Ab Juli gibt es neue Richtlinien für Garantieprogramme und KMU-Zuschussförderungen. Sie gelten für Anträge ab 1.7.2014

aws Garantieprogramme

Die neuen Kredit-Garantien wurden an die Bedürfnisse der antragstellenden Unternehmen und der finanzierenden Banken angepasst. So wurden z.B. die Konditionen innerhalb der Programme vereinheitlicht. Die unterschiedlichen Garantiekosten ergeben sich in Zukunft aus dem individuellen Risiko des Unternehmens und der Garantiehöhe.

Die Garantien sind für folgende Projekte bzw. Unternehmen relevant:

  • Gründungen und Junge Unternehmen (einschließlich Übernahmen)
  • Mobilisierung von Eigenkapital (Double Equity)
  • Kleinkredite
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
  • Mittelständische Unternehmen
  • F&E-Projekte
  • Umweltrelevante Projekte
  • Internationalisierung
  • Mezzaninfinanzierungen
  • KMU-Stabilisierung

Zuschüsse für KMUs

Die bisherigen Zuschussprogramme Jungunternehmer-Förderung und das Innovationsprogramm Unternehmensdynamik laufen aus. Die Zuschussförderung hat nun eine neue Grundstruktur:

  • Start-up Scheck: für Investitionsprojekte von 5.000 bis 20.000 Euro. Die Förderung beträgt 1.000 Euro.
  • Start-up Prämie: für Investitionsprojekte von 20.000 bis 800.000 Euro. Die Höhe der Prämie wurde bis jetzt noch nicht veröffentlicht.

Sonstige Förderungen

Die Hochtechnologie-Förderungen wie Preeseed oder Seedfinancing bleiben bestehen. Wie immer gibt es auch befristete Fördercalls. Derzeit läuft die Prototypenförderung PRIZE mit einer Einreichfrist bis 23.9.2014.

Weitere Informationen auf www.awsg.at

Für jede Förderung finden Sie auf der aws-Homepage die bereits aktualisierte Kurzinformation und detaillierte Produktseiten.

Tipps:

  • Antrag: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Projektstart. Kosten, die davor anfallen, werden nicht gefördert. Im Notfall den Antrag unvollständig abgeben und Unterlagen nachreichen.
  • Richtlinien: Lesen Sie sich vor Antragstellung die Richtlinien genau durch.
  • Buchhaltung informieren: Achten Sie bei der Verbuchung bereits auf die Abrechnung. Kopieren Sie laufend die Rechnungen oder verbuchen Sie die geförderten Kosten auf einer eigenen Kostenstelle.
  • Auf Aktivierung achten: Viele Förderprogramme fördern nur aktivierte Investitionen. Vor allem bei der Abgrenzung Instandhaltung versus Aktivierung oder bei Wahlrechten kann man hier beim Jahresabschluss schon auf die Förderung achten.