Die Sozialversicherungen planen schon seit langem eine radikale Modernisierung in der Personalverrechnung. Da sich die Umsetzung schwierig gestaltet, ist eine weitere Verschiebung notwendig.

Ursprünglich hätte die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) am 1.1.2017 in Betrieb gehen sollen. Dann war es der 1.1.2018. Nun wurde um ein weiteres Jahr verschoben und die mBGM soll ab 1.1.2019 in Vollbetrieb gehen.

Blick in die Zukunft
Die Einführung der mBGM bedeutet eine komplette Systemumstellung für Dienstgeber und Sozialversicherung, die vor allem Vereinfachungen und administrative Erleichterungen bringen soll. Statt 400 Beitrags- und Verrechnungsgruppen soll ein schlüssig aufgebautes Tarifsystem kommen. Die Abwicklung erfolgt webbasierend digital und der Abgleich mit der Sozialversicherung soll monatlich elektronisch erfolgen.

Umstellung
Aufgrund der Größe des Projekts und den Anforderung an die Lohnverrechnung, haben die Lohnsoftwarehersteller die Möglichkeit, ihre Produkte im Laufe des Jahres 2018 unter sogenannten Vorproduktions-Bedingungen schrittweise an die neuen Meldeprozesse heranzuführen. Ab 1.1.2019 soll die mBGM in Vollbetrieb gehen. Wir sind gespannt und halten Sie auf dem Laufenden.