann kann der Kaufpreis steuerlich verwertet werden. Das Anlagevermögen und der Firmenwert können abgeschrieben werden, die gekauften Waren werden (spätestens beim Weiterverkauf) zu Kosten. Die verkaufende GmbH muss allerdings den Gewinn aus dem Verkauf normal versteuern. Allfällige Verluste gehen nicht auf den Käufer über.

Wird die GmbH daher nach Betriebsverkauf liquidiert, sollten der Veräußerungsgewinn und sonstige Liquidationsgewinne die noch vorhandenen Verluste wettmachen. Verbleibende Verluste gehen nämlich endgültig verloren und sind für keine Partei mehr verwertbar.

 

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Umsatzsteuer

Für Ärzte und bei Rechnungen gibt es neue Regelungen

Steuerrecht

Neue Regelungen in der Umsatzsteuer

Gutachten von Ärzten sind nicht mehr umsatzsteuerfrei

Neuregelung bei der Beurteilung von ärztlichen Gutachten
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs fallen in Zukunft nur noch Heilbehandlungen und die Vorsorgemedizin unter die umsatzsteuerfreie Behandlung von ärztlichen Leistungen. Daher unterliegen ab 1. 10. 2005 zusätzlich folgende Gutachten der Umsatzsteuerpflicht:

Die bisherige Umsatzsteuerpflicht für Gutachten wie z.B. „Vaterschaftstest“ und die Wirkung von Medikamenten beim Menschen bleibt bestehen.

Rechnungsübermittlung per Telefax oder Email
Per Telefax oder Email übermittelte Rechnungen werden umsatzsteuerlich nur noch bis Jahresende anerkannt. Ab 1. 1. 2006 müssen elektronisch übermittelte Rechnungen mit einer „fortgeschrittenen Signatur“ versehen sein oder im Rahmen eines EDI-Verfahrens übermittelt werden.

Die UID-Nummer des Leistungsempfängers als Rechnungsbestandteil
Ab Juli 2006 muss die UID-Nummer des Leistungsempfängers auch auf Inlandsrechnungen über 10.000 € zum Zwecke einer „effizienteren Außenprüfung und Betrugsbekämpfung“ angegeben werden. Nur dann darf die Vorsteuer abgezogen werden!

Zusammenfassende Meldung (ZM)
Wer monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt, muss auch die ZM ab 2006 monatlich abgeben.

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Konzerne

Verrechnungspreise dürfen nun mit Unternehmensdatenbanken dokumentiert werden

Verrechnungspreise

Rund 60 % bis 70 % des Welthandels werden zwischen verbundenen Unternehmen abgewickelt. Die Abgabenbehörden prüfen Verrechnungspreise daher mit allerhöchster Priorität.

Die Preise innerhalb eines Konzerns werden nicht durch den Markt bestimmt. Welcher „Konzernherr“ kann da schon widerstehen, Gewinne dort zu versteuern, wo es am günstigsten ist?

Die Finanz akzeptiert aber Verrechnungspreise nur dann, wenn diese den Fremdvergleich bestehen. Wichtig ist, dass die Berechnungsmethode begründet und die Vergleichszahlen dokumentiert werden.

Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat anerkannt, dass Verrechnungspreise mit Hilfe von Unternehmensdatenbanken errechnet werden. Daneben können auch andere Quellen (z.B. Marktstudien, Fachartikel etc.) genutzt werden, um Verrechnungspreise zu dokumentieren.

Die österreichische Finanz tut sich mit der Überprüfung aber noch recht schwer. Sie hat weder eine Datenbanklizenz, noch darf sie „anonymisierte“ Vergleichsdaten von Konkurrenzbetrieben verwenden.

 

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FRAGE & ANTWORT

Berufliche Fortbildungsreisen

Was davon ist eigentlich absetzbar?

Kosten für Fortbildungsveranstaltungen (Reise- und Nächtigungskosten, Tagesgelder, Kosten für Kursunterlagen und Fachliteratur, Seminarkosten) sind steuerlich absetzbar, wobei folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:

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Dienstleistungsscheck

Kann ich meine Büroputzkraft mit Dienstleistungsschecks bezahlen?

Im Paragraph 1 des Dienstleistungsscheckgesetzes (DLSG) ist geregelt, dass ein Dienstleistungsscheck nur für einfache haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten verwendet werden kann. Somit sind alle betrieblichen Verwendungen ausgeschlossen.

Wenn Ihre Putzkraft Büro und Wohnung in einem Aufwaschen erledigt, so können Sie nur zwischen einem echten und freien Dienstverhältnis wählen. Bei einem freien Dienstverhältnis sollte jedenfalls ein Vertretungsrecht vertraglich vereinbart werden – und am besten auch gelebt werden, sonst könnte ein echtes Dienstverhältnis gedeutet werden. Wird Ihre Wohnung und Ihr Büro zwar von der selben Person aber eindeutig trennbar geputzt, können
für den privaten Teil Dienstleistungsschecks verwendet werden. Für den beruflichen Teil bleibt nur das echte oder freie Dienstverhältnis mit der Anmeldung zur Gebietskrankenkasse.

Wichtig: Auch wenn Sie mit Dienstleistungsschecks bezahlen, müssen Sie die Arbeitsberechtigung des Arbeitnehmers prüfen und die Geringfügigkeitsgrenze beachten.

www.bmwa.gv.at > Dienstleistungsscheck

 

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Darlehen an nahe Angehörige

Was muss ich bei einem Darlehen an meinen Sohn beachten?

Bei Geschäften unter nahen Angehörigen schaut die Finanz immer ganz genau hin. Damit das Darlehen nicht zur Gänze als Schenkung gilt, schließen Sie am besten eine fremdübliche Vereinbarung ab und regeln darin die folgenden Punkte: Darlehensgeber, Darlehensnehmer, geliehener Betrag, Laufzeit, Beginn der Rückzahlung, Höhe der Zinsen, Höhe des monatlichen Rückzahlungsbetrages, Kündigungs- und Rückzahlungsmodalitäten, Besicherung.

Wenn die Vereinbarung nur von einem unterschrieben wird, dann ersparen Sie sich die Vertragsgebühr in Höhe von 0,8 % vom Darlehensbetrag. Gebühr fällt nur bei zweiseitig unterschriebenen Verträgen an! Im Fachjargon heißt das „Anwaltskorrespondenz“.

Praxistipp:

Bei zinsenfreien Darlehen unter nahen Angehörigen werden die Zinsen fiktiv mit 5,5 % p.a berechnet und dieser Zinsvorteil als Schenkung gewertet und davon ist Schenkungssteuer zu bezahlen. Für die zeitgerechte Entrichtung sind beide verantwortlich.

Wird andererseits eine Verzinsung vereinbart, sind die Zinseinnahmen bei Ihnen als Darlehensgeber voll einkommensteuerpflichtig. Da die Einkommensteuerprogression zumeist wesentlich höher ist – bei „Normalverdienern“ zumindest 38,33 % – als die Schenkungssteuer, ist es steuerlich fast immer günstiger, ein zinsfreies Darlehen zu geben und die Schenkungssteuer für den Zinsvorteil zu bezahlen.

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Auswertung zur Buchhaltung

Mit Saldenliste, kurzfristiger Erfolgsrechnung und Offener-Posten-Liste können Sie effizientes Controlling betreiben

Buchhaltung

Controllinginstrument Buchhaltung

 

Buchhaltung ist Pflicht – so steht es im Gesetz. Dabei sind die regelmäßigen und zeitnahen Auswertungen das einfachste, effizienteste und billigste Controllinginstrument.

Die Klassiker unter den Buchhaltungsauswertungen sind Saldenliste, kurzfristige Erfolgsrechnung und Offene-Posten-Liste.

Saldenliste
Die Saldenliste zeigt die Kontensalden der Bestände, Erträge und Aufwendungen. Unter Beständen versteht man Aktiva (Vermögensstände) und Passiva (Eigenkapital und Schulden). Sie umfassen die Kontenklassen 0 bis 3 und 9 (erste Stelle der Kontonummer). Erträge und Aufwendungen ergeben unterm Strich den Gewinn oder Verlust und betreffen die Kontenklassen 4 bis 8. Die meisten Saldenlisten sind gegliedert: Die Konten sind zu Zwischensummen ähnlich einer Bilanz zusammengefasst.

 

Kontenklassen der Saldenlisten
Klasse
Was ist das?

0
1
2
3
9

Anlagevermögen
Vorräte
flüssige Mittel
Schulden
Eigenkapital
4
5
6
7
8

Umsätze
Variable Kosten
Personalkosten
Sonstige Fixkosten
Zinsen, Finanzen, Steuer

Achtung Vorzeichen: Durch die doppelte Buchhaltung werden Erträge oft mit Minus und Aufwendungen mit Plus dargestellt. Das kann verwirren, wenn ein Gewinn negativ und ein Verlust positiv dargestellt wird. Viele Rechnungswesenprogramme können auch „andersrum“ ausdrucken.
Auch Saldenlisten gegliedert nach Kontenklassen sind möglich aber nicht sehr übersichtlich.

Kurzfristige Erfolgsrechnung - KERF
Die KERF betrifft nur die Erfolgrechnung und gliedert die Konten nach betriebswirtschaftlichen Aspekten. So wird z.B. der Deckungsbeitrag separat dargestellt. Prozentsätze im Verhältnis zum Umsatz zeigen Ihnen auf einen Blick wichtige Kennzahlen. Die KERF-Gliederung umfasst meist neben der Deckungsbetragsrechnung auch eine Aufgliederung der Fixkosten in Betriebs-, Verwaltung-, Vertriebsaufwand, Abschreibungen, Finanzen und Steuern. Je nach Branche macht es Sinn, den KFZ-Aufwand oder die Reisekosten separat herauszuheben. Für Dienstleister oder andere personalintensive Branchen gibt eine weitere Zwischensumme nach dem Personalaufwand (Deckungsbeitrag II) wertvolle Informationen. Spezialausdrucke über zwölf Monate oder vier Jahre zeigen die zeitliche Entwicklung.

Offene-Posten-(OP)-Liste
In einer OP-Liste werden alle Schulden bei Lieferanten und alle Forderungen an Kunden im Detail dargestellt. So sehen Sie z.B. welche Rechnungen wie lange schon offen sind. Die OP-Liste ist meist in mehrere Kreise eingeteilt (z.B. Inland, Ausland, verbundene Unternehmen) und zeigt am Ende jedes Kreises die Summe der Forderungen oder Verbindlichkeiten nach der Fristigkeit (30, 60, 90, mehr als 90 Tage). Dadurch haben Sie rasch einen Überblick über die Außenstände, können Ihr Mahnwesen optimieren und die Liquidität gezielt planen.

Praxistipp:

Sprechen Sie mit uns! Wir optimieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Auswertungen.

Vorschau auf impuls 01/2006:
„Bilanz richtig lesen!“

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KURZMELDUNGEN

 

Steuerhäppchen

Familienhospiz

Erweiterung und Verbesserung der Familienhospizkarenz

Die seit 1. 7. 2002 geltende Familienhospizkarenz (FHK) ermöglicht die Sterbebegleitung naher Angehöriger und die Begleitung schwerst erkrankter Kinder bei gleichzeitiger sozialversicherungsrechtlicher Absicherung. Ab 2006 wird verbessert:

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KM-Geld und Pendlerpauschale werden erhöht

    

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Buchtipp

„Zukunftstrend Empfehlungsmarketing
Der beste Umsatzbeschleuniger aller Zeiten“

Anne M. Schüller,
Verlag: Business Village

„Du, ich kenn da jemanden, der kennt jemanden …“ Diesen Satz hat jeder schon einmal gehört, sei es auf der Suche nach einem guten Handwerker, Arzt oder Friseur. Die Strategie, die sich dahinter verbirgt, heißt Empfehlungsmarketing und ist ein guter Weg neue Kunden zu gewinnen. Die uralte Form dieser Mund-zu-Mund-Propaganda nimmt auch im Internet zu. In diesem druckfrischen Werk zeigt die Autorin wie Unternehmer die Gewinnpotenziale realisieren können und gibt dazu konkrete Tipps und nützliche Fallbeispiele. Ein kostenloses Abstract unter:
www.anneschueller.de

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Reisekosten

Erfreulich: Reisekosten betreffen nicht mehr das Betriebsausgabenpauschale

Die geplante Änderung der Einkommensteuerrichtlinien stellt klar: Reise- und Fahrtkostenersätze des Auftraggebers (z.B. Tages- und Nächtigungsgeld, Kilometergeld) sind Durchlaufposten: Sie zählen weder als Einnahmen, noch als Ausgaben. Wenn Sie das 12- bzw. 6-prozentige Betriebsausgabenpauschale in Anspruch nehmen, reduziert die neue Auslegung das Einkommen um 88 % bzw. 94 % (!) die Reisekosten. Keine schlechte Ersparnis!

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PKW-Auslandsleasing

PKW-Auslandsleasing – Verlängerung

Wenige Bestimmungen des Umsatzsteuerrechtes sind so heiß umkämpft, wie die Möglichkeit, sich für im Ausland geleaste PKW die Vorsteuer im Ausland (z.B. Deutschland) zurück zu holen.

Die österreichische Finanz reagierte daraufhin mit einer bis zum 31. 12. 2005 befristeten Eigenverbrauchsbesteuerung, weil es im Inland für PKW grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug gibt. Nachdem seitens der EU die Unstimmigkeiten (Richtlinienänderung) nicht zeitgerecht beseitigt wurden, musste die Frist um weitere zwei Jahre bis zum 31. 12. 2007 verlängert werden.

Nach gängiger Literaturmeinung ist sowohl die erste als auch die zweite Frist nicht EU-konform. Bis dahin bleibt nur die Möglichkeit, sich die ausländische Vorsteuer abzuziehen und den Kampf gegen diese Bestimmung wegen EU-Widrigkeit gegen die Finanz anzutreten.

 

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Steuerschonend

Wer Buchhaltung macht, muss den Computer einschalten können …

Nahe Angehörige als Buchhalter

Ein Steuerpflichtiger wollte sein Honorar für Buchhaltungsarbeiten über Subhonorare zu seiner Gattin verschieben.

Nachdem die Finanz Verträge unter nahen Angehörigen immer genauer untersucht, wollte der Betriebsprüfer dies überprüfen: Er forderte die Gattin auf, sie möge ihm am PC doch die durchgeführten Arbeiten zeigen.

Leider schaffte es die Gattin nicht einmal, die EDV-Anlage zu starten. Sie könne sich ja nicht wie früher in der Schule prüfen lassen! Der VwGH befand, dass eine solche „Prüfung“ durchaus zulässig sei und lehnte die steuerliche Konstruktion ab.

(VwGH 9.12.2004, 99/14/0135)

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Emotionen verkaufen

Die Menschen kaufen immer zwei Dinge: Problemlösungen und gute Gefühle

Marketing

 

Emotionales Verkaufen

Anne M. Schüller
Marketing Consulting

impuls: Der Jahreswechsel ist der Anlass, um Pläne für das kommende Jahr zu schmieden. Eines der wichtigsten Themen für Selbstständige: Kunden gewinnen und binden durch erfolgreiches Marketing. Wohin gehen die Trends 2006?

Anne M. Schüller: Zwei Trends möchte ich herausstellen: das emotionale Verkaufen und die Kundenloyalität.

Was bedeutet emotionales Verkaufen?
Wer heute und morgen überhaupt noch etwas verkaufen will, muss einzigartig sein und Kunden begeistern können – also Emotionen hervorrufen. Denn diese sind nicht nur in allen Entscheidungen vorhanden, sie sind sogar treibende Kraft.

Entscheiden wir uns wirklich erst für oder gegen etwas, wenn wir „ein gutes Gefühl“ dabei haben?
Ja – ohne Emotionen gibt es keine Entscheidung! Verhandeln und Verkaufen muss daher auf unsere Emotionen zielen. Verkäufer müssen Menschenversteher werden und sich nicht täuschen lassen. Denn wir Menschen entscheiden uns zwar emotional – begründen diese Entscheidungen aber meist rational. Viele Einwände sind daher Tarnmäntelchen, mit denen man seine Gefühle verbirgt.

Und wie erzeugen Sie Loyalität?
Zunächst einmal: Loyalität ist die schärfste Waffe des Kunden und damit die größte unternehmerische Herausforderung. Dabei müssen sich Unternehmen von ihrer zumeist sehr selbstzentrierten Sicht verabschieden und sich auf die Reise in die Köpfe und Herzen ihrer Kunden begeben. Loyalität ist freiwillige Treue, die muss immer wieder neu verdient werden, denn eine Treuegarantie gibt es nicht. Durch und durch loyale Kunden sind nicht nur gute Stammkunden, sondern auch Empfehler, also kostenlose Verkäufer. Die ultimative Frage eines jeden Unternehmens muss also lauten: Wie mache ich meine Kunden zu aktiven positiven Empfehlern? Antworten dazu finden Sie in meinem Buch Total Loyalty Marketing Infos dazu unter: www.anneschueller.de

 

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Wichtige Steuertermine
1. Quartal 2006

31. Jänner

Zusammenfassende Meldung für das 4. Quartal 2005 bei händischer Abgabe;
Meldung Jahreslohnzettel (L16) und Honorarzahlung gem. § 109a EStG (E18) – Papierform.
15. Februar Vorauszahlung Einkommen- und Körperschaftsteuer für das erste Quartal 2006,
Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal 2005 (bei vierteljährlicher Zahlungsweise),
Zusammenfassende Meldung für das 4. Quartal 2005 bei elektronischer Übermittlung.
28. Februar Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige für das 1. Quartal 2006;
Meldung Jahreslohnzettel (L16) und Honorarzahlungen gem. § 109a EStG (E18) – elektronisch.

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