Neue Steuerformulare
08.02.2012Die Formulare für den Steuerausgleich und die Umsatzsteuervoranmeldung sind neu.
Arbeitnehmerveranlagung 2011
Die neuen Formulare L1 (Steuerausgleich), L1k (Kinder) und L1i (internationale Sachverhalte) können nicht mehr in der Formulardatenbank des Finanzministeriums abgerufen und ausgedruckt werden, da die neuen Formulare maschinenlesbar gestaltet wurden und in Farbe kommen. Sie können Papier-Formulare kostenlos auf www.bmf.gv.at bestellen oder beim Finanzamt abholen.
Tipp: Wir empfehlen die Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline. Die neue Eingabemöglichkeit, die optisch an das Papierformular angepasst wurde, ist sehr übersichtlich und man sieht die Steuergutschrift oder -nachzahlung bereits vor dem Einreichen.
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) 2012
Auch das UVA-Formular U30 ist neu. Es hat nun vier Seiten im Querformat. Unternehmer mit Internet-Anschluss sind jedoch verpflichtet, die UVA nicht in Papierform sondern elektronisch über FinanzOnline abzugeben. Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz unter 30.000 € müssen nur bei einem UVA-Guthaben eine Meldung abgeben.
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