Kassenrichtlinie
08.02.2012Das Finanzministerium veröffentlichte am 28. Dezember 2011 die Kassenrichtlinie 2012. Die neue Richtlinie erklärt die Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen.
Die Kassenrichtlinie 2012 entstand in Zusammenarbeit mit Finanz, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Wirtschaftskammer, Vertretern aus Technik, Wirtschaft und Kassenerzeugern. Sie enthält keine neuen Bestimmungen, sondern erläutert die geltende Rechtslage (insbesondere Barbewegungs-Verordnung).
Der erste Teil der Richtlinie beantwortet Fragen zur Ordnungsmäßigkeit von Registrierkassen und Kassensystemen im Allgemeinen, im zweiten Teil werden die verschiedenen Typen von Kassen beschrieben.
Sollte Ihr Kassensystem noch nicht den Anforderungen der Kassenrichtlinie entsprechen, haben Sie bis Ende 2012 Zeit entsprechend umzurüsten. So sind beispielsweise Kassensysteme nach Typ 2a und Typ 2b nicht mehr erlaubt. Typ 2a/2b sind elektronische Registrierkassen ohne Schnittstelle für den Datenexport.
| Tipp | Lassen Sie sich vom Hersteller Ihres Kassensystems die Ordnungsmäßigkeit gemäß der Kassenrichtlinie 2012 schriftlich bestätigen. Gegenüber der Finanz haften Sie jedoch als Unternehmer für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit. Ein Blick in die Kassenrichtlinie 2012 bleibt Ihnen daher nicht erspart. Wir unterstützen Sie dabei gerne. |
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