Bei der UID-Nummer-Abfrage bekommt man nun die Schreibweise des Heimatlandes. Dadurch werden Unsicherheiten, ob die Abfrage korrekt ist, vermieden.

Bei der UID-Nummern-Abfrage der Stufe 2, die man zu Beginn der Geschäftsbeziehung und auch später regelmäßig durchführen sollte, ist die Übereinstimmung des Namens und der Adresse sehr wichtig. Man vergleicht die vom Kunden oder Lieferanten erhaltenen Daten mit dem Ausdruck aus FinanzOnline.

Stimmen sie nicht exakt überein, kann es zu Problemen bei Betriebsprüfungen kommen. Sonderzeichen sowie kyrillische und griechische Buchstaben wurden in lateinische Buchstaben transliteriert – und dies ohne Anspruch auf Korrektheit.

Seit heuer werden bulgarische und griechische Buchstaben im Original dargestellt. Man muss zwar Buchstabe für Buchstabe einzeln vergleichen, hat aber bei Übereinstimmung dann Rechtssicherheit.