Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt

Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Wenn Sie als Dienstgeber verspätet melden oder der Mitarbeiter ohne Anmeldung bei einer Kontrolle der Finanzpolizei angetroffen wird, drohen hohe Strafen!

Lohn- und Gehaltserhöhungen

Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2015 (Auszug):

  • Handel: Die Mindestgehälter werden um rund 2,07 Prozent, die Mindestlöhne um rund 2,1 Prozent erhöht. Ab 2015 gibt es ein Mindestgehalt von 1.500 Euro pro Monat.
  • Metallgewerbe: Die Mindest- und die Ist-Löhne werden um 2 Prozent erhöht. Die Mindestgehälter werden um 2 Prozent, die Ist-Gehälter um 1,9 Prozent erhöht.
  • allgemeines Gewerbe: Die Mindestgehälter werden um 2,03 Prozent erhöht – ausgenommen die Verwendungsgruppen I und II in den ersten Jahren um 2,18 Prozent.

Sachbezug Zinsersparnis

Die Zinsersparnis bei unverzinsten oder begünstigten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeber-Darlehen beträgt 2015 wie im Vorjahr 1,5 Prozent. Der Freibetrag von 7.300 Euro bleibt bestehen.

Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Wichtig: richtige Einstufung der Mitarbeiter! Die Finanzpolizei bzw. auch die Lohnabgabenprüfer kontrollieren, ob der Dienstnehmer richtig eingestuft ist und ob er das laut Kollektivvertrag zustehende Mindestentgelt erhält. Ab 2015 gibt es eine Verschärfung der Bestimmung über die wir Sie in einem der nächsten Newsletter informieren.

Sozialversicherungswerte 2015

Dienstgeberservice der Gebietskrankenkassen