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Kategorie: Steuerberatung

Das Sparpaket

15.02.2012
© BKA/HBF/Livio Srodic

Am 10. Februar hat die Regierung das geplante Sparpaket 2012-2016 in einem Arbeitspapier vorgestellt. Wir haben die wichtigsten steuerlichen Änderungen für Sie zusammengefasst:

Immo-Spekulationssteuer

Diese neue Steuer betrifft alle Immobilienbesitzer. Die 10jährige Spekulationsfrist fällt mit 1.4.2012, somit ist ein Gewinn aus dem Verkauf von Liegenschaften auf ewig steuerpflichtig. Die Befreiung für selbst erstellte Gebäude und Hauptwohnsitze bleibt bestehen.

Man unterscheidet folgende Fälle:

  • Erwerb ab dem 1.4.2002 („Neuvermögen"): 25% vom Gewinn aus dem Verkauf (= Wertzuwachs)
  • Erwerb vor dem 1.4.2002 („Altvermögen") mit vorheriger Umwidmung: 15% vom Verkaufserlös (= Verkaufspreis)
  • Erwerb vor dem 1.4.2002 („Altvermögen") ohne vorherige Umwidmung: 3,5% vom Verkaufserlös (= Verkaufspreis)

Da für Neuvermögen ein fixer Steuersatz von 25% anfällt, kann es sogar zu einer geringeren Steuerbelastung kommen, wenn Sie innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen (im Vergleich zu zB 50% Höchststeuersatz). Die neue Regelung gilt sowohl für betriebliche als auch private Immobilien. Bei einem Verkauf nach mehr als 10 Jahren gibt es einen Inflationsabschlag von 2,5% pro Jahr (max. 50%).

Die Regelung für Altvermögen tritt ebenfalls mit 1.4.2012 in Kraft. Das bedeutet, dass Altvermögen außerhalb der Spekulationsfrist noch bis 31.3.2012 steuerfrei verkauft werden kann. Der Steuersatz von 15% gilt für Liegenschaften mit einer Umwidmung von Grün- in Bauland ab dem 1.1.1988. Umwidmungen davor sind nicht relevant.

Maßnahmen für alle Steuerpflichtigen

  • Halbierung Bausparprämie: Sie soll ab 2013 halbiert werden. Wer seinen Bausparvertag, abgeschlossen 2010, 2011 oder 2012, kündigt, wird aber die bisherigen Prämien behalten dürfen.
  • Halbierung Prämie für Zukunftsvorsorge: Im Unterschied zum Bausparen, ist diese Kürzung nur bis 2016 vorgesehen.
  • Finanztransaktionssteuer: Österreich plant gemeinsam mit der EU bzw. Eurozone ab 2014 eine Steuer von 0,1% auf den Handel mit Aktien und Anleihen und 0,01% auf den Handel mit Derivaten.
  • Abgeltungssteuer Schweiz: Um die nicht versteuerten Kapitalerträge aus der Schweiz in Österreich zu versteuern, soll das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Schweiz geändert werden. Geplant ist, dass die Schweiz ab 2014 25% Abgeltungssteuer abzieht und der österreichischen Finanz ohne Namensnennung überweist. Bis 2013 soll es die Möglichkeit geben durch Offenlegung oder durch Zahlung einer Abschlagszahlung zwischen 19 und 34% des Bankkontos die Vergangenheit zu bereinigen.

Maßnahmen für „Besserverdiener"

  • Höchstbeitragsgrundlage: für Arbeitslosen- und Pensionsversicherung wird 2013 um 90 € angehoben.
  • Solidarabgabe für Top-Verdiener: Ab einem Jahreseinkommen von 150.000 € fällt eine Zuschlag von 3,5% auf die übersteigenden Einkommensteile an, der bis 7,5% ansteigt für Einkommen über 500.000 €. Technisch umgesetzt wird diese Maßnahme über Reduktion der Fixsteuer auf das Jahressechstel und des Gewinnfreibetrags. Die Solidarabgabe gilt ab 2013 und ist bis 2016 befristet.

Maßnahmen für Unternehmer

  • Umsatzsteuer bei Grundstücken – Vorsteuerberichtigung bis 20 Jahre: Wer ein Gebäude mit Vorsteuerabzug gekauft und mit Umsatzsteuer vermietet hat, konnte bisher nach 10 Jahren die Vermietung beenden oder ohne Umsatzsteuer vermieten bzw. verkaufen, ohne die damalige Vorsteuer anteilig zurückzahlen zu müssen. Diese Frist wird nun auf 20 Jahre verlängert. Die neue Regelung gilt für Gebäude, die ab 1.5.2012 erstmals unternehmerisch genutzt werden (außer die Vermietung wurde schon vor dem 1.5.2012 vertraglich vereinbart).
  • Umsatzsteuer bei Grundstücken – Vermietung: Bisher haben unecht steuerbefreite Unternehmen (zB Banken, Versicherungen, Ärzte) sowie Bund, Länder, Gemeinden die Errichtung eines Gebäudes ausgelagert und so alle Vorsteuern aus der Errichtung geltend machen können. Danach wurde mit Umsatzsteuer vermietet (zumeist auf 10 Jahre, siehe oben). Diese Steuersparmöglichkeit wurde nun beseitigt, da in Zukunft der volle Vorsteuerabzug nur möglich ist, wenn der Mieter auch zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Gilt für Miet- und Pachtverhältnisse, die ab 1.5.2012 abgeschlossen werden.
  • Arbeitsmarktbeitrag: Dieser beträgt 110 € und fällt bei Kündigung durch den Arbeitgeber an.
  • Pensionsversicherungsbeträge: werden für Unternehmer um 1%-Punkt und für Bauern um 2,5%-Punkte auf einheitliche 18,5% angehoben.
  • Gruppenbesteuerung: Nach der neuen Regelung sind ausländische Verluste zwar weiterhin nach österreichischen Gewinnermittlungsvorschriften umzurechnen. Sie dürfen aber nunmehr höchstens in Höhe der ausländischen (nicht umgerechneten) Verluste in Österreich abgezogen werden. Gilt ab Veranlagung 2012.
  • Agrardiesel: Die Begünstigung für Agrardiesel fällt ab 2013. Davon sind v.a. Bauern, Bus- und Bahnunternehmen betroffen.
  • Forschungsförderung für Auftragsforschung: Hier wird die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) in die Prüfung für die 10%ige-Forschungsprämie eingebunden. Dafür kann Auftragsforschung bis zu 1 Mio. gefördert werden (bisher 100.000 €). Gilt ab 1.1.2012.

Bis das Sparpaket tatsächlich Gesetz ist, ist es noch ein langer Weg, der vermutlich auch noch Änderungen mit sich bringt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Das gesamte Sparpaket inkl. Einsparungsbeträge finden Sie hier.

Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.


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