Wenn die Wochengeldfalle zuschnappt bekommen Mütter kein Wochengeld. Für Angestellte sprang bis 2015 der Arbeitgeber ein. Das wurde nun deutlich abgeschwächt.

Die Wochengeldfalle schnappt zu, wenn

  • wenn man eine Kurzvariante des Kinderbetreuungsgeldes in Anspruch genommen hat und
  • wenn man während der Karenz nochmal schwanger wird und
  • wenn die Mutter zu Beginn der weiteren Schwangerschaft nicht pflichtversichert war (das ist z.B., wenn der Partner in dieser Zeit in Karenz ist und die Mutter nicht arbeitet) und
  • wenn das absolute Beschäftigungsverbot noch während der Karenz beginnt.

Unter diesen nicht so seltenen Bedingungen erhält die Mutter kein Wochengeld!

Für Angestellte kam nun der Arbeitgeber ins Spiel: Dieser musste sechs Wochen Wochengeld bezahlen, wenn man aufgrund der Wochengeldfalle kein Wochengeld von der Krankenkasse bekam. Diese Regelung wurde nun mit 1.1.2016 abgeschafft. Für geringfügig beschäftigte Angestellte, die keinen Anspruch auf Wochengeld haben, muss der Arbeitgeber weiterhin sechs Wochen Wochengeld bezahlen.

Arbeitgeber müssen aber, sofern die Kriterien zur Wochengeldfalle zutreffen, weiterhin die Sonderzahlungen für den Mutterschutz (ca. 16 Wochen) ersetzen. Das gilt für Arbeiter und Angestellte.

Fazit: Werdenden Eltern – egal ob Arbeiter oder Angestellte – müssen mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen, wenn die Wochengeldfalle zuschnappt.

Tipp: Auch wenn sich der Nachwuchs nicht immer planen lässt und man beim ersten Kind noch nicht an das zweite denkt, sollten sich Eltern über die Karenzdauer und Aufteilung des Kinderbetreuungsgeldes Gedanken machen um nicht in die Wochengeldfalle zu tappen.