Wer im EU-Ausland ohne UID-Nummer einkauft, bleibt auf der Umsatzsteuer sitzen.

Viele Unternehmer kaufen Bürobedarf, Computer oder sonstige Waren bei Online-Händlern im EU-Ausland. Da die Lieferung von einem Unternehmer zu einem anderen Unternehmer erfolgt, muss die Rechnung als steuerfreie innergemeinschaftliche (ig) Lieferung ausgestellt werden. Dazu benötigt der Verkäufer die UID-Nummer des Käufers.

Zu bezahlen ist dann der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer (USt). Gleichzeitig ist in der Buchhaltung 20 Prozent österreichische USt als ig Erwerb zu buchen. Unternehmen mit Vorsteuerabzug haben in derselben Höhe den Vorsteuerabzug – ein Nullsummenspiel also.

Rechnung

Achten Sie darauf, dass der Lieferant Ihre UID-Nummer und den Hinweis auf eine steuerfreie ig Lieferung auf der Rechnung anführt. Geschieht das nicht und der Lieferant weist z.B. 19 Prozent deutsche Umsatzsteuer aus, so kann man sich die Vorsteuer nicht im Wege der Vorsteuererstattung beim deutschen Finanzamt zurückholen.

Oder der Lieferant weist 20 Prozent österreichische Umsatzsteuer aus. Auch das ist problematisch, da kein Vorsteuerabzug für diese Lieferung zusteht.

Probleme gibt es auch, wenn Sie z.B. über Amazon bestellen, die Lieferung aber von einem Amazon-Partner ausgeführt wird. Hier klappt oft die Weiterleitung der UID-Nummer nicht. Da man meistens mit Kreditkarte bezahlt, ist das Geld abgebucht bevor man die Rechnung beeinspruchen kann.

Warenfluss

Wenn die Ware vom deutschen Lieferanten aus einem österreichischen Lager kommt, dann ist 20 Prozent österreichische Umsatzsteuer zu bezahlen. Leider ist das Versendungsland nicht immer angedruckt. Um hier auf Nummer Sicher zu gehen, fragen Sie beim Lieferanten nach und lassen Sie sich eine korrekte Rechnung unter Angabe des Versendungslandes ausstellen.

Unternehmer ohne Vorsteuerabzug

Bleiben unecht steuerbefreite Unternehmer wie z.B. Ärzte oder Kleinunternehmer unter der Erwerbsschwelle von 11.000 € an EU-Importen pro Jahr, werden sie wie ein Privater behandelt. Der Lieferant verrechnet ausländische Umsatzsteuer.

Bei Überschreiten der Erwerbsschwelle oder bei Verzicht, müssen auch unecht befreite Unternehmer eine UID-Nummer vorlegen. Der Lieferant legt dann die Rechnung ohne USt. Allerdings ist dann der ig Erwerb in Österreich zu versteuern, wobei kein Vorsteuerabzug zusteht. Die USt-Belastung ist somit die gleiche wie bei einer Lieferung innerhalb Österreichs.