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Rechnungslegung 2010: Kleinunternehmer profitieren, Bilanzierungswahlrechte eingeschränkt

Rechnungslegung 2010

Die Schwellenwerte für die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht wurden angehoben. Gleichzeitig soll die Bilanz mehr Aussagekraft bekommen.

Buchführungsgrenzen angehoben

Ab 2010 liegt der Schwellenwert für die doppelten Buchhaltung und Bilanz bei 700.000 € Umsatz pro Jahr. Bis 2009 waren es 400.000 €. UnternehmerInnen mit einem Jahresumsatz von über 700.000 € pro Jahr in zwei aufeinanderfolgenden Jahren müssen ab dem übernächsten Jahr bilanzieren.
Lag der Jahresumsatz über 600.000 €, musste bereits ab dem folgenden Jahr eine Bilanz erstellt werden. Dieser Wert wurde nun auf 1 Mio. € angehoben.
Wer bisher diese Grenzwerte überschritten hat, aber unter den neuen Grenzen liegt, kann bereits ab 2010 wieder zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zurückkehren. Ein weiterer Vorteil: Durch den Umstieg wird auch die Umsatzsteuer erst bei Bezahlung fällig (Ist-Versteuerung). Wir besprechen gerne die für Sie sinnvollste Variante

Bilanzwahlrechte aufgehoben

Um eine Verbesserung der Aussagekraft des Jahresabschlusses zu erzielen, wurden einige Bilanzierungswahlrechte ab 2010 gestrichen:

  • Die Bilanzierungshilfe für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes darf letztmalig im Jahresabschluss 2009 gebildet werden. Dadurch wurde auch eine Steuergestaltungsmöglichkeit für Verlustjahre gestrichen.
  • Für einen entgeltlich erworbenen Firmenwert besteht nun eine Aktivierungspflicht in der Bilanz. Steuerlich ändert sich nichts: Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und bei Land- und Forstwirten bleibt es bei einer zwingenden Abschreibung auf 15 Jahre. Freiberufler schreiben den gekauften Firmenwert auf die Nutzungsdauer ab.
Bisher konnte beim Umlaufvermögen eine Abschreibung von Verlusten nach dem Bilanzstichtag vorverlegt werden. Diese Möglichkeit wurde gestrichen. Steuerlich ändert sich nichts, da dieses Wahlrecht für die Steuerbilanz nicht gegolten hat.
27.01.2010 Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.