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Ihre ganz persönlichen Steuertipps |
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Wir wünschen ein Frohes Weihnachtsfest
und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2000! |
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Inhalt:
"Who moved my cheese"
Krankenschutz: Mehrfacher Krankenschutz ab 1. 1. 2000?
Berechnen Sie Ihren endgültigen GSVG-Beitrag
Vergleich der Leistungen und Kosten: ASVG - GSVG
Förderung für NeugründerInnen
Fiskurios: Schmuck bei Bankbeamten?
"Who Moved My Cheese?"
Was soll und wird die Aufgabe der Wirtschaft unserer Gesellschaft sein? Werden weiterhin Gewinnmaximierung und Profitdenken im Vordergrund stehen? Oder wird alles ganz einfach, wenn wir sensibel unseren "Cheese" im Leben erkennen und Mut zu Veränderungen haben? Zwei Tendenzen sind zu beobachten:
Die Großen werden größer...
Unternehmen fusionieren fleißig und kennen keine Landes- oder Kontinentalgrenzen
mehr. Gleichzeitig werden Funktionen aus dem Gesamtsystem ausgelagert und an
jene vergeben, die die Arbeit effizienter und billiger erbringen können.
Shareholder-Value als Maß aller Dinge: Manager, die Verantwortung gegenüber
den (in der Vielzahl meist anonymen) Geldgebern als höchste ethische Aufgabe
präsentieren. Trotz Rekordgewinnen bleibt der Mitarbeiter auf der Strecke.
Soziale Verantwortung und Menschlichkeit wird anderen - dem Staat? - überlassen.
... die Kleinen sind wieder gefragt
Die zweite Tendenz ist, dass kleine Unternehmen wieder gefragt sind. Zum
Überleben müssen diese untereinander Netzwerke bilden und kooperieren.
Solidarität ist gefragt. Auch Outsourcing der Großen kann eine Chance
für kleine Dienstleistungsunternehmen sein. Die heutigen Kommunikationssysteme
machen es möglich.
"Social Feeling"- Gefühl für Menschen
Wenn es uns gelingt, die Angst vor Veränderungen abzulegen - und das
gilt für die Großen wie für die Kleinen - wird es möglich
sein, Arbeitswelt, Familie und Umwelt in einer Einheit zu erleben. Viele erkennen
bereits, dass fachliche Weiterbildung eine unbedingte Notwendigkeit ist. Aber
auch die Weiterentwicklung sozialer Kompetenz, wie Kommunikationsfähigkeiten,
Kooperations- und Teamfähigkeit, Konfliktbereitschaft ermöglichen
effektive Arbeitsabläufe und schlagen sich positiv auf die Kostenrechnung
nieder. Lohnnebenkosten sind dabei ein falscher Denkansatz. Wir müssen
endlich begreifen lernen, dass wir alle Partner in einem gegenseitigen Nutzungssystem
sind, in dem ökonomisches Handeln und soziales Denken keine Widersprüche
sein dürfen. Es gilt eine neue Balance zu definieren, in deren Mitte ein
sozial handelnder Unternehmer und ein unternehmerisch denkender Mitarbeiter
steht.
Change Happens
They Keep Moving The Cheese
Anticipate Change
Get Ready For The Cheese To Move
Monitor Change
Smell The Cheese Often So You Know Whet It Is Getting Old
Adapt To Change Quickly
The Quicker You Let Go Of Old Cheese, The Sooner You Can Enjoy New Cheese
Move With The Cheese
And Enjoy It!
(The Handwriting On The Wall - aus dem Buch "Who Moved My Cheese?")
Literatur:
"Social Feeling" Gefühl für Menschen - Anneliese Fuchs/Josef Himmelbauer
"Who Moved My Cheese?" - Spencer Johnson, M.D.
Mehrfacher Krankenschutz ab 1. 1. 2000?
Bis 31. 12. 1999: Prinzip der Einfachversicherung
War ein Gewerbetreibender zusätzlich auch Angestellter, so war er von der
Krankenversicherung der Gewerbetreibenden (GSVG) befreit. Er bezahlte nur einmal
Beiträge und das in der ASVG (Krankenversicherung der Unselbständigen),
die an erster Stelle stand.
Neu ab 1. 1. 2000: Prinzip der Mehrfachversicherung
Nun gilt das gleiche Prinzip wie seit 1980 in der Pensionsversicherung:
Bei mehreren Tätigkeiten sind Sie "mehrfach" versichert - nach folgender
Rangordnung:
1. Beamte - B - KUVG
2. Angestellte, Freie Dienstnehmer und Arbeiter - ASVG
3. Gewerbetreibende und Neue Selbständige - GSVG
4. Bauern - BSVG
Die Beiträge der höherrangigen Krankenversicherung werden zur Gänze bezahlt, die nachrangigen kommen nur zum Zug, wenn die Höchstbeitragsgrundlage noch nicht ausgeschöpft ist.
Beispiel:
In der Kombination Angestellter und aktiver Gewerbetreibender werden die
laufenden ASVG-Beiträge vom Gehalt und die vorläufigen GSVG - Beiträge
von den Einkünften aus Gewerbebetrieb des drittvorangegangenen Jahres berechnet.
Nach Vorliegen des Steuerbescheides - also Jahre später - werden die endgültigen
GSVG-Beiträge errechnet und geprüft, ob die Summe der Höchstbeitragsgrundlage
überschritten wurde. Beiträge, die über das Höchstmaß
hinausgehen, werden refundiert.
Tipp:
Antrag auf Differenzvorschreibung im Vorhinein!
Damit werden nur Beiträge in Höhe der Differenz der bereits bezahlten
Beiträge in der ASVG zur Höchstbeitragsgrundlage (ab 1. 1. 2000
ATS 43.200,-) vorgeschrieben und dadurch Überzahlungen vermieden.
Beispiel:
Ihr Gehalt ist ATS 30.000,- und der monatliche Gewinn aus Gewerbebetrieb
beträgt ATS 20.000,-. Die Differenz zur Höchstbeitragsgrundlage und
somit auch die Basis für Ihre Krankenversicherung (bei einem Antrag im
Vorhinein) ist ATS 13.200,-. Sie sparen ATS 619,- monatlich. Bei einem nachträglichen
Rückerstattungsantrag werden nur 4 % von ATS 6.800,- (Differenz zum Gewinn)
das sind ATS 272,- rückerstattet. Sie verlieren ATS 4.164,- jährlich!
Zehntelregelung in der Krankenversicherung für Erwerbstätige als
Übergangslösung
Im Jahr 2000 ist nur ein Zehntel der Differenzvorschreibung (9,1 % Krankenversicherung)
- damit 0,91 % zu bezahlen. Die Beiträge zur Krankenversicherung steigen
von Jahr zu Jahr um ein Zehntel, ab 2009 ist der volle GSVG Beitrag fällig.
Mehrfache Beiträge - mehrfache Leistungen?
Sachleistungen gebühren nur einmal, Geldleistungen (z.B. Wochengeld)
können ev. mehrmals bezogen werden.
Freie Wahl des Leistungsträgers?
Dies ist noch nicht endgültig entschieden. Beabsichtigt war, dass sich
jeder Mehrfachversicherte zumindest in der Anfangsphase bei jedem Krankheitsfall
für eines der beteiligten Institute entscheiden kann. Wahrscheinlich werden
Sie nur zu Beginn eines Kalenderjahres ein Wahlrecht, nämlich bei
der ersten Inanspruchnahme im Kalenderjahr ausüben können.
So berechnen Sie Ihren endgültigen GSVG-Beitrag:
Sie kennen das: Kurz nach dem Einkommensteuerbescheid und einer eventuellen
Steuernachzahlung, flattert auch die Nachbelastung der GSVG ins Haus.
Neu ist seit 1998, dass die endgültige Berechnung auf Basis der
GSVG-pflichtigen Einkünfte laut Steuerbescheid des (selben) Jahres erfolgt
(früher: drittvorangegangenes Jahr!). Nur die vorläufige Vorschreibung
wird nach wie vor auf Basis der Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres
berechnet: Also für 2000 auf Basis Ihrer Einkünfte 1997.
Berechnungsbeispiel (1998)
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1998 laut Einkommensteuerbescheid des (selben) Jahres |
400.000,- |
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+ im Beitragsjahr 98 vorläufig vorgeschriebene SV- Beiträge für 98 |
40.000,- |
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+/- vorgeschriebene Nachzahlung/Gutschrift Vorjahre |
0,- |
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+/- Dotation/Auflösung Investitionsfreibetrag |
2.000,- |
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endgültige Beitragsgrundlage 98 (jährlich) |
442.000,- |
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Beitragsgrundlage 98 (monatlich) |
36.833,- |
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Pensionsversicherungsbeitrag 98 |
64.090,- |
14,5 % |
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Krankenversicherungsbeitrag 98 |
40.222,- |
9,1 % |
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104.312,- |
23,6 % |
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davon bereits vorgeschrieben und entrichtet |
- 40.000,- |
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Höhe der Nachzahlung 98 (oder Gutschrift) |
64.312,- |
Vergleich der Leistungen und Kosten: ASVG - GSVG
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ASVG echter /freier Dienstnehmer |
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Ärztliche Hilfe: Vertragsarzt (praktischer Arzt, Facharzt, Zahnarzt und Ambulatorium) |
Krankenschein vom Dienstgeber bzw. von der zuständigen Krankenkasse |
Patientenscheine von der Sozial- |
Behandlung als Privatpatient - Kostenersatz nach "Vergütungstarif"; max. 80 % der tatsächlichen Kosten - der Kostenersatz liegt hier wesentlich höher als nach ASVG oder
GSVG- |
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Kosten |
Krankenscheingebühr |
Selbstbehalt: 20% der Kosten, die der Vertragsarzt mit der SVA* abrechnet (vgl. Tabelle Tarifbeispiele) |
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Behandlung als Privatpatient: |
Ersatz von max. 80% der Kosten, die für die Gebietskrankenkasse bei der Behandlung durch einen Vertragsarzt angefallen wären, abzüglich der Krankenscheingebühr |
Ersatz jener Kosten, die für die SVA* bei Behandlung durch einen Vertragsarzt angefallen wären, abzüglich des 20%igen Selbstbehaltes |
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Heilmittel wie z.B. Medikamente, Verbandmittel |
Rezeptgebühr: ATS 44,- pro verschriebenem Medikament |
pro Medikament 20% Selbstbehalt und Rezeptgebühr; kein Selbstbehalt, wenn das Privatrezept auf Kassenrezept umgeschrieben wird |
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Heilbehelfe und Hilfsmittel wie z.B. Kontaktlinsen, Prothesen, orthopädische Schuheinlagen |
Sachleistung bei ärztlicher Verordnung; Selbstbehalt 10%
mindestens ATS 281,- |
Sachleistung bei ärztlicher Verordnung; |
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Spitalspflege in der allgemeinen Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt |
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Sonderklasse im öffentlichen Krankenhaus bzw. Privatspital |
Vergütung in Höhe des Pflegegebührenersatzes
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Vergütung der Pflegegebühren etc. nach Tarif, max. 80 % - dies entspricht in etwa 60% der tatsächlichen Kosten |
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Krankengeld |
echter Dienstnehmer: Anspruch auf Entgelt- |
kein Anspruch - nur wenn eine Zusatzversicherung nach dem GSVG besteht |
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Arzt-Tarife für Sachleister (Werte 1999)
Einige Tarifbeispiele: Diese Honorare kann der Vertragsarzt mit der SVA
abrechnen; davon bezahlen Sie als Sachleister 20%.
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Leistung |
Tarif |
20% Selbstbehalt |
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Praktischer Arzt |
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Ordination |
ATS 136,32 |
ATS 27,30 |
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bei Nacht |
ATS 340,80 |
ATS 66,20 |
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Visite bei Nacht |
ATS 794,60 |
ATS 158,90 |
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Facharzt |
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Therapeutische Aussprache |
ATS 145,00 |
ATS 29,00 |
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EKG- komplett (12 Ableitungen) |
ATS 704,00 |
ATS 140,80 |
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Blutbild komplett |
ATS 179,40 |
ATS 35,90 |
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Brillenbestimmung bei Astigmatismus |
ATS 85,20 |
ATS 17,04 |
NeugründerInnen
Förderung für NeugründerInnen
Endlich hat sich der Gesetzgeber entschlossen, auch für sogenannte Jungunternehmer etwas zu tun. Das Neugründungsförderungsgesetz (NEUFÖG) schafft Steuererleichterungen für Unternehmensneugründungen. Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie in den Genuss der Förderungen kommen, auch wenn Sie bereits unternehmerisch tätig sind.
Worin besteht die Förderung?
Der Unternehmer wird von Abgaben und Gebühren befreit, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Neugründung stehen.
Dazu zählen
- Stempelgebühren z. B. für Zeugnisse
- Abgaben für den Gewerbeschein
Befreiungen bei Gesellschaften
- Gebühren für die Vertragserrichtung
- und für das Firmenbuchgericht;
- bei eingebrachten Grundstücken die Grunderwerbsteuer (3,5 %),
- bei Einbringung von Wertpapieren die Börsenumsatzsteuer,
- bei GmbHs die Gesellschaftsteuer (1% vom Wert der Einlage, mindestens
ATS 5.000,-).
Am wichtigsten ist die Befreiung von Lohnnebenkosten für den Monat der Neugründung und die folgenden 11 Monate. Insgesamt können etwa 7 % erspart werden. Insbesondere für lohnintensive Neugründungen kann dies von großem Interesse sein.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen
Struktur.
Keine Neugründung ist daher:
- Die Erweiterung des Tätigkeitsbereiches eines bestehenden Betriebes
- Die bloße Änderung der Rechtsform (z. B. eine OEG wird zu einer
GmbH)
- Der Kauf oder die Schenkung eines Unternehmens
Kein Betrieb im Sinne des Gesetzes ist
- eine reine Vermögensverwaltungstätigkeit, etwa Vermietung und
Verpachtung.
Nicht gefördert werden
- sogenannte Liebhabereibetriebe (z. B. Freizeittierzucht, Jagd, Freizeitlandwirtschaft
etc.)
Wer wird gefördert?
Jeder Betriebsinhaber (einer Land- und Forstwirtschaft, einer selbständigen
Arbeit oder eines Gewerbebetriebes), der sich innerhalb der letzten 15 Jahre
nicht als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art - egal, ob
im Inland oder im Ausland - betätigt hat.
Was ein vergleichbarer Betrieb ist, ist nach der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten,
ÖNACE 1995, herausgegeben vom österreichischen Statistischen Zentralamt
zu beurteilen.
Wer ist Betriebsinhaber?
Betriebsinhaber ist jede natürliche oder juristische (GmbH, Verein
etc.) Person, welche die Betriebsführung beherrscht. Hiezu zählen
u.a.:
Gefördert wird auch, wer vorher als Dienstnehmer eine vergleichbare Tätigkeit ausgeübt hat.
Beispiele zur Neugründung:
Wie man sieht, kann man durch gut beratene Gestaltung in den Genuss der NEUFÖG Förderungen kommen.
Darf erweitert werden?
Im Monat der Neugründung und in den darauffolgenden 11 Monaten darf der
neugegründete Betrieb nicht mit bereits bestehenden (Teil)betrieben erweitert
werden, wenn sich dadurch die betriebliche Struktur verändert. Widrigenfalls
fallen die Befreiungen nachträglich weg.
Tipp:
Erst nach Ablauf der Sperrfrist darf eine Zusammenführung von Betrieben
bzw. Betriebsteilen erfolgen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Wichtig ist, Sie kommen in den Genuss der Förderungen nur, wenn Sie sich
vor der Neugründung von der zuständigen Berufsvertretung beraten
lassen und diese Beratung auf dem Antragsformular bestätigt wird.
Bei Selbständigen ohne Berufsvertretung (z.B. Künstler, Therapeuten)
führt die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft diese
Beratung durch.
Wenn die Neugründung zwischen dem 1. Mai und dem 31. August 1999 erfolgt
ist, können Sie auch nachträglich ein Ansuchen um Erstattung
der befreiten Abgaben und Gebühren stellen.
Fiskurios
Schmuck bei Bankbeamten?
Eine Weisung, die es einem männlichen Bankbeamten verbietet, im allgemeinen
Bankbereich eine Goldkette sichtbar über dem Hemd zu tragen, ist gerechtfertigt,
weil dies massiv dem Verständnis der Bevölkerung vom Erscheinungsbild
eines männlichen Bankbeamten widerspricht. Nichtbefolgung kann zur Entlassung
führen!
(OGH 11. 2. 1999, 8 Ob A 195/98 d)