Jeder, der in Österreich sozialversichert ist, ist automatisch im ELGA-System registriert. ELGA steht für elektronische Gesundheitsakte und vernetzt Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Alle in ELGA gespeicherten Daten kann man als Patient abrufen.

Einstieg in ELGA

Auf www.gesundheit.gv.at kann man seinen elektronischen Gesundheitsakt abrufen. Dazu braucht man eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur. Von der Begrüßungsseite steigt man in das ELGA-Portal ein.

Befunde und Medikamente

Im ELGA-Portal kann man auf seine Befunde zugreifen. Es werden auch die Medikamente eingetragen und wann sie zu nehmen sind. Das ist sehr praktisch für pflegende Personen. Sie können auch die Daten von Kindern bis 14 Jahre abrufen, indem man beim Einstieg „in Vertretung einloggen“ anklickt.

Einführungstermine

ELGA startet schrittweise. Viele Spitäler und Pflegeeinrichtungen nutzen bereits ELGA und geben ihre e-Befunde ein. Eine Liste der bereits teilnehmenden Spitäler finden Sie hier.

Auch die Einführung der e-Medikation und der e-Befunde der niedergelassen Ärzte hat bereits in Vorarlberg begonnen. Wien ist Schlusslicht und soll den Betrieb im September 2019 aufnehmen. Eine Übersicht nach Bundesland finden Sie hier.

Datenschutz

Im ELGA-Gesetz ist genau geregelt, wer auf die Gesundheitsdaten zugreifen darf. Das sind ausschließlich die behandelnden und betreuenden Ärzte, Spitäler, Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Nicht zugreifen dürfen Ärzte im Dienst der Sozialversicherungen, Amtsärzte, Arbeitsmediziner, Ärzte bei der Musterung beim Militär, Schulärzte. Laut Information auf www.elga.gv.at sollen Patienten auch aktiv einzelne Ärzte vom Zugriff ausschließen oder den Einsichtszeitraum verkürzen können.

Die Daten dürfen allerdings in anonymisierter Form von Wissenschaft und Forschung verwendet werden. Das regelt das im April 2018 beschlossene Datenschutz-Anpassungsgesetz (siehe Link unten). Datenschützer bezweifeln allerdings, dass keinerlei Rückschlüsse auf die konkrete Person möglich sind.

Abmeldung von ELGA

Wer dem Ganzen nicht traut, kann sich gänzlich von ELGA abmelden. Das geschieht entweder direkt im Portal oder mittels Formular. Das Papierformular kann man bei der ELGA-Widerspruchstelle telefonisch oder schriftlich anfordern (siehe Kontakt unten). Die Abmeldung kann auch über ein e-Formular erfolgen, das man am PC ausfüllt. Den unterschriebenen Ausdruck schickt man mit einer Ausweiskopie an die ELGA-Widerspruchsstelle.

Informationen und Erklärvideos: www.elga.gv.at

Parlament: Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018

ELGA-Widerspruchstelle
Postfach 180, 1021 Wien
E-Mail: post@elga-widerspruchstelle.at

ELGA-Serviceline: 050/124 4411

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