Seit 9. Jänner 2017 kann die Investitionszuwachsprämie beantragt werden, auch wenn die Förderrichtlinie noch nicht endgültig vorliegt.

Wie berichtet werden Investitionszuwächse mit einer nicht rückzahlbaren Prämie gefördert.

  • bis zu 15 % Prämie für Klein- und Kleinstunternehmen bei einem Investitionszuwachs von mind. 50.000 Euro und höchstens 450.000 Euro bzw.
  • bis zu 10 % Prämie für mittlere Unternehmen bei einem Investitionszuwachs von mind. 100.000 Euro und höchstens 750.000 Euro.

Gefördert werden materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen in Österreich, die die durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre übersteigen. Ausgenommen sind unter anderem Investitionen in KFZ, Grundstücke und immaterielle Güter wie Software.

Der Antrag muss vor Projektbeginn – das ist die rechtsverbindliche Bestellung – beim Austria Wirtschaftsservice (AWS) mit Hilfe des Fördermanagers (siehe Link unten) gestellt werden. Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft reichen bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein. Keine Förderung gibt es für die freien Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Apotheken, Ärzte oder Wirtschaftstreuhänder mit Ausnahme der Ziviltechniker und Architekten.

KMU-Definition

Was ein kleines oder Kleinstunternehmen bzw. mittleres Unternehmen ist, richtet sich nach der EU-KMU-Definition:

  • Kleines Unternehmen: Ihr Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter und Ihre Bilanzsumme oder Ihr Umsatz ist kleiner/gleich 10 Mio. Euro.
  • Mittleres Unternehmen:  Ihr Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeiter und Ihre Bilanzsumme ist kleiner EUR 43 Mio. oder Ihr Umsatz ist kleiner/gleich 50 Mio. Euro.
  • Ihr Unternehmen ist ein kleines bzw. ein mittleres Unternehmen, wenn die Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unterschritten werden.

Der Durchschnitt der durchschnittlichen Investitionen der letzten drei Jahre muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Unternehmen jünger als drei Jahre gehen leer aus.

Summary

Die neue Investitionszuwachsprämie ist interessant für Unternehmen mit hohen geplanten Investitionen, die den Durchschnitt der letzten drei Jahre übersteigen. Nur dann macht es Sinn, den Antrag über den AWS-Fördermanager zu stellen. Die Investitionen müssen innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden. Die Abrechnung und Einreichung des Verwendungsnachweises muss dann innerhalb von drei Monaten vorgelegt werden.

Tipp: Schätzen Sie im Antrag die Investitionen großzügig. Die Förderung bekommen Sie im Nachhinein dann auf die nachgewiesenen Investitionen. Investitionen in verschiedene Bereiche können z.B. unter dem Projekttitel „Neuaufstellung Unternehmen“ zusammengefasst werden.

AWS-Information zur Investitionszuwachsprämie

AWS-Fördermanager

Merkblatt KMU-Definition