Der Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfond (FLAF) wird ab 1. Jänner 2017 von 4,5 Prozent auf 4,1 Prozent abgesenkt. Damit werden Lohnnebenkosten reduziert.

Der DB zum FLAF beträgt derzeit 4,5 Prozent der Bruttobezüge. Ab dem Jahr 2017 wird er auf 4,1 Prozent und ab dem Jahr 2018 auf 3,9 Prozent abgesenkt.

Außerdem wird das Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ausgebaut. Bis 31.10.2017 wird bekanntgegeben, ob bestimmte Zielwerte für die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer erreicht wurden. Werden die Zielwerte nicht erreicht, gilt folgendes Bonus-Malus-System: Betriebe mit mindestens 25 Beschäftigten bekommen ab 2018 einen Bonus oder Malus, wenn sie die Zielquote über- bzw. unterschreiten. Als Bonus winkt ein nochmals reduzierter DB auf 3,8 Prozent und als Malus fällt die doppelte Auflösungsabgabe (voraussichtlicher Wert 2017: 124 Euro) für Kündigungen an.