Eigentlich wäre es mit der Kontonummer ohne IBAN bereits ab Februar Schluss gewesen. SEPA-Nachzügler haben nun noch sechs Monate Schonfrist.

Die EU-Kommission verlängerte die Übergangsfrist, da die Umstellungsrate bis Jänner 2014 noch zu niedrig war, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die österreichischen Unternehmen sind schon gut gerüstet. Bereits im Dezember 2013 wurden in Österreich rund 50% aller Lastschriften und 60% aller Überweisungen im SEPA-Format abgewickelt.

Wer noch nicht ganz SEPA-fit ist, hier nochmal die Checkliste mit den wichtigsten Punkten:

Checkliste SEPA-fit

  • Informieren Sie alle Betroffenen: Buchhaltung, Lohnverrechnung, Benutzer Electronic-Banking
  • Erfragen Sie IBAN und BIC von Ihren in- und ausländischen Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Alternativ: Manche EDV-Systeme (z.B. BMD) oder Banken können die Bankverbindungen automatisch umrechnen.
  • IBAN und BIC gehören auf die Zahlscheine und Rechnungen. BLZ und Kontonummer brauchen Sie nicht mehr anzuführen.
  • Stellen Sie die Fakturierung auf SEPA um und schicken Sie nur noch SEPA-Zahlscheine aus. Sprechen Sie mit Ihrem Software-Anbieter der Warenwirtschaft, Leistungserfassung und Fakturierung.
  • Bei Einziehungsaufträgen gibt es neue SEPA-Lastschriftverfahren. Lassen Sie sich von Ihrer Bank beraten.
  • Erstellen Sie Electronic-Banking-Files im SEPA-XML-Format (nicht mehr im EDIFACT-Format).

Informationen der Österreichischen Nationalbank

SEPA
Fristverlängerung für SEPA