Anstelle der im Regierungsprogramm angekündigten vorzeitigen Abschreibung kommt nun für Großbetriebe ab 250 Mitarbeitern eine Investitionszuwachsprämie. Sie ist sehr ähnlich der KMU-Investitionszuwachsprämie.

Seit 1. März 2017 kann die Investitionszuwachsprämie für Großunternehmen beantragt werden, auch wenn die Förderrichtlinie noch nicht endgültig vorliegt. Großunternehmen bekommen eine nicht rückzahlbare Prämie bis zu 10 % auf Investitionszuwächse von mind. 500.000 Euro und höchstens 10 Mio. Euro.

Ein Unternehmen bekommt maximal 200.000 Euro in 36 Monaten an Förderung ausbezahlt. Ist das Unternehmen in einem Regionalförderungsgebiet, so ist eine Förderung bis zum Fördermaximum von einer Mio. Euro möglich.

Definition Großunternehmen

Ein Großunternehmen überschreitet die Schwellenwerte gemäß EU-KMU-Definition, wenn:

  • mind. 250 Mitarbeiter beschäftigt werden oder
  • die Bilanzsumme über 43 Mio. Euro und der Umsatz über 50 Mio. Euro liegt.

Förderbare Investitionen

Gefördert werden materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen in Österreich, die die durchschnittlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre übersteigen. Ausgenommen sind unter anderem Investitionen in KFZ, Grundstücke und immaterielle Güter wie Software.

Antrag und Ablauf

Der Antrag muss vor Projektbeginn – das ist die rechtsverbindliche Bestellung – bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) mit Hilfe des Fördermanagers (siehe Link unten) gestellt werden. Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft reichen bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein. Die geförderten Unternehmen müssen entweder Mitglied der Wirtschaftskammer oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten sein. Anträge sind von 1.3. bis 31.12.2017 möglich.

Der Durchschnitt der durchschnittlichen Investitionen der letzten drei Jahre muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Unternehmen jünger als drei Jahre gehen leer aus.

Die Investitionen müssen innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden. Die Abrechnung und Einreichung des Verwendungsnachweises muss dann innerhalb von drei Monaten vorgelegt werden.

Tipp: Schätzen Sie im Antrag die Investitionen großzügig. Die Förderung bekommen Sie im Nachhinein dann auf die nachgewiesenen Investitionen.

AWS-Information zur Investitionszuwachsprämie für Großunternehmen

AWS-Fördermanager

Merkblatt KMU-Definition

Verzeichnis der Gemeinden für Regionalförderung