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Weniger Einkommensteuer und Sozialversicherung vorauszahlen

Weniger Einkommensteuer und Sozialversicherung vorauszahlen

Durch den neuen Gewinnfreibetrag ab 2010 zahlen UnternehmerInnen weniger Einkommensteuer. Mit einem Herabsetzungsantrag können Sie schon jetzt die Vorauszahlungen reduzieren.

Der neue Freibetrag für Gewinne bringt eine Steuerersparnis für UnternehmerInnen (nicht für Kapitalgesellschaften) von:

  • Gewinn: 15.000 €: Steuerersparnis rund 700 €
  • Gewinn: 20.000 €: Steuerersparnis rund 950 €
  • Gewinn: 30.000 €: Steuerersparnis rund 1.700 €
  • ab Gewinn: 60.000 €: Steuerersparnis 1.950€

Ein Herabsetzungsantrag ist für das laufende Jahr bis zum 30. September möglich. Eventuell bereits bezahlte Vorauszahlungen aus den Vorquartalen werden angepasst und gutgeschrieben.
Die Finanz verlangt neben der Berechnung des neuen Steuerbetrages eine Begründung für die Herabsetzung. Auf Verlangen muss man eine Prognoserechnung vorlegen. Wir beraten Sie gerne.

Herabsetzung auch in der Sozialversicherung

Auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen können Sie neu ab 2010 eine Herabsetzung beantragen, bisher war nur eine Stundung der Beiträge möglich. Der Herabsetzungsantrag kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Die Sozialversicherung empfiehlt den Antrag gut 1,5 Monate vor Fälligkeit zu stellen, damit die Beitragsgrundlage für die jeweilige Vorschreibung angepasst werden kann.
Tipp
Die Herabsetzung der Einkommensteuer und Sozialversicherung ist auch aufgrund eines erwarteten niedrigeren Einkommens möglich und kann z.B. mit Umsatzrückgang aufgrund der Wirtschaftskrise begründet werden.
28.01.2010 Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.